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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht LeanVal Klimazielfonds I DE000A3DCAY2
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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht LeanVal Klimazielfonds I DE000A3DCAY2

geralt (CC0), Pixabay

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hamburg

Jahresbericht zum 30. November 2023

LeanVal Klimazielfonds

Tätigkeitsbericht LeanVal Klimazielfonds für das Rumpfgeschäftsjahr vom 23.01.2023 bis 30.11.2023

Anlageziel und Anlagepolitik

Das Anlageziel des LeanVal Klimazielfonds ist es, einen nachhaltigen, ethischen und umweltbewussten Wertezuwachs mit einer jährlichen Ausschüttung zu erzielen. Der Fonds investiert überwiegend in Aktien von Unternehmen, die nachhaltig arbeiten und einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung unserer Gesellschaft leisten. Darüber hinaus strebt der Fonds die Einhaltung der aktuellen Klimaziele in Form einer berechenbaren Klima-Gradzahl auf Fondsebene an.

Der LeanVal Klimazielfonds wurde zum 23.01.2023 aufgelegt und konnte die ersten Geschäfte im März 2023 tätigen.

Der Fonds strebt eine nachhaltige Investition an und ist damit als Fonds gem. Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 zu qualifizieren. Die Angaben zu den regelmäßigen Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten werden im Anhang des Jahresberichts ausgegeben.

Die dominierenden Themen für die Kapitalmärkte waren die anhaltend hohen Inflationsraten in Folge gestiegener Energie-, Logistik- und Materialpreise, Zinserhöhungen durch diverse Notenbanken und dem Ukraine-Krieg.

Die Anlagepolitik ist im Berichtszeitraum ohne Einschränkungen beibehalten worden. In geringem Umfang wurden einzelne Aktien im Juni 2023 rebalanciert bzw. ausgetauscht, aber im Einklang mit der Anlagepolitik auf häufige Umschichtungen verzichtet. Die Quoten der einzelnen Portfoliobestandteile blieben daher im Berichtszeitraum weitestgehend konstant. Zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres hielt der Fonds Aktien von 43 Unternehmen aus 9 verschiedenen Branchen und 8 verschiedene Währungen.

Branchenstruktur LeanVal Klimazielfonds im Zeitverlauf

Aufteilung nach Währungen LeanVal Klimazielfonds

Risikoanalyse

Allgemeine Marktpreisrisiken:

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung, insbesondere an einer Börse, können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Während des Berichtszeitraums bestanden in dem Fonds Marktpreisrisiken, insbesondere in Form von Aktien- und Währungsrisiken.

Währungsrisiken:

Wegen des Grundsatzes der Diversifikation investiert der Fonds weltweit. Den dadurch bestehenden Währungsrisiken stehen entsprechend Chancen gegenüber.

Liquiditätsrisiken:

Aufgrund der zumeist hohen Liquidität der investierten Papiere war für alle eine jederzeitige Liquidierbarkeit gewährleistet.

Operationelle Risiken:

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen:

Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses.

Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert.

Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.

Sonstige Risiken:

Seit dem 24.2.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“). Die Börsen sind seit Beginn des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen infolge der gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen, einer weiterhin steigenden bzw. hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden. Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.

Veräußerungsergebnis

Insgesamt hat die Wertenwicklung im zurückliegenden Rumpfgeschäftsjahr +2,10% (nach BVI-Methode) betragen. Die realisierten Gewinne resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von Aktien. Die realisierten Verluste resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von Aktien.

Sonstige Hinweise:

Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment- GmbH.

Das Portfoliomanagement für den Teilfonds LeanVal Klimazielfonds ist ausgelagert an die LeanVal Asset Management AG.

Weitere für den Anleger wesentliche Ereignisse haben sich nicht ergeben.

Frankfurt, 07.12.2023

Markus Herzinger

Vermögensübersicht

Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 1.358.722,43 100,71
1. Aktien 1.140.666,81 84,55
2. Bankguthaben 217.833,18 16,15
3. Sonstige Vermögensgegenstände 222,44 0,02
II. Verbindlichkeiten -9.594,56 -0,71
1. Sonstige Verbindlichkeiten -9.594,56 -0,71
III. Fondsvermögen EUR 1.349.127,87 100,00

Vermögensaufstellung

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000
Bestand
30.11.2023
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 1.140.666,81 84,55
Aktien EUR 1.140.666,81 84,55
CH0030486770 Dätwyler Holding AG Inhaber-Aktien SF 0,05 STK 128 128 0 CHF 198,0000 26.393,13 1,96
CH0319416936 Flughafen Zürich AG Namens-Aktien SF 10 STK 144 144 0 CHF 184,7000 27.697,79 2,05
DK0060738599 Demant STK 714 714 0 DKK 290,7000 27.838,14 2,06
DK0060542181 ISS STK 1.415 1.415 0 DKK 116,9500 22.194,92 1,65
DE000A0WMPJ6 AIXTRON AG STK 875 875 0 EUR 32,9900 28.866,25 2,14
DE0005093108 AMADEUS FIRE AG Inhaber-Aktien o.N. STK 226 226 0 EUR 124,6000 28.159,60 2,09
IT0004056880 Amplifon STK 764 764 0 EUR 28,2400 21.575,36 1,60
NL0000334118 ASM International N.V. STK 66 66 0 EUR 469,4000 30.980,40 2,30
FR0010340141 Aéroports de Paris STK 191 191 0 EUR 113,0000 21.583,00 1,60
BE0974362940 Barco N.V. Actions Nom. o.N. STK 1.118 1.118 0 EUR 15,6400 17.485,52 1,30
NL0012866412 BE Semiconductor Inds N.V. Aandelen op Naam EO-,01 STK 260 260 0 EUR 128,5500 33.423,00 2,48
DE0005200000 Beiersdorf AG STK 216 216 0 EUR 129,1500 27.896,40 2,07
IT0004764699 Brunello Cucinelli S.P.A. Azioni nom. o. N. STK 314 314 0 EUR 74,8000 23.487,20 1,74
FR0010828137 Carmila S.A.S. Actions Port. EO 6 STK 1.883 1.883 0 EUR 14,4600 27.228,18 2,02
FR0010908533 Edenred SE STK 428 428 0 EUR 50,0200 21.408,56 1,59
NL0011585146 Ferrari N.V. STK 93 93 0 EUR 335,4000 31.192,20 2,31
FR0000052292 Hermes International STK 13 13 0 EUR 1.897,0000 24.661,00 1,83
FR0010307819 Legrand STK 293 293 0 EUR 88,1600 25.830,88 1,91
NL0000379121 Randstad STK 552 552 0 EUR 54,8800 30.293,76 2,25
GB00B02J6398 Admiral Group STK 1.039 1.039 0 GBP 27,0300 32.491,66 2,41
GB00B63QSB39 Greggs PLC STK 860 860 0 GBP 24,9000 24.774,69 1,84
GB0005576813 Howden Joinery Group STK 3.387 3.387 0 GBP 7,3260 28.707,31 2,13
GB00B17BBQ50 Investec PLC LS -,0002 STK 4.852 4.852 0 GBP 5,2120 29.257,38 2,17
NO0005806802 Veidekke STK 2.790 2.790 0 NOK 103,8000 24.741,31 1,83
PLLPP0000011 LPP S.A. Inhaber-Aktien ZY 2 STK 8 8 0 PLN 14.600,0000 26.898,81 1,99
SE0007491303 Bravida Holding AB Namn-Aktier o.N. STK 2.994 2.994 0 SEK 67,7500 17.846,83 1,32
SE0015949201 Lifco AB Namn-Aktier B o.N. STK 1.360 1.360 0 SEK 229,2000 27.425,43 2,03
SE0014504817 Loomis AB Namn-Aktier Series o.N. STK 1.010 1.010 0 SEK 282,4000 25.094,93 1,86
US0185811082 Alliance Data Systems STK 933 933 0 USD 27,5900 23.454,64 1,74
US0382221051 Applied Materials Inc. STK 206 206 0 USD 149,3600 28.034,77 2,08
US1011371077 Boston Scientific STK 528 528 0 USD 55,4400 26.671,82 1,98
US1096961040 Brink s STK 395 395 0 USD 78,4000 28.216,86 2,09
US2172041061 Copart Inc. Registered Shares o.N. STK 658 658 0 USD 50,2200 30.109,12 2,23
US2220702037 Coty Inc. Registered Shares Cl.A DL -,01 STK 2.306 2.306 0 USD 11,3400 23.826,92 1,77
US0367521038 Elevance Health Inc. Registered Shares DL -,01 STK 65 65 0 USD 465,3600 27.561,18 2,04
US2987361092 Euronet Worldwide Inc. Registered Shares DL -,02 STK 256 256 0 USD 87,1200 20.321,38 1,51
US3377381088 Fiserv Inc. STK 239 239 0 USD 129,3600 28.170,42 2,09
US35905A1097 Frontdoor Inc. Registered Shares DL -,01 STK 920 920 0 USD 34,3700 28.811,30 2,14
US4448591028 Humana Inc. STK 64 64 0 USD 482,4100 28.131,43 2,09
US5500211090 Lululemon Athletica Inc. Registered Shares o.N. STK 75 75 0 USD 438,3500 29.955,58 2,22
US5717481023 Marsh & McLennan STK 158 158 0 USD 196,3300 28.264,36 2,10
US62482R1077 Mr. Cooper Group Inc. Registered Shares DL -,01 STK 579 579 0 USD 60,3600 31.843,68 2,36
US6304021057 Napco Security Technologie.Inc Registered Shares DL -,01 STK 791 791 0 USD 30,3300 21.859,71 1,62
Summe Wertpapiervermögen EUR 1.140.666,81 84,55
Bankguthaben EUR 217.833,18 16,15
EUR – Guthaben bei: EUR 217.833,18 16,15
Verwahrstelle: Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG EUR 217.833,18 217.833,18 16,15
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 222,44 0,02
Dividendenansprüche EUR 222,44 222,44 0,02
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -9.594,56 -0,71
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -9.594,56 -9.594,56 -0,71
Fondsvermögen EUR 1.349.127,87 100,00
Anteilwert LeanVal Klimazielfonds I EUR 61,26
Umlaufende Anteile LeanVal Klimazielfonds I STK 22.024,000

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 30.11.2023
Britisches Pfund (GBP) 0,864350 = 1 Euro (EUR)
Dänische Krone (DKK) 7,455950 = 1 Euro (EUR)
Norwegische Krone (NOK) 11,705200 = 1 Euro (EUR)
Polnischer Zloty (PLN) 4,342200 = 1 Euro (EUR)
Schwedische Krone (SEK) 11,365800 = 1 Euro (EUR)
Schweizer Franken (CHF) 0,960250 = 1 Euro (EUR)
US-Dollar (USD) 1,097500 = 1 Euro (EUR)

