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Insolvenzverfahren gegen Othmann Automatenvertriebs GmbH initiiert

geralt (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 26. April 2024 um 15:00 Uhr, unter dem Aktenzeichen 36o IN 795/24, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Othmann Automatenvertriebs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Hariuan Othman, eingeleitet. Die Firma, eingetragen unter der Handelsregisternummer HRB 213157, befindet sich an der Rudower Straße 9, 12351 Berlin.

Im Rahmen dieses Verfahrens hat das Gericht zur Sicherung der Vermögenslage des Unternehmens folgende vorläufige Maßnahmen beschlossen:

Jegliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, sofern diese unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Herr Rechtsanwalt Christian Wolters, Goethestraße 85, 10623 Berlin, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt. Ohne seine Zustimmung sind keine Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände wirksam.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist dazu bevollmächtigt, über die Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin zu verfügen, Bankguthaben einzuziehen sowie Zahlungen entgegenzunehmen. Weiterhin ist er berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und erforderliche Auskünfte einzuholen.

Die veröffentlichten Maßnahmen werden mindestens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem gespeichert. Sollte das Verfahren eröffnet werden, erfolgt eine Löschung der Daten sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens oder dessen rechtskräftiger Einstellung.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden, beginnend mit der Verkündung oder deren Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung können in elektronischer Form eingereicht werden, sofern sie eine qualifizierte elektronische Signatur tragen und auf sicheren Übermittlungswegen versandt werden.

Das Amtsgericht Charlottenburg setzt mit diesen Maßnahmen ein strenges Verfahren in Gang, um die Rechte der Gläubiger zu wahren und eine ordnungsgemäße Abwicklung der Insolvenz zu gewährleisten.

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