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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht ÖKOBASIS SDG – Investments for Future R;ÖKOBASIS SDG – Investments for Future S DE000A2QAYD4; DE000A2QAYC6
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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht ÖKOBASIS SDG – Investments for Future R;ÖKOBASIS SDG – Investments for Future S DE000A2QAYD4; DE000A2QAYC6

geralt (CC0), Pixabay

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hamburg

Jahresbericht zum 30. November 2023

ÖKOBASIS SDG – Investments for Future

Tätigkeitsbericht des ÖKOBASIS SDG – Investments for Future für das Geschäftsjahr vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023

Anlageziele und Anlagestrategie

Der ÖKOBASIS SDG – Investments for Future wurde am 18. Dezember 2020 aufgelegt. Die Anlageziele des Fonds sind eine Reduzierung von Preisrückgängen in den Abwärtstrends der globalen Aktienmärkte und eine Partizipation an den Aufwärtsbewegungen der Märkte.

Der Fonds investiert in die Unternehmen mit den größten Beiträgen zu den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (SDG), beachtet umfassende Ausschlusskriterien (Negativlisten) und orientiert sich an einem Positiv-Scoring von Best in Class-Berechnungen. Das nachhaltige Anlageuniversum wird anhand von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungskriterien durch die Steyler Ethik Bank bestimmt. Über die möglichst breite Verteilung der Unternehmen auf die 17 SDGs wird ein hoher Diversifikationsgrad nach SDGs, Regionen und Branchen angestrebt.

Aus dem Anlageuniversum von aktuell 60 Aktien wählt der Fondsmanager Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH dreißig Aktien über einen ersten Risikomanagement-Algorithmus aus, der die Aktien vermeidet, die sich – im relativen Vergleich der Aktien untereinander – in den größeren Abwärtstrends befinden. Die zweite Risikomanagementebene des Fonds vergleicht die Wertentwicklung jeder investierten Aktie mit der Wertentwicklung von Anleihen und errechnet über diesen Vergleich die jeweiligen Investitionsquoten der Aktien. Die Steuerung der Chancen und Risiken (Aktien, Anleihen, Währungen) folgt diszipliniert und prozyklisch dem Verlauf der Märkte (Quantitative Analysen).

Die maximalen Anlagegrenzen für die jeweiligen Vermögensgegenstände sind entsprechend der Besonderen Anlagebedingungen wie folgt ausgestaltet:

Der Fonds bewirbt unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen und ist damit als Fonds gem. Art 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 zu qualifizieren. Die Angaben zu den regelmäßigen Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten werden im Anhang des Jahresberichts ausgegeben.

Anlagepolitik und -ergebnis

Der Fonds startete mit dem Dezember 2022 in seinen neuen Berichtszeitraum. Im Rückblick ist es leicht zu erkennen. In den ersten Wochen und Monaten des aktuellen Berichtszeitraums war diese Trendwende allerdings noch nicht erkennbar. Der erste Teil der Aufwärtsbewegung wurde zunächst nicht als der Beginn einer neuen Haussephase wahrgenommen. Obwohl die Dynamik besonders im Trendwendebereich der Bewegung im Deutschen Aktienindex hoch war, wurde In den Sorgen vor einem Gasmangel-Winter die erste Phase des Aufwärtstrends zunächst als Gegenbewegung im Abwärtstrend gesehen. Auffällig war in diesem Zeitraum der relativ schwächere Verlauf der US-Aktienmärkte. Die großen europäischen Unternehmen mit hoher Kapitalmarktgewichtung führten die Trendwende zunächst an. Im Verlauf des Frühjahrs änderte sich das Bild. Während die Kraft des Aufwärtstrends an den europäischen Börsen besonders bei den mittleren und kleineren Unternehmen erlahmte, zogen – angetrieben von der Phantasie des KI-Potentials – einige Unternehmen dieses Sektors mit hoher Marktgewichtung die US-Indizes NASDAQ-100 und S&P 500 nach oben. Der Fonds konnte zunächst weder in der starken Phase der europäischen Börsen noch während des US-KI-Hypes am positiven Verlauf der Börsen teilnehmen. Im Sommer erreichten die Märkte Widerstandsbereiche. Aufgrund der relativ schwachen Wertentwicklung der Aktien des SDG-Anlageuniversums hatten die Risikomanagementsysteme des Fonds bis zum August 2023 des Berichtszeitraums nur eine verhaltene Aktiengewichtung im Bereich von etwa 50 % zugelassen, so dass der Fonds mit relativ geringen Preisrückgängen durch die die Marktphase mit schwachen Kursen gehen konnte. In den letzten zwei Monaten des Berichtszeitraum ab Oktober 2022 konnte der Fonds an der neuen Aufwärtsbewegung der Aktienmärkte stärker partizipieren als im Winter 2022 und Frühjahr 2023.

Risiken aus der Verwendung eines Trendfolgemodells

Weitere mögliche Risiken im Hinblick auf das erwirtschaftete Ergebnis ergeben sich für diesen Fonds in Seitwärtsbewegungen des Marktes aus der Verwendung von prozyklischen Trendfolgemodellen. Trendfolger gehen bei jeder durch eigens entwickelte Algorithmen definierten Marktrichtungsänderung von einer Trendwende aus und disponieren entsprechend konsequent. Nicht jede Änderung führt aber zu einer Trendwende, sondern stellt sich von Fall zu Fall in der Rückbetrachtung als Korrektur im Trend heraus. Die entsprechend eingegangenen Positionen werden als sogenannte Fehlsignale – häufig mit Verlust – glattgestellt. Eine Häufung dieser Fehlsignale wird als Seitwärtsbewegung bezeichnet. Die Verteilung der Handelssignale auf ca. 30 Aktien senkt das Potential der Auswirkung von Seitwärtsbewegungen (Diversifikation) auf den Fondspreis.

Portfoliostruktur:

per 30.11.2023*

*) Die Differenzen im Vergleich zur Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht betreffen eine abweichende Zuordnung der Vermögensgegenstände zu den oben aufgeführten Produktarten.

per 30.11.2022*

*) Die Differenzen im Vergleich zur Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht betreffen eine abweichende Zuordnung der Vermögensgegenstände zu den oben aufgeführten Produktarten.

Der Anteilwert der Anlageklasse R des ÖKOBASIS SDG – Investments for Future fiel im Berichtszeitraum um 4,66 %. Der Anteilwert der Anteilklasse S fiel um 4,05 %. Die Berechnung erfolgt gemäß Bundesverband Investment und Asset Management e.V. – BVI. Wir weisen darauf hin, dass historische Daten zu Wertentwicklungen des Fonds keine Prognose auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zulassen.

Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die für die Veränderungen des Fondspreises im Berichtszeitraum relevanten Veräußerungsgewinne und -verluste (Netto-Veräußerungsgewinn) wurden im Wesentlichen durch Aktienveräußerungen erzielt. Die entsprechenden Beträge können der Ertrags- und Aufwandsrechnung entnommen werden.

Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum

Zinsänderungsrisiken

Zinsänderungsrisiken sind für den Fonds relevant, da er bei schwachen Aktienmärkten in Anleihen investiert ist. Im Berichtszeitraum wurde die Liquidität in Form von Kontoguthaben und KFW-Anleihen gehalten und zum Stichtag befinden sich 34 % Anleihen im Bestand.