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
US00090Q1031 ADT Inc. Registered Shares DL -,01 STK 2.466 2.466
IE00BLP1HW54 AON PLC Registered Shares A DL -,01 STK 62 62
US05352A1007 Avantor Inc. Registered Shares DL-,01 STK 851 851
GB0003096442 Electrocomponents STK 1.651 1.651
US5184391044 Estée Lauder STK 77 77
CH0360674466 Galenica Santé AG Namens-Aktien SF -,10 STK 235 235
US3635761097 Gallagher & Co., Arthur J. STK 99 99
CA3803551074 goeasy Ltd. Registered Shares o.N. STK 217 217
US3843135084 GrafTech International Ltd. Registered Shares DL -,01 STK 3.421 3.421
FR0000130213 Lagardère STK 1.238 1.238
US5128071082 Lam Research Corp. STK 38 38
US62886E1082 NCR STK 801 801
US7703231032 Robert Half Int. STK 234 234
NL0011821392 Signify N.V. STK 546 546
FR0013227113 Soitec S.A. Actions au Porteur EO 2 STK 124 124
GB0008794710 Telecom Plus PLC Registered Shares LS -,05 STK 784 784
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Aktien
US8064071025 Henry Schein STK 235 235
US91347P1057 Universal Display STK 133 133

Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)

Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Optionsrechte
Optionsrechte auf Aktienindex-Derivate
Optionsrechte auf Aktienindices
Gekaufte Verkaufsoptionen (Put)
(Basiswerte: EUR 10
ESTX 50 Index (Price) (EUR))

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) LeanVal Klimazielfonds I für den Zeitraum vom 23.01.2023 bis 30.11.2023

EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 413,88
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 20.399,61
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 4.625,68
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -2.800,65
Summe der Erträge 22.638,52
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -12.423,28
2. Verwahrstellenvergütung -745,71
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -8.913,80
4. Sonstige Aufwendungen -399,76
5. Aufwandsausgleich -6.333,53
Summe der Aufwendungen -28.816,08
III. Ordentlicher Nettoertrag -6.177,56
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 13.607,41
2. Realisierte Verluste -36.132,86
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -22.525,45
V. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres -28.703,01
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 94.346,78
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -53.720,28
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres 40.626,50
VII. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres 11.923,49

Entwicklung des Sondervermögens LeanVal Klimazielfonds I

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres(23.01.2023) 0,00
1. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 1.335.277,03
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 1.341.248,04
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -5.971,01
2. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 1.927,35
3. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres 11.923,49
davon nicht realisierte Gewinne 94.346,78
davon nicht realisierte Verluste -53.720,28
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres(30.11.2023) 1.349.127,87

Verwendung der Erträge des Sondervermögens LeanVal Klimazielfonds I1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten
I. Für die Ausschüttung verfügbar 7.429,85 0,34
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres -28.703,01 -1,30
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 36.132,86 1,64
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet -7.429,85 -0,34
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung -7.429,85 -0,34
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,00
1. Endausschüttung 0,00 0,00
a) Barausschüttung 0,00 0,00

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre LeanVal Klimazielfonds I

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 1.349.127,87 61,26
(Auflegung 23.01.2023) 60,00 60,00

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Baader Bank AG
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§37 Abs. 5 DerivateV)
EURO STOXX 50 Index In EUR 100,00%
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. §37 Abs. 4 DerivateV
kleinster potenzieller Risikobetrag 0,00%
größter potenzieller Risikobetrag 2,46%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 1,59%
Risikomodell (§10 DerivateV) Full-Monte-Carlo
Parameter (§11 DerivateV)
Konfidenzniveau 99,00%
Haltedauer 1 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 1 Jahr
Im Rumpfgeschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte 0,75

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.

Sonstige Angaben

Anteilwert LeanVal Klimazielfonds I EUR 61,26
Umlaufende Anteile LeanVal Klimazielfonds I STK 22.024,000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote LeanVal Klimazielfonds I

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 2,42 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Berichtszeitraum vom 23.01.2023 bis zum 30.11.2023 getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Transaktionen im Zeitraum vom 23.01.2023 bis 30.11.2023

Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 1.727.250,88
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 0,00
Relativ in % 0,00 %

Es lagen keine Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und Personen vor.

Transaktionskosten: 7.950,42 EUR

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschal-vergütungen

Im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse LeanVal Klimazielfonds I sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

LeanVal Klimazielfonds I
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Kosten BaFin EUR 205,00

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. DasVergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Manteltarifvertrag für das Versicherungswesen. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.

Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

Derzeit sind nur die Geschäftsführung als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/​2013/​232).

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und /​ oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Keine Änderung im Berichtszeitraum

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung
(inkl. Geschäftsführer)
EUR 22.647.706
davon feste Vergütung EUR 18.654.035
davon variable Vergütung EUR 3.993.671
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt) 298
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an Geschäftsleiter (Risktaker) EUR 1.499.795
davon Geschäftsleiter EUR 1.129.500
davon Führungskräfte EUR 370.295

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der LeanVal Asset Management AG für das Geschäftsjahr 2021 setzen sich wie folgt zusammen:
Portfoliomanager LeanVal Asset Management AG
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 2.670.594,39
davon feste Vergütung EUR 0,00
davon variable Vergütung EUR 0,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 13
Das Auslagerungsunternehmen hat die Informationen selbst veröffentlicht (im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichter Jahresabschluss)

Angaben für institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. § 134c Abs. 4 AktG

