Dark Mode Light Mode
Saharastaub über Deutschland: Spitzenwerte bei Feinstaubbelastung
HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht D&R Zinsen Nachhaltigkeit V DE000A3E3YY1
In Kraft

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht D&R Zinsen Nachhaltigkeit V DE000A3E3YY1

viarami (CC0), Pixabay

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hamburg

Jahresbericht zum 30. November 2023

D&R Zinsen Nachhaltigkeit

Tätigkeitsbericht D&R Zinsen Nachhaltigkeit

Tätigkeitsbericht für das Sondervermögen D&R Zinsen Nachhaltigkeit für das Geschäftsjahr vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

Anlageziel und Anlagepolitik

Ziel des D&R Zinsen Nachhaltigkeit ist es, eine positive Rendite zu erwirtschaften unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer Nachhaltigkeitsstrategie.

Der D&R Zinsen Nachhaltigkeit ist ein global ausgerichteter Anleihefonds mit einem aktiven Investmentansatz, der sich an keiner Benchmark orientiert. Die Anlage kann in alle verfügbaren Anleiheklassen erfolgen. Über die Auswahl und die Zusammensetzung der jeweiligen Allokation (unter anderem Wertpapierinstrument, Regionen und Sektoren) entscheiden die Anlagegremien der DONNER & REUSCHEL Gruppe auf Basis fundamentaler und quantitativer Analysen. Neben der Berücksichtigung von Mindestausschlüssen sowie nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, werden auch auswirkungsbezogene Investitionen im Rahmen der Anlagepolitik berücksichtigt.

Zentralbanken haben global auf die Inflation reagiert und Zinsen erhöht. In März und dem Folgemonat wurde der Markt durch den Kollaps der Credit Suisse und einiger US Regionalbanken beeinflusst. Durch ein Liquiditätsprogramm der US Zentralbank konnte die Situation in den Griff bekommen werden. Im Herbst zeichneten deutlich schwächere Wirtschaftsindikatoren eine mögliche Rezession ab.

Die Duration, als Sensitivitätskennzahl der durchschnittlichen Kapitalbindungsdauer, blieb im Fonds hoch. Das Portfoliomanagement setzt auf eine deutlich frühere und stärkere Zinssenkungsphase.

Die Allokation in Unternehmensanleihen wurde niedrig gehalten. Damit ist der Fonds defensiv aufgestellt.

Der Fonds bewirbt unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen und ist damit als Fonds gem. Art 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 zu qualifizieren. Die Angaben zu den regelmäßigen Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten werden im Anhang des Jahresberichts ausgegeben.

Portfoliostruktur im Berichtszeitraum per 30.11.2023

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Marktpreisrisiken :

Marktpreisrisiken resultieren aus den Kursbewegungen der gehaltenen Finanzinstrumente. Die Kurs- oder Marktpreisentwicklung hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird.

Adressenausfallrisiken:

Adressenausfallrisiken resultieren aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen der Einzelinvestments in Renten, die so weit wie möglich diversifiziert werden, um Konzentrationsrisiken zu verringern. Dies betrifft nicht nur die Auswahl der Schuldner, sondern auch die Auswahl der Sektoren und Länder.

Währungsrisiken :

Die Finanzinstrumente können in einer anderen Währung als der Währung des Sondervermögens angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

Zinsänderungsrisiken:

Sofern in festverzinsliche Wertpapiere investiert wird, könnte die Möglichkeit bestehen, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Emission einer Anleihe gegeben ist, ändert. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen in der Regel die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursentwicklungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Zinsänderungsrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten.

Liquiditätsrisiken :

Aufgrund der Anlagepolitik ist das Sondervermögen den Rentenmärkten inhärenten Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Um diese Liquiditätsrisiken zu begrenzen, achtet das Fondsmanagement auf ein ausreichendes Emissionsvolumen der einzelnen Anleihen sowie einen hohen Diversifikationsgrad im Sondervermögen.

Operationelle Risiken:

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen: Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert. Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität. Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die interne Revision überwacht.

Sonstige Risiken:

Seit dem 24.2.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“). Die Börsen sind seit Beginn des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen infolge der gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen, einer weiterhin steigenden bzw. hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden. Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.

Wertentwicklung des D&R Zinsen im abgelaufenen Geschäftsjahr

Im Berichtszeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023 ergab sich nachfolgende Wertentwicklung:

D&R Zinsen Nachhaltigkeit V: -0,14%

Veräußerungsergebnis

Die realisierten Gewinne resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von Renten. Für die realisierten Verluste sind im wesentlichen Renten ursächlich.

Sonstige Hinweise

Der Fonds wurde zum 01.12.2022 neu aufgelegt.

Die mit der Verwaltung des Sondervermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg.

Das Portfoliomanagement des Sondervermögens übernimmt DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A., Luxemburg.

Die Verwaltungsgesellschaft und der Portfoliomanager gehören der Signal Iduna Gruppe an.

Per 31.05.2023 ist das Sondervemögen D&R Konservative Strategie Europa auf den D&R Zinsen Nachhaltigkeit verschmolzen.

Weitere für den Anleger wesentliche Ereignisse hat es nicht gegeben.

