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Streik darf durchgeführt werden

Tama66 (CC0), Pixabay

Die Deutsche Bahn (DB) hat am Abend einen herben Rückschlag im Tarifkonflikt mit der Lokführergewerkschaft GDL erlitten. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte einen Eilantrag der Bahn gegen den Streikaufruf der GDL ab. Die Richterin begründete die Entscheidung damit, dass der Streik nicht unverhältnismäßig sei.

Der Streik im Güterverkehr läuft bereits seit 18 Uhr, ab 2 Uhr in der Nacht soll er auf den Personenverkehr ausgeweitet werden. Für 24 Stunden ist mit weitreichenden Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr zu rechnen.

Die Bahn kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts einzulegen. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt wird nun über den Eilantrag entscheiden.

Der Streik der GDL ist der sechste in der laufenden Tarifrunde. Die Gewerkschaft fordert unter anderem eine Entgelterhöhung von 3,2 Prozent und eine Corona-Prämie in Höhe von 600 Euro. Die Bahn hat die Forderungen der GDL als zu hoch zurückgewiesen.

Die Auswirkungen des Streiks auf die Fahrgäste dürften enorm sein. Zahlreiche Züge werden ausfallen oder verspätet sein. Die Bahn rät Reisenden, ihre Reisepläne zu ändern oder auf alternative Verkehrsmittel umzusteigen.

Aktuelle Informationen zum Streik finden Sie auf der Website der Deutschen Bahn: https://int.bahn.de/en

Zusätzliche Informationen:

Streikdauer: 24 Stunden, von 11. März 2024, 18 Uhr bis 12. März 2024, 18 Uhr
Betroffener Verkehr: Güterverkehr (seit 18 Uhr), Personenverkehr (ab 2 Uhr)
Auswirkungen: Zugausfälle und Verspätungen im Fern- und Regionalverkehr
Empfehlungen für Reisende: Reisepläne ändern oder auf alternative Verkehrsmittel umsteigen
Aktuelle Informationen: https://int.bahn.de/en

Weitere Entwicklungen in diesem Tarifkonflikt werden mit Spannung erwartet.

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