Anforderung Verweis
Angaben zu den mittel- bis langfristigen Risiken: Informationen zu den mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens werden
im Tätigkeitsbericht aufgeführt.
Zusammensetzung des Portfolios,
Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten: Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und
die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten
„Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene
Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“
und“ Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote“ verfügbar.
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung: Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, unterliegen
verschiedenen mittel- und langfristigen Risiken.
Die Einschätzung dieser Risiken ist ein grundlegender Bestandteil der
Anlagestrategie und -politik.
Einsatz von Stimmrechtsvertretern: Informationen zur Stimmrechtsausübung sind auf der Internetseite der
HANSAINVEST erhältlich.
Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit
Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den
Gesellschaften, insbesondere durch Ausnutzung von
Aktionärsrechten: Für das Sondervermögen sind im Berichtszeitraum keine
Wertpapierleihegeschäfte abgeschlossen worden.
Auf der Internetseite der HANSAINVEST sind Informationen zum Umgang mit
Interessenkonflikten verfügbar.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: LeanVal Klimazielfonds Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900HJAUJNBVUIXH72

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Nachhaltiges Investitionsziel

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[X] Ja [ ] Nein
[X] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: 86,77% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurde das nachhaltige Investitionsziel dieses Finanzprodukts erreicht?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die nachhaltigen Ziele dieses Finanzprodukts erreicht werden.

 