Vermögensübersicht

Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 29.769.215,07 100,12
1. Anleihen 28.482.568,30 95,80
2. Derivate 17.703,67 0,06
3. Bankguthaben 918.947,73 3,09
4. Sonstige Vermögensgegenstände 349.995,37 1,18
II. Verbindlichkeiten -36.896,91 -0,12
1. Sonstige Verbindlichkeiten -36.896,91 -0,12
III. Fondsvermögen EUR 29.732.318,16 100,00

Vermögensaufstellung

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000
Bestand
30.11.2023
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 26.181.855,30 88,06
Verzinsliche Wertpapiere EUR 26.181.855,30 88,06
DE0001102572 0.0000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2021 (2052) EUR 540 540 0 % 47,5510 256.775,40 0,86
SK4000017455 0.0100% Vseobecná úverová Banka AS EO-Cov.Bonds 2020(25) EUR 200 500 300 % 94,0580 188.116,00 0,63
SK4000015475 0.5000% Vseobecná úverová Banka AS EO-Med.-T.Mortg.Cov.Bds 19(29) EUR 700 700 0 % 84,6240 592.368,00 1,99
IT0005283491 1.1250% Intesa Sanpaolo S.p.A. EO-Mortg.Cov. MTN 17/​ 27 EUR 100 100 0 % 92,0070 92.007,00 0,31
DE0001102606 1.7000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2022 (2032) EUR 300 1.000 700 % 94,8112 284.433,63 0,96
DE000BU2Z007 2.3000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2023 (2033) EUR 400 500 100 % 99,2390 396.956,00 1,34
DE000BU25018 2.4000% Bundesrep.Deutschland Bundesobl.Ser.188 v.2023(28) EUR 600 600 0 % 100,1661 600.996,73 2,02
NL0010071189 2.5000% Niederlande EO-Anl. 12/​ 33 EUR 1.600 2.200 600 % 98,1268 1.570.028,00 5,28
NL0015001AM2 2.5000% Niederlande EO-Bonds 23/​ 33 EUR 700 700 0 % 97,7305 684.113,50 2,30
DE000BU2Z015 2.6000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2023 (2033) EUR 500 500 0 % 101,4622 507.310,92 1,71
EU000A3K4DM9 2.6250% Europäische Union EO-Medium-Term Notes 2022(48) EUR 200 200 0 % 86,1290 172.258,00 0,58
DE000A30V8Q7 2.7500% Niedersachsen, Land Landessch.v.23(31) Ausg.913 EUR 100 100 0 % 98,8622 98.862,20 0,33
XS2577836187 2.8750% Coöperatieve Rabobank U.A. EO-Med.-Term Cov. Bds 2023(33) EUR 300 300 0 % 97,0835 291.250,50 0,98
DE000A3E5SQ4 3.0000% Brandenburg, Land Schatzanw. v.2023(2032) EUR 200 200 0 % 100,4455 200.891,00 0,68
DE000SCB0047 3.0000% Deutsche Kreditbank AG 23/​ 35 EUR 100 100 0 % 98,0570 98.057,00 0,33
EU000A3K4ED6 3.0000% European Investment Bank EO-Med.-Term Notes 2023(28) EUR 500 500 0 % 100,5417 502.708,75 1,69
EU000A1Z99S3 3.0000% Europäischer Stabilitäts.(ESM) EO-Medium-Term Notes 2023(33) EUR 800 800 0 % 99,7670 798.136,00 2,68
IE000GVLBXU6 3.0000% Irland EO-Treasury Bonds 2023(43) EUR 1.400 1.400 0 % 97,6350 1.366.890,00 4,60
XS2611177382 3.1000% International Bank Rec. Dev. EO-MTN 23/​ 38 EUR 200 200 0 % 97,7634 195.526,84 0,66
FR001400F5S9 3.1250% PCE S.A. EO-Preferred Med.-T.Nts 23(33) EUR 300 300 0 % 98,4140 295.242,00 0,99
AT0000A33SK7 3.1500% Österreich, Republik EO-Medium-Term Notes 2023(53) EUR 100 100 0 % 96,8185 96.818,46 0,33
BE0002948298 3.2500% KBC Bank N.V. EO-Med.-Term Cov. Bds 2023(28) EUR 900 900 0 % 100,2185 901.966,50 3,03
FR001400ITG9 3.3750% BPCE SFH EO-Med.-T.Obl.Fin.Hab.2023(33) EUR 1.500 1.500 0 % 100,2195 1.503.292,50 5,06
FR001400GI73 3.3750% Cie de Financement Foncier EO-Med.-T. Obl.Fonc. 2023(31) EUR 1.500 1.500 0 % 100,6577 1.509.865,86 5,08
ES0413860836 3.5000% Banco de Sabadell S.A. EO-Cédulas Hipotec. 2023(26) EUR 400 500 100 % 100,1360 400.544,00 1,35
XS2576364371 3.5000% Lettland, Republik EO-Medium-Term Notes 2023(28) EUR 200 200 0 % 100,1100 200.220,00 0,67
FR001400L933 3.6250% Cie de Financement Foncier EO-Med.-T. Obl.Fonc. 2023(29) EUR 500 500 0 % 101,9735 509.867,50 1,71
IT0005554578 3.6250% Intesa Sanpaolo S.p.A. EO-Med.-Term Hyp.-Pfdbr.23(28) EUR 800 800 0 % 100,5171 804.136,50 2,70
US298785JV96 3.7500% European Investment Bank DL-Notes 2023(33) USD 1.200 1.200 0 % 95,5905 1.045.180,87 3,52
US04517PBT84 3.8750% Asian Development Bank DL-Medium-Term Notes 2023(33) USD 800 800 0 % 95,8682 698.811,12 2,35
IT0005562142 3.8750% Banco BPM S.p.A. EO-M.-T.Mortg.Cov.Bds 2023(26) EUR 500 500 0 % 100,6305 503.152,50 1,69
US459058KQ56 3.8750% International Bank Rec. Dev. DL-Medium-Term Notes 2023(30) USD 300 300 0 % 97,4221 266.301,84 0,90
XS2604821228 3.8750% Litauen, Republik EO-Medium-Term Notes 2023(33) EUR 200 200 0 % 100,5375 201.075,00 0,68
SK4000023685 3.8750% VUB Banka 23/​ 28 EUR 500 500 0 % 101,0310 505.155,00 1,70
XS2591032235 4.1250% Orsted A/​ S EO-Medium-Term Nts 2023(23/​ 35) EUR 100 100 0 % 99,7923 99.792,29 0,34
FR001400KLT5 4.1250% Worldline S.A. EO-Medium-Term Nts 2023(23/​ 28) EUR 200 200 0 % 96,2573 192.514,62 0,65
AT0000A04967 4.1500% Österreich EO-MTN 144A 07/​ 37 EUR 1.200 1.200 0 % 110,1209 1.321.451,09 4,44
DE0001135226 4.7500% Bundesrep.Deutschland Anl. 03/​ 34 EUR 1.700 1.700 0 % 121,0724 2.058.230,83 6,92
XS2719281227 4.7970% INTESA SANP. 23/​ 25 EUR 300 300 0 % 100,1100 300.330,00 1,01
ES00000124C5 5.1500% Spanien EO-Bonos 13/​ 28 EUR 1.700 1.700 0 % 109,6833 1.864.615,68 6,27
IT0001278511 5.2500% Italien 98/​ 29 EUR 1.300 1.300 0 % 108,7002 1.413.103,17 4,75
ES0000012411 5.7500% Spanien 01/​ 32 EUR 500 500 0 % 118,5005 592.502,50 1,99
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 2.300.713,00 7,74
Verzinsliche Wertpapiere EUR 2.300.713,00 7,74
XS2633136317 3.1060% Coöperatieve Rabobank U.A. EO-Med.-Term Cov. Bds 2023(33) EUR 1.300 1.300 0 % 98,8410 1.284.933,00 4,32
XS2722858532 3.2960% Coöperatieve Rabobank U.A. EO-Med.-Term Cov. Bds 2023(28) EUR 500 500 0 % 100,9775 504.887,50 1,70
IT0005544082 4.3500% Italien, Republik EO-B.T.P. 2023(33) EUR 500 500 0 % 102,1785 510.892,50 1,72
Summe Wertpapiervermögen EUR 28.482.568,30 95,80
Derivate (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.) EUR 17.703,67 0,06
Devisen-Derivate (Forderungen/​Verbindlichkeiten) EUR 17.703,67 0,06
Devisenterminkontrakte (Verkauf) EUR 17.703,67 0,06
Offene Positionen EUR 17.703,67 0,06
USD/​ EUR 2.19 Mio. OTC 17.703,67 0,06
Bankguthaben EUR 918.947,73 3,09
EUR – Guthaben bei: EUR 890.847,58 3,00
Bank: National-Bank AG EUR 75,64 75,64 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG EUR 890.771,94 890.771,94 3,00
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR 28.100,15 0,09
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG USD 30.839,92 28.100,15 0,09
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 349.995,37 1,18
Zinsansprüche EUR 349.995,37 349.995,37 1,18
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -36.896,91 -0,12
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -36.896,91 -36.896,91 -0,12
Fondsvermögen EUR 29.732.318,16 100,00
Anteilwert D&R Zinsen Nachhaltigkeit EUR 99,86
Umlaufende Anteile D&R Zinsen Nachhaltigkeit STK 297.748,845

