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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht TBF JAPAN JPY F;TBF JAPAN YEN I;TBF JAPAN EUR I;TBF JAPAN EUR R DE000A2PR0C1; DE000A3D75Z7; DE000A2H68C4; DE000A1WZ3Y1

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geralt (CC0), Pixabay

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hamburg

Jahresbericht zum 31. Dezember 2023

TBF JAPAN

Tätigkeitsbericht TBF JAPAN für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

1) Anlageziel /​ Anlagepolitik

Das Investmentvermögen strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Der Fonds investiert vorwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Papiere von Unternehmen mit Sitz in Japan. Im Mittelpunkt stehen dabei nach Ansicht des Fondsmanagements qualitativ hochwertige Titel, die langfristigen Kapitalzuwachs erwarten lassen. Der TBF Japan gehört zur Kategorie „Aktienfonds Japan“. Für das Investmentvermögen können zudem andere Wertpapiere (z.B. verzinsliche Wertpapiere, Schuldverschreibungen), Bankguthaben, Geldmarktinstrumente, Anteile an anderen Investmentvermögen, Derivate zu Investitions- und Absicherungszwecken sowie sonstige Anlageinstrumente erworben werden. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen entscheidet das Portfoliomanagement über den Kauf oder den Verkauf eines Vermögensgegenstandes. Gründe für den Kauf oder den Verkauf können dabei die aktuelle Marktsituation, eine veränderte Nachrichtenlage zu einem Unternehmen oder die Liquiditätssituation im Fonds sein. Im Rahmen der Entscheidung werden auch mögliche Risiken berücksichtigt. Risiken können eingegangen werden, wenn das Verhältnis zwischen Chance und Risiko als positiv angesehen wird. Der Fonds bildet keinen Index ab und seine Anlagestrategie beruht nicht auf der Nachbildung der Entwicklung eines oder mehrerer Indizes. Die Anlagestrategie orientiert sich auch nicht an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Der Fonds verwendet keinen Referenzwert, weil er eine marktunabhängige Wertentwicklung verfolgt.

Die maximalen Anlagegrenzen für die jeweiligen Vermögensgegenstände sind entsprechend der besonderen Anlagebedingungen wie folgt ausgestaltet:

Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere mindestens 51%

Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind maximal 49%

Geldmarktinstrumente maximal 49%

Bankguthaben maximal 49%

Die Gesellschaft darf insgesamt maximal bis zu 10% des Wertes des OGAW-Investmentvermögens in Anteile an anderen Investmentvermögen anlegen.

Die Fondswährung lautet seit 15.04.2015 auf japanischen Yen.

Der Fonds bewirbt unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen und ist damit als Fonds gem. Art 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 zu qualifizieren. Die Angaben zu den regelmäßigen Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten werden im Anhang des Jahresberichts ausgegeben.

2) Sektorgewichtung:

per 31.12.2023 * )

per 31.12.2022 *)

*) Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen im Vergleich mit der Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht entstanden sein.

Wesentliche Angaben über die Herkunft des Veräußerungsergebnisses

Die realisierten Gewinne resultieren im Wesentlichen aus Devisentermingeschäften. Für die realisierten Verluste sind im Wesentlichen Devisentermingeschäfte und Veräußerungen von Aktien ursächlich.

3) Risikoberichterstattung

Das Investmentvermögen bestand ausschließlich aus börsengelisteten Wertpapieren. Die Marktpreisrisiken lagen im Mittel der normalen Börsenentwicklung.

Fremdwährungen können erworben werden. Im vergangenen Berichtsjahr wurden keine zusätzlichen Währungsrisiken aufgenommen.

Durch die konsequente Anlage in liquide Aktientitel konnten überdurchschnittliche Liquiditätsrisiken vermieden werden. Zum Stichtag ist das Portfolio innerhalb von 10 Tagen zu 100 Prozent liquidierbar.

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft demnach zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen:

Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses.

Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert. Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Die Ordnungsmäßigkeiten der für das Sondervermögen relevanten Aktivität und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.

Sonstige Risiken:

Seit dem 24.2.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“).

Die Börsen sind seit Beginn des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen infolge der gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen, einer weiterhin steigenden bzw. hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden. Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.

4) Darstellung des mit dem Portfoliomanagement betrauten Unternehmens

TBF Global Asset Management GmbH wurde Anfang 2000 gegründet. Nach drei Jahren Aufbau und Entwicklung der Datenbank wurde im Oktober 2002 das erste Fondsmandat übernommen.

5) Sonstige Hinweise

Das Portfoliomanagement wurde an TBF Global Asset Management GmbH, Singen, ausgelagert.

Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg.

Weitere für den Anleger wesentliche Ereignisse haben sich nicht ergeben.

Vermögensübersicht

Kurswert
in JPY
% des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 671.211.720,65 100,53
1. Aktien 679.712.050,00 101,81
2. Derivate -19.059.198,96 -2,85
3. Bankguthaben 9.796.619,92 1,47
4. Sonstige Vermögensgegenstände 762.249,69 0,11
II. Verbindlichkeiten -3.564.545,68 -0,53
1. Sonstige Verbindlichkeiten -3.564.545,68 -0,53
III. Fondsvermögen JPY 667.647.174,97 100,00