Währungsrisiken

Der Fonds war im Berichtszeitraum auch in Fremdwährungsaktien investiert und unterlag damit dem Risiko von Kursverlusten aus fallenden Währungen gegen den Euro.

Sonstige Marktpreisrisiken

Entsprechend seiner Anlagestrategie war der ÖKOBASIS SDG – Investments for Future bei seiner Anlagestrategie mit überschaubaren Portfolioquoten in Aktien und Anleihen investiert, war aber trotz systematischer Absicherungsstrategien grundsätzlich den entsprechenden Marktpreisrisiken ausgesetzt.

Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen:

Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses.

Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert.

Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund des Schwerpunktinvestments in Aktien mit hoher Liquidität ist für den größten Teil des Portfolios weder mit Liquiditätsrisiken noch mit einer zu breiten Stellung von Geld- und Briefkursen zu rechnen. Sie können jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Sofern ein Anteil des Portfolios in marktengere Titel des Anlageuniversums investiert wird, werden Käufe und Verkäufe – sofern notwendig – marktschonend vorgenommen.

Aufgrund der Anlagepolitik ist das Sondervermögen den Rentenmärkten inhärenten Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Um diese Liquiditätsrisiken zu begrenzen, achtet das Fondsmanagement auf ein ausreichendes Emissionsvolumen der einzelnen Anleihen sowie einen ausreichend hohen Diversifikationsgrad im Sondervermögen.

Adressenausfallrisiko

Adressenausfallrisiken resultieren aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen der Einzelinvestments in Renten, die so weit wie möglich diversifiziert werden, um Konzentrationsrisiken zu verringern. Dies betrifft nicht nur die Auswahl der Schuldner, sondern auch die Auswahl der Sektoren und Länder.

Bonitäts  und Adressenausfallrisiken

Aufgrund des Schwerpunktinvestments in liquide Aktien und einem Aktienselektionsmodell, das Aktien in etablierten Abwärtstrends grundsätzlich meidet, ist nur mit einer relativ geringen Wahrscheinlichkeit mit Adressenausfallrisiken zu rechnen. Sie können jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Sonstige Risiken

Seit dem 24.2.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“).

Die Börsen sind seit Beginn des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen infolge der gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen, einer weiterhin steigenden bzw. hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden.
Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.

Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum

Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH.

Als Portfolioverwalter ist die Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH eingesetzt.

Wesentliche Ereignisse mit Relevanz für den ÖKOBASIS SDG – Investments for Future waren im Berichtszeitraum nicht zu verzeichnen.

Vermögensübersicht

Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 14.215.784,37 100,20
1. Aktien 6.954.832,04 49,02
2. Anleihen 4.871.204,91 34,33
3. Bankguthaben 2.378.876,43 16,77
4. Sonstige Vermögensgegenstände 10.870,99 0,08
II. Verbindlichkeiten -27.791,76 -0,20
1. Sonstige Verbindlichkeiten -27.791,76 -0,20
III. Fondsvermögen EUR 14.187.992,61 100,00

Vermögensaufstellung

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000
Bestand
30.11.2023
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 11.826.036,95 83,35
Aktien EUR 6.954.832,04 49,02
AU000000BXB1 Brambles STK 29.689 10.757 27.219 AUD 13,0600 233.922,56 1,65
AU000000SGM7 Sims Metal Management STK 19.573 19.573 0 AUD 13,4400 158.704,79 1,12
CA31890B1031 First Cap. Real Estate Inv.Tr. Reg. Trust Units o.N. STK 15.861 11.785 15.249 CAD 13,8400 147.183,10 1,04
CH0435377954 SIG Group AG Namens-Aktien SF-,01 STK 7.542 4.443 6.347 CHF 20,2600 159.126,19 1,12
FR0000121964 Klépierre STK 13.772 4.630 3.647 EUR 23,1000 318.133,20 2,24
FI0009000665 Metsä Board Oyj Registered Shares Cl.B EO 1,70 STK 26.449 49.503 46.250 EUR 7,0300 185.936,47 1,31
GB00B1CRLC47 Mondi Business Paper STK 17.263 19.416 2.153 GBP 14,0000 279.611,27 1,97
GB00B39J2M42 United Utilities Group STK 25.763 23.025 9.127 GBP 11,2500 335.319,89 2,36
JP3116700000 Are Holdings Inc. Registered Shares o.N. STK 8.800 6.800 6.100 JPY 1.909,0000 103.846,20 0,73
JP3270000007 Kurita Water Industries STK 3.000 9.000 6.000 JPY 5.309,0000 98.454,60 0,69
JP3351100007 Sysmex Corp. STK 2.459 4.600 2.141 JPY 8.161,0000 124.052,04 0,87
SE0009922164 Essity AB Namn-Aktier B STK 4.683 13.272 8.589 SEK 262,0500 107.971,30 0,76
SE0000112724 Svenska Cellulosa STK 22.017 22.017 0 SEK 159,4000 308.778,07 2,18
SG1M51904654 CapitaMall Trust STK 117.642 152.909 197.025 SGD 1,8500 148.832,46 1,05
SG1T22929874 Keppel REIT STK 301.795 248.319 61.141 SGD 0,8600 177.490,05 1,25
US0304201033 American Water Works STK 1.015 1.072 1.654 USD 131,2200 121.356,08 0,86
US1011371077 Boston Scientific STK 6.333 1.356 3.059 USD 55,4400 319.910,27 2,25
US1091941005 Bright Horizons Family Sol.Inc Registered Shares DL -,001 STK 3.680 4.302 622 USD 87,6500 293.897,04 2,07
US12621E1038 CNO Financial Group STK 13.797 16.074 2.277 USD 26,2100 329.493,73 2,32
US22266M1045 Coursera Inc. Registered Shares DL -,00001 STK 23.551 23.551 0 USD 19,9300 427.673,28 3,01
US23918K1088 DaVita STK 2.463 3.467 1.004 USD 99,6100 223.543,90 1,58
US26603R1068 Duolingo Inc. A STK 2.388 2.581 193 USD 219,5100 477.621,76 3,37
US3364331070 First Solar Inc. STK 1.337 0 1.400 USD 155,4300 189.348,44 1,33
US71363P1066 Perdoceo Education Corp. STK 21.516 8.594 16.452 USD 17,4400 341.903,45 2,41
US7843051043 SJW Group STK 1.472 0 3.966 USD 64,4200 86.402,04 0,61
US86272C1036 Strategic Education Inc. Registered Shares DL -,01 STK 3.515 2.079 3.623 USD 88,6200 283.826,24 2,00
US86333M1080 Stride Inc. Registered Shares DL -,0001 STK 7.268 14.824 15.922 USD 59,8200 396.147,39 2,79
US88025T1025 Tenable Holdings Inc. Registered Shares DL-,01 STK 4.355 7.467 3.112 USD 41,6800 165.390,80 1,17
US92276F1003 Ventas STK 4.668 4.668 0 USD 45,4100 193.142,49 1,36
US9621661043 Weyerhaeuser STK 7.541 6.719 3.768 USD 31,7000 217.812,94 1,54
Verzinsliche Wertpapiere EUR 4.871.204,91 34,33
DE000A3E5XK7 0.0000% Kreditanst.f.Wiederaufbau Med.Term Nts. v.21(24) EUR 500 500 0 % 96,7345 483.672,50 3,41
DE000A2LQSP7 0.0000% Kreditanst.f.Wiederaufbau MTN.v.2019 (2024) EUR 1.793 500 0 % 98,7370 1.770.354,41 12,48
DE000A2DAJ57 0.1250% Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl.v.2017 (2024) EUR 500 0 0 % 97,1645 485.822,50 3,42
DE000A2LQH10 0.2500% Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl.v. 18/​ 25 EUR 900 500 0 % 95,1075 855.967,50 6,03
DE000A11QTD2 0.6250% Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl.v.2015 (2025) EUR 400 0 0 % 96,9430 387.772,00 2,73
DE000A1R0709 1.5000% Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl.v.2014 (2024) EUR 500 500 0 % 98,7800 493.900,00 3,48
DE000A30VM45 1.6130% Kreditanst.f.Wiederaufbau Med.Term Nts. v.22(24) EUR 400 0 0 % 98,4290 393.716,00 2,77
Summe Wertpapiervermögen EUR 11.826.036,95 83,35
Bankguthaben EUR 2.378.876,43 16,77
EUR – Guthaben bei: EUR 2.268.534,80 15,99
Verwahrstelle: Kreissparkasse Köln EUR 2.268.534,80 2.268.534,80 15,99
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 14.827,44 0,10
Verwahrstelle: Kreissparkasse Köln SEK 168.525,74 14.827,44 0,10
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR 95.514,19 0,67
Verwahrstelle: Kreissparkasse Köln AUD 25.982,23 15.675,08 0,11
Verwahrstelle: Kreissparkasse Köln JPY 2.002.776,00 12.380,39 0,09
Verwahrstelle: Kreissparkasse Köln USD 74.035,94 67.458,72 0,48
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 10.870,99 0,08
Dividendenansprüche EUR 3.274,86 3.274,86 0,02
Zinsansprüche EUR 7.596,13 7.596,13 0,05
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -27.791,76 -0,20
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -27.791,76 -27.791,76 -0,20
Fondsvermögen EUR 14.187.992,61 100,00
Anteilwert ÖKOBASIS SDG – Investments for Future S EUR 87,61
Anteilwert ÖKOBASIS SDG – Investments for Future R EUR 86,92
Umlaufende Anteile ÖKOBASIS SDG – Investments for Future S STK 145.864,000
Umlaufende Anteile ÖKOBASIS SDG – Investments for Future R STK 16.207,503

