Start Allgemein EU-Richtlinie Digital Markets Act: Verkompliziert sie das Googeln?

EU-Richtlinie Digital Markets Act: Verkompliziert sie das Googeln?

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Firmbee (CC0), Pixabay

Seit kurzem könnten Sie bemerkt haben, dass das Auffinden von Google Maps in Ihren Suchergebnissen schwieriger geworden ist. Früher reichte ein einfacher Klick auf „Google Maps“, wenn Sie nach einem Ort oder Geschäft suchten. Doch nun müssen Sie oft den Umweg über die URL-Zeile nehmen und „Google Maps“ selbst eingeben, um denselben Ort zu finden.

Der Grund für diese Änderung liegt im „Digital Markets Act“ (DMA) der EU, der die Marktmacht großer Tech-Unternehmen wie Google und Apple einschränken soll. Im Fall von Google bedeutet dies, dass das Unternehmen nicht mehr ausschließlich auf seine eigenen Dienste verweisen darf, sondern auch Konkurrenten erwähnen muss.

Diese Neuerung hat im Internet eine Welle der Unzufriedenheit ausgelöst. Viele Nutzer vermissen die früheren, einfacheren Suchergebnisse. Doch es ist wichtig zu betonen, dass die EU nicht vorschreibt, dass Google nicht mehr auf Google Maps verweisen darf. Vielmehr sollen mehrere Anbieter zur Auswahl stehen.

Neben der Veränderung bei Google Maps gibt es auch weitere Auswirkungen des DMA. Zum Beispiel müssen Nutzer nun mehr Fragen im Internet beantworten, und Plattformen wie Apple müssen ihre Nutzer nach ihren Browser-Präferenzen fragen.

Es ist jedoch zu früh, ein endgültiges Urteil über den DMA zu fällen. Es bleibt abzuwarten, ob alle Tech-Unternehmen die Richtlinie ordnungsgemäß umsetzen und ob möglicherweise Anpassungen erforderlich sind. Insgesamt wird der DMA voraussichtlich für mehr Wettbewerb und Datenschutz im Internet sorgen, aber auch dafür sorgen, dass das Internet etwas komplizierter zu navigieren ist.

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