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Insolvenzmeldung: Sprache, Land und Leute – gemeinnützige Gesellschaft für Bildung und Fortbildung mbH

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geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36s IN 2535/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat aufgrund eines Antrags die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der „Sprache, Land und Leute – gemeinnützige Gesellschaft für Bildung und Fortbildung mbH“ angeordnet.

Beschluss:

Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag zu verhindern, werden folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
  2. Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, jedoch müssen sie bestimmten Anforderungen entsprechen.

Für weitere Informationen und für die Einreichung von Rechtsbehelfen stehen die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Website des Amtsgerichts Charlottenburg zur Verfügung.

Hinweis:

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 05.05.2024

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