Das Sondervermögen strebt das nachhaltige Investitionsziel “Die Erhaltung der Umwelt” an. Dies ist insbesondere dann der Fall ist, wenn die nachhaltigen Investitionen auf eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet ist, die zum Erreichen des 1,5 Grad-Ziels gem. Art. 2 Abs. 1 lit. a) Pariser Abkommen beiträgt.
Da der Portfoliomanager und/​ oder die Gesellschaft für das Sondervermögen aktuell keine weiteren Daten zum Überprüfen Umweltziele gem. Art. 9 Verordnung (EU) 2020/​852 (“Taxonomie-Verordnung”) eingekauft haben, kann nicht gesagt werden, ob das Sondervermögen zu Umweltzielen gem. Art. 9 Verordnung (EU) 2020/​852 beiträgt.
Das Sondervermögen vergleicht sich mit keinem Referenzwert.
Im Rahmen der dezidierten ESG-Anlagestrategie strebt das Fondsmanagement an die Mindeststandards für die Gestaltung der Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte gem. Delegierten Verordnung (EU) 2020/​1818 dennoch zu berücksichtigen, indem der Zusammenhang zum Temperatur-Szenario das 1,5 Gradziel nach dem Pariser Abkommen sowie aus dem im IPCC-Sonderbericht “1,5 Grad Celsius globale Erwärmung” aufgegriffen wird. Die hierfür heranzuziehenden Nachhaltigkeitsindikatoren können dem folgenden Abschnitt entnommen werden.
Derivate wurden nicht eingesetzt, um das nachhaltige Investitionsziel zu erreichen.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikatoren zu der dezidierten ESG-Anlagestrategie:
Zur Messung der Erreichung der einzelnen sozialen Merkmale, wurden Kriterien aus dem Bereich Soziales (Social) herangezogen und in einem ESG-Rating zusammengefasst. Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 75 % nur solche Titel erwerbbar, die gemäß der individuellen ESG-Feldern als konform gelten.
Für den Zeitraum vom 15.03.2023 bis zum 30.11.2023 mussten mindestens 75 % des investierten Kapitals als nachhaltige Investition gelten. Für diesen Zeitraum weist der Fonds eine ESG-Quote von 86,77 % auf. Der Zeitraum ist aufgrund der Investitionsphase abweichend zum Auflagedatum des Fonds.
Nachhaltigkeitsindikatoren zu den Ausschlusskriterien:
Für den Fonds sind folgende ESG-Faktoren maßgeblich:
Der Beitrag zum 1,5 Gradziel wird anhand des X-Degree Compatibility („XDC Modell“) Modells berechnet. Die diesbezüglichen Daten werden durch den Datenprovider right. based on science GmbH zur Verfügung gestellt. Bei Wertpapieren wird der anhand des fünfstufigen XDC Modells beurteilt, wie hoch der sog. „XDC“ (s. hierzu 5.) ausfällt:
Im ersten Schritt wird ermittelt, welche Menge an Treibhausgasemissionen1 , das spezifische Unternehmen im Basisjahr benötigt, um eine Bruttowertschöpfung in Höhe von 1. Mio. Euro zu erzeugen (sogenannte „ökonomische Emissionsintensität“, kurz: „EEI“). Die Entwicklung dieser EEI wird vom Basisjahr bis zum Endjahr anhand einer Szenarioanalyse projiziert. Als Basisjahr wird das Jahr 2020 herangezogen. Das Endjahr der Szenarioanalyse bildet das Jahr 2050.
Im zweiten Schritt wird die im ersten Schritt ermittelte EEI im Zusammenhang des Sektors betrachtet. Um die einzelnen Sektoren zu bestimmen, wird die Klassifizierung der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft („NACE“) herangezogen. Zunächst wird festgelegt, wie hoch die EEI für den jeweiligen Sektor entlang 1,5°C-konformer Annahmen bis zum Endjahr ausfällt. Zur Ermittlung der 1,5°C-konformen Einheiten wird das „Net zero by 2050 Szenario“ der Internationalen Energie Agentur (IEA) herangezogen. Das Ergebnis aus Schritt zwei bildet schließlich die Benchmark, welche im weiteren Verlauf vergleichend herangezogen wird.
Im dritten Schritt werden die Ergebnisse aus Schritt 1 („EEI“) und Schritt 2 („Benchmark“) ins Verhältnis gesetzt, um zu ermitteln, wie das betrachtete Unternehmen im Vergleich zu sowohl seiner sektorspezifischen Ausgangsbasis als auch den angestrebten Dekarbonisierungspfaden abschneidet.
Im vierten Schritt wird die Performance des betrachteten Unternehmens auf globale Ebene hochskaliert. Als Ergebnis werden die Treibhausgasemissionen bestimmt, die in die Atmosphäre gelangen würden, wenn die gesamte Welt, gemessen am weltweiten Bruttoinlandsprodukt bis 2050 mit der gleichen Emissionsintensität wirtschaften würde. Dabei wird die Höhe des weltweiten Bruttoinlandsproduktes jährlich anhand der Daten der worldbank (abrufbar unter https:/​/​data.worldbank.org/​) aktualisiert.
Im fünften Schritt wird der Grad der globalen Erwärmung berechnet, der sich aus den im vorherigen Schritt ermittelten Treibhausgasemissionen bis zum Endjahr ergibt (sogenannter „XDC“).
Sofern im Ergebnis ein XDC ≤1,5°C ermittelt wird, ergibt sich hieraus, dass der jeweilige Titel mit dem Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, kompatibel ist. Entgegen wird mit einen XDC >1,5°C das Erderwärmungs-Szenario von 1,5 Grad Celsius überschritten und damit nicht erfüllt.
Entsprechend wird das vorliegende Sondervermögen ausschließlich in Wertpapiere investieren die einen XDC von ≤1,5°C aufweisen. Diese müssen stets mindestens 75 % des Wertes des Sondervermögens ausmachen.
Es wurden für den Fonds keine Wertpapiere erworben, die gemäß den im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien ausgeschlossen sind. Die Grundlage der Berechnungsmethode beruht auf den börsentäglich ermittelten Durchschnittswerten des durchschnittlichen Fondsvolumens.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Ein Vergleich ist erst ab dem darauffolgendem Jahr möglich.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Das Sondervermögen investierte gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten, die ein Umweltziel, ein soziales Ziel, eine Investition in Humankapital oder einer solchen zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppe erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften (sog. „do not significant harm principle“, kurz: „DNSH“).
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Kriterium zur Erfüllung des DNSH Erläuterung der Annahme
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, die hinsichtlich des Beitrags zu einem der 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) deutlich fehl ausgerichtet agieren. Zur Beurteilung der Ausrichtung der Unternehmen wird der SDG Net Alignment Score herangezogen. Die diesbezüglichen Daten werden durch MSCI ESG Research LLC zur Verfügung gestellt. Eine deutliche Fehlausrichtung wird unterstellt, sofern das Unternehmen einen Score von -10 aufweist. Ein solcher Wert wird vergeben, wenn das Unternehmen mehr als 50 % des Umsatzes mit Produkten und/​oder Dienstleistungen erwirtschaftet, welche einen deutlich negativen Beitrag zu der Erreichung des jeweiligen SDG haben oder wenn das Unternehmen in eine oder mehrere schwere Kontroversen hinsichtlich der Erreichung der SDGs involviert ist
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, welche nicht im Einklang mit dem Mindestschutz gem. Art. 18 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) aggieren. Der Mindestschutz gem. Art. 18 Taxonomieverordnung setzt voraus, dass Unternehmen Verfahren befolgen, welche sicherstellen, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisationen und die Internationale Charta der Menschenrechte befolgen. Durch den Ausschluss von Unternehmen, die gegen das Ausschlusskriterium Nr. (8) verstoßen, wird die Investition in entsprechende Emittenten von Aktien ausgeschlossen. Hervorzuheben ist, dass die Internationale Charta der Menschenrechte im Rahmen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung findet und aufgrund fehlender Daten, aktuell auch nur in diesem Rahmen berücksichtigt werden kann. Eine ausführliche Beschreibung kann hierzu unter VI. gefunden werden.
Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Durch die Anwendung des zuvor aufgeführten Ausschlusskriterium Nr. (8), wird sichergestellt, dass für den Fonds keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben werden, die in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen. Hervorzuheben ist, dass die Internationale Charta der Menschenrechte im Rahmen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung findet und aufgrund fehlender Daten, aktuell auch nur in diesem Rahmen berücksichtigt werden kann.
Die diesbezüglichen Daten werden durch MSCI ESG Research LLC zur Verfügung gestellt.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Ausschlusskriterien werden im Verkaufsprospekt definiert und aufgeführt.
Im Folgenden wird ausgeführt, welche wesentlichen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“) das Sondervermögen im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen berücksichtigt und durch welche Maßnahmen (Positiv- oder Ausschlusskriterien) beabsichtigt ist, diese zu vermeiden, bzw. zu verringern.
Zusätzlich zur nachhaltigen Investition berücksichtigt die Portfolioverwaltung für das Sondervermögen im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen sogenannte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („PAI“). Nachhaltigkeitsfaktoren bezeichnen in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Berücksichtigung der PAI erfolgt im Rahmen der Investitionsentscheidungen für das Sondervermögen durch verbindliche Ausschlusskriterien sowie Positivkriterien im Rahmen des ESG Scorings sowie des normbasierten Screenings.