Vermögensaufstellung

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000
Bestand
31.12.2023
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in JPY
% des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
Börsengehandelte Wertpapiere JPY 679.712.050,00 101,81
Aktien JPY 679.712.050,00 101,81
JP3116000005 Asahi Group Holdings Ltd STK 1.400 0 1.400 JPY 5.258,0000 7.361.200,00 1,10
JP3497400006 Daifuku STK 9.000 8.000 1.000 JPY 2.852,5000 25.672.500,00 3,85
JP3481800005 Daikin Industries STK 1.400 1.000 400 JPY 22.985,0000 32.179.000,00 4,82
JP3802400006 Fanuc STK 4.600 4.100 600 JPY 4.147,0000 19.076.200,00 2,86
JP3802300008 Fast Retailing STK 850 700 100 JPY 34.990,0000 29.741.500,00 4,45
JP3820000002 Fuji Electric Holdings STK 4.000 2.200 1.800 JPY 6.069,0000 24.276.000,00 3,64
JP3788600009 Hitachi STK 2.600 1.100 1.500 JPY 10.170,0000 26.442.000,00 3,96
JP3837800006 Hoya STK 1.800 1.800 0 JPY 17.625,0000 31.725.000,00 4,75
JP3667600005 JGC STK 5.000 0 5.000 JPY 1.627,5000 8.137.500,00 1,22
JP3205800000 Kao STK 3.700 2.100 1.600 JPY 5.800,0000 21.460.000,00 3,21
JP3278600006 Keisei Electric Railway STK 5.200 0 5.200 JPY 6.664,0000 34.652.800,00 5,19
JP3236200006 Keyence Corp. STK 470 300 270 JPY 62.120,0000 29.196.400,00 4,37
JP3304200003 Komatsu STK 4.000 4.000 0 JPY 3.688,0000 14.752.000,00 2,21
JP3906000009 Minebea STK 6.100 2.000 4.200 JPY 2.898,5000 17.680.850,00 2,65
JP3898400001 Mitsubishi STK 7.200 4.800 3.100 JPY 2.253,5000 16.225.200,00 2,43
JP3902400005 Mitsubishi Electric STK 13.000 13.000 0 JPY 1.999,0000 25.987.000,00 3,89
JP3914400001 Murata Manufacturing STK 8.100 6.900 1.200 JPY 2.993,0000 24.243.300,00 3,63
JP3734800000 Nidec STK 2.000 1.000 1.000 JPY 5.695,0000 11.390.000,00 1,71
JP3756600007 Nintendo STK 2.100 2.100 0 JPY 7.359,0000 15.453.900,00 2,31
JP3735400008 Nippon Telegraph and Telephone STK 100.000 97.200 3.800 JPY 172,3000 17.230.000,00 2,58
JP3197800000 Omron STK 4.500 3.100 1.400 JPY 6.583,0000 29.623.500,00 4,44
JP3180400008 Osaka Gas STK 8.900 5.400 3.500 JPY 2.945,0000 26.210.500,00 3,93
JP3407200009 Osaka Titanium Technol. STK 9.000 3.100 7.100 JPY 2.712,0000 24.408.000,00 3,66
JP3970300004 Recruit Holdings Co. Ltd. STK 2.000 0 2.000 JPY 5.963,0000 11.926.000,00 1,79
JP3400400002 SCSK Corp. STK 4.700 4.700 0 JPY 2.796,0000 13.141.200,00 1,97
JP3421800008 Secom STK 1.200 1.200 0 JPY 10.155,0000 12.186.000,00 1,83
JP3371200001 Shin-Etsu Chemical STK 3.700 3.200 600 JPY 5.917,0000 21.892.900,00 3,28
JP3351600006 Shiseido STK 6.000 6.000 0 JPY 4.252,0000 25.512.000,00 3,82
JP3435000009 Sony STK 2.000 2.000 1.600 JPY 13.410,0000 26.820.000,00 4,02
JP3402600005 Sumitomo Metal Mining Co. Ltd. STK 2.600 2.600 0 JPY 4.246,0000 11.039.600,00 1,65
JP3560800009 Tokai Carbon STK 20.000 20.000 0 JPY 1.025,5000 20.510.000,00 3,07
JP3932000007 Yaskawa Electric STK 4.000 4.000 0 JPY 5.890,0000 23.560.000,00 3,53
Summe Wertpapiervermögen JPY 679.712.050,00 101,81
Derivate (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.) JPY -19.059.198,96 -2,85
Devisen-Derivate (Forderungen/​Verbindlichkeiten) JPY -19.059.198,96 -2,85
Devisenterminkontrakte (Kauf) JPY -19.059.198,96 -2,85
Offene Positionen JPY -17.439.205,81 -2,61
EUR/​ JPY 0.04 Mio. OTC 45.000 -122.454,59 -0,02
EUR/​ JPY 0.49 Mio. OTC 490.000 -2.806.883,26 -0,42
EUR/​ JPY 2.53 Mio. OTC 2.533.000 -14.509.867,96 -2,17
Geschlossene Positionen JPY -1.619.993,15 -0,24
EUR/​ JPY 0.34 Mio. OTC 335.000 -1.619.993,15 -0,24
Bankguthaben JPY 9.796.619,92 1,47
EUR – Guthaben bei: JPY 2.529.943,92 0,38
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG EUR 16.239,71 2.529.943,92 0,38
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen JPY 7.266.676,00 1,09
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG JPY 7.266.676,00 7.266.676,00 1,09
Sonstige Vermögensgegenstände JPY 762.249,69 0,11
Dividendenansprüche JPY 762.249,69 762.249,69 0,11
Sonstige Verbindlichkeiten JPY -3.564.545,68 -0,53
Sonstige Verbindlichkeiten 2) JPY -3.564.545,68 -3.564.545,68 -0,53
Fondsvermögen JPY 667.647.174,97 100,00
Anteilwert TBF JAPAN EUR R EUR 179,76
Anteilwert TBF JAPAN EUR I EUR 58,33
Anteilwert TBF JAPAN YEN I JPY 15621,77
Umlaufende Anteile TBF JAPAN EUR R STK 14.455,000
Umlaufende Anteile TBF JAPAN EUR I STK 8.460,000
Umlaufende Anteile TBF JAPAN YEN I STK 11.905,000

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 29.12.2023
Euro (EUR) 0,006419 = 1 Japanischer Yen (JPY)

Marktschlüssel

OTC Over-the-Counter

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
JP3111200006 Asahi Kasei STK 0 11.900
JP3528600004 Chiyoda STK 0 34.000
JP3168700007 EN-JAPAN INC. STK 0 6.000
JP3266400005 Kubota STK 5.300 5.300
JP3435750009 M3 Inc. STK 3.400 7.900
JP3866800000 Panasonic STK 7.000 7.000
JP3637300009 Trend Micro Inc. STK 0 1.800

Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)

Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Terminkontrakte
Devisenterminkontrakte (Kauf)
Kauf von Devisen auf Termin:
EUR/​JPY JPY 4.307.257

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) TBF JAPAN EUR R für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

JPY
JPY
I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 6.116.250,34
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 83.383,08
3. Abzug ausländischer Quellensteuer -936.702,60
Summe der Erträge 5.262.930,82
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -291.343,68
2. Verwaltungsvergütung -6.120.498,16
a) fix -6.120.498,16
b) performanceabhängig 0,00
3. Verwahrstellenvergütung -165.783,20
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -2.486.794,26
5. Sonstige Aufwendungen -788.692,48
6. Aufwandsausgleich -437.823,50
Summe der Aufwendungen -10.290.935,28
III. Ordentlicher Nettoertrag -5.028.004,46
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 107.159.171,52
2. Realisierte Verluste -41.059.559,57
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 66.099.611,95
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 61.071.607,49
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 27.499.264,84
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 6.506.939,07
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 34.006.203,91
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 95.077.811,40

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) TBF JAPAN EUR I für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

JPY
JPY
I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 1.018.848,55
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 13.426,53
3. Abzug ausländischer Quellensteuer -156.033,14
Summe der Erträge 876.241,94
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -35.892,29
2. Verwaltungsvergütung -517.789,35
a) fix -517.789,35
b) performanceabhängig 0,00
3. Verwahrstellenvergütung -18.829,94
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -227.756,05
5. Sonstige Aufwendungen -150.592,89
6. Aufwandsausgleich -1.572.513,40
Summe der Aufwendungen -2.523.373,92
III. Ordentlicher Nettoertrag -1.647.131,98
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 18.433.047,35
2. Realisierte Verluste -5.530.111,67
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 12.902.935,68
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 11.255.803,70
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 4.130.536,05
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -1.890.240,61
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.240.295,44
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 13.496.099,14

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) TBF JAPAN JPY F für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 08.02.2023

JPY
JPY
I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 0,00
3. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
Summe der Erträge 0,00
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00
2. Verwaltungsvergütung 0,00
a) fix 0,00
3. Verwahrstellenvergütung 0,00
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 0,00
5. Sonstige Aufwendungen 0,00
6. Aufwandsausgleich 0,00
Summe der Aufwendungen 0,00
III. Ordentlicher Nettoertrag 0,00
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 0,00
2. Realisierte Verluste 0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 0,00
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -17.333.031,87
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 18.417.979,18
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1.084.947,31
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.084.947,31

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) TBF JAPAN YEN I für den Zeitraum vom 01.11.2023 bis 31.12.2023

JPY
JPY
I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 620.751,71
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 4.926,12
3. Abzug ausländischer Quellensteuer -95.068,98
Summe der Erträge 530.608,85
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -485,07
2. Verwaltungsvergütung -270.135,32
a) fix -270.135,32
b) performanceabhängig 0,00
3. Verwahrstellenvergütung -9.395,54
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -169.644,87
5. Sonstige Aufwendungen -14.385,61
6. Aufwandsausgleich -48.673,70
Summe der Aufwendungen -512.720,11
III. Ordentlicher Nettoertrag 17.888,74
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 0,10
2. Realisierte Verluste -842.530,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -842.529,90
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -824.641,16
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 13.288.428,20
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -7.237.672,75
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 6.050.755,45
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 5.226.114,29

Entwicklung des Sondervermögens TBF JAPAN EUR R

JPY JPY
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.01.2023) 262.854.019,80
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 53.990.518,65
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 257.859.839,24
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -203.869.320,59
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -7.123.923,08
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 95.077.811,40
davon nicht realisierte Gewinne 27.499.264,84
davon nicht realisierte Verluste 6.506.939,07
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.12.2023) 404.798.426,77

Entwicklung des Sondervermögens TBF JAPAN EUR I

JPY JPY
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.01.2023) 25.283.435,26
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 43.905.879,41
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 67.817.116,75
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -23.911.237,34
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -5.813.840,85
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 13.496.099,14
davon nicht realisierte Gewinne 4.130.536,05
davon nicht realisierte Verluste -1.890.240,61
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.12.2023) 76.871.572,96

Entwicklung des Sondervermögens TBF JAPAN JPY F

JPY JPY
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.01.2023) 223.041.835,45
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -236.457.595,80
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -236.457.595,80
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 12.330.813,04
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.084.947,31
davon nicht realisierte Gewinne -17.333.031,87
davon nicht realisierte Verluste 18.417.979,18
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(08.02.2023) 0,00

Entwicklung des Sondervermögens TBF JAPAN YEN I

JPY JPY
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.11.2023) 0,00
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 180.714.172,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 180.729.283,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -15.111,00
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 36.888,95
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 5.226.114,29
davon nicht realisierte Gewinne 13.288.428,20
davon nicht realisierte Verluste -7.237.672,75
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.12.2023) 185.977.175,24

Verwendung der Erträge des Sondervermögens TBF JAPAN EUR R1)

insgesamt JPY je Anteil JPY
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Ausschüttung verfügbar 135.337.154,75 9.362,65
1. Vortrag aus dem Vorjahr 33.205.987,69 2.297,20
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 61.071.607,49 4.224,95
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 41.059.559,57 2.840,51
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet -135.337.154,75 -9.362,65
1. Der Wiederanlage zugeführt -74.617.390,74 -5.162,05
2. Vortrag auf neue Rechnung -60.719.764,01 -4.200,61
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,00
1. Endausschüttung 0,00 0,00
a) Barausschüttung 0,00 0,00

Verwendung der Erträge des Sondervermögens TBF JAPAN EUR I1)

insgesamt JPY je Anteil JPY
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten
I. Für die Wiederanlage verfügbar 16.785.915,37 1.984,15
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 11.255.803,70 1.330,47
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 5.530.111,67 653,68
II. Wiederanlage 16.785.915,37 1.984,15

