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Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH Köln – Jahresbericht zum 31. August 2023 CSR Bond Focus SDG Fonds DE000A2PT145
Staatsanwaltschaft Bremen

Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH Köln – Jahresbericht zum 31. August 2023 CSR Bond Focus SDG Fonds DE000A2PT145

geralt (CC0), Pixabay

Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH

Köln

CSR Bond Focus SDG Fonds

Jahresbericht  zum 31. August 2023

Tätigkeitsbericht

Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,

hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht des Fonds CSR Bond Focus SDG Fonds für das Geschäftsjahr vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2023 vor.

 

Das Portfoliomanagement des Fonds ist von der CSR Beratungsgesellschaft mbH, Hofheim/​Ts ausgelagert.

 

Der CSR Bond Focus SDG Fonds ist ein Sonstiges Sondervermögen, dass zu mindestens 51 Prozent seines Wertes aus verzinslichen Wertpapieren in- und ausländischer Emittenten bestehen muss. Mindestens 75 Prozent des Sondervermögens muss nachweislich zur Erreichung von einem oder mehreren der 17 „Sustainable Development Goals“ (SDG: UN-Ziele für Nachhaltige Entwicklung) der Vereinten Nationen beitragen. Bei der Auswahl der Emittenten und Wertpapiere, die über kein Rating verfügen, wird ein Screening-Verfahren angewandt, das berücksichtigen soll, dass die Emittenten der Wertpapiere über solidere und nachhaltigere Geschäftspraktiken als ihre Mitbewerber verfügen. Außerdem ist die Investition in Anleihen von öffentlichen Ausstellern und auch Unternehmen mit (Investment-Grade-) Rating möglich. Ausgeschlossen werden sollen hingegen Unternehmen/​Institutionen, die in Kontroversen verwickelt sind oder gegen international anerkannte ESG-Standards verstoßen, v.a. den UN Global Compact (Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung). Dies wird regelmäßig extern durch eine unabhängige Ratingagentur überprüft. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Insoweit sind im Rahmen vorgenannter Ausschlusskriterien Investitionen in Portfoliounternehmen, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von Atomenergie und Erdgas sowie Förderung von Uran oder Erdgas generieren, möglich. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, Derivate, sonstige Anlageinstrumente, unverbriefte Darlehensforderungen. Der Fonds soll überwiegend in Euro investieren. Derivate dürfen zur (Fremdwährungs-) Absicherung oder zur Steuerung der Duration eingesetzt werden.

 

 

Der Fonds ist an keine Benchmark gebunden. Je nach Marktlage kann er sowohl zyklisch als auch antizyklisch handeln.

 

 

Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:

 

Tageswert EUR Tageswert % FV
Renten in EUR 4.792.680,82 87,88 %
Fondsanteile 176.038,80 3,23 %
Kasse /​ Forder. u. Verbindl. 484.697,82 8,89 %
Summe 5.453.417,44 100,00 %

 

 

 

Die größten Einzelpositionen im Portfolio (gemessen am Tageswert in Euro) sind zum Berichtsstichtag:

 

Bezeichnung Tageswert % FV
PROCREDIT HOLDING 14/​24 8,80%
SCATEC 21/​25 FLR 5,27%
DT.BILDUNG STUD ANL13/​23 5,16%
KRED.F.WIED.18/​28 MTN 4,95%
TIER MOBIL. 20/​25 4,77%

 

 

Der Fonds hat im Geschäftsjahr einen Wertverlust in Höhe von -5,93 %erzielt.

 

Übersicht über die Wertentwicklung * :

* Berechnung der Wertentwicklung nach BVI-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags bzw. Rücknahmeabschlags und unter der Annahme der Reinvestition aller Ausschüttungen. Individuelle Kosten wie beispielsweise Gebühren, Provisionen und andere Entgelte sind in der Darstellung nicht berücksichtigt und würden sich bei Berücksichtigung negativ auf die Wertentwicklung auswirken. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

Performance im Fonds
September 22 -3,25%
Oktober 22 -3,26%
November 22 3,57%
Dezember 22 -2,86%
Januar 23 3,32%
Februar 23 -1,62%
März 23 1,56%
April 23 -0,97%
Mai 23 -0,13%
Juni 23 -1,52%
Juli 23 -0,33%
August 23 -0,30%
Geschäftsjahr -5,93%

 

 

Die durchschnittliche Volatilität des Fonds lag im Geschäftsjahr bei 6,14 %.