Für Wertpapiere:
Im Besonderen werden PAIs berücksichtigt, die im Kontext ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu betrachten sind. Hierzu werden die o.g. Ausschlusskriterien für Wertpapiere Nr. (2) und (4) – (8) für Unternehmen sowie die Ausschlusskriterien Nr. (9) und (10) für Staaten herangezogen.
Die unter Ausschlusskriterium Nr. (2) genannten Konventionen, die sich konkret auf die jeweils genannten Waffenkategorien beziehen, verbieten den Einsatz, die Produktion, die Lagerung und die Weitergabe der jeweiligen Waffenkategorie. Darüber hinaus beinhalten die Konventionen Regelungen zur Zerstörung von Lagerbeständen kontroverser Waffen, sowie der Räumung von kontaminierten Flächen und Komponenten der Opferhilfe.
Die mit Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) aufgegriffene Begrenzung der Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe ist im ökologischen Kontext als ein wesentlicher Faktor für die Einschränkung von Treibhausgas- und CO²-Emissionen einzuordnen.
Das Ausschlusskriterium Nr. (8) greift den UN Global Compact, sowie die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen auf.
Der UN Global Compact verfolgt mit den dort aufgeführten 10 Prinzipien die Vision, die Wirtschaft in eine inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft umzugestalten. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact lassen sich in vier Kategorien
Menschenrechte
(Prinzipien 1 und 2),
Arbeitsbedingungen
(Prinzipien 3 -6),
Ökologie
(Prinzipien 7-9) und
Anti  Korruption
(Prinzip 10) unterteilen.
Entsprechend der Prinzipien 1 – 2 haben Unternehmen sicherzustellen, dass sie die international anerkannten Menschenrechte respektieren und unterstützen, sie im Rahmen ihrer Tätigkeit also nicht gegen die Menschenrechte verstoßen.
Die Prinzipien 3 – 6 sehen vor, dass die Unternehmen die internationalen Arbeitsrechte respektieren und umsetzen.
Im Rahmen der Prinzipien 7 – 9 werden Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit gestellt, die unter den folgenden Schlagworten zusammengefasst werden können: Vorsorge, Förderung von Umweltbewusstsein sowie Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Technologien. Das Prinzip 10 etabliert unter anderem den Anspruch, dass Unternehmen Maßnahmen gegen Korruption ergreifen müssen.
Mit den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen wird das Ziel verfolgt, weltweit die verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Die OECD-Leitsätze für Unternehmen stellen hierzu einen Verhaltenskodex in Hinblick auf Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern auf.
Der Freedom House Index wird jährlich durch die NGO Freedom House veröffentlicht und versucht die politischen Rechte sowie bürgerlichen Freiheiten in allen Ländern und Gebieten transparent zu bewerten. Zur Bewertung politischer Rechte werden insbesondere die Kriterien Wahlen, Pluralismus und Partizipation sowie die Regierungsarbeit herangezogen. Die bürgerlichen Freiheiten werden anhand der Glaubens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechtsstaatlichkeit und der jeweiligen individuellen Freiheit des Bürgers im jeweiligen Land beurteilt.
Mit dem Abkommen von Paris hat sich im Dezember 2015 die Mehrheit aller Staaten auf ein globales Klimaschutzabkommen geeinigt. Konkret verfolgt das Pariser Abkommen drei Ziele:
– Langfristige Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau. Im Übrigen sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
– Treibhausgasemissionen zu mindern
– die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.
Dies vorausgeschickt, soll in den folgenden Tabellen jeweils aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert werden sollen. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der im Entwurf vorliegenden delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Für Wertpapiere von Unternehmen:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
1. Treibhausgasemissionen (GHG Emissions) 2. CO2 Fußabdruck (Carbon Footprint) 3. Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies) Ausschlusskriterien Nr. (4), (5), (7) und (8) Durch die in den Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) genannte Umsatzschwelle hinsichtlich Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen erwirtschaften, sowie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche schwere Kontroversen mit den UN Global Compact und damit ebenfalls mit den Prinzipien 7-9 des UN Global Compacts aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass mittelbar weniger Emissionen ausgestoßen werden.
4. Exposition zu Unternehmen aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure to companies active in the fossile fuel sector) Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Ausschlusskriterien Nr. (4) – (6) Durch die in den Ausschlusskriterien beinhalteten Umsatzschwellen wird die Investition in als besonders problematisch eingestuften Energiequellen beschränkt. Der Anteil von nicht-erneuerbaren Energien am Energieverbrauch wird damit indirekt berücksichtigt, da anzunehmen ist, dass die Begrenzung der Investitionen zu einem verminderten Angebot nicht- erneuerbarer Energie führen wird.
6. Energieverbrauchsintensität pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high impact climate sector) Ausschlusskriterium Nr. (8) Die Prinzipien 7-9 des UN Global Compact halten Unternehmen an, die Umwelt vorsorglich, innovativ und zielgerichtet im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Insbesondere der mit Prinzip 9 UN Global Compact verfolgte Ansatz, innovative Technologien zu entwickeln, kann zu einer Verringerung der Energieintensität beitragen. Entsprechend wird erwartet, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, beschränkte negativen Auswirkungen auf die Energieverbrauchsintensität pro Branche haben.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) 8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) 9. Sondermüll (Hazardous waste) Ausschlusskriterium Nr. (8) Insbesondere wird in Prinzip 7 des UN Global Compact der Vorsorgeansatz postuliert. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, nur beschränkte negative Auswirkungen auf geschützte Gebiete und die dort beheimateten Arten, und nur beschränkte negative Auswirkungen an anderen Orten durch Schadstoff-belastetes Abwasser oder durch Sondermüll entfalten.
10. Verstöße gegen den UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE) Ausschlusskriterium Nr. (8) Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen werden durch das Ausschlusskriterium Nr. 8 fortlaufend überwacht.
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Ausschlusskriterium Nr. (8) Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die genannten Vereinbarungen auftreten, haben erkennbar nicht ausreichend Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Normen sicherstellen zu können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausschluss zu einer Beschränkung der negativen Auswirkungen führt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) 13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Ausschlusskriterium Nr. (8) Da Prinzip 6 des UN Global Compact auf die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz abzielt und zudem im Rahmen der Prinzipien 3-6 auf die ILO Kernarbeitsnormen verwiesen wird ist davon auszugehen, dass der Ausschluss schwerwiegender Verstöße zu einer Beschränkung negativer Auswirkungen führt.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. (2) Über das Ausschlusskriterium Nr. (2) wird eine Investition in Unternehmen, welche Umsatz mit kontroversen Waffen, bspw. Antipersonenminen erwirtschaften, ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Anleihen von Staaten:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasintensität (GHG Intensity) Ausschlusskriterium Nr. (10) Da der Portfoliomanager durch Anwendung des Ausschlusskriteriums Nr. (10) nur in Anleihen von Staaten investiert, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, ist sichergestellt, dass nur in Staaten investiert wird, welche Maßnahmen treffen, um die Treibhausgasintensität zu minimieren. Daher lässt sich davon ausgehen, dass mittelbar eine Beschränkung negativer Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität von Staatenerfolgt.
Im Portfolio befindliche Anleihen von Ländern, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind (Investee countries subject to social violations) Ausschlusskriterium Nr. (9) Durch Anwendung des Ausschlusskriterium Nr. (9) investiert der Portfoliomanager für das Sondervermögen nicht in Staatsanleihen, welche auf Grundlage bestehender Informationen, Analysen und Experteninterviews als „unfrei“ klassifiziert werden. [Die Klassifizierung ist in „frei“, „teilweise frei“ und „unfrei“ unterteilt.] So wird sichergestellt, dass der Portfoliomanager wenigstens keine Anleihen von Staaten investiert, welche definitiv sozialen Verstößen ausgesetzt sind. Entsprechend wird das PAI insofern berücksichtigt, als dass eine Beschränkung negativer Auswirkungen erfolgt.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter
https:/​/​www.hansainvest.com/​deutsch/​fondswelt/​fondsuebersicht/​
dargestellt.

