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Onlinezugangsgesetz

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meminsito (CC0), Pixabay

Das angestrebte neue Onlinezugangsgesetz zur Förderung digitaler Verwaltungsdienstleistungen hat im Bundesrat keine Zustimmung erhalten. Der Gesetzesentwurf, der von der Ampel-Koalition als eine Möglichkeit der Vereinfachung angesehen wurde, fand in der Länderkammer nicht genügend Unterstützung.

Die vorgeschlagene Novelle des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) zur Erleichterung des digitalen Zugangs zu Behördendienstleistungen wurde in der Sitzung des Bundesrates am Freitag abgelehnt, und der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Obwohl die Bundesregierung und der Bundestag diesen Ausschuss einberufen könnten, bedarf es für eine Zustimmung des Gesetzes der Zustimmung des Bundesrates, weshalb die Reform ohne diese nicht in Kraft treten kann.

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) äußerte sich bedauerlich über die Entscheidung der unionsgeführten Länder im Bundesrat, das OZG 2.0 abzulehnen. Sie betonte die Notwendigkeit weiterer digitaler Fortschritte und signalisierte die Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit, um das Gesetz voranzutreiben.

Die Union hingegen wies die Vorwürfe zurück und kritisierte den Gesetzesentwurf als fehlerhaft und an der föderalen Ordnung vorbei konzipiert. Sie warfen der Ampel-Koalition Unkenntnis vor und betonten die Notwendigkeit einer kooperativen Entwicklung im föderalen System.

Das OZG 2.0 zielt darauf ab, nicht nur die Bundesverwaltungen, sondern auch die Bundesländer und Kommunen zu erfassen. Es soll Standards entwickeln, um redundante Softwareentwicklung in Verwaltungen zu verhindern und die Infrastruktur für digitale Bürgerkonten zu vereinheitlichen.

Die Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat wird von vielen als Rückschlag für die Verwaltungsdigitalisierung betrachtet, wodurch die Bürgerinnen und Bürger, die auf eine modernere Verwaltung hoffen, letztendlich die Leidtragenden sein könnten.

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