Start Allgemein Start des Stresstests 2024: Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA nimmt Versicherungsunternehmen unter die Lupe

Start des Stresstests 2024: Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA nimmt Versicherungsunternehmen unter die Lupe

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Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat den Beginn des europaweiten Stresstests für das Jahr 2024 für Versicherungsunternehmen bekanntgegeben. Dieser Test zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Versicherungssektors gegenüber negativen wirtschaftlichen Entwicklungen zu evaluieren, wobei ein besonderes Augenmerk auf Szenarien mit steigender Inflation und Zinserhöhungen liegt.

Insgesamt nehmen 46 Versicherungsgruppen sowie zwei Einzelversicherer aus ganz Europa am Kernmodul des Tests, der „Capital Component“, teil. Aus Deutschland beteiligen sich sieben namhafte Versicherungsgruppen, darunter Allianz, Münchener Rück, HDI/Talanx, R+V, Debeka, Versicherungskammer Bayern und Viridium. Ergänzend wird, ähnlich wie im Stresstest 2021, eine „Liquidity Component“ durchgeführt, in der die Liquiditätsreserven einzelner Unternehmen unter Stressbedingungen geprüft werden.

Die für den Stresstest relevanten Unterlagen stehen auf der Webseite der EIOPA zur Verfügung. Deutsche Versicherungsgruppen, die an dem Test teilnehmen, sind angehalten, ihre ausgefüllten Berichtsformulare bis zum 8. August 2024 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen. Sowohl die BaFin als auch die EIOPA werden die eingereichten Daten in einem mehrstufigen Verfahren sorgfältig auswerten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für Dezember 2024 geplant.

Für Rückfragen stehen die deutschen Teilnehmer in direktem Kontakt zur BaFin und können ihre Anfragen bis zum 29. April 2024 an die E-Mail-Adresse EIOPA-Stresstest-2024@bafin.de richten. Antworten zu Fragen von gesamteuropäischer Relevanz werden von der EIOPA bis zum 6. Mai 2024 auf ihrer Webseite veröffentlicht, während Anfragen, die ausschließlich den nationalen Kontext betreffen, direkt von der BaFin an die entsprechenden Versicherer beantwortet werden.

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