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Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht
BaFin geht gegen Website lyxor.io vor: Ermittlungen aufgrund von Identitätsdiebstahl
BaFin: Hinweis der Aufsichtsbehörde zum Kreditzweitmarktgesetz

BaFin geht gegen Website lyxor.io vor: Ermittlungen aufgrund von Identitätsdiebstahl

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Ermittlungen gegen die noch nicht identifizierten Verantwortlichen der Webseite lyxor.io eingeleitet. Auf dieser Plattform werden ohne die notwendige Genehmigung Bank- und Finanzdienstleistungen angeboten. Im Detail wird den Nutzern die Möglichkeit offeriert, Handel mit Kryptowerten über die genannte Webseite zu betreiben.

Weiterhin wurde ein Fall von Identitätsdiebstahl festgestellt, der die Lyxor Asset Management S.A. betrifft, die jedoch in keinerlei Beziehung zu lyxor.io steht.

In Deutschland ist für das Anbieten von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung durch die BaFin erforderlich. Trotzdem existieren Unternehmen, die derartige Dienste ohne die erforderliche Lizenz bereitstellen. Ob ein Unternehmen eine solche Zulassung besitzt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Diese Mitteilung stützt sich auf den Paragraphen 37, Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

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