Verwendung der Erträge des Sondervermögens TBF JAPAN YEN I1)

insgesamt JPY je Anteil JPY
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten
I. Für die Wiederanlage verfügbar 17.888,84 1,50
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -824.641,16 -69,27
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 842.530,00 70,77
II. Wiederanlage 17.888,84 1,50

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre TBF JAPAN EUR R

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 2.598.401,10 179,76
2022 1.866.526,39 150,16
2021 2.205.812,85 152,22
2020 2.165.298,59 143,13

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre TBF JAPAN EUR I

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 493.438,63 58,33
2022 179.537,67 48,91
2021 884.871,12 49,32
2020 1.745.051,46 46,11

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre TBF JAPAN JPY F

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
JPY JPY
Auflösung 08.02.2023 236.457.595,80 1343509,07
2022 223.041.835,45 1267283,16
2021 16.453.316,35 1265639,72
2020 677.478.685,94 1170084,09

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre TBF JAPAN YEN I

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
JPY JPY
2023 185.977.175,24 15621,77
(Auflegung 01.11.2023) 15.000,00 15000,00

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure JPY 476.990.049,75
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Donner & Reuschel AG
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§37 Abs. 5 DerivateV)
Nikkei 225 100,00%
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. §37 Abs. 4 DerivateV
kleinster potenzieller Risikobetrag 2,06%
größter potenzieller Risikobetrag 4,54%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 3,18%
Risikomodell (§10 DerivateV) Full-Monte-Carlo
Parameter (§11 DerivateV)
Konfidenzniveau 99,00%
Haltedauer 1 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 1 Jahr
Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte 1,84

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.

Sonstige Angaben

Anteilwert TBF JAPAN EUR R EUR 179,76
Anteilwert TBF JAPAN EUR I EUR 58,33
Anteilwert TBF JAPAN YEN I JPY 15621,77
Umlaufende Anteile TBF JAPAN EUR R STK 14.455,000
Umlaufende Anteile TBF JAPAN EUR I STK 8.460,000
Umlaufende Anteile TBF JAPAN YEN I STK 11.905,000

Anteilklassen auf einen Blick

TBF JAPAN EUR R TBF JAPAN EUR I
ISIN DE000A1WZ3Y1 DE000A2H68C4
Währung Euro Euro
Fondsauflage 18.11.2013 19.01.2018
Ertragsverwendung Ausschüttend Thesaurierend
Verwaltungsvergütung 1,60% p.a. 1,10% p.a.
Ausgabeaufschlag 5,00% 0,00%
Mindestanlagevolumen 100 10.000
TBF JAPAN YEN I
ISIN DE000A3D75Z7
Währung JPY
Fondsauflage 01.11.2023
Ertragsverwendung Thesaurierend
Verwaltungsvergütung 1,10% p.a.
Ausgabeaufschlag 0,00%
Mindestanlagevolumen 1.500.000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Tagesschlusskursen des betroffenen Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote TBF JAPAN EUR R

Performanceabhängige Vergütung 0,00 %
Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 2,50 %

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote TBF JAPAN EUR I

Performanceabhängige Vergütung 0,00 %
Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,93 %

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote TBF JAPAN JPY F

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 0,14 %

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote TBF JAPAN YEN I

Performanceabhängige Vergütung 0,00 %
Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 0,31 %

Die Gesamtkostenquote der Anteilkasse TBF JAPAN JPY F bezieht sich für ihren Berichtszeitraum vom 01.01.2023 bis zur Auflösung am 08.02.2023.

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Transaktionen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 10.377.464.727,68
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 9.571.577.169,66
Relativ in % 92,23 %

Transaktionskosten: 8.803,31 EUR

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschal-vergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse TBF JAPAN EUR I sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse TBF JAPAN EUR R sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse TBF JAPAN JPY F keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse TBF JAPAN YEN I keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

TBF JAPAN EUR R
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Kosten Bereitstellung steuerl. Daten in Schweiz EUR 2.344,84
Kosten Marktrisiko- und Liquiditätsmessung EUR 987,80
TBF JAPAN EUR I
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Kosten Bereitstellung steuerl. Daten in Österreich EUR 595,00
Kosten Marktrisiko- und Liquiditätsmessung EUR 128,78
TBF JAPAN JPY F
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Keine sonstigen Aufwendungen
TBF JAPAN YEN I
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Kosten Marktrisiko- und Liquiditätsmessung JPY 80,82

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. DasVergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.

Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

Derzeit sind nur die Geschäftsführung und die Generalbevollmächtigten als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/​2013/​232).

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und /​ oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Keine Änderung im Berichtszeitraum

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung
(inkl. Geschäftsführer)
EUR 26.098.993
davon feste Vergütung EUR 21.833.752
davon variable Vergütung EUR 4.265.241
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt) 332
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen EUR 1.475.752
davon Geschäftsleiter EUR 1.105.750
davon andere Führungskräfte EUR 370.002

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der TBF Global Asset Management GmbH für das Geschäftsjahr 2021 setzen sich wie folgt zusammen:
TBF Global Asset Management GmbH
Portfoliomanager
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 0,00
davon feste Vergütung EUR 0,00
davon variable Vergütung EUR 0,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 0
Das Auslagerungsunternehmen TBF Global Asset Management GmbH, Singen, beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 keine Mitarbeiter, da die Personalgestellung durch die Muttergesellschaft TBF GmbH, Singen, erfolgt. Daher entfallen die Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall.