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 30.11.2023
US-Dollar (USD) 1,097500 = 1 Euro (EUR)

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
DE0001141778 0.0000% Bundesrep.Deutschland Bundesobl.Ser.177 v.2018(23) EUR 500 500
DE0001141844 0.0000% Bundesrep.Deutschland Bundesobl.Ser.184 v.2021(26) EUR 130 130
IE00BMQ5JL65 0.0000% Irland EO-Treasury Bonds 2021(31) EUR 200 200
XS2264087110 0.0100% Coöperatieve Rabobank U.A. EO-Med.-Term Cov.Bds 2020(40) EUR 100 100
XS2312584779 0.0100% SR-Boligkreditt A.S. EO-Mortg. Covered MTN 21/​31 EUR 600 600
ES0413860554 0.1250% Banco de Sabadell S.A. EO-Cédulas Hipotec. 16/​23 EUR 400 400
DE000A3E5XN1 0.1250% Kreditanst.f.Wiederaufbau Med.Term Nts. v.22(32) EUR 300 300
XS2054600718 0.1250% Lloyds Bank PLC EO-Med.-Term Cov. Bds 2019(29) EUR 400 400
XS1933874387 0.2500% Bank of Montreal EO-M.-T. Mortg.Cov.Bds 19(24) EUR 400 400
XS1622193248 0.2500% Coöperatieve Rabobank U.A. EO-M.-T. Mortg.Cov.Nts 17(24) EUR 400 400
FR0013281748 0.3750% Cie de Financement Foncier EO-Med.-T. Obl.Fonc. 2017(24) EUR 400 400
XS2462455689 0.7500% Skandinaviska Enskilda Banken EO-Med.-Term Cov. Bds 2022(27) EUR 500 500
DE000A3MQYK2 1.2500% Berlin, Land Landessch.v.2022(2028)Ausg.542 EUR 100 100
IT0005090318 1.5000% Italien, Republik EO-B.T.P. 15/​25 EUR 220 220
FR0011637743 2.3750% BPCE SFH EO-Med.-T.Obl.Fin.Hab. 13/​23 EUR 400 400
XS2536376416 2.5000% Sparebanken Vest Boligkred. AS EO-Med.-Term Cov. Bds 2022(27) EUR 200 200
XS2587748174 2.7500% Landwirtschaftliche Rentenbank Med.T.Nts. Ser.1228 v.23(32) EUR 400 400
IT0005365165 3.0000% Italien, Republik EO-B.T.P. 2019(29) EUR 1.000 1.000
XS2589317697 3.0000% Nordea Mortgage Bank PLC EO-Med.-Term Cov. Bds 2023(30) EUR 500 500
FR001400FXU8 3.1250% Caisse Refinancement l‘Habitat EO-Covered Bonds 2023(33) EUR 300 300
DK0009412553 3.2500% Jyske Realkredit A/​S EO-Mortg. Covered MTN 2023(30) EUR 400 400
IT0004898034 4.5000% Italien EO-BTP 13/​23 EUR 1.000 1.000
IT0004356843 4.7500% Italien EO-B.T.-P. 08/​23 EUR 500 500
PTOTEAOE0021 4.9500% Portugal EO-Anl. 08/​23 EUR 2.800 2.800
ES00000123U9 5.4000% Spanien EO-Bonos 13/​23 EUR 400 400

Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)

Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Terminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Verkaufte Kontrakte
(Basiswerte: EUR 2.544
Bundesrep. Deutschland Euro-SCHATZ (synth. Anleihe))
Devisenterminkontrakte (Verkauf)
Verkauf von Devisen auf Termin:
USD/​EUR EUR 2.826

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) D&R Zinsen Nachhaltigkeit für den Zeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 140.307,43
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 576.046,63
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 55.396,60
Summe der Erträge 771.750,66
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -1.079,89
2. Verwaltungsvergütung -43.747,25
3. Verwahrstellenvergütung -7.500,00
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -8.877,31
5. Sonstige Aufwendungen -3.829,53
6. Aufwandsausgleich -99.945,72
Summe der Aufwendungen -164.979,70
III. Ordentlicher Nettoertrag 606.770,96
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 19.333,00
2. Realisierte Verluste -471.622,88
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -452.289,88
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 154.481,08
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 313.513,37
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -19.727,78
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 293.785,59
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 448.266,67

Entwicklung des Sondervermögens D&R Zinsen Nachhaltigkeit

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.12.2022) 0,00
1. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 29.369.236,56
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 34.083.206,16
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -4.713.969,60
2. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -85.185,07
3. Ergebnis des Geschäftsjahres 448.266,67
davon nicht realisierte Gewinne 313.513,37
davon nicht realisierte Verluste -19.727,78
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(30.11.2023) 29.732.318,16

Verwendung der Erträge des Sondervermögens D&R Zinsen Nachhaltigkeit1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 441.016,92)
I. Für die Ausschüttung verfügbar 626.103,96 2,10
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 154.481,08 0,52
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 471.622,88 1,58
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet -30.605,96 -0,10
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung -30.605,96 -0,10
III. Gesamtausschüttung 595.498,00 2,00
1. Endausschüttung 595.498,00 2,00
a) Barausschüttung 595.498,00 2,00

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre D&R Zinsen Nachhaltigkeit

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
Auflegung 01.12.2022 8.870.100,00 100,00
2023 29.732.318,16 99,86

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Fehlanzeige
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§37 Abs. 5 DerivateV)
iBoxx EUR Overall Total Return Index in EUR 60,00%
Bloomberg Barclays U.S. Treasury: 20+ Year Unhedged in USD 40,00%
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. §37 Abs. 4 DerivateV
kleinster potenzieller Risikobetrag 0,04%
größter potenzieller Risikobetrag 1,30%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 0,88%
Risikomodell (§10 DerivateV) Full-Monte-Carlo
Parameter (§11 DerivateV)
Konfidenzniveau 99,00%
Haltedauer 1 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 1 Jahr
Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte 1,01

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.

Sonstige Angaben

Anteilwert D&R Zinsen Nachhaltigkeit EUR 99,86
Umlaufende Anteile D&R Zinsen Nachhaltigkeit STK 297.748,845

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote D&R Zinsen Nachhaltigkeit

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 0,48 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Transaktionen im Zeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 65.261.030,27
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 65.261.030,27
Relativ in % 100,00 %

Transaktionskosten: 15.155,66 EUR

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschal-vergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

D&R Zinsen Nachhaltigkeit
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Kosten BaFin EUR 2.576,00

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. DasVergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Manteltarifvertrag für das Versicherungswesen. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.

Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

Derzeit sind nur die Geschäftsführung als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/​2013/​232).

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und /​ oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Keine Änderung im Berichtszeitraum

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung
(inkl. Geschäftsführer)
EUR 22.647.706
davon feste Vergütung EUR 18.654.035
davon variable Vergütung EUR 3.993.671
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt) 298
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an Geschäftsleiter (Risktaker) EUR 1.499.795
davon Geschäftsleiter EUR 1.129.500
davon Führungskräfte EUR 370.295

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der Donner & Reuschel Luxemburg S.A. für das Geschäftsjahr 2021 setzen sich wie folgt zusammen:
Donner & Reuschel Luxemburg S.A.
Portfoliomanager
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 3.544.829,00
davon feste Vergütung EUR 3.312.778,00
davon variable Vergütung EUR 232.051,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 32
Das Auslagerungsunternehmen hat die Informationen selbst veröffentlicht (im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichter Jahresabschluss)

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: D&R Zinsen Nachhaltigkeit Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900KHQDBZ474HU843