Im Berichtszeitraum wurde ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von -483.643,08Euro realisiert. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Renten, Investmentanteilen und Futures zurückzuführen.

Aus der im Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV genannten Verwaltungsvergütung der KVG zahlt die KVG eine Basisvergütung in Höhe von 28.880,89 EUR an den Asset Manager.

Die Berichtserstattung nach Offenlegungsverordnung sowie der EU-Taxonomieverordnung im Berichtszeitraum sind dem Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 202/​852 genannten Finanzprodukten“ zu entnehmen.

 

Die Wertentwicklung des Fonds kann durch folgende Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden:

Der Angriff Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 wirkt sich nach wie vor auch auf das Kapitalmarktumfeld aus. Insbesondere die Veränderung von Rohstoffpreisen als auch die allgemeine Risikoaversion durch mögliche weitere Eskalation oder Verknappung des Rohstoffangebots können zu stärkeren Schwankungen führen. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermögens hängen somit auch an Verlauf und Dauer des Krieges und den Handlungen der weiteren (geld-)politischen und wirtschaftlichen Akteure. Insofern unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung des Sondervermögens erhöhten Schwankungsrisiken.
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in ein Investmentvermögen typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Diese Risiken umfassen auch mögliche Auswirkungen aus Russlands Krieg gegen die Ukraine, wobei deren unklare noch nicht absehbare ökonomische Folgen diese Risiken zusätzlich negativ beeinflussen können:

Zinsänderungsrisiko
Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln.

Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile
Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den Fonds erworben werden (sogenannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist der Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt.
Offene Investmentvermögen, an denen der Fonds Anteile erwirbt, könnten zudem zeitweise die Rücknahme der Anteile aussetzen. Dann ist die Gesellschaft daran gehindert, die Anteile an dem Zielfonds zu veräußern, indem sie diese Auszahlung des Rücknahmepreises bei der Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des Zielfonds zurückgibt.

 

Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:

Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann die Gesellschaft gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls Verluste erleiden.

Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein.

Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden.

Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie.

Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar.

Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.

Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen.

Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden bzw. müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden.

Durch die Verwendung von Derivaten können potenzielle Verluste entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind und sogar die Einschusszahlungen überschreiten können. Bei außerbörslichen Geschäften, sogenannten over-the-counter (OTC)–Geschäften, können folgende Risiken auftreten:

Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesellschaft die für Rechnung des Fonds am OTC-Markt erworbenen Finanzinstrumente schwer oder gar nicht veräußern kann.

Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann aufgrund der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht möglich oder mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Eine Vermögensaufstellung über das Portfolio zum 31. August 2023 sowie eine Übersicht über während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, finden Sie auf den Folgeseiten dieses Berichts.

 

Anmerkungen

Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen.

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES FONDS KEINE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT.

Im Berichtszeitraum wurden keine Transaktionen für Rechnung des Fonds über Broker ausgeführt, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind.

 

Ergänzende Angaben nach der Aktionärsrichtlinie:
Portfolioumschlagsrate in Prozent 18,2549

Nähere Angaben hinsichtlich unseres Umgangs mit Stimmrechten, Interessenkonflikten sowie der mittel- und langfristigen Entwicklung der Investments bei der Anlageentscheidung finden Sie auf unserer Internetpräsens unter www.monega.de/​mitwirkungspolitik.

 

Vermögensübersicht

Kurswert % des
in EUR Fondsver-
mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 5.458.980,43 100,10
1. Aktien 0,00 0,00
2. Anleihen 4.792.680,82 87,88
Finanzsektor 1.121.227,36 20,56
Energiewerte 781.090,17 14,32
Technologie & Elektronik 708.321,10 12,99
Banking/​Bankwesen 504.330,80 9,25
Staatlich garantierte Anlagen 428.633,34 7,86
Regierungsanleihen 319.586,00 5,86
Anleihen supranationaler Organisationen 313.171,83 5,74
Reise & Freizeit 260.000,00 4,77
Transportwesen 167.980,00 3,08
Versorgungswerte 101.650,00 1,86
Gesundheitswesen 86.690,22 1,59
3. Derivate -8.100,00 -0,15
Zins-Derivate -8.100,00 -0,15
4. Forderungen 106.958,09 1,96
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen 0,00 0,00
6. Bankguthaben 391.402,72 7,18
7. Sonstige Vermögensgegenstände 176.038,80 3,23
Zielfondsanteile 176.038,80 3,23
Indexfonds 176.038,80 3,23
II. Verbindlichkeiten -5.562,99 -0,10
Sonstige Verbindlichkeiten -5.562,99 -0,10
III. Fondsvermögen 5.453.417,44 100,00 *)

