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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht IIV Mikrofinanzfonds Class I;IIV Mikrofinanzfonds (AI);IIV Mikrofinanzfonds Class R DE000A1H44S3; DE000A1143R8; DE000A1H44T1

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Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hamburg

Jahresbericht zum 30. September 2023

IIV Mikrofinanzfonds

Tätigkeitsbericht IIV Mikrofinanzfonds

Tätigkeitsbericht für den IIV Mikrofinanzfonds für den Zeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023

Anlageziele

Ziel der Anlagestrategie des Fonds ist es, nach dem Grundsatz der Risikostreuung, sowohl ärmeren Bevölkerungsschichten in den Dritt- und Schwellenländern den Zugang zum Finanz- und Kreditmarkt zu ermöglichen als auch den Anlegern einen angemessenen Wertzuwachs in der Fondswährung mittels Investitionen in diversifizierte Vermögenswerte insbesondere aus dem Mikrofinanzbereich zu gewährleisten. Der Fonds refinanziert Kredit -und Finanzinstitute in den Entwicklungs- und Schwellenländern, die die Kriterien des KAGB erfüllen, indem er in Kredite, Schuldscheindarlehen oder ähnliche Instrumente, die laut KAGB zulässig sind, anlegt und damit den Mikrofinanzinstituten die Refinanzierung ermöglicht.Die Investitionen des IIV Mikrofinanzfonds haben das Ziel, nachhaltige Wirkung zu entfalten. Ein direkter Wirkungskanal der Investitionen ist die Refinanzierung von Mikrofinanzinstituten in Entwicklungs- und Schwellenländern durch den Erwerb von unverbrieften Darlehensforderungen. Dadurch wird Menschen in diesen Ländern der Zugang zu Finanzdienstleistungen gewährt. Die Verwaltung des Fonds konzentriert sich deshalb auf den Erwerb von Krediten gegen sorgfältig ausgewählte Mikrofinanzinstitute, mit denen diese ihre Geschäftstätigkeit refinanzieren. Die Investitionen werden überwiegend in Euro, US-Dollar oder in Lokalwährungen getätigt, in denen Absicherungsinstrumente zur Verfügung stehen. Der Fonds ist ein globaler Fonds. Die fokussierten Regionen sind: Latein- und Mittelamerika, Karibik, Afrika, Asien, Zentralasien, Kaukasus und Osteuropa, Naher Osten, Pazifischer Raum.

Der Fonds bewirbt unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen und ist damit als Fonds gem. Art 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 zu qualifizieren. Die Angaben zu den regelmäßigen Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten werden im Anhang des Jahresberichts ausgegeben.

Anlagepolitik

Im vergangenen Berichtszeitraum 01.10.2022 – 30.09.2023 wurde das Portfolio im Vergleich zum Vorjahr stärker diversifiziert. Die Gewichtung der Top 5 Länder wurde von 40,5% auf 37,6% reduziert. Nach einer Investitionspause in Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien aufgrund des Krieges in der Ukraine wurden neue Darlehen ab der zweiten Hälfte des Jahres 2022 wieder verstärkt ausgezahlt. Die makroökonomische Situation in diesen Regionen hat sich nach ursprünglicher Volatilität deutlich positiv entwickelt.

Usbekistan ist das populationsreichste Land in Zentralasien. Die usbekische Wirtschaft hat sich als sehr widerstandsfähig während der Pandemie aber auch im Verlauf des Krieges in der Ukraine gezeigt, sodass das BIP-Wachstum sich im Jahr 2020 nur etwas verlangsamte und seit Mitte 2021 wieder im mittleren bis hohem einstelligen Bereich lag. Ein neues MFI wurde in diesem Land dem Portfolio hinzugefügt, während das Exposure zu dem größten Kunden etwas zurückgefahren wurde.

Die Wiedereröffnung Chinas hat die Nachfrage nach Gütern aus der Mongolei deutlich angekurbelt. Das mongolische BIP-Wachstum lag in Q1 2022 noch bei negativen -3,8%. In Q4 in 2022 betrug das Wirtschaftswachstum bereits 7,0%. Die vorläufigen Berechnungen für das Jahr 2023 rechnen mit einem Wachstum von 6,8 %. Dies ließ die Nachfrage nach Darlehen steigen, sodass die Mongolei in der Ländergewichtung dem fünft-platzierten Land China seine Position streitig macht.

Schwerpunktmäßig investierte der externe Portfoliomanager Invest in Visions über den IIV Mikrofinanzfonds im Berichtszeitraum in unverbriefte Darlehensforderungen folgender Länder: Usbekistan, Indien, Mongolei, Ecuador, Georgien, Nicaragua, Bosnien-Herzegowina, Aserbeidschan, Dominikanische Republik, Tadschikistan, Indonesien, Kasachstan, Kosovo und Bolivien. Die Top 5 Länder des Portfolios entwickelten sich wie folgt:

Sep/​23
Ecuador 9,94%
Indien 8,00%
Usbekistan 7,80%
Kambodscha 6,17%
VR China 5,65%
Sep/​22
Ecuador 11,43 %
Indien 9,02%
Kambodscha 7,53%
Usbekistan 6,44%
VR China 6,09%

Kambodscha und China bleiben weiterhin das viert- und fünftgrößte Land im Portfolio. Diese Positionen werden aber sukzessive zurückgefahren. Die Dominikanische Republik ist zum Ende des Finanzjahres als neues Land im Portfolio hinzugekommen.

Portfoliostruktur sowie wesentliche Änderungen im Berichtszeitraum

30.09.2023

Ecuador 9,94%
Indien 8,00%
Usbekistan 7,80%
Kambodscha 6,17%
VR China 5,65%
Mongolei 5,56%
Georgien 5,02%
El Salvador 4,50%
Peru 3,75%
Paraguay 2,39%
Indonesien 2,38%
Tadschikistan 2,17%
Nicaragua 2,13%
Bosnien-Herzegowina 2,00%
Bolivien 1,98%
Aserbaidschan 1,93%
Mexiko 1,65%
Armenien 1,60%
Kasachstan 1,40%
Moldau 1,31%
Botswana 1,28%
Albanien 1,27%
Kolumbien 1,25%
Kosovo 1,24%
Dominikanische Republik 1,16%
Kirgisistan 1,12%
Panama 0,57%
Costa Rica 0,55%
Nigeria 0,40%
Tansania 0,29%
Guatemala 0,24%
Timor-Leste 0,23%
Myanmar 0,21%

Währungsaufteilung 30.09.2023

30.09.2022

Ecuador 11,43%
Indien 9,02%
Kambodscha 7,53%
Usbekistan 6,44%
VR China 6,09%
Georgien 4,95%
El Salvador 4,91%
Peru 4,13%
Mongolei 4,06%
Bolivien 3,06%
Mexiko 2,92%
Indonesien 2,87%
Paraguay 2,68%
Bosnien-Herzegowina 2,21%
Botswana 1,84%
Kasachstan 1,61%
Albanien 1,57%
Kolumbien 1,48%
Nicaragua 1,23%
Tadschikistan 1,19%
Kirgisistan 1,14%
Armenien 0,89%
Moldau 0,77%
Panama 0,72%
Belarus 0,53%
Pakistan 0,50%
Guatemala 0,46%
Tansania 0,42%
Nigeria 0,35%
Myanmar 0,32%
Costa Rica 0,29%
Kosovo 0,22%
Aserbaidschan 0,00%

Währungsaufteilung 30.09.2022

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Folgende Risiken können für den Fonds von Bedeutung sein:

Risiken aus Derivateinsatz: Der Fonds setzt Derivatgeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. Bei den durch IIV Mikrofinanzfonds eingesetzten Derivaten handelt es sich um Finanzinstrumente zur Währungsabsicherung.
Bewertungsrisiken: Die Bewertung von Forderungen an Mikrofinanzinstituten basiert auf Modellkursen. Die Annahmen der Modellkurse beinhalten geschätzte Parameter, welche von der Realität abweichen können.
Ausfallrisiken: Der Fonds schließt Geschäfte mit verschiedenen Vertragspartnern ab. Es besteht ein a priori unbestimmtes Risiko, dass die Vertragspartner aufgrund interner oder externer Entwicklungen oder Ereignisse in Insolvenz geraten. Externe Faktoren sind für gewöhnlich signifikante politische Ereignisse, makroökonomische Schocks, Naturgewalten, Umweltkatastrophen, Pandemien, usw. Bei internen Entwicklungen und Ereignissen handelt es sich, unter anderem, um massive Betrugsfälle, Imageschäden und Managementversagen. Wenn ein Vertragspartner in Folge eines Risikoereignisses insolvent wird, kann er offene Forderungen des Fonds nicht mehr oder nur noch teilweise begleichen.
Kredit- und Zinsänderungsrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in unverbriefte Darlehnsforderungen an, die weder an einer Börse notiert sind, noch an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, der regelmäßig geöffnet und anerkannt ist und der Öffentlichkeit zugänglich ist (geregelter Markt). Darüber hinaus kann das Sondervermögen Schuldverschreibungen dieser Institute erwerben. Es ist damit zu rechnen, dass diese Kredite und Schuldtitel keinerlei Kontrolle durch eine Regulierungsbehörde unterliegen.
Liquiditätsrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Finanzinstrumente an, die nicht an einer Börse oder einem ähnlichen Markt gehandelt werden oder die aus anderen Gründen schwer veräußerbar sind und für die daher möglicherweise kurzfristig kein Käufer gefunden werden kann. Dadurch kann das Risiko einer Aussetzung der Anteilsrücknahme des Fonds steigen. Der Fonds ist monatlich erwerbbar und quartalsweise veräußerbar. Die investierten Assets haben eine Laufzeit, die den möglichen Veräußerungszeitpunkt übersteigt. Zudem investiert der Fonds einen Teil seines Vermögens in Zielfonds. Die Liquidität des Sondervermögens kann eingeschränkt werden, sofern z.B. für die Zielfonds die Rücknahme der Anteilscheine ausgesetzt werden sollte.
Verwahrrisiken: Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen insbesondere im Ausland kann ein Verlustrisiko verbunden sein, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers resultieren kann.
Operationelles Risiko: Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vor-kehrungen getroffen: Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses. Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert. Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität. Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.
Währungsrisiko: Der Fonds ist teilweise gegen Risiken von Fremdwährungsschwankungen über Devisentermingeschäfte in US-Dollar oder anderen Lokalwährungen besichert.
Länderrisiken: Die Zielregionen des Fonds liegen in Schwellen- und Entwicklungsländern. Aus diesem Grund ergeben sich für den Anleger Risiken die im Zusammenhang mit den politischen, makroökonomischen und finanzregulatorischen Rahmenbedingungen des Ziellandes stehen.
Mit der Anlage in unverbriefte Darlehensforderungen verbundene Risiken: Unverbriefte Darlehensforderungen im Mikrofinanzsektor werden überwiegend durch spezialisierte Finanzintermediäre (sog. „Fronting Banks“) angeboten. Diese vergeben die Darlehen als eigene Darlehen an die Mikrofinanzinstitute und treten dann die so entstandene Darlehensforderung an das Sondervermögen ab. Bei dem Erwerb von unverbrieften Darlehensforderungen stehen hierbei aufgrund des sehr begrenzten Marktumfeldes nur eine sehr begrenzte Zahl an Vertragspartnern zur Verfügung. Zudem entstehen bei dem Erwerbsvorgang einer unverbrieften Darlehensforderung über eine Fronting Bank operative Risiken im Rahmen der Zahlungsabwicklung, da die Kaufpreise für die Forderungen auf die Konten der Fronting Bank transferiert werden müssen, bevor das Darlehen ausgegeben wird und die Mikrofinanzinstitute die Zinszahlungen nach dem Erwerb durch das Sondervermögen dann auf die Konten des Sondervermögens und nicht mehr auf die Konten der Fronting Bank leisten muss. Ggf. müssen etwaige an falsche Konten gezahlte Beträge auf die Fondskonten aufwändig weitergeleitet werden, was zu Zeitverzögerungen und Abwicklungsrisiken führen kann. Dies – und die Abwicklung des Kaufpreises der Darlehensforderung – wird dazu führen, dass das Sondervermögen kurzzeitig auch dem Insolvenzrisiko der Fronting Bank ausgesetzt sein wird.

Sonstige Risiken

Seit dem 24.02.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“). Die Börsen sind seit Beginn des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen infolge der gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen, einer weiterhin steigenden bzw. hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Wirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden. Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.

Der Fonds hat keine Investitionen in Russland, Belarus oder in der Ukraine.

Sonstige für den Anleger wesentliche Ereignisse

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH.

Das Portfoliomanagement für IIV Mikrofinanzfonds ist ausgelagert an den Portfoliomanager, die Invest in Visions GmbH.

Weitere wesentliche Ereignisse haben sich nicht ergeben.

Erläuterung der wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die realisierten Gewinne resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von Mikrofinanzkrediten. Für die realisierten Verluste sind im Wesentlichen Devisentermingeschäfte ursächlich.

Übersicht über die Anlagegeschäfte während der Berichtszeitraums

Die im abgelaufenen Geschäftsjahr abgeschlossenen Geschäfte sowie die sich im Bestand des Sondervermögens befindlichen Finanzinstrumente werden im Jahresbericht ausgewiesen.

