Staatsanwaltschaft Essen
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
10 Js 928/21
Strafverfahren gegen Robert Peter Schlimok wegen gemeinschaftlichen Betrugs in 6 Fällen
Mit Urteil vom 05.10.2022 hat das Amtsgericht Hattingen -Az.: 2 Ls 83/22- unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Hattingen vom 12.01.2022 (Az.: 2 Ls- 7 Js 723/20-1/21) die Einziehung des Wertersatzes in Höhe von 81.843,03 € angeordnet.
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Da mögliche Geschädigte unbekannten Aufenthaltes sind, erfolgt die Belehrung gem. § 459k StPO öffentlich über den Bundesanzeiger.
Diese Mitteilung erfolgt, um die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu müssen die Ansprüche binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Essen zu dem o. g. Aktenzeichen angemeldet werden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Werden die Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend gemacht, bleibt der Staat Eigentümer des Werterlöses und des Wertersatzbetrages.
Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann innerhalb einer Frist von 2 Jahren ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Herausgabeanspruch oder ein entsprechender Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Essen, 11.03.2024
Staatsanwaltschaft
Rechtspflegerin
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