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 30.11.2023
Australischer Dollar (AUD) 1,657550 = 1 Euro (EUR)
Britisches Pfund (GBP) 0,864350 = 1 Euro (EUR)
Japanischer Yen (JPY) 161,770000 = 1 Euro (EUR)
Kanadischer Dollar (CAD) 1,491450 = 1 Euro (EUR)
Schwedische Krone (SEK) 11,365800 = 1 Euro (EUR)
Schweizer Franken (CHF) 0,960250 = 1 Euro (EUR)
Singapur-Dollar (SGD) 1,462300 = 1 Euro (EUR)
US-Dollar (USD) 1,097500 = 1 Euro (EUR)

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
US1307881029 California Water Service Group Registered Shares o.N. STK 732 6.261
CA1366351098 Canadian Solar Inc. STK 0 9.583
US15135B1017 Centene Corp. STK 0 3.988
FR0013467479 Constellium SE Actions au Port. EO -,02 STK 20.549 20.549
ES0127797019 EDP Renováveis STK 1.996 12.283
US0367521038 Elevance Health Inc. Registered Shares DL -,01 STK 175 899
DE0006095003 ENCAVIS AG STK 0 15.872
AU000000GEM7 G8 Education Ltd. Registered Shares o.N. STK 375.772 375.772
ES0105079000 Grenergy Renovables S.A. STK 1.466 9.577
US4601461035 International Paper STK 5.272 8.218
US60855R1005 Molina Healthcare Inc. STK 103 1.234
DE000A0D6554 Nordex SE STK 24.082 24.082
DE000A0DJ6J9 SMA Solar Technology AG STK 0 6.255
ES0165386014 Solaria Energia Y Medio Ambiente STK 0 12.248
US8581552036 Steelcase Inc. Registered Shares Class A o.N. STK 0 13.376
BE0974320526 Umicore S.A. STK 4.506 4.506
Verzinsliche Wertpapiere
DE0001104834 0.0000% Bundesrep.Deutschland Bundesschatzanw. v.21(23) EUR 0 2.000
DE000A2LQSJ0 0.1250% Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl.v.2018 (2023) EUR 0 400
Andere Wertpapiere
ES0627797907 EDP Renováveis S.A. Anrechte STK 7.647 7.647
US59522J1034 Mid-America Apartm. Comm. Inc. Registered Shares DL -,01 STK 1.114 1.114
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Aktien
US6687711084 Gen Digital Inc. STK 6.788 17.661
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien
ES0127797027 EDP Renováveis S.A. Acciones Port. Em.19/​23 EO 5 STK 102 102

Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)

Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Fehlanzeige

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) ÖKOBASIS SDG – Investments for Future S für den Zeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

EUR
EUR
I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 159.349,88
2. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 16.952,94
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 30.105,16
davon negative Habenzinsen -1,12
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -25.432,40
5. Sonstige Erträge 294,21
Summe der Erträge 181.269,79
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -2,97
2. Verwaltungsvergütung -142.633,02
3. Verwahrstellenvergütung -15.805,02
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -11.875,26
5. Sonstige Aufwendungen -6.902,20
6. Aufwandsausgleich -8.582,44
Summe der Aufwendungen -185.800,91
III. Ordentlicher Nettoertrag -4.531,12
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 450.149,23
2. Realisierte Verluste -825.346,36
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -375.197,13
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -379.728,25
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -138.114,95
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -4.107,99
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -142.222,94
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -521.951,19

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) ÖKOBASIS SDG – Investments for Future R für den Zeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

EUR
EUR
I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 17.766,16
2. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 1.861,47
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 3.280,86
davon negative Habenzinsen -0,11
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -2.840,72
5. Sonstige Erträge 32,99
Summe der Erträge 20.100,76
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -0,40
2. Verwaltungsvergütung -28.108,99
3. Verwahrstellenvergütung -2.044,98
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -2.165,10
5. Sonstige Aufwendungen -900,80
6. Aufwandsausgleich 3.473,76
Summe der Aufwendungen -29.746,51
III. Ordentlicher Nettoertrag -9.645,75
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 49.927,65
2. Realisierte Verluste -91.365,13
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -41.437,48
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -51.083,23
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -30.086,28
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 6.549,91
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -23.536,37
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -74.619,60

Entwicklung des Sondervermögens ÖKOBASIS SDG – Investments for Future S

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.12.2022) 12.798.150,65
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 480.532,23
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 1.397.970,52
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -917.438,29
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 22.439,97
4. Ergebnis des Geschäftsjahres -521.951,19
davon nicht realisierte Gewinne -138.114,95
davon nicht realisierte Verluste -4.107,99
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(30.11.2023) 12.779.171,66