 

Was waren die Hauptinvestitionen bei diesem Finanzprodukt?

Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
Der Zeitraum ist aufgrund der Investitionsphase abweichend zum Auflagedatum des Fonds.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der Investitionen entfiel, die im Bezugszeitraum mit dem Finanzprodukt getätigt wurden:15.03.2023 – 30.11.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
AIXTRON SE Namens-Aktien o.N. (DE000A0WMPJ6) Technologie-Hardware und Ausrüstung 2,56% Deutschland
Humana Inc. Registered Shares DL -,166 (US4448591028) Gesundheitsdienstleister 2,56% USA
ASM International N.V. Registered Shares EO 0,04 (NL0000334118) Technologie-Hardware und Ausrüstung 2,56% Niederlande
Marsh & McLennan Cos. Inc. Registered Shares DL 1 (US5717481023) Nicht-Lebensversicherung 2,55% USA
Frontdoor Inc. Registered Shares DL -,01 (US35905A1097) Verbraucherdienste 2,55% USA
BE Semiconductor Inds N.V. Aandelen op Naam EO-,01 (NL0012866412) Technologie-Hardware und Ausrüstung 2,52% Niederlande
Applied Materials Inc. Registered Shares o.N. (US0382221051) Technologie-Hardware und Ausrüstung 2,48% USA
Elevance Health Inc. Registered Shares DL -,01 (US0367521038) Gesundheitsdienstleister 2,46% USA
Carmila S.A.S. Actions Port. EO 6 (FR0010828137) Immobilienfonds (REITs) 2,44% Frankreich
Beiersdorf AG Inhaber-Aktien o.N. (DE0005200000) Körperpflege-, Drogerie- und Lebensmittelgeschäfte 2,43% Deutschland
Randstad Holding N.V. Aandelen aan toonder EO 0,10 (NL0000379121) Industrielle Unterstützungsdienste 2,43% Niederlande
Fiserv Inc. Registered Shares DL -,01 (US3377381088) Industrielle Unterstützungsdienste 2,43% USA
Flughafen Zürich AG Namens-Aktien SF 10 (CH0319416936) Industrielle Transporte 2,41% Schweiz
Brink s Co. Registered Shares DL 1 (US1096961040) Industrielle Unterstützungsdienste 2,39% USA
Legrand S.A. Actions au Port. EO 4 (FR0010307819) Elektronische und elektrische Ausrüstung 2,36% Frankreich

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Der Mindestanteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfolgen, muss 75 % des Wertes des Sondervermögens betragen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten für den relevanten Bezugszeitraum vom 15.03.2023 bis 30.11.2023. Der Zeitraum ist aufgrund der Investitionsphase abweichend zum Auflagedatum des Fonds. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
In der nachfolgenden graphischen Aufstellung erfolgt eine Aufteilung der Vermögensgegenstände des Fonds in verschiedene Kategorien. Der jeweilige durchschnittliche Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent angegeben.