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 35,23% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds bewirbt unter Berücksichtigung bestimmter Ausschlusskriterien ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen.
Für den Fonds sind folgende ESG-Faktoren maßgeblich:
Mindestens 75% des Wertes des Sondervermögens müssen in Wertpapiere investiert werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und von dem Datenprovider MSCI ESG Research LLC unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet werden. Im Rahmen dieser Mindestquote von 75% sind nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG-Rating von mindestens BB aufweisen. Daneben muss die Gesellschaft mindestens 30 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Vermögensgegenstände investieren, die sich als nachhaltige Investition gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 klassifizieren (zur Konkretisierung der nachhaltigen Investitionen siehe im Weiteren). Ferner wurden ESG-Ausschlusskriterien berücksichtigt.
Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Es wurden keine Derivate verwendet, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders MSCI ESG Research LLC vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, wurden die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden konnten.
Die HANSAINVEST berücksichtigt bei der Verwaltung von Vermögensanlagen derzeit noch nicht umfassend und systematisch etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren verstehen wir in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Anforderungen hierfür sind neu und sehr detailliert. Ihre sorgfältige Umsetzung verlangt von uns einen erheblichen Aufwand. Zudem liegen im Markt aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor.
Allerdings verwaltet unser Unternehmen einzelne Investmentfonds, bei denen die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verbindlich festgelegter Teil der Anlagestrategie ist. Diese Fonds bewerben entweder ökologische und/​ oder soziale Merkmale als Teil ihrer Anlagepolitik, oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/​2088 an. Gemäß der eben genannten Verordnung informieren wir in den vorvertraglichen Informationen, in den Jahresberichten und auf unserer Homepage für jeden dieser Fonds über die festgelegten Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele sowie darüber, ob und ggf. wie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen Bestandteil der Anlagestrategie ist.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikatoren zu der dezidierten ESG-Anlagestrategie:
Zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, wurden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) herangezogen und in einem ESG-Rating zusammengefasst. Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 75 % nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG-Rating von mindestens BB aufwiesen. Daneben muss die Gesellschaft mindestens 30 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Vermögensgegenstände investieren, die sich als nachhaltige Investition gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 klassifizieren (zur Konkretisierung der nachhaltigen Investitionen siehe im Weiteren).
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere weisen ein ESG-Rating von mindestens BB (MSCI) in Höhe von 91,12 % auf.
Der Wert des OGAW-Sondervermögens, das in als nachhaltige Investition klassifizierte Vermögensgegenstände investiert ist, belief sich auf 35,23 %.
Nachhaltigkeitsindikatoren zu den Ausschlusskriterien:
Der Fonds darf in Aktien investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders MSCI ESG Research LLC vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die nachfolgend genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden waren, wurden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für alle Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden konnten. Die Daten für die dezidierte ESG-Anlagestrategie als auch die Ausschlusskriterien wurden durch den Datenprovider MSCI zur Verfügung gestellt. Es wurden für den Fonds keine Aktien von Unternehmen erworben, die gemäß den im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien ausgeschlossen sind.
Die Grundlage der Berechnungsmethode beruht auf den börsentäglich ermittelten Durchschnittswerten des durchschnittlichen Fondsvolumens.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Ein Vergleich ist erst ab dem darauffolgendem Jahr möglich.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Das Sondervermögen innvestiert gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung im Rahmen der Quote von 30 % nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten, die ein Umweltziel, ein soziales Ziel, eine Investition in Humankapital oder einer solchen zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppe erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften (sog. „do not significant harm principle“, kurz: „DNSH“).
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Kriterium zur Erfüllung des DNSH Erläuterung der Annahme
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, die hinsichtlich des Beitrags zu einem der 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) deutlich fehl ausgerichtet agieren Zur Beurteilung der Ausrichtung der Unternehmen wird der SDG Net Alignment Score herangezogen. Die diesbezüglichen Daten werden durch MSCI ESG Research LLC zur Verfügung gestellt. Eine deutliche Fehlausrichtung wird unterstellt, sofern das Unternehmen einen Score von -5 oder schlechter aufweist. Ein solcher Wert wird vergeben, wenn das Unternehmen mehr als 10 % des Umsatzes mit Produkten und/​oder Dienstleistungen erwirtschaftet, welche einen deutlich negativen Beitrag zu der Erreichung des jeweiligen SDG haben oder wenn das Unternehmen in eine oder mehrere schwere Kontroversen hinsichtlich der Erreichung der SDGs involviert ist
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, die gegen die unter Nr. (1.) – (7) genannten Ausschlusskriterien verstoßen Durch die Ausschlüsse wird nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten solcher Emittenten investiert, die über die genannten Umsatzschwellen hinaus in dem jeweiligen Geschäftsfeld tätig sind. In diesem Zuge ist davon auszugehen, dass wenigstens eine erhebliche Beeinträchtigung nicht erfolgt. Hiermit ist angestrebt durch die Investitionen vorliegenden Sondervermögens gar nicht oder nicht im erheblichen Umfang in Geschäftsfelder, welche die Umwelt und soziale Ziele erheblich beeinträchtigen, zu investieren. Konkrete Zusammenhänge einzelner Nachhaltigkeitsauswirkungen und der jeweiligen Ausschlusskriterien sind im Verkaufsprospekt aufgeführt.
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, welche nicht im Einklang mit dem Mindestschutz gem. Art. 18 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) aggieren. Der Mindestschutz gem. Art. 18 Taxonomieverordnung setzt voraus, dass Unternehmen Verfahren befolgen, welche sicherstellen, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisationen und die Internationale Charta der Menschenrechte befolgen. Durch den Ausschluss von Unternehmen, die gegen das unter Nr. (8) genannte Ausschlusskriterium verstoßen, wird die Investition in entsprechende Emittenten von Wertpapieren ausgeschlossen. Hervorzuheben ist, dass die Internationale Charta der Menschenrechte im Rahmen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung findet und aufgrund fehlender Daten, aktuell auch nur in diesem Rahmen berücksichtigt werden kann.
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, welche die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung i.S.d. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 nicht anwenden. Zur Beurteilung der guten Unternehmensführung wird das Governance Rating herangezogen. Die diesbezüglichen Daten werden durch MSCI zur Verfügung gestellt. Im Governance Rating werden u.a. Aufsichts- und Vergütungsstrukturen berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Grundsätze der guten Unternehmensführung nicht berücksichtigt werden, sofern die Governance eines Unternehmens im gewichteten Durchschnitt der Bewertung der zugrunde liegenden Einzelkriterien von MSCI mit < 2,9 bewertet wird. Weiterhin wird durch den Ausschluss von Unternehmen, die gegen das unter Nr. (8) genannte Ausschlusskriterium verstoßen, die Investition in Emittenten von Wertpapieren ausgeschlossen, die schwerwiegende Verstöße ohne positive Perspektive in den Bereichen. Korruption, Steuern, Geldwäsche aufweisen.
Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Durch die Anwendung des zuvor aufgeführten Ausschlusskriterium Nr. (8), wird sichergestellt, dass für den Fonds keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben werden, die in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes, UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder gegen die OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen. Hervorzuheben ist, dass die Internationale Charta der Menschenrechte im Rahmen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung findet.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Ausschlusskriterien werden zudem im Verkaufsprospekt definiert und aufgeführt.
Im Folgenden wird ausgeführt, welche Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“) das Sondervermögen im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen berücksichtigte und durch welche Maßnahmen (Ausschlusskriterien) beabsichtigt wurde, diese zu vermeiden, bzw. zu verringern:
Im Besonderen werden PAIs berücksichtigt, die im Kontext ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu betrachten sind. Hierzu werden die o.g. Ausschlusskriterien Nr. (2) und (4) – (8) für Unternehmen sowie die Ausschlusskriterien Nr. (19) und (20) für Staaten herangezogen sowie die Ausschlusskriterien Nr. (0) und (35) für Investmentanteile. Die unter Ausschlusskriterium Nr. (2) genannten Konventionen, die sich konkret auf die jeweils genannten Waffenkategorien beziehen, verbieten den Einsatz, die Produktion, die Lagerung und die Weitergabe der jeweiligen Waffenkategorie. Darüber hinaus beinhalten die Konventionen Regelungen zur Zerstörung von Lagerbeständen kontroverser Waffen, sowie der Räumung von kontaminierten Flächen und Komponenten der Opferhilfe. Die mit Ausschlusskriterien Nr. (0), (4), (5) und (7) aufgegriffene Begrenzung der Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe ist im ökologischen Kontext als ein wesentlicher Faktor für die Einschränkung von Treibhausgas- und CO²-Emissionen einzuordnen. Das Ausschlusskriterium Nr. (8) und Nr. (35) greift den UN Global Compact, sowie die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen auf. Der UN Global Compact verfolgt mit den dort aufgeführten 10 Prinzipien die Vision, die Wirtschaft in eine inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft umzugestalten. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact lassen sich in vier Kategorien Menschenrechte (Prinzipien 1 und 2), Arbeitsbedingungen (Prinzipien 3 -6), Ökologie (Prinzipien 7-9) und Anti-Korruption (Prinzip 10) unterteilen.