Vermögensaufstellung

Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt
Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile 31.08.2023 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
bzw. Whg. im Berichtszeitraum mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Börsengehandelte Wertpapiere 2.283.692,89 41,88
Verzinsliche Wertpapiere
Euro 2.283.692,89 41,88
0​,​0​0​0​0 ​% ​L​A​W​I​.​R​E​N​T​E​N​B​K​. ​M​T​N ​V​.​2​1​-​3​1
XS2359292955
EUR 200.000 % 79,272 158.544,30 2,91
0​,​1​2​5​0 ​% ​B​A​Y​.​L​B ​M​T​N ​V​.​2​1​-​2​8
DE000BLB6JJ0
EUR 300.000 % 84,599 253.796,52 4,65
0​,​3​7​5​0 ​% ​L​B​B​W ​M​T​N ​S​.​8​2​2
DE000LB2CW16
EUR 200.000 % 75,437 150.874,28 2,77
0​,​5​0​0​0 ​% ​B​E​R​L​I​N ​H​Y​P ​V​.​1​9​-​2​9
DE000BHY0GA7
EUR 200.000 % 80,754 161.507,92 2,96
0​,​6​2​5​0 ​% ​S​N​C​F ​M​T​N ​V​.​2​0​-​3​0
FR0013507647
EUR 200.000 % 83,990 167.980,00 3,08
0​,​7​5​0​0 ​% ​K​F​W ​M​T​N ​V​.​1​8​-​2​8
DE000A2LQSH4
EUR 300.000 % 90,030 270.089,04 4,95
1​,​0​0​0​0 ​% ​E​I​B ​M​T​N ​V​.​1​9​-​4​2
XS1980857319
EUR 100.000 % 66,816 66.815,50 1,23
2​,​0​0​0​0 ​% ​N​I​E​D​E​R​L​A​N​D​E ​V​.​1​4​-​2​4
NL0010733424
EUR 100.000 100.000 % 98,790 98.790,00 1,81
2​,​7​5​0​0 ​% ​E​I​B ​M​T​N ​V​.​1​3​-​3​0
XS0960306578
EUR 250.000 % 98,543 246.356,33 4,52
4​,​1​2​5​0 ​% ​D​E​K​A​B​A​N​K ​M​T​N ​A​.​1​6​1
XS2660380622
EUR 100.000 100.000 % 99,660 99.660,00 1,83
4​,​7​5​0​0 ​% ​B​U​N​D ​V​.​9​8​-​2​8
DE0001135085
EUR 200.000 200.000 % 110,398 220.796,00 4,05
5​,​5​0​0​0 ​% ​V​E​O​L​I​A ​E​N​V​I​R​. ​M​T​N ​V​.​0​9​-​2​4
FR0010780528
EUR 100.000 100.000 % 101,050 101.050,00 1,85
6​,​3​1​5​0 ​% ​S​C​A​T​E​C ​F​R​N ​V​.​2​1​-​2​5
NO0010931181
EUR 300.000 % 95,811 287.433,00 5,27
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere 2.508.987,93 46,01
Verzinsliche Wertpapiere
Euro 2.508.987,93 46,01
0​,​0​0​0​0 ​% ​D​E​U​T​S​C​H​E ​L​I​C​H​T​M​I​E​T​E ​V​.​1​8​-​2​3
DE000A2G9JL5
EUR 400.000 % 4,500 18.000,00 0,33
0​,​0​0​0​0 ​% ​H​Y​L​E​A ​G​R​. ​V​.​1​7​-​2​2
DE000A19S801
EUR 200.000 % 0,300 600,00 0,01
3​,​8​7​5​0 ​% ​G​R​I​F​O​L​S ​E​S​C​R​.​I​S​S​. ​V​.​2​1​-​2​8
XS2393001891
EUR 100.000 100.000 % 86,690 86.690,22 1,59
4​,​2​0​0​0 ​% ​A​U​D​A​X ​R​E​N​O​V​A​B​L​E​S ​V​.​2​0​-​2​7
ES0236463008
EUR 300.000 % 65,159 195.477,17 3,58
5​,​0​0​0​0 ​% ​D​T​.​B​I​L​D​U​N​G ​S​T​U​D​I​E​N​F​D​. ​V​.​1​3​-​2​3
DE000A1YCQ86
EUR 285.000 % 98,750 281.437,50 5,16
5​,​0​0​0​0 ​% ​P​N​E ​V​.​2​2​-​2​7
DE000A30VJW3
