Die Europäische Union wird künftig Journalistinnen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger stärker vor unrechtmäßigen juristischen Herausforderungen schützen. Ein neues EU-Gesetz erhielt heute Zustimmung von den Mitgliedsstaaten.
Effizientere Zurückweisung von missbräuchlichen Klagen
Das Gesetz soll Individuen und Gruppen, die in den Bereichen Menschenrechte, Umweltschutz sowie der Bekämpfung von Falschinformationen und Korruption aktiv sind, absichern. Es ermöglicht eine raschere Ablehnung sogenannter Slapp-Klagen, die als grundlos erachtet werden.
Die Abkürzung Slapp steht für „Strategische Klagen gegen öffentliche Teilnahme“ und beschreibt Versuche, zivilgesellschaftliches Engagement durch Einschüchterung oder zum Schweigen zu bringen.
Mögliche Strafmaßnahmen zur Abschreckung
Laut der neuen Richtlinie könnten von unberechtigten Klagen Betroffene Anspruch auf Entschädigung haben. Zudem dürfen Gerichte abschreckende Strafen gegenüber Klägern, einschließlich Lobbyverbände, Unternehmen und Politikern, verhängen.
Darüber hinaus sollen Gesetze eingeführt werden, die es Verbänden, Organisationen und Gewerkschaften erlauben, Unterstützung für die Angeklagten zu leisten oder im Verfahren Informationen bereitzustellen. Es ist auch die Einrichtung von Anlaufstellen für die Opfer solcher Klagen vorgesehen.
Nach der Veröffentlichung des Rechtstextes im Amtsblatt der EU haben die 27 Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, diese Regelungen in ihr nationales Recht zu überführen.