Übersicht über die Wertentwicklung

AI-Klasse:

I-Klasse:

R-Klasse:

Vermögensübersicht

Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 816.068.735,94 100,29
1. Derivate -10.554.757,16 -1,30
2. Unverbriefte Darlehensforderungen 697.249.644,56 85,69
3. Bankguthaben 100.630.587,64 12,37
4. Sonstige Vermögensgegenstände 28.743.260,90 3,53
II. Verbindlichkeiten -2.342.753,36 -0,29
1. Sonstige Verbindlichkeiten -2.342.753,36 -0,29
III. Fondsvermögen EUR 813.725.982,58 100,00

Vermögensaufstellung

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000
Bestand
30.09.2023
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) Der Bestand, die Zugänge und Abgänge wurden durch den Divisor 1.000.000 dividert.
3) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung, laufende Betreuung und Verwaltung der unverbrieften Darlehensforderungen
unverbriefte Darlehensforderungen EUR 697.249.644,56 85,69
7,21%+6mEURIBOR_​ Digamber_​ 23/​ 6 EUR 5.000 5.000 0 100,0000 5.000.000,00 0,61
10,50%_​ CajaTrujillo_​ 22/​ 24 PEN 11.400 11.400 0 100,0000 2.831.420,92 0,35
10,50%_​ TuranBank_​ 23/​ 25 AZN 5.100 5.100 0 100,0000 2.840.099,08 0,35
10,75%_​ CajaTrujillo_​ 23/​ 26 PEN 38.000 38.000 0 100,0000 9.438.069,75 1,16
11,00%_​ Mitra Bisnis V. Indonesien_​ 22/​ 24 2) IDR 107.955 0 107.955 100,0000 6.585.121,49 0,81
11,20%_​ Promerica_​ 23/​ 26 DOP 567.727 567.727 0 100,0000 9.462.451,01 1,16
11,90%_​ TrueFinance_​ 22/​ 25 2) IDR 112.098 124.554 12.455 100,0000 6.837.849,20 0,84
12,00%_​ Bayport_​ 21/​ 24 COP 14.521.400 0 14.094.300 95,0000 3.195.408,25 0,39
12,00%_​ Bayport_​ 21/​ 24 COP 15.546.458 0 15.089.209 95,0000 3.420.970,50 0,42
12,15%_​ Bina Artha Indonesien_​ 22/​ 24 2) IDR 61.091 0 0 100,0000 3.726.504,73 0,46
12,30%_​ Bina Artha Indonesien_​ 23/​ 25 2) IDR 33.490 33.490 0 100,0000 2.042.872,37 0,25
14,50%_​ Bayport Mexiko_​ 21/​ 24 MXN 125.000 0 125.000 100,0000 6.720.737,24 0,83
15%+6M Euribor_​ Satin_​ 23/​ 26 EUR 10.000 10.000 0 100,0000 10.000.000,00 1,23
16,00%_​ Progresemos Mexiko_​ 19/​ 22 MXN 127.903 0 0 10,0000 687.683,04 0,08
16,00%_​ Progresemos Mexiko_​ 19/​ 22 MXN 78.415 0 0 10,0000 421.606,42 0,05
16,00%_​ Progresemos Mexiko_​ 20/​ 22 MXN 63.952 0 0 10,0000 343.841,52 0,04
18,00%_​ ACF_​ 21/​ 23_​ KZT 141.917 0 283.833 100,0000 283.139,63 0,03
18,00%_​ Humo_​ 23/​ 25 TJS 43.652 43.652 0 100,0000 3.763.729,10 0,46
18,5%_​ Bayport_​ 23/​ 26 COP 13.689.000 13.689.000 0 100,0000 3.170.779,06 0,39
18,5%_​ KMF_​ 23/​ 25 KZT 3.520.000 3.520.000 0 100,0000 7.022.793,92 0,86
19%_​ Imon 23/​ 25 TJS 27.287 27.287 0 100,0000 2.352.654,01 0,29
19%_​ Imon 23/​ 25 TJS 27.285 27.285 0 100,0000 2.352.481,57 0,29
20,50%_​ Davr Bank_​ 23/​ 26 2) UZS 116.750 116.750 0 100,0000 9.048.492,01 1,11
3,50%_​ CD Finance (Chongho)_​ 21/​ 24 (ehem. CFPA) EUR 17.700 0 0 100,0000 17.700.000,00 2,18
3,50%_​ KEP Trust_​ 22/​ 25 EUR 2.000 0 0 100,0000 2.000.000,00 0,25
3,50%_​ KEP Trust_​ 22/​ 25 EUR 2.000 2.000 0 100,0000 2.000.000,00 0,25
3,6%+6mSOFR_​ Khan Bank_​ 23_​ 26 USD 12.000 12.000 0 100,0000 11.360.408,97 1,40
3,60%_​ Mikrofin_​ 21/​ 24 EUR 1.000 0 1.000 100,0000 1.000.000,00 0,12
3,60%_​ Mikrofin_​ 21/​ 24 EUR 1.500 0 1.500 100,0000 1.500.000,00 0,18
3,60%_​ Mikrofin_​ 21/​ 24 EUR 1.500 0 500 100,0000 1.500.000,00 0,18
3,70%_​ Credo_​ 20/​ 23 EUR 4.000 0 0 100,0000 4.000.000,00 0,49
3,75%_​ Arvand_​ 22/​ 25 EUR 1.000 0 0 100,0000 1.000.000,00 0,12
3,80%_​ Credo_​ 22/​ 25 EUR 10.000 0 0 100,0000 10.000.000,00 1,23
4,00%_​ Hamkorbank_​ 18/​ 23 EUR 6.000 0 14.000 100,0000 6.000.000,00 0,74
4,00%_​ Hamkorbank_​ 22/​ 24 EUR 5.000 0 0 100,0000 5.000.000,00 0,61
4,05%+6MSOFR_​ Banco Agricola_​ 22/​ 25 USD 5.000 0 0 95,0000 4.496.828,55 0,55
4,1%+6mEURIBOR_​ Asirvad Microfiance India_​ 20/​ 23 EUR 10.000 0 0 100,0000 10.000.000,00 1,23
4,15%+6mEURIBOR_​ Kinara Capital_​ 23/​ 26 EUR 6.000 6.000 0 100,0000 6.000.000,00 0,74
4,15%_​ KMF_​ 22/​ 24 USD 4.000 0 4.000 100,0000 3.786.802,99 0,47
4,25%+6mEURIBOR_​ Kinara Capital_​ 21/​ 24 EUR 8.000 0 0 100,0000 8.000.000,00 0,98
4,25%+6MLIBOR_​ Banco Bolivariano_​ 21/​ 24 USD 5.400 0 5.400 95,0000 4.856.574,84 0,60
4,25%_​ Zuoli China_​ 22/​ 25 EUR 10.000 0 0 100,0000 10.000.000,00 1,23
4,25%_​ Zuoli China_​ 22/​ 25 EUR 5.000 5.000 0 100,0000 5.000.000,00 0,61
4,3%+6mEURIBOR_​ Aye Finance India_​ 20/​ 23 EUR 5.000 0 0 100,0000 5.000.000,00 0,61
4,3%+6MLIBOR_​ Banco Agricola_​ 20/​ 25 USD 31.000 0 0 95,0000 27.880.337,03 3,43
4,30%_​ BESA_​ 21/​ 24 EUR 4.250 0 4.250 100,0000 4.250.000,00 0,52
4,40%_​ XacBank_​ 19/​ 23 USD 6.667 0 6.667 100,0000 6.311.338,31 0,78
4,5%+6mEURIBOR_​ Dvara India_​ 21/​ 24 EUR 5.500 0 0 100,0000 5.500.000,00 0,68
4,5%+6mEURIBOR_​ Svatantra India_​ 20/​ 24 EUR 5.000 0 0 100,0000 5.000.000,00 0,61
4,5%+6mEURIBOR_​ Svatantra India_​ 20/​ 24 EUR 5.000 0 0 100,0000 5.000.000,00 0,61
4,50%_​ IPak Yuli_​ 22/​ 25 EUR 4.000 4.000 0 100,0000 4.000.000,00 0,49
4,50%_​ Khan Bank_​ 21/​ 26 USD 18.000 0 0 100,0000 17.040.613,46 2,09
4,50%_​ Microinvest_​ 21/​ 25 EUR 4.000 0 0 100,0000 4.000.000,00 0,49
4,50%_​ Microinvest_​ 21/​ 25 EUR 3.000 0 0 100,0000 3.000.000,00 0,37
4,50%_​ Mikrokreditbank_​ 21/​ 24 EUR 8.250 0 4.950 100,0000 8.250.000,00 1,01
4,50%_​ NOA_​ 20/​ 23 EUR 1.000 0 0 100,0000 1.000.000,00 0,12
4,50%_​ NOA_​ 22/​ 25 EUR 1.000 0 0 100,0000 1.000.000,00 0,12
4,50%_​ NOA_​ 22/​ 25 EUR 1.000 0 0 100,0000 1.000.000,00 0,12
4,50%_​ TBC Leasing_​ 21/​ 25 USD 3.000 0 0 95,0000 2.698.097,13 0,33
4,50%_​ TBC Leasing_​ 22/​ 26 USD 3.700 0 0 95,0000 3.327.653,13 0,41
4,50%_​ TBC Leasing_​ 22/​ 26 USD 4.000 0 0 95,0000 3.597.462,84 0,44
4,75%_​ IPak Yuli_​ 22/​ 25 EUR 10.000 10.000 0 100,0000 10.000.000,00 1,23
4,75%_​ KRK_​ 22/​ 25 EUR 2.000 2.000 0 100,0000 2.000.000,00 0,25
4,8%_​ RSK Bank_​ 22/​ 26 USD 7.500 0 2.500 100,0000 7.100.255,61 0,87
4,80%_​ EKI_​ 23/​ 26 EUR 2.000 2.000 0 100,0000 2.000.000,00 0,25
4,80%_​ Hamkorbank_​ 22/​ 25 USD 10.000 0 0 100,0000 9.467.007,48 1,16
4,90%_​ Credo_​ 22/​ 26 EUR 5.000 5.000 0 100,0000 5.000.000,00 0,61
4,90%_​ Credo_​ 23/​ 26 EUR 5.000 5.000 0 100,0000 5.000.000,00 0,61
5,00%_​ Microinvest_​ 22/​ 24 EUR 3.500 3.500 0 100,0000 3.500.000,00 0,43
5,00%_​ NOA_​ 22/​ 25 EUR 1.000 1.000 0 100,0000 1.000.000,00 0,12
5,00%_​ NOA_​ 22/​ 25 EUR 2.000 2.000 0 100,0000 2.000.000,00 0,25
5,00%_​ TBC Leasing_​ 21/​ 25 USD 1.000 0 0 95,0000 899.365,71 0,11
5,00%_​ Viator Microcr. MFL 14/​ 16 USD 16 0 26 85,0000 12.493,87 0,00
5,2%_​ Banco FIE_​ 20/​ 23 USD 3.333 0 6.667 100,0000 3.155.669,16 0,39
5,20%_​ Mikrofin_​ 23/​ 26 EUR 10.000 10.000 0 100,0000 10.000.000,00 1,23
5,25%_​ Imon 21/​ 24 USD 750 0 750 100,0000 710.025,56 0,09
5,25%_​ LOLC Cambodia_​ 21/​ 23 THB 83.136 0 83.136 100,0000 2.146.310,14 0,26
5,30%_​ Hamkorbank_​ 23/​ 26 EUR 5.000 5.000 0 100,0000 5.000.000,00 0,61
5,30%_​ Hamkorbank_​ 23/​ 26 EUR 6.000 6.000 0 100,0000 6.000.000,00 0,74
5,5%_​ Advans Bank_​ 21/​ 24 USD 667 0 333 95,0000 599.577,14 0,07
5,5%_​ AdvansBank_​ 21/​ 24 USD 1.333 0 667 95,0000 1.199.154,28 0,15
5,5%_​ Arvand_​ 22/​ 25 USD 1.000 0 0 100,0000 946.700,75 0,12
5,5%_​ LOLC Cambodia_​ 21/​ 24 USD 1.875 0 625 100,0000 1.775.063,90 0,22
5,5%_​ LOLC Cambodia_​ 21/​ 24 USD 7.500 0 0 100,0000 7.100.255,61 0,87
5,5%_​ LOLC Cambodia_​ 22/​ 26 USD 11.000 0 0 100,0000 10.413.708,23 1,28
5,50%_​ AfK Kosovo_​ 23/​ 26 EUR 2.000 2.000 0 100,0000 2.000.000,00 0,25
5,50%_​ Financiera Desyfin_​ 20/​ 23 USD 2.500 0 0 95,0000 2.248.414,28 0,28
5,50%_​ Financiera Ueno_​ 22/​ 25 USD 3.333 0 1.667 100,0000 3.155.669,16 0,39
5,50%_​ GeoCredit_​ 19/​ (21)25 EUR 720 0 0 90,0000 648.000,00 0,08
5,50%_​ Microserfin_​ 22/​ 25 USD 1.250 0 0 100,0000 1.183.375,93 0,15
5,50%_​ Microserfin_​ 22/​ 25 USD 1.250 0 0 100,0000 1.183.375,93 0,15
5,6%_​ Crecer_​ 22/​ 24 USD 2.000 0 0 100,0000 1.893.401,50 0,23
5,6%_​ Crecer_​ 22/​ 24 USD 1.833 1.833 0 100,0000 1.735.618,03 0,21
5,6%_​ Crecer_​ 22/​ 24 USD 167 167 0 100,0000 157.783,46 0,02
5,70%_​ AfK Kosovo_​ 23/​ 26 EUR 2.000 2.000 0 100,0000 2.000.000,00 0,25
5,75%_​ AMRET_​ 22/​ 25 USD 10.000 0 0 100,0000 9.467.007,48 1,16
5,75%_​ AMRET_​ 22/​ 25 USD 7.000 0 0 100,0000 6.626.905,24 0,81
5,75%_​ BRAC Tansania_​ 21/​ 24 USD 2.500 0 1.250 100,0000 2.366.751,87 0,29
6,00%_​ AMK_​ 22/​ 24 THB 102.524 0 0 100,0000 2.646.826,47 0,33
6,00%_​ AMRET_​ 21/​ 24 USD 7.500 0 0 100,0000 7.100.255,61 0,87
6,00%_​ Armeconombank_​ 22/​ 26 USD 11.000 11.000 0 100,0000 10.413.708,23 1,28
6,00%_​ Financiera Finexpar_​ 22/​ 25 USD 4.667 0 2.333 100,0000 4.417.936,83 0,54
6,20%_​ Banco Solidario_​ 22/​ 26 USD 5.000 0 0 100,0000 4.733.503,74 0,58
6,20%_​ Banco Solidario_​ 22/​ 26 USD 5.000 0 0 100,0000 4.733.503,74 0,58
6,20%_​ Banco Solidario_​ 22/​ 26 USD 5.000 5.000 0 100,0000 4.733.503,74 0,58
6,20%_​ Fundea Guatemala_​ 20/​ 23 USD 2.000 0 2.000 100,0000 1.893.401,50 0,23
6,25%_​ CREDICENTRO_​ 22/​ 25 USD 5.000 0 0 100,0000 4.733.503,74 0,58
6,25%_​ CREDICENTRO_​ 22/​ 25 USD 5.000 0 0 100,0000 4.733.503,74 0,58
6,25%_​ Humo_​ 20/​ 23 USD 1.000 0 0 100,0000 946.700,75 0,12
6,30%_​ Banco Solidario_​ 21/​ 25 USD 5.000 0 0 100,0000 4.733.503,74 0,58
6,30%_​ Banco Solidario_​ 21/​ 25 USD 5.000 0 0 100,0000 4.733.503,74 0,58
6,30%_​ Banco Solidario_​ 21/​ 25 USD 5.000 0 0 100,0000 4.733.503,74 0,58
6,30%_​ Coopac Peru_​ 22/​ 26 USD 7.500 0 0 100,0000 7.100.255,61 0,87
6,40%_​ Banco Ecofuturo_​ 21/​ 23 USD 1.500 0 1.500 100,0000 1.420.051,12 0,17
6,40%_​ Coopac Peru_​ 21/​ 24 USD 10.000 0 0 100,0000 9.467.007,48 1,16