Entwicklung des Sondervermögens ÖKOBASIS SDG – Investments for Future R

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.12.2022) 1.745.528,66
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -256.823,84
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 2.597,63
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -259.421,47
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -5.264,27
4. Ergebnis des Geschäftsjahres -74.619,60
davon nicht realisierte Gewinne -30.086,28
davon nicht realisierte Verluste 6.549,91
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(30.11.2023) 1.408.820,95

Verwendung der Erträge des Sondervermögens ÖKOBASIS SDG – Investments for Future S1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Ausschüttung verfügbar 1.559.143,35 10,69
1. Vortrag aus dem Vorjahr 1.113.525,24 7,63
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -379.728,25 -2,60
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 825.346,36 5,66
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet -1.413.279,35 -9,69
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung -1.413.279,35 -9,69
III. Gesamtausschüttung 145.864,00 1,00
1. Endausschüttung 145.864,00 1,00
a) Barausschüttung 145.864,00 1,00

Verwendung der Erträge des Sondervermögens ÖKOBASIS SDG – Investments for Future R1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten
I. Für die Wiederanlage verfügbar -57.633,14 -3,56
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -51.083,23 -3,15
2. Zuführung aus dem Sondervermögen -6.549,91 -0,40
II. Wiederanlage 57.633,14 3,56

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre ÖKOBASIS SDG – Investments for Future S

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 12.779.171,66 87,61
2022 12.798.150,65 91,31
2021 14.415.963,49 100,92
(Auflegung 18.12.2020) 12.379.500,00 100,00

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre ÖKOBASIS SDG – Investments for Future R

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 1.408.820,95 86,92
2022 1.745.528,66 91,17
2021 2.232.402,09 100,43
(Auflegung 18.12.2020) 686.000,00 100,00

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Fehlanzeige
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 83,35
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
Dieses Sondervermögen wendet gemäß Derivateverordnung den einfachen Ansatz an.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.

Sonstige Angaben

Anteilwert ÖKOBASIS SDG – Investments for Future S EUR 87,61
Anteilwert ÖKOBASIS SDG – Investments for Future R EUR 86,92
Umlaufende Anteile ÖKOBASIS SDG – Investments for Future S STK 145.864,000
Umlaufende Anteile ÖKOBASIS SDG – Investments for Future R STK 16.207,503

Anteilklassen auf einen Blick

ÖKOBASIS SDG – Investments for Future S ÖKOBASIS SDG – Investments for Future R
ISIN DE000A2QAYC6 DE000A2QAYD4
Währung Euro Euro
Fondsauflage 18.12.2020 18.12.2020
Ertragsverwendung Ausschüttend Thesaurierend
Verwaltungsvergütung 1,15% p.a. 1,75% p.a.
Ausgabeaufschlag 0,00% 3,00%
Mindestanlagevolumen 50.000 0

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote ÖKOBASIS SDG – Investments for Future S

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,43 %

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote ÖKOBASIS SDG – Investments for Future R

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 2,07 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Transaktionen im Zeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 22.034.699,62
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 0,00
Relativ in % 0,00 %

Es lagen keine Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und Personen vor.

Transaktionskosten: 18.841,00 EUR

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschal-vergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse ÖKOBASIS SDG – Investments for Future R sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse ÖKOBASIS SDG – Investments for Future S sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

ÖKOBASIS SDG – Investments for Future S
Sonstige Erträge
Quellensteuer Erstattung (ohne gebildete Ansprüche) EUR 294,21
Sonstige Aufwendungen
Depotgebühren EUR 1.353,00
Kosten CSSF – Vertriebszulassung Luxemburg EUR 2.650,37
ÖKOBASIS SDG – Investments for Future R
Sonstige Erträge
Quellensteuer Erstattung (ohne gebildete Ansprüche) EUR 32,99
Sonstige Aufwendungen
Depotgebühren EUR 176,24
Kosten CSSF – Vertriebszulassung Luxemburg EUR 349,63

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. DasVergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Manteltarifvertrag für das Versicherungswesen. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.

Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

Derzeit sind nur die Geschäftsführung als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/​2013/​232).

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und /​ oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Keine Änderung im Berichtszeitraum

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung
(inkl. Geschäftsführer)
EUR 22.647.706
davon feste Vergütung EUR 18.654.035
davon variable Vergütung EUR 3.993.671
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt) 298
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an Geschäftsleiter (Risktaker) EUR 1.499.795
davon Geschäftsleiter EUR 1.129.500
davon Führungskräfte EUR 370.295

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH für das Geschäftsjahr 2021 setzen sich wie folgt zusammen:
Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH
Portfoliomanager
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 752.863,00
davon feste Vergütung EUR 0,00
davon variable Vergütung EUR 0,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 13
Das Auslagerungsunternehmen hat die Informationen selbst veröffentlicht (im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichter Jahresabschluss)

Angaben für institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. § 134c Abs. 4 AktG

Anforderung Verweis
Angaben zu den mittel- bis langfristigen Risiken: Informationen zu den mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens werden
im Tätigkeitsbericht aufgeführt.
Zusammensetzung des Portfolios,
Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten: Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und
die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten
„Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene
Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“
und“ Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote“ verfügbar.
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung: Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, unterliegen
verschiedenen mittel- und langfristigen Risiken.
Die Einschätzung dieser Risiken ist ein grundlegender Bestandteil der
Anlagestrategie und -politik.
Einsatz von Stimmrechtsvertretern: Informationen zur Stimmrechtsausübung sind auf der Internetseite der
HANSAINVEST erhältlich.
Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit
Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den
Gesellschaften, insbesondere durch Ausnutzung von
Aktionärsrechten: Für das Sondervermögen sind im Berichtszeitraum keine
Wertpapierleihegeschäfte abgeschlossen worden.
Auf der Internetseite der HANSAINVEST sind Informationen zum Umgang mit
Interessenkonflikten verfügbar.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: ÖKOBASIS SDG – Investments for Future Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900UV6RPCPBSTF266

