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In Kraft

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

In Deutschland ist seit heute die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene in Kraft. Der Besitz bestimmter Mengen, der private Anbau und der Konsum werden ab einem Alter von 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Cannabis fällt mit Inkrafttreten des Gesetzes aus der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz heraus.

SPD, Grüne und FDP hatten die Pläne gegen große Widerstände der Opposition, der Bundesländer und auch aus Verbänden auf den Weg gebracht. Die Regierung argumentiert damit, dass die Verbotspolitik gescheitert sei und der Konsum trotz Verbots zugenommen habe.

Das Gesetz hat demnach das Ziel, den Schwarzmarkt zu bekämpfen und Gesundheitsgefahren zu reduzieren. Der Wirkstoffgehalt bei von Dealern bezogenem Cannabis sei unbekannt und giftige Beimengungen und Verunreinigungen könnten enthalten sein.

Strenge Regeln

Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Gestattet sind auch drei Pflanzen im Wohnbereich. In der Öffentlichkeit darf konsumiert werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kindergärten, Spiel- und Sportplätzen und am Tage auch nicht in Fußgängerzonen.

Ab Juli sollen in einem zweiten Schritt Anbauvereine staatlich kontrolliert unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Maßnahmen zur Suchtprävention vor.

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