6,40%_​ Diaconia_​ 21/​ 23 USD 2.500 0 2.500 100,0000 2.366.751,87 0,29
6,40%_​ Finca Armenia_​ 21/​ 24 USD 1.667 0 333 100,0000 1.577.834,57 0,19
6,5%_​ Cidre_​ 22/​ 24 USD 1.500 0 1.500 90,0000 1.278.046,01 0,16
6,50%_​ CFE Panama_​ 20/​ 23 (01.07.2024) USD 382 0 63 100,0000 361.393,48 0,04
6,50%_​ CFE Panama_​ 20/​ 23 (01.07.2024) USD 382 0 63 100,0000 361.393,48 0,04
6,50%_​ CFE Panama_​ 20/​ 23 (01.07.2024) USD 382 0 63 100,0000 361.392,99 0,04
6,50%_​ Cooperativa de Ahorro y Crédito Jardín Azuayo_​ 21/​ 24 USD 3.250 0 3.250 100,0000 3.076.777,43 0,38
6,50%_​ Cooperativa de Ahorro y Crédito Jardín Azuayo_​ 21/​ 24 USD 750 0 750 100,0000 710.025,56 0,09
6,50%_​ LOLC Myanmar_​ 20/​ 22 USD 1.848 0 0 55,0000 962.116,28 0,12
6,50%_​ SEF Armenien_​ 22/​ 24 USD 250 0 250 100,0000 236.675,19 0,03
6,50%_​ SEF Armenien_​ 22/​ 24 USD 250 0 250 100,0000 236.675,19 0,03
6,50%_​ SEF Armenien_​ 22/​ 24 USD 250 0 250 100,0000 236.675,19 0,03
6,60%_​ Leasing Total_​ 21/​ 24 USD 1.167 0 1.167 100,0000 1.104.484,20 0,14
6,70%_​ Arvand_​ 22/​ 24 USD 1.000 1.000 0 100,0000 946.700,75 0,12
6,70%_​ Arvand_​ 22/​ 24 USD 2.000 2.000 0 100,0000 1.893.401,50 0,23
6,75%_​ BancoDesarrollo_​ 21/​ 23 USD 1.000 0 2.000 100,0000 946.700,75 0,12
6,80%_​ Progresemos Mexiko_​ 17/​ 20 USD 1.667 0 0 10,0000 157.783,43 0,02
6,80%_​ Progresemos Mexiko_​ 17/​ 20 USD 1.667 0 0 10,0000 157.783,46 0,02
6,85%_​ BanPro_​ 23/​ 25 USD 10.000 10.000 0 100,0000 9.467.007,48 1,16
6,90%_​ Alianza_​ del_​ Valle_​ 21/​ 24 USD 15.000 0 0 100,0000 14.200.511,22 1,75
6,90%_​ Banco Solidario_​ 19/​ 23 USD 2.500 0 0 100,0000 2.366.751,87 0,29
6,90%_​ Banco Solidario_​ 21/​ 25 USD 3.000 0 0 95,0000 2.698.097,13 0,33
6,90%_​ Banco VisionFund_​ 19/​ (22)25 USD 1.500 0 0 100,0000 1.420.051,12 0,17
6,90%_​ Banco VisionFund_​ 19/​ (22)25 USD 1.000 0 0 100,0000 946.700,75 0,12
6,90%_​ Banco VisionFund_​ 21/​ (23)25 USD 1.250 0 1.250 95,0000 1.124.207,14 0,14
6M-SOFR+3,7%_​ XacBank_​ 22/​ 25 USD 10.000 10.000 0 100,0000 9.467.007,48 1,16
6MLIBOR+4,75%_​ Letshego Fin. Ltd_​ 21/​ 25 USD 10.667 0 5.333 100,0000 10.098.141,31 1,24
7,00%_​ Bancovi_​ 20/​ 23 USD 3.333 0 3.333 100,0000 3.155.669,79 0,39
7,00%_​ FINCA Aserbaidschan_​ 22/​ 24 USD 2.750 2.750 0 100,0000 2.603.427,06 0,32
7,00%_​ KIF_​ 23/​ 26 USD 2.000 2.000 0 100,0000 1.893.401,50 0,23
7,00%_​ Maxima_​ 22/​ 25 USD 2.500 2.500 0 100,0000 2.366.751,87 0,29
7,00%_​ Microserfin_​ 23/​ 25 USD 1.250 1.250 0 100,0000 1.183.375,93 0,15
7,00%_​ Oxus LLC_​ 22/​ 23 USD 550 0 0 95,0000 494.651,14 0,06
7,30%_​ Crystal_​ 23/​ 26 USD 5.000 5.000 0 100,0000 4.733.503,74 0,58
7,35%_​ Finexpar_​ 23/​ 26 USD 2.333 2.333 0 100,0000 2.208.969,04 0,27
7,35%_​ Oxus LLC_​ 22/​ 24 USD 900 0 0 95,0000 809.429,14 0,10
7,40%_​ Banco Pichincha_​ 23/​ 26 USD 10.000 10.000 0 100,0000 9.467.007,48 1,16
7,40%_​ Banco Solidario_​ 23/​ 27 USD 7.500 7.500 0 100,0000 7.100.255,61 0,87
7,40%_​ MicroCredit China_​ 22/​ 24 CNH 97.000 0 0 100,0000 12.579.024,15 1,55
7,40%_​ TuranBank_​ 22/​ 25 USD 5.000 5.000 0 100,0000 4.733.503,74 0,58
7,5%_​ Alliance_​ 19/​ 22 USD 1.149 0 0 60,0000 652.726,77 0,08
7,50%_​ Alternativa19_​ 19/​ 22 USD 5.000 0 0 35,0000 1.656.726,31 0,20
7,50%_​ Alternativa19_​ 20/​ 22 USD 2.768 0 0 35,0000 917.274,13 0,11
7,50%_​ Alternativa19_​ 20/​ 22 USD 3.500 0 0 35,0000 1.159.708,42 0,14
7,50%_​ Equipate_​ 18/​ 20 USD 1.700 0 0 25,0000 402.347,82 0,05
7,50%_​ Equipate_​ 20/​ 22 USD 2.500 0 0 25,0000 591.687,97 0,07
7,75%_​ Fundeser_​ 17/​ 23 USD 1.411 0 1.194 95,0000 1.268.856,40 0,16
7,8%_​ Cidre_​ 23/​ 25 USD 750 750 0 85,0000 603.521,73 0,07
7,90%_​ Banco Ecofuturo_​ 23/​ 25 USD 3.500 3.500 0 100,0000 3.313.452,62 0,41
8,00%_​ Bailyk_​ 22/​ 24 USD 2.000 2.000 0 100,0000 1.893.401,50 0,23
8,00%_​ GeoCredit_​ 18/​ 25 USD 540 0 0 90,0000 460.096,56 0,06
8,00%_​ Grace_​ and_​ Mercy_​ 23/​ 25 USD 1.500 1.500 0 100,0000 1.420.051,12 0,17
8,00%_​ Oxus LLC_​ 22/​ 24 USD 750 750 0 100,0000 710.025,56 0,09
8,19%_​ Pahal_​ 23/​ 26 EUR 5.000 5.000 0 100,0000 5.000.000,00 0,61
8,50%_​ Beige Capital_​ 16/​ 18 USD 1.000 0 0 0,0000 0,00 0,00
8,50%_​ FACES_​ 21/​ 23 USD 2.000 0 2.000 100,0000 1.893.401,50 0,23
8,50%_​ FDL_​ 21/​ 24 USD 2.667 0 1.333 100,0000 2.524.535,33 0,31
9,00%_​ FAMA_​ 23/​ 26 USD 3.000 3.000 0 100,0000 2.840.102,24 0,35
9,20%_​ FAMA_​ 22/​ 24 USD 1.000 0 1.000 100,0000 946.700,75 0,12
9,50%_​ BankRespublika_​ 23/​ 26 AZN 9.345 9.345 0 100,0000 5.204.008,22 0,64
9,57%_​ CAFSA_​ 22/​ 30 USD 2.250 2.500 250 100,0000 2.130.076,68 0,26
NOR HORIZON MFL USD 7 0 4 0,0000 0,00 0,00
Derivate (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.) EUR -10.554.757,16 -1,30
Devisen-Derivate (Forderungen/​Verbindlichkeiten) EUR -7.886.159,50 -0,97
Devisenterminkontrakte (Verkauf) EUR -7.886.159,50 -0,97
Offene Positionen EUR -7.886.159,50 -0,97
CNH/​ EUR 97.00 Mio. OTC 40.100,37 0,00
IDR/​ EUR 107955.00 Mio. OTC -307.674,04 -0,04
IDR/​ EUR 12333.65 Mio. OTC -77.435,44 -0,01
IDR/​ EUR 12455.36 Mio. OTC -27.653,67 0,00
IDR/​ EUR 12455.36 Mio. OTC -26.111,96 0,00
IDR/​ EUR 12455.36 Mio. OTC -28.371,79 0,00
IDR/​ EUR 12455.36 Mio. OTC -30.015,01 0,00
IDR/​ EUR 16745.20 Mio. OTC -17.778,38 0,00
IDR/​ EUR 16745.20 Mio. OTC -25.282,58 0,00
IDR/​ EUR 61091.48 Mio. OTC -16.614,03 0,00
IDR/​ EUR 62276.78 Mio. OTC -170.339,36 -0,02
MXN/​ EUR 62.50 Mio. OTC -462.846,88 -0,06
MXN/​ EUR 62.50 Mio. OTC -103.654,14 -0,01
PEN/​ EUR 11.40 Mio. OTC -136.545,85 -0,02
THB/​ EUR 102.42 Mio. OTC 112.141,17 0,01
THB/​ EUR 83.14 Mio. OTC -60.694,13 -0,01
USD/​ EUR 1.50 Mio. OTC -51.445,83 -0,01
USD/​ EUR 1.54 Mio. OTC -67.896,95 -0,01
USD/​ EUR 10.36 Mio. OTC -227.030,95 -0,03
USD/​ EUR 11.90 Mio. OTC -164.550,77 -0,02
USD/​ EUR 12.02 Mio. OTC -353.017,43 -0,04
USD/​ EUR 12.25 Mio. OTC -490.501,83 -0,06
USD/​ EUR 12.25 Mio. OTC -487.659,62 -0,06
USD/​ EUR 12.75 Mio. OTC -365.696,20 -0,04
USD/​ EUR 12.75 Mio. OTC -281.829,97 -0,03
USD/​ EUR 13.00 Mio. OTC -191.814,49 -0,02
USD/​ EUR 13.10 Mio. OTC -230.698,93 -0,03
USD/​ EUR 13.10 Mio. OTC -139.063,80 -0,02
USD/​ EUR 13.65 Mio. OTC -156.346,77 -0,02
USD/​ EUR 13.65 Mio. OTC -104.686,62 -0,01
USD/​ EUR 14.62 Mio. OTC -449.702,80 -0,06
USD/​ EUR 14.62 Mio. OTC -430.270,97 -0,05
USD/​ EUR 16.34 Mio. OTC 97.533,41 0,01
USD/​ EUR 16.42 Mio. OTC -280.404,09 -0,03
USD/​ EUR 17.30 Mio. OTC 80.878,73 0,01
USD/​ EUR 18.30 Mio. OTC -481.048,24 -0,06
USD/​ EUR 19.39 Mio. OTC -765.179,97 -0,09
USD/​ EUR 19.39 Mio. OTC -650.264,54 -0,08
USD/​ EUR 2.70 Mio. OTC -144.603,05 -0,02
USD/​ EUR 22.94 Mio. OTC 859.509,09 0,11
USD/​ EUR 23.50 Mio. OTC 674.104,94 0,08
USD/​ EUR 29.90 Mio. OTC -790.412,89 -0,10
USD/​ EUR 5.00 Mio. OTC -191.027,40 -0,02
USD/​ EUR 5.00 Mio. OTC -78.294,75 -0,01
USD/​ EUR 5.00 Mio. OTC -81.026,07 -0,01
USD/​ EUR 5.60 Mio. OTC -191.254,35 -0,02
USD/​ EUR 7.65 Mio. OTC -207.303,35 -0,03
USD/​ EUR 7.65 Mio. OTC -206.377,32 -0,03
Geschlossene Positionen EUR 0,00 0,00
IDR/​ EUR 12531.03 Mio. OTC 0,00 0,00
Swaps EUR -2.668.597,66 -0,33
Forderungen/​Verbindlichkeiten EUR -2.668.597,66 -0,33
Währungsswaps EUR -2.668.597,66 -0,33
(Erhalten/​Zahlen) EUR -2.668.597,66 -0,33
Swap TCX 10,50% AZN /​ 6,13% EUR 5.10 Mio. 28.12.25 OTC -87.534,32 -0,01
Swap TCX 10,75% PEN /​ 7,01% EUR 38.00 Mio. 26.04.26 OTC -663.808,17 -0,08
Swap TCX 18,00% TJS /​ 7,27% EUR 43.65 Mio. 12.06.25 OTC -243.255,15 -0,03
Swap TCX 18,50% COP /​ 10,50% EUR 13689.00 Mio. 03.07.26 OTC -201.551,82 -0,02
Swap TCX 18,50% KZT /​ 6,63% EUR 3520.00 Mio. 20.07.25 OTC -181.580,84 -0,02
Swap TCX 18,90% UZS /​ 7,14% EUR 116750.10 Mio. 15.03.26 OTC -424.437,71 -0,05
Swap TCX 19,00% TJS /​ 7,30% EUR 27.28 Mio. 08.05.25 OTC -297.026,67 -0,04
Swap TCX 19,00% TJS /​ 7,51% EUR 27.29 Mio. 28.04.25 OTC -285.748,42 -0,04
Swap TCX 3,73% AZN /​ 0,00% EUR 9.36 Mio. 28.07.26 OTC -198.219,44 -0,02
Swap TCX 8,1908% DOP /​ 6,02% EUR 567.73 Mio. 25.09.26 OTC -85.435,12 -0,01
Bankguthaben EUR 100.630.587,64 12,37
EUR – Guthaben bei: EUR 98.174.094,24 12,06
Bank: Hamburger Volksbank EUR 276,09 276,09 0,00
Bank: UniCredit Bank AG EUR 279,88 279,88 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG EUR 73.173.538,27 73.173.538,27 8,99
Vorzeitig kündbares Termingeld EUR 25.000.000,00 25.000.000,00 3,07
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR 2.456.493,40 0,30
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG CNH 3.608.950,82 467.914,04 0,06
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG MXN 0,28 0,02 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG THB 630,62 16,28 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG USD 2.100.519,16 1.988.563,06 0,24
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 28.743.260,90 3,53
Einschüsse (Initial Margins) EUR 2.208.250,65 2.208.250,65 0,27
Forderungen aus Cash Collateral EUR 12.699.113,40 12.699.113,40 1,56
Sonstige Ansprüche EUR 50.000,00 50.000,00 0,01
Zinsansprüche EUR 13.785.896,85 13.785.896,85 1,69
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -2.342.753,36 -0,29
Sonstige Verbindlichkeiten 3) EUR -2.342.753,36 -2.342.753,36 -0,29
Fondsvermögen EUR 813.725.982,58 100,00
Anteilwert IIV Mikrofinanzfonds (AI) EUR 100,72
Anteilwert IIV Mikrofinanzfonds Class I EUR 1004,77
Anteilwert IIV Mikrofinanzfonds Class R EUR 100,76
Umlaufende Anteile IIV Mikrofinanzfonds (AI) STK 106.682,529
Umlaufende Anteile IIV Mikrofinanzfonds Class I STK 479.470,179
Umlaufende Anteile IIV Mikrofinanzfonds Class R STK 3.187.867,695

