Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

67
qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

715 VA 160 Js 38879/​23

Einziehungsverfahren gegen Bilel Daboussi

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung des Wertes
des Taterlangten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459 k StPO)

Mit Strafbefehl des Amtsgerichts Karlsruhe vom 13.10.2023 – 14 Cs 160 Js 38879/​23 – wurde gegen den Einziehungsbetroffenen die erweiterte Einziehung folgender Gegenstände angeordnet, welche bereits beschlagnahmt sind:
1 Baseballkappe, Primark, Modell 3806701 /​ 2x Damenoberbekleidung, Airisia Fashion Kleid, Modell K008-4# /​ Damenoberbekleidung, H&D weiß, Modell HD-010 /​ Damenoberbekleidung, Kleid Italy Moda /​ Damenoberbekleidung Z&V Kleid, Modell A503# /​ Damenoberbekleidung Z&W rot /​ Herrenoberbekleidung, Tanktop NFL, Modell 2824702 /​ 2x Herrenoberbekleidung, Tanktop Primark Miami, Modell 4017703 /​ Denim Herrenhose, kurz, grau, Modell 4265214 /​ 2x Herrenhose, kurz weiß /​ Hose, Primark (Blumenmuster), Modell 5932502 /​ Mobiltelefon, HUAWAI MRD-LX1, braun /​ T-Shirt, Primark T-Shirt NYC, Modell 4789403.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen besteht ein Entschädigungsanspruch. Es handelt sich um Diebesgut. Wobei Tatzeit und Tatort nicht bekannt sind.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu dem Aktenzeichen 715 VA 160 Js 38879/​23 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459 k StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459 k Abs.5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

 

 

 

gez. Schanzenbach
Rechtspflegerin

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein