Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der CG Projektmanagement GmbH: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Insolvenzverfahren der CG Projektmanagement GmbH: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

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geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36c IN 1588/24

Berlin, 28. Mai 2024 – In einem bemerkenswerten Schritt hat das Amtsgericht Charlottenburg bekannt gegeben, dass die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gegen die CG Projektmanagement GmbH aufgehoben wurden. Diese Entscheidung folgt auf die Erklärung der antragstellenden Gläubigerin, die Hauptsache für erledigt zu erklären. Die CG Projektmanagement GmbH, ansässig in der Bismarckstraße 79, 10627 Berlin, war in finanziellen Schwierigkeiten und stand vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Hintergrund des Verfahrens

Die CG Projektmanagement GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Graichen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 212575 eingetragen. Das Unternehmen, das sich auf Projektmanagement-Dienstleistungen spezialisiert hat, hatte finanzielle Probleme, die zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens führten. Der ursprüngliche Beschluss, der am 17. Mai 2024 gefasst wurde, sah umfassende Sicherungsmaßnahmen vor, um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Am 27. Mai 2024 erklärte die antragstellende Gläubigerin die Hauptsache für erledigt, was das Gericht dazu veranlasste, die Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufzuheben. Diese Maßnahmen umfassten unter anderem das Verbot von Zwangsvollstreckungen und anderen Maßnahmen gegen die CG Projektmanagement GmbH, um eine Verschlechterung ihrer Vermögenslage zu verhindern. Mit der Aufhebung dieser Maßnahmen kann das Unternehmen nun wieder eigenständig über sein Vermögen verfügen.
Gerichtliche Anordnung und Rechtsbehelfsbelehrung

Der offizielle Beschluss zur Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen wurde am 28. Mai 2024 vom Amtsgericht Charlottenburg verkündet. Dies bedeutet, dass alle zuvor geltenden Beschränkungen aufgehoben sind und das Unternehmen wieder seine regulären Geschäftstätigkeiten aufnehmen kann.

Hinweis: Die Veröffentlichung dieser Entscheidung erfolgt in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem und wird dort für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren wirksamer öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts erklärt werden. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll gegeben werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 28.05.2024

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