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 29.09.2023
Aserbaidschan-Manat (AZN) 1,795712 = 1 Euro (EUR)
Baht (THB) 38,734500 = 1 Euro (EUR)
Chinesischer Yuan (Offshore) (CNH) 7,711250 = 1 Euro (EUR)
Dominikanischer Peso (DOP) 59,997880 = 1 Euro (EUR)
Kolumbianischer Peso (COP) 4.317,235519 = 1 Euro (EUR)
Mexikanischer Peso (MXN) 18,599150 = 1 Euro (EUR)
Neuer Sol (PEN) 4,026247 = 1 Euro (EUR)
Rupiah (IDR) 16.393,775000 = 1 Euro (EUR)
Somoni (TJS) 11,598178 = 1 Euro (EUR)
Tenge (KZT) 501,225017 = 1 Euro (EUR)
US-Dollar (USD) 1,056300 = 1 Euro (EUR)
Usbekistan-Sum (UZS) 12.902,713500 = 1 Euro (EUR)

Marktschlüssel

OTC Over-the-Counter

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Investmentanteile
Gruppenfremde Investmentanteile
LU1328247389 AllianzGI Fund-AdvFixIncShoDur Inhaber-Anteile WT(EUR) o.N. ANT 0 4.884
LU1694214633 Nordea 1-Low Dur.Europ.Cov.Bd Actions Nom. BI-EUR o.N. ANT 0 28.865
unverbriefte Darlehensforderungen
3,50%_​Arvand_​20/​23_​variabel EUR 0 333
3,50%_​Chongho Bridge_​22/​23_​fest EUR 0 13.000
3,60%_​Credo_​19/​22_​fest EUR 0 3.500
3,60%_​Credo_​19/​23_​fest EUR 0 1.500
3,65%_​EKI_​20/​23_​variabel EUR 0 1.540
3,65%_​EKI_​20/​23_​variabel EUR 0 1.540
3,65%_​Mikrofin_​20/​23_​fest EUR 0 10.000
3,80%_​Ararat_​18/​22 EUR 0 2.000
4,0%+6mEURIBOR_​ASA India_​19/​22 EUR 0 10.000
4,00%_​Hamkorbank_​20/​23_​fest EUR 0 5.000
4,1%+6mEURIBOR_​Asirvad Microfiance India_​20/​23_​variabel EUR 0 10.000
4,10%_​BESA_​19/​22 EUR 0 1.250
4,2%+6mEURIBOR_​Sonata India_​20/​23_​variabel EUR 0 5.000
4,2%+6mEURIBOR_​Svasti India_​19/​22 EUR 0 3.000
4,25%_​IPak Yuli_​20/​23_​fest EUR 0 1.500
4,25%_​IPak Yuli_​20/​23_​fest EUR 0 3.000
4,3%+6mEURIBOR_​Aye Finance India_​20/​23_​variabel EUR 0 10.000
4,3%+6mEURIBOR_​Namra India_​20/​23_​variabel EUR 0 5.000
4,345%_​BNB_​20/​22 EUR 0 5.000
4,50%_​BESA_​20/​22 EUR 0 438
4,50%_​NOA_​20/​23_​fest EUR 0 1.000
6,00%_​ACF_​23/​26_​fest EUR 1.000 1.000
12,15%_​Bina Artha Indonesien_​21/​23_​fest IDR 0 57.888.000
13,00%_​Komida_​21/​23_​fest IDR 0 25.062.068
13,00%_​Komida_​21/​23_​fest IDR 0 24.667.305
18,00%_​ACF_​21/​23_​fest KZT 0 141.943
18,00%_​ACF_​21/​23_​fest KZT 0 425.830
6,0%_​LOLC Cambodia_​21/​23_​fest THB 0 157.150
6,00%_​AMK_​21/​23_​fest THB 0 68.500
6,75%_​AMK_​20/​22 THB 0 52.500
4,15%_​KMF_​21/​23_​fest USD 0 4.000
5,40%_​Eskhata_​21/​23_​fest USD 0 1.000
5,50%_​Credo_​20/​23_​fest USD 0 5.000
5,50%_​Microserfin_​20/​23_​fest USD 0 1.250
5,50%_​Microserfin_​20/​23_​fest USD 0 1.250
5,85%+6MLibor_​ASA Pakistan_​21/​23_​variabel USD 0 4.667
6,2%_​Transcapital_​21/​23_​fest USD 0 4.000
6,20%_​Arvand_​20/​23_​variabel USD 0 667
6,25%_​Humo_​20/​23_​variabel USD 0 2.000
6,40%_​Coopac Peru_​20/​23_​fest USD 0 7.500
6,40%_​Finca Armenia_​21/​24_​fest USD 0 1.333
6,5%_​Crecer_​21/​23_​fest USD 0 3.667
6,50%_​Abaco_​19/​22 USD 0 7.000
6,50%_​Armenocombank_​19/​23_​fest USD 0 1.000
6,50%_​Cooperativa de Ahorro y Credito Abaco_​18/​22 USD 0 2.000
6,50%_​Crystal_​20/​23_​fest USD 0 8.000
6,65%_​AMRET_​20/​23_​fest USD 0 3.750
6,65%_​AMRET_​20/​23_​fest USD 0 2.500
6,70%_​Banco Solidario_​20/​23_​fest USD 0 3.000
6,75%_​Cooperativa de Ahorro y Crédito Jardín Azuayo_​19/​22 USD 0 3.500
6,75%_​Vision Banco_​20/​23_​fest USD 0 583
6,75%_​Vision Banco_​20/​23_​fest USD 0 583
7,00%_​Banco Solidario_​18/​22 USD 0 5.000
7,00%_​Banco Solidario_​19/​23_​fest USD 0 7.500
7,00%_​Banco Solidario_​19/​23_​fest USD 0 2.000
7,00%_​Cooperativa de Ahorro y Credito Cooprogreso_​20/​23_​fest USD 0 1.250
7,00%_​Oxus LLC_​21/​22 USD 0 750
7,20%_​Optima El Salvador_​21/​23_​fest USD 0 2.000
7,25%_​Banco D Miro_​15/​21 USD 0 2.539
7,50%_​AMC El Salvador_​20/​23_​variabel USD 0 250
7,75%_​Fundeser_​16/​21_​fest USD 0 300
9,20%_​FAMA_​21/​23_​fest USD 0 1.000
9,20%_​FAMA_​21/​23_​fest USD 0 1.000
Geldmarktfonds
Gruppenfremde Geldmarktfonds
AT0000A0XBW4 IQAM Short Term EUR Inhaber-Anteile AT o.N. ANT 0 47.420

Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)

Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Terminkontrakte
Devisenterminkontrakte (Verkauf)
Verkauf von Devisen auf Termin:
COP/​EUR EUR 2.968
IDR/​EUR EUR 735
USD/​EUR EUR 54.864

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) IIV Mikrofinanzfonds (AI) für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

EUR
EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 31.808,05
davon negative Habenzinsen -387,24
2. Erträge aus Investmentanteilen 138,06
3. Sonstige Erträge 615.635,08
Summe der Erträge 647.581,19
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -21,87
2. Verwaltungsvergütung -152.856,95
3. Verwahrstellenvergütung -5.122,70
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -1.102,86
5. Sonstige Aufwendungen -56.001,09
6. Aufwandsausgleich 6.593,59
Summe der Aufwendungen -208.511,88
III. Ordentlicher Nettoertrag 439.069,31
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 184.350,31
2. Realisierte Verluste -381.150,28
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -196.799,97
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 242.269,34
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -482.840,92
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 437.980,10
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -44.860,82
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 197.408,52

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) IIV Mikrofinanzfonds Class I für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

EUR
EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 1.416.757,56
davon negative Habenzinsen -17.109,79
2. Erträge aus Investmentanteilen 6.778,39
3. Sonstige Erträge 27.602.529,78
Summe der Erträge 29.026.065,73
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -1.065,70
2. Verwaltungsvergütung -4.703.864,16
3. Verwahrstellenvergütung -245.176,75
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -17.925,13
5. Sonstige Aufwendungen -2.659.879,41
6. Aufwandsausgleich 726.151,20
Summe der Aufwendungen -6.901.759,95
III. Ordentlicher Nettoertrag 22.124.305,78
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 8.205.130,25
2. Realisierte Verluste -17.019.013,52
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -8.813.883,27
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 13.310.422,51
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -27.033.258,90
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 24.973.139,64
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -2.060.119,26
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 11.250.303,25

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) IIV Mikrofinanzfonds Class R für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

EUR
EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 950.411,13
davon negative Habenzinsen -11.640,89
2. Erträge aus Investmentanteilen 4.118,78
3. Sonstige Erträge 18.398.600,23
Summe der Erträge 19.353.130,14
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -645,98
2. Verwaltungsvergütung -4.551.792,58
3. Verwahrstellenvergütung -152.541,60
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -11.326,55
5. Sonstige Aufwendungen -1.667.868,45
6. Aufwandsausgleich 172.237,79
Summe der Aufwendungen -6.211.937,37
III. Ordentlicher Nettoertrag 13.141.192,77
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 5.528.886,88
2. Realisierte Verluste -11.411.711,96
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -5.882.825,08
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 7.258.367,69
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -14.182.148,08
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 12.836.765,49
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.345.382,59
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 5.912.985,10

Entwicklung des Sondervermögens IIV Mikrofinanzfonds (AI)

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.10.2022) 11.227.976,28
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr -16.829,03
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -668.814,91
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 169.363,14
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -838.178,05
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 5.656,81
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 197.408,52
davon nicht realisierte Gewinne -482.840,92
davon nicht realisierte Verluste 437.980,10
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(30.09.2023) 10.745.397,67

Entwicklung des Sondervermögens IIV Mikrofinanzfonds Class I

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.10.2022) 565.089.911,74
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr -2.870.120,91
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -92.665.985,86
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 39.492.216,13
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -132.158.201,99
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 951.591,99
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 11.250.303,25
davon nicht realisierte Gewinne -27.033.258,90
davon nicht realisierte Verluste 24.973.139,64
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(30.09.2023) 481.755.700,21

Entwicklung des Sondervermögens IIV Mikrofinanzfonds Class R

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.10.2022) 332.688.248,67
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr -498.629,90
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -17.043.594,79
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 13.934.762,48
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -30.978.357,27
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 165.875,62
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 5.912.985,10
davon nicht realisierte Gewinne -14.182.148,08
davon nicht realisierte Verluste 12.836.765,49
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(30.09.2023) 321.224.884,70

Verwendung der Erträge des Sondervermögens IIV Mikrofinanzfonds (AI)1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Ausschüttung verfügbar 2.187.974,75 20,51
1. Vortrag aus dem Vorjahr 1.564.555,13 14,67
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 242.269,34 2,27
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 381.150,28 3,57
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet -1.993.812,55 -18,69
1. Der Wiederanlage zugeführt -382.002,90 -3,58
2. Vortrag auf neue Rechnung -1.611.809,65 -15,11
III. Gesamtausschüttung 194.162,20 1,82
1. Endausschüttung 194.162,20 1,82
a) Barausschüttung 194.162,20 1,82