Angaben für institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. § 134c Abs. 4 AktG

Anforderung Verweis
Angaben zu den mittel- bis langfristigen Risiken Informationen zu den mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens werden
im Tätigkeitsbericht aufgeführt.
Zusammensetzung des Portfolios,
Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und
die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten
„Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene
Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“
und „Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote“ verfügbar.
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, unterliegen
verschiedenen mittel- und langfristigen Risiken.
Die Einschätzung dieser Risiken ist ein grundlegender Bestandteil der
Anlagestrategie und -politik.
Einsatz von Stimmrechtsvertretern Informationen zur Stimmrechtsausübung sind auf der Internetseite der
HANSAINVEST erhältlich.
Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit
Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den
Gesellschaften, insbesondere durch Ausnutzung von
Aktionärsrechten Für das Sondervermögen sind im Berichtszeitraum keine
Wertpapierleihegeschäfte abgeschlossen worden.
Auf der Internetseite der HANSAINVEST sind Informationen zum Umgang mit
Interessenkonflikten verfügbar.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: TBF JAPAN Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900S0C97G9SGARR32

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds bewirbt unter Berücksichtigung bestimmter Ausschlusskriterien ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen.
Für den Fonds sind folgende ESG-Faktoren maßgeblich:
Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens müssen in Wertpapiere investiert werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und von dem Datenprovider MSCI ESG Research LLC unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet werden. Im Rahmen dieser Mindestquote von 51% sind nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG Rating von mindestens BB aufweisen. Ferner wurden ESG-Ausschlusskriterien berücksichtigt.
Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet. Im Geschäftsjahr wurden die folgenden Verstöße gegen die im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Am 09.02.2023 kam es zu einer Verletzung der Anlagegrenze „Wertpapiere – IVA_​COMPANY_​RATING oder GOV_​ESG_​RATING nicht „CCC,B“ (ESG-MSCI) – min 51% – ESG“. Zur Bedienung von Anteilscheinrückgaben wurden entsprechende Wertpapiere verkauft, die avisierten Mittelabflüsse erfolgten jedoch erst einen Tag später.
Vom 05. – 06.12.2023 kam es durch die Abwertung der Aktie Nippon Tel. and Tel. Corp. (JP3735400008) zum Verstoß gegen die Grenze „Wertpapiere (ohne Fonds) – OVERALL_​SCORE < 2 – Engagement (ESG-MSCI) – max 0% – ESG“. In Folge der Verletzung wurde Kontakt zum Unternehmen aufgenommen und um eine Stellungnahme gebeten.
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders MSCI ESG Research LLC vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, wurden die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden konnten.
Es wurden keine Derivate verwendet, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Die HANSAINVEST berücksichtigt bei der Verwaltung von Vermögensanlagen derzeit noch nicht umfassend und systematisch etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren verstehen wir in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Anforderungen hierfür sind neu und sehr detailliert. Ihre sorgfältige Umsetzung verlangt von uns einen erheblichen Aufwand. Zudem liegen im Markt aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor.
Allerdings verwaltet unser Unternehmen einzelne Investmentfonds, bei denen die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verbindlich festgelegter Teil der Anlagestrategie ist. Diese Fonds bewerben entweder ökologische und/​ oder soziale Merkmale als Teil ihrer Anlagepolitik, oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/​2088 an. Gemäß der eben genannten Verordnung informieren wir in den vorvertraglichen Informationen, in den Jahresberichten und auf unserer Homepage für jeden dieser Fonds über die festgelegten Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele sowie darüber, ob und ggf. wie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen Bestandteil der Anlagestrategie ist.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikatoren zu der dezidierten ESG-Anlagestrategie:
Zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, wurden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) herangezogen und in einem ESG-Rating zusammengefasst. Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 51 % nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG-Rating von mindestens BB aufwiesen.
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere weisen ein ESG-Rating von mindestens BB (MSCI) in Höhe von 89,10% auf.
Nachhaltigkeitsindikatoren zu den Ausschlusskriterien:
Daneben werden für den Fonds keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben, die
mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Herstellung und/​ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren;
Umsatz aus der Herstellung und/​oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generieren;
mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Herstellung von Tabakprodukten generieren;
mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Kohle generieren;
mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Erdöl generieren;
mehr als 10% Umsatz mit Atomstrom generieren;
mehr als 30% ihres Umsatzes mit dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle generieren;
in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen;
Soweit Titel auf Grundlage der von dem Datenprovider MSCI ESG Research bezogenen Daten im Falle eines schweren Verstoßes, die nach Auffassung des Fondsmanagements keine Aussicht auf Besserung erwarten lassen, gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen, wird der Fondsmanager mit den Emittenten in Dialog treten und auf Verbesserung hinwirken, so dass der Fondsmanager von einer positiven Perspektive ausgehen darf und der Titel erwerbbar bleibt. Der Fondsmanager stellt der Verwaltungsgesellschaft entsprechende Nachweise innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt einer entsprechenden Kontroverse für einen Titel im Bestand zur Verfügung. Bei dem Erwerb eines neuen Titels mit einer entsprechenden Kontroverse, ist ein vorheriges Engagement nachzuweisen. Ein Engagement, dass bereits für einen (ehemals) im Bestand befindlichen Titel veranlasst wurde, darf innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten auch als Nachweis für weitere Erwerbe des gleichen Titels verwendet werden.
Ferner werden keine Anleihen von Staaten erworben,
die nach dem Freedom House Index als „unfrei“ klassifiziert werden.
die das Abkommen von Paris nicht ratifiziert haben
Der Fonds darf in Aktien investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders MSCI ESG Research LLC vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die nachfolgend genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden waren, wurden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für alle Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden konnten. Die Daten für die dezidierte ESG-Anlagestrategie als auch die Ausschlusskriterien wurden durch den Datenprovider MSCI ESG Research LLC zur Verfügung gestellt.
Titel mit einem ESG-Rating von BB, die schwere Verstöße gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes oder gegen die OECD-Leisätze für Multinationale Unternehmen mit Aussicht auf Besserung (z. Bsp. wegen Engagements) aufweisen (s. Ausschlusskriterium Nr. 8), bleiben erwerbbar, sind aber nicht im Rahmen der oben genannten 51 %-Quote zu berücksichtigen.
Die Grundlage der Berechnungsmethode beruht auf den börsentäglich ermittelten Durchschnittswerten des durchschnittlichen Fondsvolumens.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere wiesen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 28.07.2022 ein ESG-Rating von mindestens B (MSCI) in Höhe von 86,78% auf.
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere wiesen im Zeitraum vom 29.07.2022 bis zum 31.12.2022 ein ESG-Rating von mindestens BB (MSCI) in Höhe von 88,57% auf.
Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt. Die Ausschlusskriterien wurden somit zu 100 % eingehalten. Eine Veränderung dieser hat im Vergleich zum Vorjahr nicht stattgefunden.
Die aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren wurden weder von einem Wirtschaftsprüfer noch von einem unabhänigen Dritten überprüft.
Die Investitionen in der Vermögensallokation für den Jahresbericht vom 31.12.2022 betrugen folgende Werte:
#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale (88,57%). Davon waren gemäß #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale (100,00%).
#2 Andere Investitionen (11,43%)