EUR 150.000 % 101,500 152.250,00 2,79
5​,​5​0​0​0 ​% ​O​P​U​S​-​C​H​A​R​T​.​I​S​S​.​C​3​5 ​V​.​1​6​-​2​4
DE000A184F09
EUR 125.000 125.000 % 99,200 124.000,00 2,27
5​,​5​0​0​0 ​% ​S​U​N​F​A​R​M​. ​V​.​2​0​-​2​5
DE000A254UP9
EUR 231.000 % 97,510 225.248,10 4,13
6​,​0​0​0​0 ​% ​T​I​E​R ​M​O​B​. ​V​.​2​0​-​2​5
DE000A254RZ4
EUR 400.000 % 65,000 260.000,00 4,77
6​,​5​0​0​0 ​% ​A​F​R​I​C​A ​G​R​E​E​N​T​E​C ​A​S​S​E​T ​V​.​1​7​-​3​2
DE000A2GSGF9
EUR 150.000 % 92,000 138.000,00 2,53
6​,​5​0​0​0 ​% ​G​R​E​E​N​C​E​L​L​S ​V​.​2​0​-​2​5
DE000A289YQ5
EUR 150.000 150.000 % 87,988 131.982,00 2,42
6​,​5​0​0​0 ​% ​P​H​O​T​O​N ​E​N​. ​V​.​2​1​-​2​7
DE000A3KWKY4
EUR 80.000 % 58,650 46.920,00 0,86
6​,​5​0​0​0 ​% ​P​R​O​C​R​E​D​I​T ​H​O​L​D​. ​V​.​1​4​-​2​4
DE000A11QHV9
EUR 500.000 % 96,000 480.000,00 8,80
6​,​7​5​0​0 ​% ​R​E​C​O​N​C​E​P​T ​V​.​2​0​-​2​5
DE000A289R82
EUR 74.000 76.000 % 100,381 74.281,94 1,36
7​,​0​0​0​0 ​% ​P​A​U​L ​T​E​C​H ​V​.​2​0​-​2​5
DE000A3H2TU8
EUR 268.000 67.000 % 73,000 195.640,00 3,59
8​,​0​0​0​0 ​% ​S​O​W​I​T​E​C ​G​R​. ​V​.​2​3​-​2​8
DE000A30V6L2
EUR 100.000 100.000 % 98,461 98.461,00 1,81
Investmentanteile 176.038,80 3,23
Gesellschaftsfremde Investmentanteile
Euro 176.038,80 3,23
M​U​L​-​L​Y​X​O​R ​C​O​R​P​.​G​R​E​E​N ​B​D​.​D​R ​’​B​‘
LU2370241684
ANT 19.950 19.950 EUR 8,824 176.038,80 3,23
Summe Wertpapiervermögen 4.968.719,62 91,11
Derivate -8.100,00 -0,15
Zins-Derivate
Zinsterminkontrakte -8.100,00 -0,15
E​U​R​O​-​B​U​N​D​-​F​U​T​U​R​E ​0​9​/​​2​3
EUREX
STK 700.000 EUR -8.100,00 -0,15
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 391.402,72 7,18
Bankguthaben 391.402,72 7,18
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle
K​R​E​I​S​S​P​A​R​K​A​S​S​E ​K​Ö​L​N EUR 391.402,72 % 100,000 391.402,72 7,18
Sonstige Vermögensgegenstände 106.958,09 1,96
Z​I​N​S​A​N​S​P​R​Ü​C​H​E EUR 92.838,09 92.838,09 1,70
F​O​R​D​E​R​U​N​G​E​N ​A​U​S ​S​C​H​W​E​B​E​N​D​E​N ​G​E​S​C​H​Ä​F​T​E​N EUR 6.020,00 6.020,00 0,11
G​E​L​E​I​S​T​E​T​E ​V​A​R​I​A​T​I​O​N ​M​A​R​G​I​N EUR 8.100,00 8.100,00 0,15
Sonstige Verbindlichkeiten -5.562,99 -0,10
K​O​S​T​E​N​A​B​G​R​E​N​Z​U​N​G​E​N EUR -5.562,99 -5.562,99 -0,10
Fondsvermögen EUR 5.453.417,44 100,00*)
CSR Bond Focus SDG Fonds (A)
ISIN DE000A2PT145
Fondsvermögen (EUR) 5.453.417,44
Anteilwert (EUR) 77,66
Umlaufende Anteile (STK) 70.217,5170

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:
Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 31.08.2023 oder letztbekannte.