Verwendung der Erträge des Sondervermögens IIV Mikrofinanzfonds Class I1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Ausschüttung verfügbar 101.240.149,04 211,15
1. Vortrag aus dem Vorjahr 70.910.713,01 147,89
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 13.310.422,51 27,76
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 17.019.013,52 35,50
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet -92.537.765,29 -193,00
1. Der Wiederanlage zugeführt -20.274.410,26 -42,29
2. Vortrag auf neue Rechnung -72.263.355,03 -150,72
III. Gesamtausschüttung 8.702.383,75 18,15
1. Endausschüttung 8.702.383,75 18,15
a) Barausschüttung 8.702.383,75 18,15

Verwendung der Erträge des Sondervermögens IIV Mikrofinanzfonds Class R1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Ausschüttung verfügbar 66.029.775,04 20,71
1. Vortrag aus dem Vorjahr 47.359.695,39 14,86
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 7.258.367,69 2,28
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 11.411.711,96 3,58
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet -60.227.855,84 -18,89
1. Der Wiederanlage zugeführt -12.044.123,13 -3,78
2. Vortrag auf neue Rechnung -48.183.732,71 -15,11
III. Gesamtausschüttung 5.801.919,20 1,82
1. Endausschüttung 5.801.919,20 1,82
a) Barausschüttung 5.801.919,20 1,82

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre IIV Mikrofinanzfonds (AI)

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 10.745.397,67 100,72
2022 11.227.976,28 99,01
2021 11.299.410,31 99,87
2020 11.757.684,38 98,34

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre IIV Mikrofinanzfonds Class I

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 481.755.700,21 1004,77
2022 565.089.911,74 985,96
2021 484.430.515,17 992,63
2020 440.187.697,73 977,45

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre IIV Mikrofinanzfonds Class R

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 321.224.884,70 100,76
2022 332.688.248,67 99,04
2021 308.715.429,36 99,93
2020 319.067.745,29 98,46

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 479.533.147,29
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Donner & Reuschel AG
The Currency Exchange Fund N.V.
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§37 Abs. 5 DerivateV)
iBoxx EUR Sovereign Eurozone 100,00%
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. §37 Abs. 4 DerivateV
kleinster potenzieller Risikobetrag 0,22%
größter potenzieller Risikobetrag 0,36%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 0,26%
Risikomodell (§10 DerivateV) Full-Monte-Carlo
Parameter (§11 DerivateV)
Konfidenzniveau 99,00%
Haltedauer 1 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 1 Jahr

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.

Sonstige Angaben

Anteilwert IIV Mikrofinanzfonds (AI) EUR 100,72
Anteilwert IIV Mikrofinanzfonds Class I EUR 1004,77
Anteilwert IIV Mikrofinanzfonds Class R EUR 100,76
Umlaufende Anteile IIV Mikrofinanzfonds (AI) STK 106.682,529
Umlaufende Anteile IIV Mikrofinanzfonds Class I STK 479.470,179
Umlaufende Anteile IIV Mikrofinanzfonds Class R STK 3.187.867,695
IIV Mikrofinanzfonds (AI) IIV Mikrofinanzfonds Class I IIV Mikrofinanzfonds Class R
Währung EUR EUR EUR
Verwaltungsvergütung 1,40% p.a 0,90% p.a 1,40% p.a.
Ausgabeaufschlag 3,00 % 1,00 % 3,00 %
Ertragsverwendung ausschüttend ausschüttend ausschüttend
Mindestanlagevolumen EUR 100 EUR 30.000 EUR 100
Anlegerkreis Die AI-Klasse richtet sich an Anleger,
die durch apano investments betreut werden. Sie ist nicht für Anleger erwerbbar, die nicht durch apano investments betreut werden.

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Für unverbriefte Darlehensforderungen existieren keine liquiden Marktkurse, sodass für die Bewertung Modellkurse herangezogen werden. Unverbriefte Darlehensforderungen, unter Anderem zur Refinanzierung von Mikrofinanzkrediten, werden grundsätzlich zu 100 Prozent des Nominalwertes abzüglich einer evtl. Wertminderung berücksichtigt. Diese Wertminderung berücksichtigt sowohl aktuelle Marktgegebenheiten als auch unternehmensspezifische Risiken.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote IIV Mikrofinanzfonds (AI)

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,96 %

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote IIV Mikrofinanzfonds Class I

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,45 %

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote IIV Mikrofinanzfonds Class R

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,96 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Transaktionen im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 806.658.830,88
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 753.114.714,59
Relativ in % 93,36 %

Transaktionskosten: 197.598,48 EUR

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschal-vergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse IIV Mikrofinanzfonds (AI) sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse IIV Mikrofinanzfonds Class I sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse IIV Mikrofinanzfonds Class R sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile

ISIN Fondsname Nominale
Verwaltungsvergütung
der Zielfonds
in %
1) Ausgabeaufschläge oder Rücknahmeabschläge wurden nicht berechnet.
LU1328247389 AllianzGI Fund-AdvFixIncShoDur Inhaber-Anteile WT(EUR) o.N. 1) 0,21
AT0000A0XBW4 IQAM ShortTerm EUR Inhaber-Anteile AT o.N. 1) 0,35
LU1694214633 Nordea 1-Low Dur.Europ.Cov.Bd Actions Nom. BI-EUR o.N. 1) 0,25

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

IIV Mikrofinanzfonds (AI)
Sonstige Erträge
Zinserträge aus Mikrofinanzkrediten EUR 590.599,48
Sonstige Aufwendungen
laufende Betreuung und Verwaltung der unverbrieften Darlehensforderungen EUR 52.850,87
IIV Mikrofinanzfonds Class I
Sonstige Erträge
Zinserträge aus Mikrofinanzkrediten EUR 26.470.924,32
Sonstige Aufwendungen
laufende Betreuung und Verwaltung der unverbrieften Darlehensforderungen EUR 2.510.002,54
IIV Mikrofinanzfonds Class R
Sonstige Erträge
Zinserträge aus Mikrofinanzkrediten EUR 17.650.353,07
Sonstige Aufwendungen
laufende Betreuung und Verwaltung der unverbrieften Darlehensforderungen EUR 1.574.027,29

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung
(inkl. Geschäftsführer)
EUR 22.647.706
davon feste Vergütung EUR 18.654.035
davon variable Vergütung EUR 3.993.671
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt) 298
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker EUR 1.499.795
davon Führungskräfte EUR 1.499.795
davon andere Risikoträger EUR 0

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der Portfoliomanagement Invest in Visions GmbH für das Geschäftsjahr 2021 setzen sich wie folgt zusammen:
Portfoliomanagement Invest in Visions GmbH
Portfoliomanager
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 1.430.206,00
davon feste Vergütung EUR 0,00
davon variable Vergütung EUR 0,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 20
Das Auslagerungsunternehmen hat die Informationen selbst veröffentlicht (im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichter Jahresabschluss)

Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Anpassung auf neues BVI Muster im Rahmen der Einführung des ANNEX II.

Zusätzliche Informationen

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regelungen gelten 0,00%
Gesamthöhe des Leverage nach der Brutto-Methode im Berichtszeitraum 1,41
Leverage-Umfang nach Brutto-Methode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 5,00
Gesamthöhe des Leverage nach der Commitment-Methode im Berichtszeitraum 1,40
Leverage-Umfang nach Commitment-Methode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 3,00

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Keine Änderungen im Berichtszeitraum.

Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Die Anlage in diesen Investmentfonds birgt neben Chancen auf Wertsteigerungen auch Verlustrisiken. Den folgenden Risiken können die Anlagen im Fonds ausgesetzt sein: Marktrisiko, Zinsrisiko, Kontrahentenrisiko, Konzentrationsrisiko, Derivaterisiko, Liquiditätsrisiko und Währungsrisiko.

Die angegebenen Risiken werden mit Hilfe geeigneter Risikomanagementsysteme überwacht und mit Hilfe eines Limitsystems gesteuert. Weitergehende Informationen sind im Tätigkeitsbericht des Fonds zu finden.

Des Weiteren unterliegt der Fonds dem Kapitalanlagegesetzbuch und dem Investmentsteuergesetz. Mögliche (steuer)rechtliche Änderungen können sich positiv aber auch negativ auf den Fonds auswirken.

Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Keine Änderungen im Berichtszeitraum.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: IIV Mikrofinanzfonds Unternehmenskennung (LEI-Code): 52990033BNOQMAN8XF49

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Nachhaltiges Investitionsziel

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[X] Ja [ ] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: 84,88% [ ] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurde das nachhaltige Investitionsziel dieses Finanzprodukts erreicht?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die nachhaltigen Ziele dieses Finanzprodukts erreicht werden.

 

