Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen BIMAH Objektbetreuung GmbH eingeleitet

Insolvenzverfahren gegen BIMAH Objektbetreuung GmbH eingeleitet

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SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36b IN 1720/24

Berlin, 28. Mai 2024 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28. Mai 2024 beschlossen, ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen die BIMAH Objektbetreuung GmbH einzuleiten. Das Unternehmen, das seinen Sitz am alten Flugplatz 100 in Berlin hat, wird von Geschäftsführerin Sabrina Schulz geleitet und ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 225089 eingetragen. Der Geschäftszweig der Firma umfasst umfangreiche Dienstleistungen im Bereich der Objektbetreuung.
Hintergrund des Verfahrens

Die BIMAH Objektbetreuung GmbH, die für ihre umfassenden Dienstleistungen im Bereich der Immobilienpflege bekannt ist, befindet sich in einer finanziellen Krise. Die Geschäftsführung sah sich gezwungen, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, um die drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden und eine geordnete Abwicklung der Verbindlichkeiten zu gewährleisten.
Gerichtliche Anordnung

Um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage der BIMAH Objektbetreuung GmbH zu verhindern, hat das Amtsgericht folgende Maßnahmen ergriffen:

Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ernennung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde, ansässig in der Goethestraße 85, 10623 Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung der Insolvenzmasse.

Verwaltung der Bankkonten und Außenstände: Die Schuldnerin darf nicht mehr über ihre Bankkonten und Außenstände verfügen. Diese Befugnisse gehen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der auch ermächtigt ist, ein Sonderkonto einzurichten, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters

Dr. Björn Gehde hat die Aufgabe, das Vermögen der BIMAH Objektbetreuung GmbH zu sichern und zu erhalten. Er wird auch prüfen, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Zudem ist er berechtigt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und notwendige Nachforschungen anzustellen.
Hinweis zur Veröffentlichung

Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgt in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem und bleibt dort für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren wirksamer öffentlicher Bekanntmachung im Internet.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 28.05.2024

Dieser Beschluss markiert einen wichtigen Schritt im laufenden Verfahren und soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der BIMAH Objektbetreuung GmbH zu klären und zu stabilisieren. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, während der vorläufige Insolvenzverwalter seine Aufgaben übernimmt.

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