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„Recht auf Internet“

WOKANDAPIX (CC0), Pixabay

In einem wegweisenden Schritt hat die Bundesnetzagentur in Deutschland erstmals einen Internetanbieter dazu verpflichtet, einen entlegenen Haushalt mit Internet zu versorgen. Die entsprechende Mitteilung wurde dem betreffenden Unternehmen zugestellt, ohne jedoch nähere Angaben zu Ort und Identität preiszugeben. Der begünstigte Haushalt befindet sich in Niedersachsen und beruft sich auf das seit Ende 2021 bestehende „Recht auf schnelles Internet“, das vor allem dazu dient, ländlichen Gemeinden Zugang zu leistungsstarkem Internet zu ermöglichen.

Dieser Präzedenzfall markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Umsetzung des Rechts auf Internetzugang in Deutschland. Die Bundesnetzagentur hat derzeit etwa 130 ähnliche Beschwerdeverfahren vorliegen, was auf die weitverbreitete Relevanz und den Bedarf an Internetzugang in abgelegenen Gebieten hinweist. Die Entscheidung dürfte weitreichende Auswirkungen auf die Bereitstellung von Internetdiensten in entlegenen Regionen haben und gleichzeitig die Diskussion über die Digitalisierung in ländlichen Gebieten intensivieren.

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