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 86,12% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds bewirbt unter Berücksichtigung bestimmter Ausschlusskriterien ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen.
Für den Fonds sind folgende ESG-Faktoren maßgeblich:
Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens müssen in Wertpapiere investiert werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und von dem Datenprovider ISS ESG unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet werden. Im Rahmen dieser Mindestquote von 51% sind nur solche Titel erwerbbar, die ein SDG Solution Score von mindestens 1,5 aufweisen. Ferner wurden ESG-Ausschlusskriterien berücksichtigt.
Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts – PAI) sind kein Bestandteil der Anlagestrategie des Sondervermögens.
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders ISS ESG vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden können.
Es wurden keine Derivate verwendet, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Die HANSAINVEST berücksichtigt bei der Verwaltung von Vermögensanlagen derzeit noch nicht umfassend und systematisch etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren verstehen wir in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Anforderungen hierfür sind neu und sehr detailliert. Ihre sorgfältige Umsetzung verlangt von uns einen erheblichen Aufwand. Zudem liegen im Markt aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor.
Allerdings verwaltet unser Unternehmen einzelne Investmentfonds, bei denen die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verbindlich festgelegter Teil der Anlagestrategie ist. Diese Fonds bewerben entweder ökologische und/​ oder soziale Merkmale als Teil ihrer Anlagepolitik, oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/​2088 an. Gemäß der eben genannten Verordnung informieren wir in den vorvertraglichen Informationen, in den Jahresberichten und auf unserer Homepage für jeden dieser Fonds über die festgelegten Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele sowie darüber, ob und ggf. wie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen Bestandteil der Anlagestrategie ist.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikatoren zu der dezidierten ESG-Anlagestrategie:
Zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, wurden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) herangezogen und in einem ESG-Rating zusammengefasst. Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 51 % nur solche Titel erwerbbar, die ein SDG Solution Score von mindestens 1,5 (ISS) aufwiesen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die nachhaltigen Investitionen auf wirtschaftliche Tätigkeiten ihrerseits darauf ausgerichtet sind zu der Erfüllung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) beizutragen. Im Sinne dieses Sondervermögens liegt ein solcher Beitrag vor, sofern die wirtschaftlichen Tätigkeiten, in welche das Sondervermögen investiert, einen hinreichenden SDG Solution Score in Verbindung mit einem ESG-Rating aufweisen.
Die Gesellschaft darf ausschließlich in Wertpapiere investieren, die von Unternehmen Emittiert werden, die zumindest eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:
– Unternehmen, in die investiert wird, weisen einen SDG Solution Score von mindestens 1,5 auf und leisten damit wenigstens einen begrenzten Beitrag zu den SDG, Kummunlativ hierzu sind sie mit einem ESG Rating von mindestens Prime-1 bewertet sind und gehören damit zu den wenigstens durchschnittlichen Performern der Branche
oder
– Unternehmen, deren SDG Solutions Scores, höher als 5 ist, und das Unternehmen somit einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der SDG leistet. Kummulativ hierzu sind sie mit einem ESG Rating von mit mindestens Prime-2 bewertet sind und gehören damit zu den wenigstens durchschnittlichen oder bedingt unterdurchschnittlichen Performern der Branche.
Diese Unternehmenswertpapiere müssen mindestens 51 % des OGAW- Sondervermögens ausmachen.
Ferner werden nur Wertpapiere von Staatsemittenten erworben, die mindestens die Primeschwelle bei der Bewertung durch ISS ESG erhalten.
Die diesbezüglichen Daten werden durch den Datenprovider ISS ESG zur Verfügung gestellt.
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere weisen ein SDG Solution Score von mindestens 1,5 (ISS) in Höhe von 86,12 % auf.
Nachhaltigkeitsindikatoren zu den Ausschlusskriterien:
Für den Fonds werden keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben, die
mehr als 1 % ihres Umsatzes mit der Herstellung und/​ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren;
Umsatz aus der Herstellung und/​oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generieren oder Umsatz aus der Herstellung von Atomwaffen generieren;
Umsatzes mit der Herstellung von Tabakprodukten generieren;
mehr als 1% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Kohle generieren;
mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Erdöl generieren;
Umsatz mit Atomstrom generieren;
mehr als 1% ihres Umsatzes mit dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle generieren;
in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen;
mehr als 1% ihres Umsatzes mit hydraulischem Fracking generieren;
mehr als 1% ihres Umsatzes mit der Förderung von Uran generieren;
mehr als 5% ihres Umsatzes mit Dienstleistungen im Bereich atomarer Stromerzeugung generieren;
Umsatz mit der Produktion und dem Vertrieb von zivilen Feuerwaffen generieren;
Umsatz in Verbindung mit Abtreibung generieren
mehr als 1 % ihres Umsatzes mit der Herstellung von Spirituosen generieren
die Tierversuche für nicht-pharmazeutische Zwecke durchführen, mit einer öffentlichen Erklärung, dass Tierversuche über die gesetzlichen Anforderungen hinaus durchgeführt werden.
mehr als 1 % Umsatz mit Gewinnung und Verarbeitung von Ölsänden generieren
Umsatz in Verbindung mit Glücksspielen generieren (Ausnahme Distribution Umsatzschwelle nicht mehr als 5 % und entsprechende Servicedienstleistungen nicht mehr als 10 %);
Umsatz in Verbindung mit der Produktion gentechnisch veränderter Organismen für die landwirtschaftliche Nutzung generieren;
Umsatz mit der Herstellung von gefährlichen Pestiziden generieren;
Umsatz aus der Produktion oder der Verbreitung pornografischer Bilder oder Videos generieren;
Embryonale und fetale Stammzellenforschung betreiben;
als Auslagerungsunternehmen und damit für Dritte Stammzellenforschung betreiben.
Ferner werden keine Anleihen von Staaten erworben,
die nach dem Freedom House Index als „teilweise frei“ oder „unfrei“ klassifiziert werden;
die das Abkommen von Paris nicht ratifiziert haben;
die das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (UN Biodiversitätskonvention) nicht ratifiziert haben;
die den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (Atomwaffensperrvertrag vom 05.03.1970) nicht unterzeichnet haben;
die Atomwaffen besitzen;
die einen Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perception Index) kleiner als 50 aufweisen (Skala von 0 bis 100);
die die Todesstrafe vollstrecken;
Menschen- oder Arbeitsrechtskontroversen haben;
deren Militärhaushalt mindestens 3 % des Bruttoinlandsprodukts beträgt.
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders ISS ESG vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die oben genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden können. Die Daten für die dezidierte ESG-Anlagestrategie als auch die Ausschlusskriterien werden durch den Datenprovider ISS ESG zur Verfügung gestellt.
Die Grundlage der Berechnungsmethode beruht auf den börsentäglich ermittelten Durchschnittswerten des durchschnittlichen Fondsvolumens.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere erreichten für den Zeitraum vom 04.08.2022 bis zum 30.11.2022 einen SDG Solution Score von mindestens 1,5 (ISS-ESG) in Höhe von 64,21%. Für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis zum 03.08.2022 wurde ein Mindestanteil von nachhaltigen ESG-Investitionen in Höhe von 79,71 % erreicht. Die Grundlage für die verschiedenen Ausweise waren Änderungen in der Anlagegrenzüberwachung.
Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt. Die Ausschlusskriterien wurden somit zu 100 % eingehalten.
Ferner haben sich einige Änderungen bei den Ausschlusskriteiren im Vergleich zum Vorjahr ergeben. Nachfolgende Ausschlusskriterien sind nicht mehr vorhanden.
Für den Fonds werden keine Titel von Unternehmen/​Emittenten erworben, die
Umsatz aus der Herstellung und/​ oder dem Vertrieb von zivilen Waffen generieren;
Umsatz aus der Herstellung und/​oder dem Vertrieb von kontroversen Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generieren;
Mehr als 1 % ihres Umsatzes mit der Herstellung/​Dienstleistungen oder dem Weiterverkauf militärischer Ausrüstung und konventioneller Waffen generieren;
sehr schwerwiegende Kontroversen bezüglich ihres Umweltverhaltens aufweisen;
schwerwiegende Kontroversen bezüglich Korruption, aufweisen;
Ferner werden keine Anleihen von Staaten erworben,
die UN Biodiversitäts- Konvention nicht ratifiziert haben;
Die aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren wurden weder von einem Wirtschaftsprüfer noch von einem unabhänigen Dritten überprüft.
Die Investitionen in der Vermögensallokation für den Jahresbericht vom 30.11.2022 betrugen folgende Werte:
#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale (64,21 %). Davon waren gemäß #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale (100,00 %).
#2 Andere Investitionen (35,79 %).
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Die Ziele der nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt getätigt werden, sind auf den Beitrag zu der Erhaltung der Umwelt und /​ oder der Erreichung der sozialeren Gestaltung der Gesellschaft ausgerichtet. Ein solcher Beitrag liegt im Rahmen des vorliegenden Sondervermögens insbesondere dann vor, wenn die Investitionen zu der Erfüllung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) beizutragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Emittenten, in welche das Sondervermögen investiert ist, einen SDG Solution Score von mindestens 1,5 aufweisen und damit wenigstens einen begrenzen Beitrag zu den SDG leisten