Fonds strebt nachhaltige Investitionen im Sinne von Art. 2 Nr. 17 i.V.m. Art. 9 der Verordnung (EU) 2019/​2088 an. Wesentlicher Teil der Anlagestrategie des Fonds ist die Verfolgung eines sozialen Ziels in Form der Bekämpfung von wirtschaftlicher und /​ oder sozialer Ungleichheit sowie der Förderung sozialer und /​ oder wirtschaftlicher Integration.
Für den Fonds sind folgende ESG-Faktoren maßgeblich:
Mindestens 75 % des Wertes des Sondervermögens müssen in nachhaltige Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 („Offenlegungsverordnung“) investiert werden. Im Sinne dieses Sondervermögens gilt eine Investition dann als nachhaltige Investition, wenn sie auf eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet ist, die geeignet ist, einen Beitrag zur Bekämpfung von wirtschaftlicher und /​ oder sozialer Ungleichheit sowie zur Förderung sozialer und /​ oder wirtschaftlicher Integration zu leisten.
Dies ist nach Auffassung des Fondsmanagements dann gegeben, wenn durch die Investition ein Beitrag zu finanzieller Inklusion geleistet wird.
Finanzielle Inklusion strebte der Fonds maßgeblich dadurch an, dass er Mikrofinanzinstitute und weitere Finanzinstitute durch den Erwerb von Darlehensforderungen refinanziert.
Dabei lag der Fokus auf der Refinanzierung von Mikrofinanzinstituten (MFI) in sogenannten Entwicklungs- und Schwellenländern. MFI stellen armen, aber wirtschaftlich aktiven Menschen, die sonst keinen oder nur erschwert Zugang zu Finanzdienstleistungen bekommen, Kapital zur Verfügung, mit dem sich diese Menschen eine Existenzgrundlage auf- oder ausbauen. Oft wurden diese Mikrokredite an Frauen und an Gruppen vergeben, die gemeinschaftlich für die Kredite haften. Mikrokredite sind sehr kleine Kredite von teilweise 50,- US Dollar beispielsweise in Afrika und Asien bis zu 50.000,- US-Dollar zum Beispiel in Ländern Osteuropas. Mikrofinanz beinhaltet neben der Vergabe von Krediten auch die Bereitstellung von Versicherungen und Bankdienstleistungen wie Giro- und Sparkonten, etc. Der Fonds strebt an, mit den Investitionen insbesondere kleine und mittlere Kredit – und Finanzinstitute zu erreichen, die für Finanzierungen in ländlichen Bereichen sorgen.
Der Fonds beabsichtigte nicht, selbst Mikrokredite in größerem Umfang zu erwerben. Ein solcher Erwerb einer Vielzahl von Mikrokrediten und deren Verwaltung könnte vom Fonds nicht wirtschaftlich betrieben werden. Die Verwaltung des Fonds konzentrierte sich deshalb auf den Erwerb von Darlehensforderungen gegen sorgfältig ausgewählte Mikrofinanzinstitute und damit verbundenen Einrichtungen im Mikrosektor, mit denen diese ihre Geschäftstätigkeit refinanzieren. Die Investitionen wurden überwiegend in Euro oder US-Dollar getätigt oder in Lokalwährungen, in denen Absicherungsinstrumente zur Verfügung stehen. Die Darlehen haben eine Laufzeit von ca. 6 Monaten bis max. 10 Jahren.
Eine mittelbare Finanzierung von Mikrofinanzinstituten, beispielsweise über deren Holdinggesellschaften, die ihrerseits die Darlehen zweckgebunden für Mikrofinanzkredite an ihre Tochtergesellschaften weitergeben, war ebenfalls möglich. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, in geringem Umfang Mezzanine-Darlehensforderungen gegen Mikrofinanzinstitute zu erwerben.
Der Fonds ist ein globaler Fonds und auf die folgenden Regionen fokussiert: Lateinamerika, Mittelamerika, Karibik, Afrika, Asien, Zentralasien, Kaukasus, Osteuropa, Naher Osten und der Pazifische Raum.
Zusätzlich refinanzierte der Fonds in geringerem Umfang ausgewählte lokale Finanzinstitute in Entwicklungs- und Schwellenländern, deren Fokus auf der Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) liegt. Diese Unternehmen haben in Entwicklungs- und Schwellenländern nur unzureichend Zugang zum Kapitalmarkt und werden daher oft als „die fehlende Mitte“ bezeichnet. Daher stellen Finanzdienstleistungen für diese Zielgruppe ebenfalls einen Beitrag zu finanzieller Inklusion dar.
Die Finanzinstitute bzw. die jeweilige Gruppe (Holding- und Tochtergesellschaften) auf konsolidierter Ebene wurden vor Erwerb einer Darlehensforderung (inkl. Mezzanine-Darlehensforderungen) aus den Bereichen Mikrofinanz oder KMU-Finanzierung einer Nachhaltigkeitsanalyse unterzogen. Es wurden ausschließlich Darlehensforderungen gegen Institute erworben, die bei Erwerb nicht gegen die unter Abschnitt II. genannten ESG-Ausschlusskriterien verstoßen und die in der Nachhaltigkeitsanalyse einen ESG-Score von mindestens 55 % (bestmöglicher Wert: 100 %) erreichen. Eine dauerhafte Überprüfung der Kriterien während der Laufzeit erfolgte nicht. Informationen zur verwendeten Methodik sind der Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung zu entnehmen.
Vor einer etwaigen Prolongation eines Darlehens wurde diese Überprüfung wiederholt. Sollte dabei ein Verstoß gegen ein Ausschlusskriterium festgestellt worden oder sollte der ESG-Score unter 55 % gesunken sein, so war eine Prolongation ausgeschlossen.
Die Gesamtnachhaltigkeitswirkung der Investitionen des Fonds („Impactmessung“) setzt sich zusammen aus dem Grad der Erreichung des sozialen Ziels einerseits, und der Einhaltung der „Do No Significant Harm“-Kriterien (kurz „DNSH“; s. Abschnitt „DNSH-Prinzip“ unten) andererseits. Im Mikrofinanz- und KMU-Bereich wird die Erreichung des sozialen Ziels anhand mehrerer Indikatoren gemessen:
Wesentliche Indikatoren:
– Gesamtzahl der erreichten Endkreditnehmer:innen zur Messung der Wirkungs-Reichweite des IIV Mikrofinanzfonds in den Entwicklungs- und Schwellenländern;
– Durchschnittlich vergebene Darlehenshöhe zur Beurteilung der finanziellen bzw. wirtschaftlichen Entwicklung ab der Ausgangssituation der erreichten Endkreditnehmer:innen.
Zusätzliche Indikatoren:
– Art der unterstützten Aktivitäten nach Sektor (gewichtet)
– Geschlechterverteilung der Endkreditnehmer:innen (gewichtet)
– Land-/​Stadt-Verteilung der Kredite (gewichtet)
– Art der Kreditvergabe nach Gruppenkrediten und Einzelkrediten (gewichtet)
Des Weiteren durfte der Fonds auch Wertpapiere von Unternehmen erwerben, bei denen es sich nicht um Mikrofinanzinstitute handelte. Voraussetzung war, dass die Emittenten durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit einen Beitrag zur Bekämpfung von wirtschaftlicher und /​ oder sozialer Ungleichheit sowie zur Förderung wirtschaftlicher und /​ oder sozialer Integration durch finanzielle Inklusion leisteten.
Die diesbezüglichen Daten wurden durch den Datenprovider ISS ESG im Rahmen des ESG Ratings erhoben und bewertet.
Das ESG Corporate Rating bewertete Unternehmensemittenten in Hinblick auf relevante und zukunftsorientierte ökologische, soziale und Governance (ESG)-Daten und Leistungskriterien. Auf der höchsten Ebene bietete das ESG Corporate Rating eine ganzheitliche Bewertung eines Unternehmens aggregiert über universelle ESG-Themen sowie branchenspezifische ESG-Themen. Neben dieser Gesamtebene bietet das ESG Corporate Rating auch Bewertungen in Hinblick auf einzelne (universelle oder branchenspezifische) Themen und darunterliegende Indikatoren. Jeder Indikator und jedes Thema wurden dabei, ebenso wie das Gesamtrating, auf einer Skala von D- (schlechtestmögliche Bewertung) bis A+ (bestmögliche Bewertung) bewertet.
Um zu beurteilen, ob ein Emittent einen positiven Beitrag zu finanzieller Inklusion leistete, zog das Fondsmanagement den ESG Corporate Rating Indikator „Equal Access to Financial Services“ (Gleichberechtigter Zugang zu Finanzdienstleistung) heran.
Im Rahmen der Bewertung des genannten Indikators berücksichtigtr ISS ESG folgende Aspekte:
– Basiskonto als Teil der Produkt- und Dienstleistungsportfolios des bewerteten Emittenten und/​oder
– das Anbieten von inklusiven Finanzdienstleistungen wie barrierefreie Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, Dienstleistungsangebot in der Sprache großer Einwanderungsgruppen oder in abgelegenen und /​ oder benachteiligen Regionen.
Wertpapiere von Emittenten, die in diesem Indikator mindestens mit C-, d.h. wenigstens mit befriedigend, abschneiden, werden für dieses Sondervermögen als nachhaltige Investition eingestuft.
Soweit Wertpapiere im Rahmen der ESG-Einstufungen als unverbrieften Darlehensforderungen ähnlich zu qualifizieren waren (bspw. Blue-Bonds), galten abweichend hierzu die Regelungen zur Erwerbbarkeit der unverbrieften Darlehensforderungen. Dies bedeutet, dass der oben genannte ESG Score und die unten genannten Ausschlusskriterien für unverbriefte Darlehensforderungen erfüllt sein mussten.
In Höhe von bis zu 25 % des Wertes des Sondervermögens darf der Fonds lediglich in Bankguthaben, sonstige zur Vorhaltung von Liquidität geeignete Anlagen wie Geldmarktinstrumente und Derivate zu Absicherungs- und Investitionszwecken investieren, soweit eine physische Lieferpflicht in Wertpapieren und oder Investmentanteilen oder ein Erhalt in Wertpapieren und oder Investmentanteilen aus den Derivaten ausgeschlossen ist.
Die HANSAINVEST berücksichtigt bei der Verwaltung von Vermögensanlagen derzeit noch nicht umfassend und systematisch etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren verstehenwir in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Anforderungen hierfür sind neu und sehr detailliert. Ihre sorgfältige Umsetzung verlangt von uns einen erheblichen Aufwand. Zudem liegen im Markt aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor.
Allerdings verwaltet unser Unternehmen einzelne Investmentfonds, bei denen die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verbindlich festgelegter Teil der Anlagestrategie ist. Diese Fonds bewerben entweder ökologische und/​ oder soziale Merkmale als Teil ihrer Anlagepolitik, oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/​2088 an. Gemäß der eben genannten Verordnung informieren wir in den vorvertraglichen Informationen, in den Jahresberichten und auf unserer Homepage für jeden dieser Fonds über die festgelegten Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele sowie darüber, ob und ggf. wie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen Bestandteil der Anlagestrategie ist.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikatoren zu der dezidierten ESG-Anlagestrategie:
Zur Messung der Erreichung der einzelnen sozialen Merkmale, wurden Kriterien aus dem Bereich Soziales (Social) herangezogen und in einem ESG-Rating zusammengefasst. Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 75 % nur solche Titel erwerbbar, die gemäß der individuellen ESG-Feldern als konform gelten.
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere wiesen im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 eine ESG-Quote in Höhe von 84,88 % auf.
Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2022 mussten mindestens 90 % des investierten Kapitals als nachhaltige Investition gelten. Für diesen Zeitraum weist der Fonds eine Quote von 98,53 % auf.
Die Grundlage für die verschiedenen Ausweise sind Änderungen im Verkaufsprospekt.
Nachhaltigkeitsindikatoren zu den Ausschlusskriterien:
Das Sondervermögen investiert ausschließlich in Wertpapiere von Emittenten und in unverbriefte Darlehensforderungen gegen Kreditinstitute, die die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften (Art. 2 Nr.17 der Verordnung EU 2019/​2088, Offenlegungsverordnung).
Für den Fonds wird nur in unverbriefte Darlehensforderungen (inkl. Mezzanine-Darlehensforderungen) gegen Finanzinstitute investiert, die nicht gegen die nachfolgenden Ausschlusskriterien verstoßen und sich ihrerseits verpflichtet haben, keine Endkreditnehmer zu finanzieren, die gegen die aufgeführten Kriterien verstoßen. Die Darlehen werden zweckgebunden vergeben und dürfen ausschließlich für die Finanzierung von Mikrokrediten und Darlehen an KMU verwendet werden. Kann das refinanzierte Institut nicht ausschließen, dass eine ausgeschlossene Geschäftstätigkeit Bestandteil seines Portfolios darstellt, muss im Darlehensvertrag für die Refinanzierung vereinbart werden, dass das Institut den Kredit nur für andere Zwecke außer der ausgeschlossenen Geschäftstätigkeit verwenden darf.
Bei unverbrieften Darlehensforderungen (inkl. Mezzanine-Darlehensforderungen), die im Rahmen eines Konsortialdarlehens in Zusammenarbeit mit Entwicklungsbanken, wie z.B. der International Finance Corporation, erworben werden,können zusätzlich zu den aufgeführten Ausschlusskriterien weitere Ausschlusskriterien Anwendung finden.
Eine dauerhafte Überprüfung der Kriterien während der Laufzeit erfolgt nicht. Vor einer etwaigen Prolongation eines Darlehens wird diese Überprüfung wiederholt. Sollte dabei ein Verstoß gegen ein Ausschlusskriterium festgestellt werden, so ist eine Prolongation ausgeschlossen.
Es wurden für den Fonds keine Wertpapiere erworben, die gemäß den im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien ausgeschlossen sind. Die Grundlage der Berechnungsmethode beruht auf den börsentäglich ermittelten Durchschnittswerten des durchschnittlichen Fondsvolumens.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Ein Vergleich ist erst ab dem darauffolgendem Jahr möglich.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Das Sondervermögen Sondervermögen investierte gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten, die ein Umweltziel, ein soziales Ziel, eine Investition in Humankapital oder einer solchen zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppe erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften (sog. „do not significant harm principle“, kurz: „DNSH“).
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Kriterium zur Erfüllung des DNSH Erläuterung der Annahme
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, die hinsichtlich des Beitrags zu einem der 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) deutlich fehl ausgerichtet agieren. Zur Beurteilung der Ausrichtung des Unternehmens wird eine deutliche Fehlausrichtung unterstellt, sofern das Unternehmen ein SDG-Impact-Rating des Datenproviders ISS ESG von kleiner als -5 aufweist. Ein solcher Wert wird vergeben, wenn ein Unternehmen in der Ausübung seines Geschäftsbetriebes die Erfüllung der SDGs signifikant erschwert. In die Bewertung werden die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, die Art und Weise der Ausübung der Geschäftstätigkeit sowie etwaig bestehende Kontroversen und Externalitäten einbezogen. Anteilig wird die Bewertung im Bezug zum jeweiligen Sektor bewertet. Für die SDG 8, 9 und 17 werden Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen grundsätzlich als neutral eingestuft. Die Gesamtbewertung von Unternehmen hinsichtlich der drei genannten Ziele wird daher maßgeblich durch die Bewertung der Art und Weise der Ausübung der Geschäftstätigkeit sowie etwaig bestehende Kontroversen und Externalitäten beeinflusst.
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, die gegen die unter Nr. (1.) – (7) genannten Ausschlusskriterien verstoßen Durch die Ausschlüsse wird nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten solcher Emittenten investiert, die über die genannten Umsatzschwellen hinaus in dem jeweiligen Geschäftsfeld tätig sind. In diesem Zuge ist davon auszugehen, dass wenigstens eine erhebliche Beeinträchtigung nicht erfolgt. Hiermit wird angestrebt, dass das Sondervermögen gar nicht oder nicht in erheblichem Umfang in Geschäftsfelder, welche die Umwelt und soziale Ziele erheblich beeinträchtigen, investiert. Konkrete Zusammenhänge einzelner nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen und der jeweiligen Ausschlusskriterien sind unter „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ aufgeführt.
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, welche nicht im Einklang mit dem Mindestschutz gem. Art. 18 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) aggieren. Der Mindestschutz gem. Art. 18 Taxonomieverordnung setzt voraus, dass Unternehmen Verfahren befolgen, welche sicherstellen, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisationen und die Internationale Charta der Menschenrechte erfüllt werden. Durch den Ausschluss von Unternehmen, die gegen das oben genannte Ausschlusskriterium Nr. (8) verstoßen, wird die Investition in entsprechende Emittenten von Wertpapieren ausgeschlossen. Hervorzuheben ist, dass die Internationale Charta der Menschenrechte im Rahmen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung findet und aufgrund fehlender Daten aktuell auch nur in diesem Rahmen berücksichtigt werden kann.
Das Unternehmen wendet die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung i.S.d. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 nicht an. Zur Beurteilung der guten Unternehmensführung wird das Governance Rating herangezogen. Die diesbezüglichen Daten werden durch ISS ESG zur Verfügung gestellt. Im Governance Rating werden u.a. Aufsichts- und Vergütungsstrukturen berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Grundsätze der guten Unternehmensführung nicht berücksichtigt werden, sofern die Governance eines Unternehmens im gewichteten Durchschnitt der Bewertung der zugrunde liegenden Einzelkriterien von ISS ESG im Governance Rating mit poor (mangelhaft) bewertet wird. Des Weiteren wird durch den Ausschluss von Unternehmen, die gegen das oben genannte Ausschlusskriterium Nr. (8) verstoßen, die Investition in Emittenten von Wertpapieren ausgeschlossen, die schwerwiegende Verstöße ohne Aussicht auf Besserung in den Bereichen Korruption, Steuern, Geldwäsche aufweisen.
Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Die vom IIV Mikrofinanzfonds refinanzierten Institute sind aufgrund ihrer Größe i.d.R. keine Teilnehmer des UN Global Compacts und fallen nicht unter die Definition eines multinationalen Unternehmens. Im Zuge der ESG-Analyse erfolgt eine Bewertung der sozialen Strategie des Instituts und ob diese ein formelles Leitbild umfasst, das die Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für gefährdete oder ausgegrenzte Zielgruppen und die Schaffung von Vorteilen für diese Kunden vorsieht, wodurch die Wahrscheinlichkeit von Menschenrechtsverletzungen verringert wird. Zusätzlich wird bei allen unverbrieften Darlehensforderungen (Mikrokredite und KMU-Kredite) durch das Ausschlusskriterium – Nr. 10 „Geschäftsaktivitäten, die nachweislich einen negativen Einfluss auf Umwelt, Menschen und Gesellschaft“ die Exposition zu solchen Unternehmen begrenzt. Teil des normbasierten Screenings ist außerdem die Prüfung, ob Mikrofinanzinstitute sich schriftlich zum Client Protection Pathway bekennen, dem Marktstandard im Bereich Mikrofinanz für Kundenschutz sowie ein schriftliches Bekenntnis zu den ILO Kernarbeitsnormen abgeben. Bei der KMU-Finanzierung wird im Rahmen des normbasierten Screenings ein schriftliches Bekenntnis des refinanzierten Finanzinstituts zum UN Global Compact verlangt.
Durch die Anwendung des zuvor aufgeführten Ausschlusskriterium Nr. (8) für Wertpapiere, wird sichergestellt, dass für den Fonds keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben werden, die in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen. Hervorzuheben ist, dass die Internationale Charta der Menschenrechte im Rahmen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung findet und aufgrund fehlender Daten, aktuell auch nur in diesem Rahmen berücksichtigt werden kann.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Ausschlusskriterien werden im Verkaufsprospekt definiert und aufgeführt.
Im Folgenden wird ausgeführt, welche wesentlichen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“) das Sondervermögen im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen berücksichtigt und durch welche Maßnahmen (Positiv- oder Ausschlusskriterien) beabsichtigt ist, diese zu vermeiden, bzw. zu verringern.
Zusätzlich zur nachhaltigen Investition berücksichtigt die Portfolioverwaltung für das Sondervermögen im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen sogenannte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („PAI“). Nachhaltigkeitsfaktoren bezeichnen in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Berücksichtigung der PAI erfolgt im Rahmen der Investitionsentscheidungen für das Sondervermögen durch verbindliche Ausschlusskriterien sowie Positivkriterien im Rahmen des ESG Scorings sowie des normbasierten Screenings.
Unverbriefte Darlehensforderungen
Da die Überprüfung der Finanzinstitute grundsätzlich bei Erwerb sowie vor einer Prolongation erfolgt, ist es unter Umständen möglich, dass einzelne Elemente beim Erwerb der Darlehensforderung in der Vergangenheit noch nicht berücksichtigt wurden. Ab Veröffentlichung des Verkaufsprospektes werden vor Erwerb bzw. Prolongation die PAI wie folgt berücksichtigt.
