Aktenzeichen: 36e IN 1746/24
Berlin, 15. Mai 2024 – Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ELO Mobility GmbH, Mariendorfer Damm 1, 12099 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Henning Heppner, hat das Amtsgericht Charlottenburg einen entscheidenden Beschluss gefasst.
Schuldnerin:
ELO Mobility GmbH
Mariendorfer Damm 1
12099 Berlin
Vertreten durch den Geschäftsführer Henning Heppner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregister Register-Nr.: HRB 199508
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 15. Mai 2024 um 12:00 Uhr folgendes angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 15.05.2024