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Das Sondervermögen investiert gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten, die ein Umweltziel, ein soziales Ziel, eine Investition in Humankapital oder einer solchen zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppe erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften (sog. „do not significant harm principle“, kurz: „DNSH“).
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Kriterium zur Erfüllung des DNSH Erläuterung der Annahme
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, die hinsichtlich des Beitrags zu einem der 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) deutlich fehl ausgerichtet agieren. Zur Beurteilung der Ausrichtung der Unternehmen wird eine deutliche Fehlausrichtung unterstellt, sofern das Unternehmen ein SDG Impact Rating von kleiner als -5 aufweist. Ein solcher Wert wird vergeben, wenn ein Unternehmen in der Ausübung seines Geschäftsbetriebes die Erfüllung der SDGs signifikant erschwert.
In die Bewertung werden die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, die Art und Weise der Ausübung der Geschäftstätigkeit sowie etwaig bestehende Kontroversen und Externalitäten einbezogen. Anteilig wird die Bewertung im Bezug zum jeweiligen Sektor bewertet.
Für die SDG 8, 9 und 17 werden Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen grundsätzlich als neutral eingestuft. Die Gesamtbewertung von Unternehmen hinsichtlich der drei genannten Ziele wird daher maßgeblich durch die Bewertung der Art und Weise der Ausübung der Geschäftstätigkeit sowie etwaig bestehende Kontroversen und Externalitäten beeinflusst.
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere, von Unternehmen, welche gegen die Ausschlusskriterien Nr. (1.) – (7) verstoßen. Durch die Ausschlüsse wird nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten solcher Emittenten investiert, die über die genannten Umsatzschwellen hinaus in dem jeweiligen Geschäftsfeld tätig sind. In diesem Zuge ist davon auszugehen, dass wenigstens eine erhebliche Beeinträchtigung nicht erfolgt. Hiermit ist angestrebt durch die Investitionen vorliegenden Sondervermögens gar nicht oder nicht im erheblichen Umfang in Geschäftsfelder, welche die Umwelt und soziale Ziele erheblich beeinträchtigen, zu investieren.
Konkrete Zusammenhänge einzelner Nachhaltigkeitsauswirkungen und der jeweiligen Ausschlusskriterien sind im vorliegenden Prospekt unter VI. aufgeführt.
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, welche nicht im Einklang mit dem Mindestschutz gem. Art. 18 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) agieren. Der Mindestschutz gem. Art. 18 Taxonomieverordnung setzt voraus, dass Unternehmen Verfahren befolgen, welche sicherstellen, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisationen und die Internationale Charta der Menschenrechte befolgen. Durch den Ausschluss von Unternehmen, die gegen das Ausschlusskriterium Nr. (8) verstoßen, wird die Investition in entsprechende Emittenten von Aktien und Anleihen ausgeschlossen. Hervorzuheben ist, dass die Internationale Charta der Menschenrechte im Rahmen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung findet9 und aufgrund fehlender Daten, aktuell auch nur in diesem Rahmen berücksichtigt werden kann.
Eine ausführliche Beschreibung kann hierzu unter VI. gefunden werden.
Es erfolgt keine Investition in Unternehmen, welche die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung i.S.d. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 nicht anwenden. Zur Beurteilung der guten Unternehmensführung wird das Governance Rating herangezogen. Die diesbezüglichen Daten werden durch ISS ESG zur Verfügung gestellt. Im Governance Rating werden u.a. Aufsichts- und Vergütungsstrukturen berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Grundsätze der guten Unternehmensführung nicht berücksichtigt werden, sofern die Governance eines Unternehmens im gewichteten Durchschnitt der Bewertung der zugrunde liegenden Einzelkriterien von ISS ESG im Governance Rating mit poor (mangelhaft) bewertet wird. Weiterhin wird durch den Ausschluss von Unternehmen, die gegen das Ausschlusskriterium Nr. (8) verstoßen, die Investition in Emittenten von Aktien und Anleihen ausgeschlossen, die schwerwiegende Verstöße ohne positive Perspektive in den Bereichen. Korruption, Steuern, Geldwäsche aufweisen.
Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Durch die Anwendung des zuvor aufgeführten Ausschlusskriterium Nr. (8), wird sichergestellt, dass für den Fonds keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben werden, die in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact- Netzwerkes, UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder gegen die OECDLeitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen. Hervorzuheben ist, dass die Internationale Charta der Menschenrechte im Rahmen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung findet.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Ausschlusskriterien werden im Verkaufsprospekt definiert und aufgeführt.
Im Folgenden wird ausgeführt, welche Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“) das Sondervermögen im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen berücksichtigt und durch welche Maßnahmen (Ausschlusskriterien) beabsichtigt ist, diese zu vermeiden, bzw. zu verringern:
Im Besonderen werden PAIs berücksichtigt, die im Kontext ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu betrachten sind. Hierzu werden die oben genannten Ausschlusskriterien Nr. (2) und (4) – (8) für Unternehmen sowie die Ausschlusskriterien Nr. (23) und (24) für Staaten herangezogen.
Die unter Ausschlusskriterium Nr. (2) genannten Konventionen, die sich konkret auf die jeweils genannten Waffenkategorien beziehen, verbieten den Einsatz, die Produktion, die Lagerung und die Weitergabe der jeweiligen Waffenkategorie. Darüber hinaus beinhalten die Konventionen Regelungen zur Zerstörung von Lagerbeständen kontroverser Waffen, sowie der Räumung von kontaminierten Flächen und Komponenten der Opferhilfe.
Die mit Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) aufgegriffene Begrenzung der Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe ist im ökologischen Kontext als ein wesentlicher Faktor für die Einschränkung von Treibhausgas- und CO₂-Emissionen einzuordnen.
Das Ausschlusskriterium Nr. (8) greift den UN Global Compact, sowie die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen auf. Der UN Global Compact verfolgt mit den dort aufgeführten 10 Prinzipien die Vision, die Wirtschaft in eine inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft umzugestalten. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact lassen sich in vier Kategorien Menschenrechte (Prinzipien 1 und 2), Arbeitsbedingungen (Prinzipien 3 -6), Ökologie (Prinzipien 7-9) und Anti-Korruption (Prinzip 10) unterteilen.
Entsprechend der Prinzipien 1 – 2 haben Unternehmen sicherzustellen, dass sie die international anerkannten Menschenrechte respektieren und unterstützen, sie im Rahmen ihrer Tätigkeit also nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Prinzipien 3 – 6 sehen vor, dass die Unternehmen die internationalen Arbeitsrechte respektieren und umsetzen.
Im Rahmen der Prinzipien 7 – 9 werden Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit gestellt, die unter den folgenden Schlagworten zusammengefasst werden können: Vorsorge, Förderung von Umweltbewusstsein sowie Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Technologien. Das Prinzip 10 etabliert unter anderem den Anspruch, dass Unternehmen Maßnahmen gegen Korruption ergreifen müssen.
Mit den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen wird das Ziel verfolgt, weltweit die verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Die OECD-Leitsätze für Unternehmen stellen hierzu einen Verhaltenskodex in Hinblick auf Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern auf.
Der Freedom House Index wird jährlich durch die NGO Freedom House veröffentlicht und versucht die politischen Rechte sowie bürgerlichen Freiheiten in allen Ländern und Gebieten transparent zu bewerten. Zur Bewertung politischer Rechte werden insbesondere die Kriterien Wahlen, Pluralismus und Partizipation sowie die Regierungsarbeit herangezogen. Die bürgerlichen Freiheiten werden anhand der Glaubens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechtsstaatlichkeit und der jeweiligen individuellen Freiheit des Bürgers im jeweiligen Land beurteilt.
Mit dem Abkommen von Paris hat sich im Dezember 2015 die Mehrheit aller Staaten auf ein globales Klimaschutzabkommen geeinigt. Konkret verfolgt das Pariser Abkommen drei Ziele:
– Langfristige Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau. Im Übrigen sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
– Treibhausgasemissionen zu mindern
– die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.
Dies vorausgeschickt, soll in den folgenden Tabellen jeweils aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert werden sollen. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der im Entwurf vorliegenden delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Für Aktien oder Anleihen von Unternehmen
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
1. Treibhausgasemissionen (GHG Emissions) 2. CO₂ Fußabdruck (Carbon Footprint)
3. Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5), (7) und (8) Durch die in den Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) genannte Umsatzschwelle hinsichtlich Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen erwirtschaften, sowie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche schwere Kontroversen mit den UN Global Compact und damit ebenfalls mit den Prinzipien 7-9 des UN Global Compacts aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass mittelbar weniger Emissionen ausgestoßen werden.
4. Exposition zu Unternehmen aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure to companies active in the fossile fuel sector) Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Ausschlusskriterien Nr. (4) – (6) Durch die in den Ausschlusskriterien beinhalteten Umsatzschwellen wird die Investition in als besonders problematisch eingestuften Energiequellen beschränkt.
Der Anteil von nicht-erneuerbaren Energien am Energieverbrauch wird damit indirekt berücksichtigt, da anzunehmen ist, dass die Begrenzung der Investitionen zu einem verminderten Angebot nicht erneuerbarer Energie führen wird.
6. Energieverbrauchsintensität pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high impact climate sector) Ausschlusskriterium Nr. (8) Die Prinzipien 7-9 des UN Global Compact halten Unternehmen an die Umwelt vorsorglich, innovativ und zielgerichtet im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Insbesondere der mit Prinzip 9 UN Global Compact verfolgte Ansatz, innovative Technologien zu entwickeln, kann zu einer Verringerung der Energieintensität beitragen. Entsprechend wird erwartet, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, beschränkte negativen Auswirkungen auf die Energieverbrauchsintensität pro Branche haben.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) 8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) 9. Sondermüll (Hazardous waste) Ausschlusskriterium Nr. (8) Insbesondere wird in Prinzip 7 des UN Global Compact der Vorsorgeansatz postuliert. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, nur beschränkte negative Auswirkungen auf geschützte Gebiete und die dort beheimateten Arten, und nur beschränkte negative Auswirkungen an anderen Orten durch Schadstoff-belastetes Abwasser oder durch Sondermüll entfalten.
10. Verstöße gegen den UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE) Ausschlusskriterium Nr. (8) Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen werden durch das Ausschlusskriterium Nr. 8 fortlaufend überwacht.
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Ausschlusskriterium Nr. (8) Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die genannten Vereinbarungen auftreten, haben erkennbar nicht ausreichend Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Normen sicherstellen zu können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausschluss zu einer Beschränkung der negativen Auswirkungen führt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) 13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Ausschlusskriterium Nr. (8) Da Prinzip 6 des UN Global Compact auf die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz abzielt und zudem im Rahmen der Prinzipien 3-6 auf die ILO Kernarbeitsnormen verwiesen wird ist davon auszugehen, dass der Ausschluss schwerwiegender Verstöße zu einer Beschränkung negativer Auswirkungen führt.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. (2) Über das Ausschlusskriterium Nr. (2) wird eine Investition in Unternehmen, welche Umsatz mit kontroversen Waffen, bspw. Antipersonenminen erwirtschaften, ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Anleihen von Staaten:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasintensität (GHG Intensity) Ausschlusskriterium Nr. (24) Da der Portfoliomanager durch Anwendung des Ausschlusskriteriums Nr. (14) nur in Anleihen von Staaten investiert, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, ist sichergestellt, dass nur in Staaten investiert wird, welche Maßnahmen treffen, um die Treibhausgasintensität zu minimieren. Daher lässt sich davon ausgehen, dass mittelbar eine Beschränkung negativer Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität von Staatenerfolgt.
Im Portfolio befindliche Anleihen von Ländern, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind (Investee countries subject to social violations) Ausschlusskriterium Nr. (23) Durch Anwendung des Ausschlusskriterium Nr. (23) investiert der Portfoliomanager für das Sondervermögen nicht in Staatsanleihen, welche auf Grundlage bestehender Informationen, Analysen und Experteninterviews als „unfrei“ klassifiziert werden. [Die Klassifizierung ist in „frei“, „teilweise frei“ und „unfrei“ unterteilt.] So wird sichergestellt, dass der Portfoliomanager wenigstens keine Anleihen von Staaten investiert, welche definitiv sozialen Verstößen ausgesetzt sind. Entsprechend wird das PAI insofern berücksichtigt, als dass eine Beschränkung negativer erfolgt.
Sobald dem Portfolioverwalter entsprechende Daten vorliegen, wird der Portfoliomanager diese bei seinen Investitionsentscheidungen entsprechend berücksichtigen.
Im Rahmen des Jahresberichts des Sondervermögens werden konkrete Informationen hinsichtlich der tatsächlichen nachteiligen Auswirkungen auf die angegeben PAI bereitgestellt.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Es wurden die Sektoren anhand des Branchen Typs NACE Codes (bei Anleihen) ausgewiesen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:01.12.2022 – 30.11.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Kreditanst.f.Wiederaufbau MTN.v.2019 (2024) (DE000A2LQSP7) KI (ohne Spezial-KI) 12,64% Deutschland
Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl.v.2018 (2025) (DE000A2LQH10) KI (ohne Spezial-KI) 5,49% Deutschland
Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl.v.2017 (2024) (DE000A2DAJ57) KI (ohne Spezial-KI) 3,84% Deutschland
Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl.v.2014 (2024) (DE000A1R0709) KI (ohne Spezial-KI) 3,39% Deutschland
Bundesrep.Deutschland Bundesschatzanw. v.21(23) (DE0001104834) Öffentliche Verwaltung 3,35% Deutschland
Kreditanst.f.Wiederaufbau Med.Term Nts. v.21(24) (DE000A3E5XK7) KI (ohne Spezial-KI) 3,27% Deutschland
Kreditanst.f.Wiederaufbau Med.Term Nts. v.22(24) (DE000A30VM45) KI (ohne Spezial-KI) 3,16% Deutschland
Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl.v.2015 (2025) (DE000A11QTD2) KI (ohne Spezial-KI) 3,08% Deutschland
Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl.v.2018 (2023) (DE000A2LQSJ0) KI (ohne Spezial-KI) 2,95% Deutschland
Boston Scientific Corp. Registered Shares DL -,01 (US1011371077) Herst.med.+zahnm.App. 2,85% USA
Brambles Ltd. Registered Shares o.N. (AU000000BXB1) Erbr.sonst.wirt.Dienstl. 2,65% Australien
First Solar Inc. Registered Shares DL -,001 (US3364331070) Elektrizitätserz. 2,64% USA
SMA Solar Technology AG Inhaber-Aktien o.N. (DE000A0DJ6J9) Elektroinstallation 2,60% Deutschland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Der Mindestanteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfolgen, muss 51 % des Wertes des Sondervermögens betragen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten für den relevanten Bezugszeitraum 01.12.2022 bis 30.11.2023. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
In der nachfolgenden graphischen Aufstellung erfolgt eine Aufteilung der Vermögensgegenstände des Fonds in verschiedene Kategorien. Der jeweilige durchschnittliche Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent angegeben.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Nachfolgend werden die Sektoren anhand desBranchen Typs NACE Codes ausgewiesen.
Es wurden im Berichtszeitraum vom Geschäftsjahr Beginn bis Berichtszeitraum Ende gemäß Art. 54 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission keine Investitionen in den dort genannten Sektoren durchgeführt. Der Anteil der Investitionen in den Sektoren und Teilsektoren von fossilen Brennstoffe ist somit 00,00 %.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswert im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
Sektor Anteil
Datenverarb., Hosting 0,29%
Elektrizitätserz. 4,08%
Elektroinstallation 2,60%
Entw.+Progr.Internetpr. 2,72%
Erbr.sonst.wirt.Dienstl. 2,65%
Erz.+1.Bearb. Edelmet. 1,21%
Gesundheitswesen 0,80%
Gesundheitswesen ang 0,50%
Herst. Büro-+Ladenmöbel 0,01%
Herst. pharm. Spez. 2,52%
Herst. Wellpap.+ -pappe 1,16%
Herst.el.Bauel. 1,69%
Herst.Hh.-+ Hygieneart. 2,28%
Herst.Holz-+ Zellst., P. 1,80%
Herst.med.+zahnm.App. 2,85%
Herst.s.el.Ausrüst. 0,18%
KI (ohne Spezial-KI) 37,81%
Kinderg.+Vorschulen 0,81%
Öffentliche Verwaltung 3,35%
Rückgew.sort.Werkstoffe 0,18%
Son. Finanzdienstl. 2,33%
Tagesbetreuung.v.Kindern 0,15%
Tert. Unterr. 4,94%
Verm.,Verp.eig.Gew.-Gst. 8,80%
Versicherungen 2,38%
Verw.+Führ. v. Unt. 6,93%
Wasserversorgung 4,98%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds trägt nicht zu einem oder mehreren Umweltzielen gem. Art 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) bei.
Die dem Fonds zugrundeliegenden Investitionen sind nicht, d.h. zu 0 %, auf Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet, die gem. Art. 3 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft sind.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurden mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ]Ja:
[ ]In fossiles Gas [ ]In Kernenergie
[X]Nein

