Aktenzeichen: 36t IN 2358/24
Berlin, 15. Mai 2024 – Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der The Harbour Entwicklungsgesellschaft mbH, Joachimsthaler Str. 34, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Gronau, hat das Amtsgericht Charlottenburg einen wichtigen Beschluss gefasst.
Schuldnerin:
The Harbour Entwicklungsgesellschaft mbH
Joachimsthaler Str. 34
10719 Berlin
Vertreten durch den Geschäftsführer Marco Gronau
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf
Register-Nr.: HRB 87630
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 15. Mai 2024 um 11:00 Uhr folgendes angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Frau Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, wird zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 15.05.2024