Entsprechend der Prinzipien 1 – 2 haben Unternehmen sicherzustellen, dass sie die international anerkannten Menschenrechte respektieren und unterstützen, sie im Rahmen ihrer Tätigkeit also nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Prinzipien 3 – 6 sehen vor, dass die Unternehmen die internationalen Arbeitsrechte respektieren und umsetzen. Im Rahmen der Prinzipien 7 – 9 werden Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit gestellt, die unter den folgenden Schlagworten zusammengefasst werden können: Vorsorge, Förderung von Umweltbewusstsein sowie Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Technologien. Das Prinzip 10 etabliert unter anderem den Anspruch, dass Unternehmen Maßnahmen gegen Korruption ergreifen müssen. Mit den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen wird das Ziel verfolgt, weltweit die verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Die OECD-Leitsätze für Unternehmen stellen hierzu einen Verhaltenskodex in Hinblick auf Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern auf. Der Freedom House Index wird jährlich durch die NGO Freedom House veröffentlicht und versucht die politischen Rechte sowie bürgerlichen Freiheiten in allen Ländern und Gebieten transparent zu bewerten. Zur Bewertung politischer Rechte werden insbesondere die Kriterien Wahlen, Pluralismus und Partizipation sowie die Regierungsarbeit herangezogen. Die bürgerlichen Freiheiten werden anhand der Glaubens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechtsstaatlichkeit und der jeweiligen individuellen Freiheit des Bürgers im jeweiligen Land beurteilt. Mit dem Abkommen von Paris hat sich im Dezember 2015 die Mehrheit aller Staaten auf ein globales Klimaschutzabkommen geeinigt. Konkret verfolgt das Pariser Abkommen drei Ziele:
– Langfristige Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau. Im Übrigen sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg auf 1,5 % im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
– Treibhausgasemissionen zu mindern
– die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.
Dies vorausgeschickt, soll in den folgenden Tabellen jeweils aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert wurden. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasemissionen
(GHG Emissions) CO2 Fußabdruck (Carbon Footprint) Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5), (7) und (8) bezogen auf Wertpapiere von Unternehmen und Nr. (0) auf Investmentanteile Durch die in den Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) bei Aktien und Anleihen für Unternehmen und (14) für Investmentanteile genannte Umsatzschwelle hinsichtlich Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen erwirtschaften, sowie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche schwere Kontroversen mit den UN Global Compact und damit ebenfalls mit den Prinzipien 7-9 des UN Global Compacts aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass mittelbar weniger Emissionen ausgestoßen werden.
4. Exposition zu Unternehmen
aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure to companies active in the fossile fuel sector)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) bezogen auf Wertpapiere von Unternehmen, Ausschlusskriterium und Nr. (0) bezogen auf Investmentanteile Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Ausschlusskriterien Nr. (4) – (6) bezogen auf Wertpapiere von Unternehmen und Ausschlusskriterium Nr. (0) bezogen Investmentanteile Durch die in den Ausschlusskriterien beinhalteten Umsatzschwellen wird die Investition in als besonders problematisch eingestuften Energiequellen beschränkt. Der Anteil von nicht-erneuerbaren Energien am Energieverbrauch wird damit indirekt berücksichtigt, da anzunehmen ist, dass die Begrenzung der Investitionen zu einem verminderten Angebot nicht erneuerbarer Energie führen wird.
6. Energieverbrauchsintensität
pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high impact climate sector)
Ausschlusskriterium Nr. (8) bezogen auf Wertpapiere von Unternehmen und Nr. (35) bezogen auf Investmentanteile Die Prinzipien 7-9 des UN Global Compact halten Unternehmen an die Umwelt vorsorglich, innovativ und zielgerichtet im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Insbesondere der mit Prinzip 9 UN Global Compact verfolgte Ansatz, innovative Technologien zu entwickeln, kann zu einer Verringerung der Energieintensität beitragen. Entsprechend wird erwartet, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, beschränkte negativen Auswirkungen auf die Energieverbrauchsintensität pro Branche haben.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) 8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) 9. Sondermüll (Hazardous waste) Ausschlusskriterium Nr. (8) bezogen auf Wertpapiere von Unternehmen und Nr. (35) bezogen auf Investmentanteile Insbesondere wird in Prinzip 7 des UN Global Compact der Vorsorgeansatz postuliert. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, nur beschränkte negative Auswirkungen auf geschützte Gebiete und die dort beheimateten Arten, und nur beschränkte negative Auswirkungen an anderen Orten durch Schadstoffbelastetes Abwasser oder durch Sondermüll entfalten.
10. Verstöße gegen den
UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE)
Ausschlusskriterium Nr. (8) bezogen auf Wertpapiere von Unternehmen und Nr. (35) bezogen auf Investmentanteile Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen werden durch das Ausschlusskriterium Nr. 8 fortlaufend überwacht.
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen, um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Ausschlusskriterium Nr. (8) bezogen auf Wertpapiere von Unternehmen und Nr. (35) bezogen auf Investmentanteile Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die genannten Vereinbarung auftreten, haben erkennbar nicht ausreichend Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Normen sicherstellen zu können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausschluss zu einer Beschränkung der negativen Auswirkungen führt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) 13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Ausschlusskriterium Nr. (8) bezogen auf Wertpapiere von Unternehmen und Nr. (35) bezogen auf Investmentanteile Da Prinzip 6 des UN Global Compact auf die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz abzielt und zudem im Rahmen der Prinzipien 3-6 auf die ILO Kernarbeitsnormen verwiesen wird ist davon auszugehen, dass der Ausschluss schwerwiegender Verstöße zu einer Beschränkung negativer Auswirkungen führt.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. (2) bezogen auf Wertpapiere von Unternehmen und Nr. (35) bezogen auf Investmentanteile Über das Ausschlusskriterium Nr. (2) wird eine Investition in Unternehmen, welche Umsatz mit kontroversen Waffen, bspw. Antipersonenminen erwirtschaften, ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Anleihen von Staaten:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasintensität (GHG Intensity) Ausschlusskriterium Nr. (20) Da der Portfoliomanager durch Anwendung des Ausschlusskriteriums Nr. (20) nur in Anleihen von Staaten investiert, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, ist sichergestellt, dass nur in Staaten investiert wird, welche Maßnahmen treffen, um die Treibhausgasintensität zu minimieren. Daher lässt sich davon ausgehen, dass mittelbar eine Beschränkung negativer Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität von Staatenerfolgt.
Im Portfolio befindliche Anleihen von Ländern, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind (Investee countries subject to social violations) Ausschlusskriterium Nr. (19) Durch Anwendung des Ausschlusskriterium Nr. (19) investiert der Portfoliomanager für das Sondervermögen nicht in Staatsanleihen, welche auf Grundlage bestehender Informationen, Analysen und Experteninterviews als „unfrei“ klassifiziert werden. [Die Klassifizierung ist in „frei“, „teilweise frei“ und „unfrei“ unterteilt.] So wird sichergestellt, dass der Portfoliomanager wenigstens keine Anleihen von Staaten investiert, welche definitiv sozialen Verstößen ausgesetzt sind. Entsprechend wird das PAI insofern berücksichtigt, als dass eine Beschränkung negativer erfolgt.
Für Investmentanteile:
Das Fondsmanagement strebt an für das Sondervermögen nur in Investmentanteile solcher Fonds zu investieren, die im Rahmen ihrer jeweiligen Anlagestrategie die zuvor genannten PAI berücksichtigen.
Investmentanteile lagen im relevanten Bezugszeitraum vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023 nicht vor.
Konkrete Daten liegen dem Portfolioverwalter aktuell noch nicht vor, Entsprechend kann eine Bewertung etwaiger Investmentanteile in Hinblick auf das Einhalten der PAI aktuell noch nicht getroffen werden.
Sobald dem Portfolioverwalter entsprechende Daten vorliegen, wird der Portfoliomanager diese bei seinen Investitionsentscheidungen entsprechend berücksichtigen.
Im Rahmen des Jahresberichts des Sondervermögens werden konkrete Informationen hinsichtlich der tatsächlichen nachteiligen Auswirkungen auf die unter II. angegeben PAI bereitgestellt.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter
https:/​/​www.hansainvest.com/​deutsch/​fondswelt/​fondsuebersicht/​
dargestellt.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Es wurden die Sektoren anhand des Branchen Typs der NACE Codes ausgewiesen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:01.12.2022 – 30.11.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Bundesrep.Deutschland Anl.v.2003(2034) (DE0001135226) Öffentliche Verwaltung 6,12% Deutschland
European Investment Bank DL-Notes 2023(33) (US298785JV96) KI (ohne Spezial-KI) 5,08% Europ. Investitionsbank (EIB)
Cie de Financement Foncier EO-Med.-T. Obl.Fonc. 2023(31) (FR001400GI73) KI (ohne Spezial-KI) 4,46% Frankreich
BPCE SFH EO-Med.-T.Obl.Fin.Hab.2023(33) (FR001400ITG9) KI (ohne Spezial-KI) 4,26% Frankreich
Österreich, Republik EO-Med.-T. Nts 2007(37) 144A (AT0000A04967) Öffentliche Verwaltung 4,15% Österreich
KBC Bank N.V. EO-Med.-Term Cov. Bds 2023(28) (BE0002948298) KI (ohne Spezial-KI) 3,67% Belgien
Niederlande EO-Anl. 2012(33) (NL0010071189) Öffentliche Verwaltung 3,61% Niederlande
Coöperatieve Rabobank U.A. EO-Med.-Term Cov. Bds 2023(33) (XS2633136317) KI (ohne Spezial-KI) 3,40% Niederlande
Bundesrep.Deutschland Anl.v.2022 (2032) (DE0001102606) Öffentliche Verwaltung 3,32% Deutschland
Banco de Sabadell S.A. EO-Cédulas Hipotec. 2023(26) (ES0413860836) KI (ohne Spezial-KI) 2,84% Spanien
Irland EO-Treasury Bonds 2023(43) (IE000GVLBXU6) Öffentliche Verwaltung 2,78% Irland
Niederlande EO-Bonds 2023(33) (NL0015001AM2) Öffentliche Verwaltung 2,55% Niederlande
Asian Development Bank DL-Medium-Term Notes 2023(33) (US04517PBT84) Son. Finanzdienstl. 2,52% Asiat. Entwicklungsbank (AEB)
Europäischer Stabilitäts.(ESM) EO-Medium-Term Notes 2023(33) (EU000A1Z99S3) Öffentliche Verwaltung 2,45% Europ. Stab.-Mech. (ESM)

