Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 09.05.2024 im Rahmen des Antrags der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See, Minijob-Zentrale, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der La Cantina Rosso UG (haftungsbeschränkt) & Co. Betriebs KG, ansässig in der Lietzenburger Straße 83, 10719 Berlin, wichtige Entscheidungen getroffen. Die Schuldnerin, vertreten durch die La Cantina Rosso UG (haftungsbeschränkt) und deren Geschäftsführerin Elina Meri, ist unter der Register-Nr.: HRA 52386 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.
Beschluss des Gerichts:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wurden umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Diese beinhalten:
Das Verbot von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt.
Die Bestellung von Herrn Rechtsanwalt Frank Brachwitz, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, als vorläufigen Insolvenzverwalter.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist damit beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies schließt die Einziehung von Außenständen und die Verwaltung von Bankkonten ein.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg oder beim Landgericht Berlin II eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls nicht verkündet, mit deren Zustellung bzw. der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden und ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Elektronische Kommunikation:
Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dabei müssen sie entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Informationen zu sicheren Übermittlungswegen und zu den technischen Rahmenbedingungen sind auf der Internetseite www.justiz.de verfügbar.
Das Amtsgericht Charlottenburg bleibt für die weitere Bearbeitung des Falles zuständig und wird die notwendigen Schritte zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Insolvenzverfahrens fortsetzen.