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Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Die maßgeblichen Daten, die zur Emittlung des Anteils der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten herangezogen werden müssen, liegen noch nicht in ausreichendem Umfang vor. Daher wird der folgende Anteil angegeben:
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Das Sondervermögen legt keinen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel fest. Stattdessen investiert das Sondervermögen mindestens 51 % des Wertes des Sondervermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umwelt und /​ oder sozialen Ziel.
Dieser Umstand resultiert daraus, dass das Sondervermögen SDGs berücksichtigt, die auf Umwelt- als auch soziale Ziele ausgerichtet sind.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Das Sondervermögen legt keinen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem sozialen Ziel fest. Stattdessen investiert das Sondervermögen mindestens 51 % des Wertes des Sondervermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umwelt und /​ oder sozialen Ziel.
Dieser Umstand resultiert daraus, dass das Sondervermögen sowohl SDG, die auf Umweltziele als auch solche, die auf soziale Ziele ausgerichtet sind berücksichtigt.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “Andere Investitionen” können Investitionen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente fallen.
Andere Investitionen hatten im Berichtszeitpunkt einen durchschnittlichen Anteil von 13,87 %.
Dabei darf das Finanzprodukt bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens in “Andere Investitionen” investieren, wobei der Portfolioverwalter die Investitionen in “Andere Investitionen” zur Liquiditätserhaltung, zur Absicherung und/​oder zur Schaffung einer zusätzlichen Rendite vornehmen kann. Im Berichtszeitraum gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben sowie liquide Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder).