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Ausschlusskriterien werden zudem im Verkaufsprospekt definiert und aufgeführt.
Im Folgenden wird ausgeführt, welche Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“) das Sondervermögen im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen berücksichtigte und durch welche Maßnahmen (Ausschlusskriterien) beabsichtigt wurde, diese zu vermeiden, bzw. zu verringern:
Im Besonderen werden PAIs berücksichtigt, die im Kontext ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu betrachten sind. Hierzu werden die o.g. Ausschlusskriterien Nr. (2) und (4) – (8) für Unternehmen sowie die Ausschlusskriterien Nr. (9) und (10) für Staaten herangezogen. Die unter Ausschlusskriterium Nr. (2) genannten Konventionen, die sich konkret auf die jeweils genannten Waffenkategorien beziehen, verbieten den Einsatz, die Produktion, die Lagerung und die Weitergabe der jeweiligen Waffenkategorie. Darüber hinaus beinhalten die Konventionen Regelungen zur Zerstörung von Lagerbeständen kontroverser Waffen, sowie der Räumung von kontaminierten Flächen und Komponenten der Opferhilfe. Die mit Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) aufgegriffene Begrenzung der Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe ist im ökologischen Kontext als ein wesentlicher Faktor für die Einschränkung von Treibhausgas- und CO²-Emissionen einzuordnen. Das Ausschlusskriterium Nr. (8) greift den UN Global Compact, sowie die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen auf. Der UN Global Compact verfolgt mit den dort aufgeführten 10 Prinzipien die Vision, die Wirtschaft in eine inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft umzugestalten. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact lassen sich in vier Kategorien Menschenrechte (Prinzipien 1 und 2), Arbeitsbedingungen (Prinzipien 3 -6), Ökologie (Prinzipien 7-9) und Anti-Korruption (Prinzip 10) unterteilen.
Entsprechend der Prinzipien 1 – 2 haben Unternehmen sicherzustellen, dass sie die international anerkannten Menschenrechte respektieren und unterstützen, sie im Rahmen ihrer Tätigkeit also nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Prinzipien 3 – 6 sehen vor, dass die Unternehmen die internationalen Arbeitsrechte respektieren und umsetzen. Im Rahmen der Prinzipien 7 – 9 werden Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit gestellt, die unter den folgenden Schlagworten zusammengefasst werden können: Vorsorge, Förderung von Umweltbewusstsein sowie Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Technologien. Das Prinzip 10 etabliert unter anderem den Anspruch, dass Unternehmen Maßnahmen gegen Korruption ergreifen müssen. Mit den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen wird das Ziel verfolgt, weltweit die verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Die OECD-Leitsätze für Unternehmen stellen hierzu einen Verhaltenskodex in Hinblick auf Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern auf. Der Freedom House Index wird jährlich durch die NGO Freedom House veröffentlicht und versucht die politischen Rechte sowie bürgerlichen Freiheiten in allen Ländern und Gebieten transparent zu bewerten. Zur Bewertung politischer Rechte werden insbesondere die Kriterien Wahlen, Pluralismus und Partizipation sowie die Regierungsarbeit herangezogen. Die bürgerlichen Freiheiten werden anhand der Glaubens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechtsstaatlichkeit und der jeweiligen individuellen Freiheit des Bürgers im jeweiligen Land beurteilt. Mit dem Abkommen von Paris hat sich im Dezember 2015 die Mehrheit aller Staaten auf ein globales Klimaschutzabkommen geeinigt. Konkret verfolgt das Pariser Abkommen drei Ziele:
– Langfristige Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau. Im Übrigen sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg auf 1,5 % im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
– Treibhausgasemissionen zu mindern
– die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.
Dies vorausgeschickt, soll in den folgenden Tabellen jeweils aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert wurden. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Für Aktien oder Anleihen von Unternehmen:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasemissionen (GHG Emissions) CO2 Fußabdruck (Carbon Footprint) Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5), (7) und (8)* Durch die in den Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) genannte Umsatzschwelle hinsichtlich Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen erwirtschaften, sowie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche schwere Kontroversen mit den UN Global Compact und damit ebenfalls mit den Prinzipien 7-9 des UN Global Compacts aufweisen, kann davon ausgegangen werden , dass mittelbar weniger Emissionen ausgestoßen werden.
4. Exposition zu Unternehmen
aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure to companies active in the fossile fuel sector)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Ausschlusskriterien Nr. (4) – (6) Durch die in den Ausschlusskriterien beinhalteten Umsatzschwellen wird die Investition in als besonders problematisch eingestuften Energiequellen beschränkt. Der Anteil von nicht-erneuerbaren Energien am Energieverbrauch wird damit indirekt berücksichtigt, da anzunehmen ist, dass die Begrenzung der Investitionen zu einem verminderten Angebot nicht erneuerbarer Energie führen wird.
6. Energieverbrauchsintensität
pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high impact climate sector)
Ausschlusskriterium Nr. (8)* Die Prinzipien 7-9 des UN Global Compact halten Unternehmen an die Umwelt vorsorglich, innovativ und zielgerichtet im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Insbesondere der mit Prinzip 9 UN Global Compact verfolgte Ansatz, innovative Technologien zu entwickeln, kann zu einer Verringerung der Energieintensität beitragen. Entsprechend wird erwartet, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, beschränkte negativen Auswirkungen auf die Energieverbrauchsintensität pro Branche haben.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) 8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) 9. Sondermüll (Hazardous waste) Ausschlusskriterium Nr. (8)* Insbesondere wird in Prinzip 7 des UN Global Compact der Vorsorgeansatz postuliert. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, nur beschränkte negative Auswirkungen auf geschützte Gebiete und die dort beheimateten Arten, und nur beschränkte negative Auswirkungen an anderen Orten durch Schadstoffbelastetes Abwasser oder durch Sondermüll entfalten.
10. Verstöße gegen den
UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE)
Ausschlusskriterium Nr. (8)* Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen werden durch das Ausschlusskriterium Nr. 8 fortlaufend überwacht.
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen, um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Ausschlusskriterium Nr. (8)* Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die genannten Vereinbarung auftreten, haben erkennbar nicht ausreichend Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Normen sicherstellen zu können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausschluss zu einer Beschränkung der negativen Auswirkungen führt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) 13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Ausschlusskriterium Nr. (8)* Da Prinzip 6 des UN Global Compact auf die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz abzielt und zudem im Rahmen der Prinzipien 3-6 auf die ILO Kernarbeitsnormen verwiesen wird ist davon auszugehen, dass der Ausschluss schwerwiegender Verstöße zu einer Beschränkung negativer Auswirkungen führt.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. (2) Über das Ausschlusskriterium Nr. (2) wird eine Investition in Unternehmen, welche Umsatz mit kontroversen Waffen, bspw. Antipersonenminen erwirtschaften, ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Anleihen von Staaten:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasintensität (GHG Intensity) Ausschlusskriterium Nr. (10) Da der Portfoliomanager durch Anwendung des Ausschlusskriteriums Nr. (10) nur in Anleihen von Staaten investiert, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, ist sichergestellt, dass nur in Staaten investiert wird, welche Maßnahmen treffen, um die Treibhausgasintensität zu minimieren. Daher lässt sich davon ausgehen, dass mittelbar eine Beschränkung negativer Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität von Staatenerfolgt.
Im Portfolio befindliche Anleihen von Ländern, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind (Investee countries subject to social violations) Ausschlusskriterium Nr. (9) Durch Anwendung des Ausschlusskriterium Nr. (9) investiert der Portfoliomanager für das Sondervermögen nicht in Staatsanleihen, welche auf Grundlage bestehender Informationen, Analysen und Experteninterviews als „unfrei“ klassifiziert werden. [Die Klassifizierung ist in „frei“, „teilweise frei“ und „unfrei“ unterteilt.] So wird sichergestellt, dass der Portfoliomanager wenigstens keine Anleihen von Staaten investiert, welche definitiv sozialen Verstößen ausgesetzt sind. Entsprechend wird das PAI insofern berücksichtigt, als dass eine Beschränkung negativer erfolgt.
*Soweit das oben genannte Engagement (s. unter ESG-Ausschlusskriterien Nr. (8)) angewandt wird, kann dies dazu führen, dass sich zu einem Zeitpunkt Aktien und/​oder Anleihen im vorliegenden Sondervermögen befinden, dessen Emittenten in Hinblick auf die Prinzipien des UN Global Compact, den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen oder den ILO Kernarbeitsnormen einzelne oder mehrere Kontroversen
Für Investmentanteile:
Das Fondsmanagement strebt an für das Sondervermögen nur in Investmentanteile solcher Fonds zu investieren, die im Rahmen ihrer jeweiligen Anlagestrategie die zuvor genannten PAI berücksichtigen.
Investmentanteile lagen im relevanten Bezugszeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 nicht vor.
Konkrete Daten liegen dem Portfolioverwalter aktuell noch nicht vor, Entsprechend kann eine Bewertung etwaiger Investmentanteile in Hinblick auf das Einhalten der PAI aktuell noch nicht getroffen werden.
Sobald dem Portfolioverwalter entsprechende Daten vorliegen, wird der Portfoliomanager diese bei seinen Investitionsentscheidungen entsprechend berücksichtigen.
Im Rahmen des Jahresberichts des Sondervermögens werden konkrete Informationen hinsichtlich der tatsächlichen nachteiligen Auswirkungen auf die angegebenen PAI bereitgestellt.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter
https:/​/​www.hansainvest.com/​deutsch/​fondswelt/​fondsuebersicht/​
dargestellt.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Es wurden die Sektoren anhand des Branchen Typs Stoxx Sectors ausgewiesen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:01.01.2023 – 31.12.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Keisei Electric Railway Co.Ltd Registered Shares o.N. (JP3278600006) Industrielle Transporte 6,48% Japan
Osaka Titanium Technol.Co.Ltd. Registered Shares o.N. (JP3407200009) Industrielle Metalle und Bergbau 5,77% Japan
Daikin Industries Ltd. Registered Shares o.N. (JP3481800005) Bau und Baustoffe 4,41% Japan
Keyence Corp. Registered Shares o.N. (JP3236200006) Elektronische und elektrische Ausrüstung 4,14% Japan
Fuji Electric Co. Ltd. Registered Shares o.N. (JP3820000002) Elektronische und elektrische Ausrüstung 4,06% Japan
Omron Corp. Registered Shares YN 50 (JP3197800000) Technologie-Hardware und Ausrüstung 3,99% Japan
Fast Retailing Co. Ltd. Registered Shares o.N. (JP3802300008) Einzelhandel 3,93% Japan
Mitsubishi Corp. (JP3898400001) Industrieunternehmen allgemein 3,58% Japan
Hoya Corp. Registered Shares o.N. (JP3837800006) Medizinische Geräte und Dienstleistungen 3,56% Japan
Fanuc Corp. Registered Shares o.N. (JP3802400006) Industrietechnik 3,40% Japan
Nippon Tel. and Tel. Corp. Registered Shares YN 50000 (JP3735400008) Telekommunikations-
dienstleister
3,06% Japan
Shin-Etsu Chemical Co. Ltd. Registered Shares o.N. (JP3371200001) Chemikalien 2,85% Japan
Daifuku Co. Ltd. Registered Shares o.N. (JP3497400006) Industrietechnik 2,81% Japan