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Der Mindestanteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfolgen, muss 75 % des Wertes des Sondervermögens betragen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten für den relevanten Bezugszeitraum 01.12.2022 bis 30.11.2023. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
In der nachfolgenden graphischen Aufstellung erfolgt eine Aufteilung der Vermögensgegenstände des Fonds in verschiedene Kategorien. Der jeweilige durchschnittliche Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent angegeben.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Nachfolgend werden die Sektoren anhand des Branchen Typs NACE Codes ausgewiesen.
Es wurden im Berichtszeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023 gemäß Art. 54 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission Investitionen in den dort genannten Sektoren durchgeführt. Der Anteil der Investitionen in den Sektoren und Teilsektoren von fossilen Brennstoffe ist somit 0,62 %
.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswert im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
Sektor Anteil
KI (ohne Spezial-KI) 50,79%
Öffentliche Verwaltung 43,05%
Sonstige Finanzdienstleister 5,24%
Gewinnung von Erdöl und Erdgas 0,62%
Dienstl.Informationst. 0,36%
Derivate -0,06%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds trägt nicht zu einem oder mehreren Umweltzielen gem. Art 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) bei.
Die dem Fonds zugrundeliegenden Investitionen sind nicht, d.h. zu 0 %, auf Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet, die gem. Art. 3 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft sind.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurden mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ]Ja:
[ ]In fossiles Gas [ ]In Kernenergie
[X]Nein