#1 Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

#2 Nicht nachhaltige Investitionen umfasst Investitionen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Nachfolgend werden die Sektoren anhand des Branchen Typs Stoxx Sectors ausgewiesen.
Es wurden im Berichtszeitraum vom 15.03.2023 bis 30.11.2023 gemäß Art. 54 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission keine Investitionen in den dort genannten Sektoren durchgeführt. Der Anteil der Investitionen in den Sektoren und Teilsektoren von fossilen Brennstoffe ist somit 0,00 %. Der Zeitraum ist aufgrund der Investitionsphase abweichend zum Auflagedatum des Fonds.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswert im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
Sektor Anteil
Automobile und Teile 1,81%
Banken 1,45%
Bau und Baustoffe 4,91%
Einzelhandel 1,81%
Elektronische und elektrische Ausrüstung 4,45%
Finanz-Kreditdienste 1,63%
Gesundheitsdienstleister 5,56%
Immobilienfonds (REITs) 2,44%
Industrielle Metalle und Bergbau 0,55%
Industrielle Transporte 3,91%
Industrielle Unterstützungsdienste 20,85%
Industrieunternehmen allgemein 3,17%
Investmentbanken und Broker 0,32%
Körperpflege-, Drogerie- und Lebensmittelgeschäfte 5,45%
Medien 0,64%
Medizinische Geräte und Dienstleistungen 5,06%
Nicht-Lebensversicherung 6,11%
Persönliche Güter 9,49%
Pharma-, Biotechnologie 0,60%
Technologie-Hardware und Ausrüstung 14,15%
Telekommunikationsdienstleister 0,60%
Verbraucherdienste 4,95%
Derivate 0,11%
Inwiefern wurden nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht?
Der Fonds trägt nicht zu einem oder mehreren Umweltzielen gem. Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) bei.
Die dem Fonds zugrundeliegenden Investitionen sind, d.h. zu 0 %, auf Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet, die gem. Art. 3 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft sind.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurden mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ]Ja:
[ ]In fossiles Gas [ ]In Kernenergie
[X]Nein

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Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung links am Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in grüner Farbe. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Wirtschaftstätigkeiten , für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Die maßgeblichen Daten, die zur Emittlung des Anteils der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten herangezogen werden müssen, liegen noch nicht in ausreichendem Umfang vor. Daher wird der nachfolgende Anteil angegeben.
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden?
Das Sondervermögen strebt ökologische Investitionen mit einem Umweltziel an, die nicht konform mit der EU-Taxonomie sind. Der Anteil im Berichtszeitraum vom 15.03.2023 bis zum 30.11.2023 betrug durchschittlich 86,77 %. Der Zeitraum ist aufgrund der Investitionsphase abweichend zum Auflagedatum des Fonds.
Welche Investitionen fielen unter „nicht nachhaltige Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “nicht nachhaltige Investitionen” können Investitionen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente fallen.
Nicht nachhaltige Investitionen hatten im Berichtszeitpunkt einen durchschnittlichen Anteil von 13,23 %.
Dabei darf das Finanzprodukt bis zu 25 % des Wertes des Sondervermögens in “nicht nachhaltige Investitionen” investieren, wobei der Portfolioverwalter die Investitionen in “Andere Investitionen” zur Liquiditätserhaltung, zur Absicherung und/​oder zur Schaffung einer zusätzlichen Rendite vornehmen kann. Im Berichtszeitraum gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben sowie liquide Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder).
Im relevanten Zeitraum vom 15.03.2023 bis zum 30.11.2023 gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben und liquide Mittel, die aus Liquiditätszwecken gehalten wurden sowie Derivate, die aus Absicherungsgründen gehalten wurden. Der Zeitraum ist aufgrund der Investitionsphase abweichend zum Auflagedatum des Fonds.
Ein ökologischer oder sozialer Mindestschutz wird in Bezug auf Geldmarktinstrumente (Anleihen mit einer Laufzeit von bis zu 397 Tagen) durch das Anwenden der oben genannten Ausschlusskriterien sichergestellt. Dies gilt nur dann, wenn der Datenprovider entsprechende Daten zur Verfügung stellt. Sofern keine Daten verfügbar sind, bleiben die Geldmarktinstrumente erwerbbar, so dass in diesem Fall ein Mindestschutz nicht gesichert ist.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels ergriffen?

Es wurde die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des relevanten Zeitraums vom 15.03.2023 bis 30.11.2023 durchgehend beachtet. Der Zeitraum ist aufgrund der Investitionsphase abweichend zum Auflagedatum des Fonds. Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.
Das Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen der HANSAINVEST sowie der Umgang mit Aktionärsanträgen kann unter „https:/​/​www.hansainvest.de/​unternehmen/​compliance/​abstimmungsverhalten-bei-hauptversammlungen“ eingesehen werden.
Bei der HANSAINVEST nehmen wir unsere treuhänderische Pflicht gegenüber unseren Kunden sehr ernst und handeln in deren alleinigem Interesse. Wir sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance ein zentraler Faktor für langfristig höhere relative Renditen auf Aktien- und festverzinsliche Anlagen ist. Wir lassen uns bei unseren Anlageentscheidungen daher nicht nur von kurzfristigen finanziellen Zielen leiten. Vielmehr erwarten wir von den Unternehmen, in die wir investieren, auch eine nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung, die ESG- relevante Aspekte berücksichtigt. Entsprechend der bereits vollzogenen ESG Integration berücksichtigt die HANSAINVEST im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte daher auch nichtfinanzielle Kriterien, wie die Rücksichtnahme auf die Umwelt (E für Environment), soziale Kriterien (S für Social), sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G für Governance).Dabei stützen wir uns auf anerkannte nationale und internationale Regelwerke wie beispielsweise die jeweils aktuellen Analyse- Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI), des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Kodizes sowie die UN Principles for Responsible Investment (PRI), deren erklärtes Ziel es ist, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsthemen zu schaffen und Investoren bei der Integration dieser Fragestellungen zu unterstützen.
Um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil unserer Anleger zu vermeiden, haben wir verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen und diese in unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten veröffentlicht: Conflicts of Interest Policy
Der Bericht über das Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte kann über unsere Homepage eingesehen werden:
https:/​/​www.hansainvest.de

 

 

Hamburg, 18. März 2024

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz Ludger Wibbeke

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment  GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens LeanVal Klimazielfonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 23. Januar 2023 bis zum 30. November 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. November 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 23. Januar 2023 bis zum 30. November 2023, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINEST Hanseatische InvestmentGmbH abzugeben
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 19.03.2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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