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Insolvenzverfahren der Zack-Zack GmbH: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36z IN 4299/22

Berlin, 14. Mai 2024 – Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Zack-Zack GmbH, Hauptstraße 23, 13055 Berlin, im Insolvenzeröffnungsverfahren subsidiär vertreten durch ihren Gesellschafter/ihre Gesellschafterin, hat das Amtsgericht Charlottenburg einen wichtigen Beschluss gefasst.

Schuldnerin:
Zack-Zack GmbH
Hauptstraße 23
13055 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregister Register-Nr.: HRB 140380

Beschluss:

Die mit Beschluss vom 5. Dezember 2022 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden in vollem Umfang aufgehoben.

Dieser Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg – Insolvenzgericht – bedeutet, dass die zuvor verhängten Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte der Zack-Zack GmbH nicht länger bestehen. Die Entscheidung wurde am 14. Mai 2024 bekanntgegeben.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 14.05.2024

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