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Es wurde die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des relevanten Zeitraums vom 01.12.2022 bis 30.11.2023 durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.
Das Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen der HANSAINVEST sowie der Umgang mit Aktionärsanträgen kann unter „https:/​/​www.hansainvest.de/​unternehmen/​compliance/​abstimmungsverhalten-bei-hauptversammlungen“ eingesehen werden.
Bei der HANSAINVEST nehmen wir unsere treuhänderische Pflicht gegenüber unseren Kunden sehr ernst und handeln in deren alleinigem Interesse. Wir sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance ein zentraler Faktor für langfristig höhere relative Renditen auf Aktien- und festverzinsliche Anlagen ist. Wir lassen uns bei unseren Anlageentscheidungen daher nicht nur von kurzfristigen finanziellen Zielen leiten. Vielmehr erwarten wir von den Unternehmen, in die wir investieren, auch eine nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung, die ESG- relevante Aspekte berücksichtigt. Entsprechend der bereits vollzogenen ESG Integration berücksichtigt die HANSAINVEST im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte daher auch nichtfinanzielle Kriterien, wie die Rücksichtnahme auf die Umwelt (E für Environment), soziale Kriterien (S für Social), sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G für Governance).Dabei stützen wir uns auf anerkannte nationale und internationale Regelwerke wie beispielsweise die jeweils aktuellen Analyse- Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI), des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Kodizes sowie die UN Principles for Responsible Investment (PRI), deren erklärtes Ziel es ist, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsthemen zu schaffen und Investoren bei der Integration dieser Fragestellungen zu unterstützen.
Um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil unserer Anleger zu vermeiden, haben wir verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen und diese in unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten veröffentlicht: Conflicts of Interest Policy
Der Bericht über das Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte kann über unsere Homepage eingesehen werden:
https:/​/​www.hansainvest.de

 

 

Hamburg, 21. März 2024

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz Ludger Wibbeke

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment  GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens ÖKOBASIS SDG – Investments for Future – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. November 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINEST Hanseatische InvestmentGmbH abzugeben
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 22.03.2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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