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Der Mindestanteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfolgen, muss 51 % des Wertes des Sondervermögens betragen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten für den relevanten Bezugszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
In der nachfolgenden graphischen Aufstellung erfolgt eine Aufteilung der Vermögensgegenstände des Fonds in verschiedene Kategorien. Der jeweilige durchschnittliche Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent angegeben.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Nachfolgend werden die Sektoren anhand des Branchen Typs Stoxx Sectorsausgewiesen.
Es wurden im Berichtszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 gemäß Art. 54 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission Investitionen in den dort genannten Sektoren durchgeführt. Der Anteil der Investitionen in den Sektoren und Teilsektoren von fossilen Brennstoffe ist somit 6,36%.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswert im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
Sektor Anteil
Bau und Baustoffe 7,71%
Chemikalien 6,45%
Derivate 0,40%
Einzelhandel 3,93%
Elektronische und elektrische Ausrüstung 13,04%
Freizeitgüter 3,52%
Gas, Wasser und kombinierte Versorgung 2,68%
Gesundheitsdienstleister 0,97%
Getränke 1,79%
Industrielle Metalle und Bergbau 6,65%
Industrielle Transporte 6,48%
Industrielle Unterstützungsdienste 4,44%
Industrietechnik 13,18%
Industrieunternehmen allgemein 6,73%
Körperpflege-, Drogerie- und Lebensmittelgeschäfte 3,03%
Medizinische Geräte und Dienstleistungen 3,56%
Persönliche Güter 2,21%
Software und Computerdienstleistungen 1,96%
Technologie-Hardware und Ausrüstung 8,19%
Telekommunikationsdienstleister 3,06%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds trägt nicht zu einem oder mehreren Umweltzielen gem. Art 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) bei.
Die dem Fonds zugrundeliegenden Investitionen sind nicht, d.h. zu 0 %, auf Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet, die gem. Art. 3 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft sind.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurden mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ]Ja:
[ ]In fossiles Gas [ ]In Kernenergie
[X]Nein