Dies vorausgeschickt, soll in den folgenden Tabellen jeweils aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert wurden. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
1. Treibhausgasemissionen
(GHG Emissions) 2. CO2 Fußabdruck (Carbon Footprint) 3. Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies)
Geschäftspraktiken der Finanzinstitute (ESG Score) sowie Ausschlusskriterium Nr. 15 Die tatsächlich anfallenden Treibhausgasemissionen, der CO2 Fußabdruck sowie die Treibhausgasintensität der durch die Finanzinstitute finanzierten Unternehmen und /​ oder Personen werden zum momentanen Zeitpunkt nicht erhoben. In die Bewertung des ESG Scores fließt ein, wie das Finanzinstitut interne und externe Umweltrisiken steuert und wie grüne Geschäftsmöglichkeiten („green opportunities“) gefördert werden. Dabei wird auch bewertet, ob und wie das Finanzinstitut Aktivitäten durchführt, um das Bewusstsein der Kunden für Umweltrisiken im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten für mögliche Strategien zur Risikominderung zu schärfen. Zudem werden Maßnahmen berücksichtigt, die das Institut definiert hat, um seinen internen ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Zusätzlich wird bei allen unverbrieften Darlehensforderungen durch das Ausschlusskriterium Nr. 15 „Förderung von bzw. Energiegewinnung aus fossilen Energieträgern“ die Exposition zu solchen Unternehmen begrenzt.
4. Exposition zu Unternehmen
aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure to companies active in the fossile fuel sector)
Geschäftspraktiken der Finanzinstitute (ESG Score) sowie Ausschlusskriterium Nr. 15 Da 60 % der vergebenen Mikrokredite der Mikrofinanzinstitute lediglich bis zu einer Höhe von 30.000 € vergeben werden, ist i.d.R. keine direkte Förderung dieser Unternehmen möglich. Zusätzlich wird bei allen unverbrieften Darlehensforderungen (Mikrokredite und KMU-Kredite) durch das Ausschlusskriterium Nr. 15 „Förderung von bzw. Energiegewinnung aus fossilen Energieträgern“ die Exposition zu solchen Unternehmen begrenzt bzw. durch ein zweckgebundenes Darlehen, der diesen Punkt ausschließt, sichergestellt.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Geschäftspraktiken der Finanzinstitute (ESG Score) sowie Ausschlusskriterium Nr. 15 Es erfolgt derzeit keine direkte Berücksichtigung des tatsächlichen Energieverbrauchs der Finanzinstitute und der finanzierten Unternehmen und /​ oder Personen. Im Rahmen des ESG Scores wird berücksichtigt, dass das Finanzinstitut Maßnahmen definiert hat, um seinen internen, ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Zusätzlich wird bei allen unverbrieften Darlehensforderungen (Mikrokredite und KMU-Kredite) durch das Ausschlusskriterium Nr. 15 „Förderung von bzw. Energiegewinnung aus fossilen Energieträgern“ die Exposition zu solchen Unternehmen begrenzt bzw. durch ein zweckgebundenes Darlehen, der diesen Punkt ausschließt, sichergestellt.
6. Energieverbrauchsintensität
pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high impact climate sector)
Geschäftspraktiken der Finanzinstitute (ESG Score) sowie Ausschlusskriterium Nr. 15 Es erfolgt derzeit keine direkte Berücksichtigung der tatsächlichen Energieverbrauchsintensität pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen. Für das ESG Scoring wird berücksichtigt, dass das Finanzinstitut Maßnahmen definiert hat, um seinen internen, ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Zusätzlich wird bei allen unverbrieften Darlehensforderungen (Mikrokredite und KMU-Kredite) durch das Ausschlusskriterium Nr. 15 „Förderung von bzw. Energiegewinnung aus fossilen Energieträgern“ die Exposition zu solchen Unternehmen begrenzt bzw. durch ein zweckgebundenes Darlehen, der diesen Punkt ausschließt, sichergestellt.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) Geschäftspraktiken der Finanzinstitute (ESG Score sowie Ausschlusskriterium Nr. 10 und 12 Es erfolgt derzeit keine direkte Berücksichtigung der tatsächlichen Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete oder der finanzierten Unternehmen und /​ oder Personen. Für das ESG Scoring wird berücksichtigt, dass das Finanzinstitut Maßnahmen definiert hat, um seinen internen, ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Zusätzlich wird bei allen unverbrieften Darlehensforderungen (Mikrokredite und KMU-Kredite) durch das Ausschlusskriterium Nr. 10 „Geschäftsaktivitäten, die nachweislich einen negativen Einfluss auf Umwelt, Menschen und Gesellschaft haben“ sowie Ausschlusskriterium Nr. 12 „Handel mit Wildtieren oder Wildtierprodukten im Sinne der CITES Regulierung“ die Exposition zu solchen Aktivitäten begrenzt.
8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) Geschäftspraktiken der Finanzinstitute (ESG Score sowie Ausschlusskriterium Nr. 3, 4, 10 Es erfolgt derzeit keine direkte Berücksichtigung des Schadstoffausstoßes in Gewässer der Finanzinstitute oder der finanzierten Unternehmen und /​ oder Personen. Für das ESG Scoring wird berücksichtigt, dass das Finanzinstitut Maßnahmen definiert hat, um seinen internen, ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Zusätzlich wird bei allen unverbrieften Darlehensforderungen (Mikrokredite und KMU-Kredite) durch die Ausschlusskriterien- Nr. 3 „Herstellung, Handel und/​ oder Lagerung von Chlor und Agrochemie (Pestizide), PCB oder FCKW Produkten“;- Nr. 4 „Verwendung giftiger und gesundheitsgefährdender Stoffe nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (Pestizide, Biozide, Herbizide)“;- Nr. 10 „Geschäftsaktivitäten, die nachweislich einen negativen Einfluss auf Umwelt, Menschen und Gesellschaft“; die Exposition zu solchen Unternehmen begrenzt.
9. Sondermüll (Hazardous waste) Geschäftspraktiken der Finanzinstitute (ESG Score) sowie Ausschlusskriterium Nr. 2, 3, 4 Es erfolgt derzeit keine direkte Berücksichtigung des Sondermüllaufkommens der Finanzinstitute oder der finanzierten Unternehmen und /​ oder Personen. Für das ESG Scoring wird berücksichtigt, dass das Finanzinstitut Maßnahmen definiert hat, um seinen internen, ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Zusätzlich wird bei allen unverbrieften Darlehensforderungen (Mikrokredite und KMU-Kredite) durch die Ausschlusskriterien- Nr. 2 „Betrieb kerntechnischer Anlagen oder der Herstellung von Komponenten“- Nr. 3 „Herstellung, Handel und/​ oder Lagerung von Chlor und Agrochemie (Pestizide), PCB oder FCKW Produkten“;- Nr. 4 „Verwendung giftiger und gesundheitsgefährdender Stoffe nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (Pestizide, Biozide, Herbizide)“; die Exposition zu solchen Unternehmen begrenzt.
10. Verstöße gegen den
UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE)
Geschäftspraktiken der Finanzinstitute (ESG Score) sowie Ausschlusskriterium Nr. 10 sowie normbasiertes Screening Die vom IIV Mikrofinanzfonds refinanzierten Institute sind aufgrund ihrer Größe i.d.R. keine Teilnehmer des UN Global Compacts und fallen nicht unter die Definition eines multinationalen Unternehmens. Im Zuge der ESG-Analyse erfolgt eine Bewertung der sozialen Strategie des Instituts und ob diese ein formelles Leitbild umfasst, das die Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für gefährdete oder ausgegrenzte Zielgruppen und die Schaffung von Vorteilen für diese Kunden vorsieht, wodurch die Wahrscheinlichkeit von Menschenrechtsverletzungen verringert wird. Zusätzlich wird bei allen unverbrieften Darlehensforderungen (Mikrokredite und KMU-Kredite) durch das Ausschlusskriterium – Nr. 10 „Geschäftsaktivitäten, die nachweislich einen negativen Einfluss auf Umwelt, Menschen und Gesellschaft“ die Exposition zu solchen Unternehmen begrenzt. Teil des normbasierten Screenings ist außerdem die Prüfung, ob Mikrofinanzinstitute sich schriftlich zum Client Protection Pathway bekennen, dem Marktstandard im Bereich Mikrofinanz für Kundenschutz sowie ein schriftliches Bekenntnis zu den ILO Kernarbeitsnormen abgeben. Bei der KMU-Finanzierung wird im Rahmen des normbasierten Screenings ein schriftliches Bekenntnis des refinanzierten Finanzinstituts zum UN Global Compact verlangt.
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen, um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Geschäftspraktiken der Finanzinstitute (ESG Score) sowie Ausschlusskriterium Nr. 10 sowie normbasiertes Screening Die vom IIV Mikrofinanzfonds refinanzierten Institute sind aufgrund ihrer Größe i.d.R. keine Teilnehmer des UN Global Compacts und fallen nicht unter die Definition eines multinationalen Unternehmens. Im Zuge der ESG-Analyse erfolgt eine Bewertung, der Sozialen Strategie des Instituts und ob diese ein formelles Leitbild umfasst, das die Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für gefährdete oder ausgegrenzte Zielgruppen und die Schaffung von Vorteilen für diese Kunden vorsieht, wodurch die Wahrscheinlichkeit von Menschenrechtsverletzungen verringert wird. Zusätzlich wird bei allen unverbrieften Darlehensforderungen (Mikrokredite und KMU-Kredite) durch die Ausschlusskriterien- Nr. 10 „Geschäftsaktivitäten, die nachweislich einen negativen Einfluss auf Umwelt, Menschen und Gesellschaft“ die Exposition zu solchen Unternehmen begrenzt. Teil des normbasierten Screenings ist außerdem die Prüfung, ob Institute Unterzeichner des Client Protection Pathways sind, dem Marktstandard im Bereich Mikrofinanz für Kundenschutz sowie ein Bekenntnis zu den ILO Kernarbeitsnormen. Bei der KMU-Finanzierung wird im Rahmen des normbasierten Screenings ein schriftliches Bekenntnis des refinanzierten Instituts zum UN Global Compact verlangt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) Geschäftspraktiken der Finanzinstitute (ESG Score) Es erfolgt derzeit keine direkte Berücksichtigung der tatsächlichen unbereinigten geschlechtsspezifischen Lohnlücke der refinanzierten Finanzinstitute. Im Rahmen des ESG Scorings wird sichergestellt, dass das Finanzinstitut angemessene Personalrichtlinien besitzt, in denen die Ansprüche der Mitarbeitenden bzgl. Gehalt fixiert sind sowie eine transparente Gehaltsverteilung, die sich am Marktstandard orientiert. Zusätzlich wird Auskunft darüber eingeholt, dass das Finanzinstitut die Fluktuationsrate überwacht und die Gründe für das Ausscheiden von Mitarbeitenden kennt. Darüber hinaus fließt in den ESG Score eine Bewertung über die Art und Weise wie das Senior Management Social Performance bezogene Risiken adressiert und analysiert mit ein. In diese Bewertung fließen explizit Punkte zur Mitarbeiterzufriedenheit, Fluktuation sowie Geschlechterungleichheiten und oder Diskriminierung ein.
13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Geschäftspraktiken der Finanzinstitute (ESG Score) In den ESG Score fließt die Gesamtanzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats oder Geschäftsführung sowie deren jeweiliger Frauenanteil. Dadurch wird einer entsprechenden Geschlechterdiversität Rechnung getragen.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. 1 Durch das Ausschlusskriterium Nr. 1 „Handel und/​oder Produktion von Waffen und Munition“ wird eine Investition in unverbriefte Darlehensforderungen gegen Unternehmen, welche Umsatz im Zusammenhang mit kontroversen Waffen erzielen, ausdrücklich ausgeschlossen
Für Wertpapiere:
Im Besonderen werden PAIs berücksichtigt, die im Kontext ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu betrachten sind. Hierzu werden die o.g. Ausschlusskriterien für Wertpapiere Nr. (2) und (4) – (8) für Unternehmen sowie die Ausschlusskriterien Nr. (9) und (10) für Staaten herangezogen.
Die unter Ausschlusskriterium Nr. (2) genannten Konventionen, die sich konkret auf die jeweils genannten Waffenkategorien beziehen, verbieten den Einsatz, die Produktion, die Lagerung und die Weitergabe der jeweiligen Waffenkategorie. Darüber hinaus beinhalten die Konventionen Regelungen zur Zerstörung von Lagerbeständen kontroverser Waffen, sowie der Räumung von kontaminierten Flächen und Komponenten der Opferhilfe.
Die mit Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) aufgegriffene Begrenzung der Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe ist im ökologischen Kontext als ein wesentlicher Faktor für die Einschränkung von Treibhausgas- und CO²-Emissionen einzuordnen.
Das Ausschlusskriterium Nr. (8) greift den UN Global Compact, sowie die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen auf.
Der UN Global Compact verfolgt mit den dort aufgeführten 10 Prinzipien die Vision, die Wirtschaft in eine inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft umzugestalten. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact lassen sich in vier Kategorien
Menschenrechte
(Prinzipien 1 und 2),
Arbeitsbedingungen
(Prinzipien 3 -6),
Ökologie
(Prinzipien 7-9) und
Anti  Korruption
(Prinzip 10) unterteilen.
Entsprechend der Prinzipien 1 – 2 haben Unternehmen sicherzustellen, dass sie die international anerkannten Menschenrechte respektieren und unterstützen, sie im Rahmen ihrer Tätigkeit also nicht gegen die Menschenrechte verstoßen.
Die Prinzipien 3 – 6 sehen vor, dass die Unternehmen die internationalen Arbeitsrechte respektieren und umsetzen.
Im Rahmen der Prinzipien 7 – 9 werden Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit gestellt, die unter den folgenden Schlagworten zusammengefasst werden können: Vorsorge, Förderung von Umweltbewusstsein sowie Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Technologien. Das Prinzip 10 etabliert unter anderem den Anspruch, dass Unternehmen Maßnahmen gegen Korruption ergreifen müssen.
Mit den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen wird das Ziel verfolgt, weltweit die verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Die OECD-Leitsätze für Unternehmen stellen hierzu einen Verhaltenskodex in Hinblick auf Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern auf.
Der Freedom House Index wird jährlich durch die NGO Freedom House veröffentlicht und versucht die politischen Rechte sowie bürgerlichen Freiheiten in allen Ländern und Gebieten transparent zu bewerten. Zur Bewertung politischer Rechte werden insbesondere die Kriterien Wahlen, Pluralismus und Partizipation sowie die Regierungsarbeit herangezogen. Die bürgerlichen Freiheiten werden anhand der Glaubens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechtsstaatlichkeit und der jeweiligen individuellen Freiheit des Bürgers im jeweiligen Land beurteilt.
Mit dem Abkommen von Paris hat sich im Dezember 2015 die Mehrheit aller Staaten auf ein globales Klimaschutzabkommen geeinigt. Konkret verfolgt das Pariser Abkommen drei Ziele:
– Langfristige Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau. Im Übrigen sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
– Treibhausgasemissionen zu mindern
– die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.
Dies vorausgeschickt, soll in den folgenden Tabellen jeweils aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert werden sollen. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der im Entwurf vorliegenden delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Für Wertpapiere von Unternehmen:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
1. Treibhausgasemissionen (GHG Emissions) 2. CO2 Fußabdruck (Carbon Footprint) 3. Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies) Ausschlusskriterien Nr. (4), (5), (7) und (8) Durch die in den Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) genannte Umsatzschwelle hinsichtlich Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen erwirtschaften, sowie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche schwere Kontroversen mit den UN Global Compact und damit ebenfalls mit den Prinzipien 7-9 des UN Global Compacts aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass mittelbar weniger Emissionen ausgestoßen werden.
4. Exposition zu Unternehmen aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure to companies active in the fossile fuel sector) Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Ausschlusskriterien Nr. (4) – (6) Durch die in den Ausschlusskriterien beinhalteten Umsatzschwellen wird die Investition in als besonders problematisch eingestuften Energiequellen beschränkt. Der Anteil von nicht-erneuerbaren Energien am Energieverbrauch wird damit indirekt berücksichtigt, da anzunehmen ist, dass die Begrenzung der Investitionen zu einem verminderten Angebot nicht- erneuerbarer Energie führen wird.
6. Energieverbrauchsintensität pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high impact climate sector) Ausschlusskriterium Nr. (8) Die Prinzipien 7-9 des UN Global Compact halten Unternehmen an, die Umwelt vorsorglich, innovativ und zielgerichtet im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Insbesondere der mit Prinzip 9 UN Global Compact verfolgte Ansatz, innovative Technologien zu entwickeln, kann zu einer Verringerung der Energieintensität beitragen. Entsprechend wird erwartet, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, beschränkte negativen Auswirkungen auf die Energieverbrauchsintensität pro Branche haben.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) 8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) 9. Sondermüll (Hazardous waste) Ausschlusskriterium Nr. (8) Insbesondere wird in Prinzip 7 des UN Global Compact der Vorsorgeansatz postuliert. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, nur beschränkte negative Auswirkungen auf geschützte Gebiete und die dort beheimateten Arten, und nur beschränkte negative Auswirkungen an anderen Orten durch Schadstoff-belastetes Abwasser oder durch Sondermüll entfalten.
10. Verstöße gegen den UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE) Ausschlusskriterium Nr. (8) Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen werden durch das Ausschlusskriterium Nr. 8 fortlaufend überwacht.
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Ausschlusskriterium Nr. (8) Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die genannten Vereinbarungen auftreten, haben erkennbar nicht ausreichend Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Normen sicherstellen zu können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausschluss zu einer Beschränkung der negativen Auswirkungen führt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) 13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Ausschlusskriterium Nr. (8) Da Prinzip 6 des UN Global Compact auf die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz abzielt und zudem im Rahmen der Prinzipien 3-6 auf die ILO Kernarbeitsnormen verwiesen wird ist davon auszugehen, dass der Ausschluss schwerwiegender Verstöße zu einer Beschränkung negativer Auswirkungen führt.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. (2) Über das Ausschlusskriterium Nr. (2) wird eine Investition in Unternehmen, welche Umsatz mit kontroversen Waffen, bspw. Antipersonenminen erwirtschaften, ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Anleihen von Staaten:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasintensität (GHG Intensity) Ausschlusskriterium Nr. (10) Da der Portfoliomanager durch Anwendung des Ausschlusskriteriums Nr. (10) nur in Anleihen von Staaten investiert, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, ist sichergestellt, dass nur in Staaten investiert wird, welche Maßnahmen treffen, um die Treibhausgasintensität zu minimieren. Daher lässt sich davon ausgehen, dass mittelbar eine Beschränkung negativer Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität von Staatenerfolgt.
Im Portfolio befindliche Anleihen von Ländern, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind (Investee countries subject to social violations) Ausschlusskriterium Nr. (9) Durch Anwendung des Ausschlusskriterium Nr. (9) investiert der Portfoliomanager für das Sondervermögen nicht in Staatsanleihen, welche auf Grundlage bestehender Informationen, Analysen und Experteninterviews als „unfrei“ klassifiziert werden. [Die Klassifizierung ist in „frei“, „teilweise frei“ und „unfrei“ unterteilt.] So wird sichergestellt, dass der Portfoliomanager wenigstens keine Anleihen von Staaten investiert, welche definitiv sozialen Verstößen ausgesetzt sind. Entsprechend wird das PAI insofern berücksichtigt, als dass eine Beschränkung negativer Auswirkungen erfolgt.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter
https:/​/​www.hansainvest.com/​deutsch/​fondswelt/​fondsuebersicht/​
dargestellt.

