Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat am 11. März 2024 einem vorläufigen Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bezüglich der Errichtung einer neuen Legehennenanlage in Ortwig teilweise stattgegeben. Die betreffende Anlage, welche vom Landesamt für Umwelt genehmigt wurde, soll nahezu 30.000 Hennen aufnehmen und bietet eine Möglichkeit zum Freilauf. Ihre Position ist nahe dem EU-Vogelschutzgebiet „Mittlere Oderniederung“.
Der BUND legte gegen die im Dezember 2021 erteilte Genehmigung Widerspruch ein und suchte im März 2023 gerichtlichen Schutz gegen die sofortige Umsetzung der Genehmigung durch das Landesamt für Umwelt. Das Gericht hat die Vollziehung der Genehmigung vorläufig gestoppt, indem es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder einsetzte. Dies bedeutet, dass die Genehmigung bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens auf Eis liegt.
Die Entscheidung des Gerichts basiert auf erheblichen Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Genehmigung, vor allem wegen der fehlenden Verträglichkeitsprüfung mit dem angrenzenden Vogelschutzgebiet. Es wurde festgestellt, dass die Auswirkungen der Hühnerhaltung, insbesondere durch die Übertragung von Keimen durch Hühnerkot, auf die Wildvögel im Schutzgebiet nicht ausreichend untersucht wurden.
Das Landesamt für Umwelt hat nun die Möglichkeit, im Laufe des Widerspruchsverfahrens eine ausführliche veterinärmedizinische Bewertung vorzunehmen, um die erforderlichen Prüfungen nachzuholen.
Eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.