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Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Das Sondervermögen strebt keine nachhaltigen Investitionen an. Insofern wurden keine derartigen Investitionen getätigt.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “Andere Investitionen” können Investitionen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente fallen.
Andere Investitionen hatten im Berichtszeitpunkt einen durchschnittlichen Anteil von 10,90%.
Dabei darf das Finanzprodukt bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens in “Andere Investitionen” investieren, wobei der Portfolioverwalter die Investitionen in “Andere Investitionen” zur Liquiditätserhaltung, zur Absicherung und/​oder zur Schaffung einer zusätzlichen Rendite vornehmen kann. Im Berichtszeitraum gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben sowie liquide Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder).
Im relevanten Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben und liquide Mittel, die aus Liquiditätszwecken gehalten wurden.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Es wurde die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des relevanten Zeitraums vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 durchgehend beachtet.
Im Geschäftsjahr wurde die folgenden Verstöße gegen die im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt:
Am 09.02.2023 kam es zu einer Verletzung der Anlagegrenze „Wertpapiere – IVA_​COMPANY_​RATING oder GOV_​ESG_​RATING nicht „CCC,B“ (ESG-MSCI) – min 51% – ESG“. Zur Bedienung von Anteilscheinrückgaben wurden entsprechende Wertpapiere verkauft, die avisierten Mittelabflüsse erfolgten jedoch erst einen Tag später.
Vom 05. – 06.12.2023 kam es durch die Abwertung der Aktie Nippon Tel. and Tel. Corp. (JP3735400008) zum Verstoß gegen die Grenze „Wertpapiere (ohne Fonds) – OVERALL_​SCORE < 2 – Engagement (ESG-MSCI) – max 0% – ESG“. In Folge der Verletzung wurde Kontakt zum Unternehmen aufgenommen und um eine Stellungnahme gebeten.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.
Das Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen der HANSAINVEST sowie der Umgang mit Aktionärsanträgen kann unter „https:/​/​www.hansainvest.de/​unternehmen/​compliance/​abstimmungsverhalten-bei-hauptversammlungen“ eingesehen werden.
Bei der HANSAINVEST nehmen wir unsere treuhänderische Pflicht gegenüber unseren Kunden sehr ernst und handeln in deren alleinigem Interesse. Wir sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance ein zentraler Faktor für langfristig höhere relative Renditen auf Aktien- und festverzinsliche Anlagen ist. Wir lassen uns bei unseren Anlageentscheidungen daher nicht nur von kurzfristigen finanziellen Zielen leiten. Vielmehr erwarten wir von den Unternehmen, in die wir investieren, auch eine nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung, die ESG- relevante Aspekte berücksichtigt. Entsprechend der bereits vollzogenen ESG Integration berücksichtigt die HANSAINVEST im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte daher auch nichtfinanzielle Kriterien, wie die Rücksichtnahme auf die Umwelt (E für Environment), soziale Kriterien (S für Social), sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G für Governance).Dabei stützen wir uns auf anerkannte nationale und internationale Regelwerke wie beispielsweise die jeweils aktuellen Analyse- Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI), des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Kodizes sowie die UN Principles for Responsible Investment (PRI), deren erklärtes Ziel es ist, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsthemen zu schaffen und Investoren bei der Integration dieser Fragestellungen zu unterstützen.
Um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil unserer Anleger zu vermeiden, haben wir verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen und diese in unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten veröffentlicht: Conflicts of Interest Policy
Der Bericht über das Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte kann über unsere Homepage eingesehen werden:
https:/​/​www.hansainvest.de

 

 

 

Hamburg, 26. April 2024

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz Ludger Wibbeke

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment  GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens TBF JAPAN – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINEST Hanseatische InvestmentGmbH abzugeben
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

Hamburg, den 29.04.2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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