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Die maßgeblichen Daten, die zur Emittlung des Anteils der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten herangezogen werden müssen, liegen noch nicht in ausreichendem Umfang vor. Daher wird der folgende Anteil angegeben:
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Das Sondervermögen strebt keine nachhaltigen Investitionen an. Insofern wurden keine derartigen Investitionen getätigt.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “Andere Investitionen” können Investitionen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente fallen.
Andere Investitionen hatten im Berichtszeitpunkt einen durchschnittlichen Anteil von 8,88 %.
Dabei darf das Finanzprodukt bis zu 25 % des Wertes des Sondervermögens in “Andere Investitionen” investieren, wobei der Portfolioverwalter die Investitionen in “Andere Investitionen” zur Liquiditätserhaltung, zur Absicherung und/​oder zur Schaffung einer zusätzlichen Rendite vornehmen kann. Im Berichtszeitraum gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben sowie liquide Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder).
Im relevanten Zeitraum vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023 gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben und liquide Mittel, die aus Liquiditätszwecken gehalten wurden.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Es wurde die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des relevanten Zeitraums vom 01.12.2022 bis 30.11.2023 durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.
Das Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen der HANSAINVEST sowie der Umgang mit Aktionärsanträgen kann unter „https:/​/​www.hansainvest.de/​unternehmen/​compliance/​abstimmungsverhalten-bei-hauptversammlungen“ eingesehen werden.
Bei der HANSAINVEST nehmen wir unsere treuhänderische Pflicht gegenüber unseren Kunden sehr ernst und handeln in deren alleinigem Interesse. Wir sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance ein zentraler Faktor für langfristig höhere relative Renditen auf Aktien- und festverzinsliche Anlagen ist. Wir lassen uns bei unseren Anlageentscheidungen daher nicht nur von kurzfristigen finanziellen Zielen leiten. Vielmehr erwarten wir von den Unternehmen, in die wir investieren, auch eine nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung, die ESG- relevante Aspekte berücksichtigt. Entsprechend der bereits vollzogenen ESG Integration berücksichtigt die HANSAINVEST im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte daher auch nichtfinanzielle Kriterien, wie die Rücksichtnahme auf die Umwelt (E für Environment), soziale Kriterien (S für Social), sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G für Governance).Dabei stützen wir uns auf anerkannte nationale und internationale Regelwerke wie beispielsweise die jeweils aktuellen Analyse- Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI), des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Kodizes sowie die UN Principles for Responsible Investment (PRI), deren erklärtes Ziel es ist, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsthemen zu schaffen und Investoren bei der Integration dieser Fragestellungen zu unterstützen.
Um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil unserer Anleger zu vermeiden, haben wir verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen und diese in unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten veröffentlicht: Conflicts of Interest Policy
Der Bericht über das Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte kann über unsere Homepage eingesehen werden:
https:/​/​www.hansainvest.de

 

 

 

Hamburg, 20. März 2024

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz Ludger Wibbeke

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment  GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens D&R Zinsen Nachhaltigkeit – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30.11.2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINEST Hanseatische InvestmentGmbH abzugeben
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

Hamburg, den 21.03.2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Saharastaub über Deutschland: Spitzenwerte bei Feinstaubbelastung

Next Post

In Kraft