 

Was waren die Hauptinvestitionen bei diesem Finanzprodukt?

Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der Investitionen entfiel, die im Bezugszeitraum mit dem Finanzprodukt getätigt wurden:01.10.2022 – 30.09.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
4,3%+6MLIBOR_​Banco Agricola_​20/​25 (-) Mikrofinanzinstitut 2,83% El Salvador
3,50%_​CD Finance (Chongho)_​21/​24 (ehem. CFPA) (-) Mikrofinanzinstitut 1,77% VR China
4,50%_​Khan Bank_​21/​26 (-) Mikrofinanzinstitut 1,71% Mongolei
6MLIBOR+4,75%_​Letshego Fin. Ltd_​21/​25 (-) Mikrofinanzinstitut 1,53% Botswana
4,00%_​Hamkorbank_​18/​23 (-) Mikrofinanzinstitut 1,44% Usbekistan
6,90%_​Alianza_​del_​Valle_​21/​24 (-) Mikrofinanzinstitut 1,42% Ecuador
11,00%_​Mitra Bisnis V. Indonesien_​22/​24 (-) Mikrofinanzinstitut 1,37% Indonesien
4,50%_​Mikrokreditbank_​21/​24 (-) Mikrofinanzinstitut 1,33% Usbekistan
7,40%_​MicroCredit China_​22/​24 (-) Mikrofinanzinstitut 1,33% VR China
3,50%_​Chongho Bridge_​22/​23 (-) Mikrofinanzinstitut 1,30% VR China
14,50%_​Bayport Mexiko_​21/​24 (-) Mikrofinanzinstitut 1,09% Mexiko
5,5%_​LOLC Cambodia_​22/​26 (-) Mikrofinanzinstitut 1,05% Kambodscha
4,3%+6MLIBOR_​Banco Agricola_​20/​25_​variabel (-) Mikrofinanzinstitut 1,03% El Salvador
6,00%_​Armeconombank_​22/​26 (-) Mikrofinanzinstitut 1,01% Armenien
3,80%_​Credo_​22/​25 (-) Mikrofinanzinstitut 1,01% Georgien

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Der Mindestanteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfolgen, muss 75 % des Wertes des Sondervermögens betragen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten für den relevanten Bezugszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
In der nachfolgenden graphischen Aufstellung erfolgt eine Aufteilung der Vermögensgegenstände des Fonds in verschiedene Kategorien. Der jeweilige durchschnittliche Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent angegeben.

#1 Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

#2 Nicht nachhaltige Investitionen umfasst Investitionen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Es wurden im Berichtszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 gemäß Art. 54 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission keine Investitionen in den dort genannten Sektoren durchgeführt. Der Anteil der Investitionen in den Sektoren und Teilsektoren von fossilen Brennstoffe ist somit 0,00 %.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswert im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
Sektor Anteil
Dienstleistung 39,06%
Landwirtschaft 20,17%
Gewerbe 10,88%
Sonstige Sektoren 29,89%
Inwiefern wurden nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht?
Der Fonds trägt nicht zu einem oder mehreren Umweltzielen gem. Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) bei.
Die dem Fonds zugrundeliegenden Investitionen sind nicht, d.h. zu 0 %, auf Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet, die gem. Art. 3 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft sind.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurden mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ]Ja:
[ ]In fossiles Gas [ ]In Kernenergie
[X]Nein

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Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung links am Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in grüner Farbe. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Wirtschaftstätigkeiten , für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Die maßgeblichen Daten, die zur Emittlung des Anteils der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten herangezogen werden müssen, liegen noch nicht in ausreichendem Umfang vor. Daher wird der nachfolgende Anteil angegeben.
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden?
Das Sondervermögen strebt keine ökölogischen Investitionen in einem Umweltziel an, die nicht konform mit der EU-Taxonomie sind.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Das Sondervermögen legt keinen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem sozialen Ziel fest. Stattdessen investiert das Sondervermögen mindestens 75 % des Wertes des Sondervermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umwelt und /​ oder sozialen Ziel.
Dieser Umstand resultiert daraus, dass das Sondervermögen sowohl SDG, die auf Umweltziele als auch solche, die auf soziale Ziele ausgerichtet sind berücksichtigt. Der Anteil beträgt für den Berichtszeitraum 84,88 %.
Welche Investitionen fielen unter „nicht nachhaltige Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “nicht nachhaltige Investitionen” können Investitionen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente fallen.
Nicht nachhaltige Investitionen hatten im Berichtszeitpunkt einen durchschnittlichen Anteil von 15,12 %.
Dabei darf das Finanzprodukt bis zu 25 % des Wertes des Sondervermögens in “nicht nachhaltige Investitionen” investieren, wobei der Portfolioverwalter die Investitionen in “Andere Investitionen” zur Liquiditätserhaltung, zur Absicherung und/​oder zur Schaffung einer zusätzlichen Rendite vornehmen kann. Im Berichtszeitraum gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben sowie liquide Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder).
Im relevanten Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben und liquide Mittel, die aus Liquiditätszwecken gehalten wurden.
Ein ökologischer oder sozialer Mindestschutz wird in Bezug auf Geldmarktinstrumente (Anleihen mit einer Laufzeit von bis zu 397 Tagen) durch das Anwenden der oben genannten Ausschlusskriterien sichergestellt. Dies gilt nur dann, wenn der Datenprovider entsprechende Daten zur Verfügung stellt. Sofern keine Daten verfügbar sind, bleiben die Geldmarktinstrumente erwerbbar, so dass in diesem Fall ein Mindestschutz nicht gesichert ist.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels ergriffen?

Es wurde die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des relevanten Zeitraums vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.
Das Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen der HANSAINVEST sowie der Umgang mit Aktionärsanträgen kann unter „https:/​/​www.hansainvest.de/​unternehmen/​compliance/​abstimmungsverhalten-bei-hauptversammlungen“ eingesehen werden.
Bei der HANSAINVEST nehmen wir unsere treuhänderische Pflicht gegenüber unseren Kunden sehr ernst und handeln in deren alleinigem Interesse. Wir sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance ein zentraler Faktor für langfristig höhere relative Renditen auf Aktien- und festverzinsliche Anlagen ist. Wir lassen uns bei unseren Anlageentscheidungen daher nicht nur von kurzfristigen finanziellen Zielen leiten. Vielmehr erwarten wir von den Unternehmen, in die wir investieren, auch eine nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung, die ESG- relevante Aspekte berücksichtigt. Entsprechend der bereits vollzogenen ESG Integration berücksichtigt die HANSAINVEST im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte daher auch nichtfinanzielle Kriterien, wie die Rücksichtnahme auf die Umwelt (E für Environment), soziale Kriterien (S für Social), sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G für Governance).Dabei stützen wir uns auf anerkannte nationale und internationale Regelwerke wie beispielsweise die jeweils aktuellen Analyse- Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI), des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Kodizes sowie die UN Principles for Responsible Investment (PRI), deren erklärtes Ziel es ist, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsthemen zu schaffen und Investoren bei der Integration dieser Fragestellungen zu unterstützen.
Um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil unserer Anleger zu vermeiden, haben wir verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen und diese in unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten veröffentlicht: Conflicts of Interest Policy
Der Bericht über das Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte kann über unsere Homepage eingesehen werden:
https:/​/​www.hansainvest.de

 

 

 

Hamburg, 20. März 2024

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz Ludger Wibbeke

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment  GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens IIV Mikrofinanzfonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINEST Hanseatische InvestmentGmbH abzugeben
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 21.03.2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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