Aktenzeichen: 36a IN 2033/24
Berlin, 28. Mai 2024 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen die Atlantik Gastronomie GmbH eröffnet. Das Unternehmen, das in der Martin-Luther-Straße 134 in Berlin ansässig ist, wird von Geschäftsführer Ilyas Can Reinert geleitet und ist unter der Handelsregisternummer HRB 197812 eingetragen.
Hintergrund und Bedeutung
Die Atlantik Gastronomie GmbH, bekannt für ihre beliebten Restaurants und Catering-Dienstleistungen, sieht sich mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Der Insolvenzantrag markiert einen entscheidenden Moment in der Geschichte des Unternehmens und wird zeigen, ob eine Restrukturierung oder Liquidation unausweichlich ist.
Gerichtliche Anordnung
Um die Vermögenslage der Atlantik Gastronomie GmbH bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern, hat das Amtsgericht folgende Maßnahmen beschlossen:
Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ernennung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Holger Neumann, ansässig in der Pariser Straße 42, 10707 Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen des Unternehmens über sein Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies soll verhindern, dass Vermögenswerte ohne Aufsicht veräußert oder genutzt werden.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Holger Neumann hat die Aufgabe, das Vermögen der Atlantik Gastronomie GmbH zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus wird er prüfen, ob das Vermögen des Unternehmens ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Er wird ermächtigt, die Geschäftskonten des Unternehmens zu überwachen und sicherzustellen, dass alle eingehenden Gelder ordnungsgemäß verwaltet werden.
Veröffentlichung und Rechtsbehelfsbelehrung
Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgt in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem und bleibt dort für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren wirksamer öffentlicher Bekanntmachung im Internet.
Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die finanzielle Stabilität der Atlantik Gastronomie GmbH zu gewährleisten und eine geordnete Abwicklung der Verbindlichkeiten sicherzustellen. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche Schritte zur Sanierung des Unternehmens unternommen werden können.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 28.05.2024