Marktschlüssel

b) Terminbörsen
EUREX Frankfurt/​Zürich – Eurex (Eurex DE/​Eurex Zürich)

Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der „Vermögensaufstellung“ und in den „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ enthalten.

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile Zugänge Abgänge
bzw. Whg.
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
Euro
0​,​0​0​0​0 ​% ​B​U​N​D ​V​.​2​0​-​3​0 DE0001030708 EUR 100.000
0​,​0​0​0​0 ​% ​E​U ​M​T​N ​V​.​2​0​-​3​0 EU000A283859 EUR 200.000
0​,​0​5​0​0 ​% ​D​Z ​B​A​N​K ​M​T​N ​A​.​1​5​3​6 DE000DFK0GB1 EUR 400.000
0​,​1​0​0​0 ​% ​E​U​R​O​F​I​M​A ​M​T​N ​V​.​2​0​-​3​0 XS2176621253 EUR 300.000
1​,​3​5​0​0 ​% ​I​R​L​A​N​D ​T​R​E​A​. ​V​.​1​8​-​3​1 IE00BFZRQ242 EUR 100.000
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
Euro
8​,​0​0​0​0 ​% ​A​G​R​I ​R​E​S​.​G​R​. ​V​.​2​1​-​2​6 DE000A287088 EUR 260.000
Investmentanteile
Gesellschaftsfremde Investmentanteile
Euro
M​U​L​-​L​Y​X​.​G​.​G​R​.​B​D​.​1​-​1​0​Y​(​D​R​)​U​. LU1981859819 ANT 14.000
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Gattungsbezeichnung Stück bzw. Volumen in
Anteile 1.000
bzw. Whg.
Terminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Gekaufte Kontrakte EUR 2.595
Basiswerte: (EURO-BUND-FUTURE 03/​23, EURO-BUND-FUTURE 06/​23, EURO-BUND-FUTURE 12/​22)

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

CSR Bond Focus SDG Fonds (A)

EUR
insgesamt
Anteile im Umlauf 70.217,5170
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 154.965,07
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 65.050,52
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 4.442,48
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 0,00
Summe der Erträge 224.458,07
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -0,01
2. Verwaltungsvergütung -56.933,74
3. Verwahrstellenvergütung -11.851,66
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -10.355,54
5. Sonstige Aufwendungen -21.628,82
Summe der Aufwendungen -100.769,77
III. Ordentlicher Nettoertrag 123.688,30
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 35.222,26
2. Realisierte Verluste -518.865,34
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -483.643,08
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -359.954,78
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -3.094,62
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 8.861,36
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 5.766,74
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -354.188,04

Entwicklungsrechnung

CSR Bond Focus SDG Fonds (A)

EUR
insgesamt
I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 6.359.848,04
1. Ausschüttung für das Vorjahr -97.138,91
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -440.002,65
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 1.800,22
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -441.802,87
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -15.101,00
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -354.188,04
davon nicht realisierte Gewinne -3.094,62
davon nicht realisierte Verluste 8.861,36
II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 5.453.417,44

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

CSR Bond Focus SDG Fonds (A)

31.08.2021 31.08.2022 31.08.2023
Vermögen in Tsd. EUR 10.632 6.360 5.453
Anteilwert in EUR 98,27 83,92 77,66

Verwendungsrechnung

CSR Bond Focus SDG Fonds (A)

EUR EUR
insgesamt pro Anteil
*) Die Zuführung aus dem Sondervermögen entspricht dem Betrag, um den die Gesamtausschüttung das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres und den Vortrag aus dem Vorjahr übersteigt.
Anteile im Umlauf 70.217,5170
I. Für die Ausschüttung verfügbar 119.369,78 1,70
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -359.954,78 -5,13
3. Zuführung aus dem Sondervermögen *) 479.324,56 6,83
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 0,00 0,00
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung 119.369,78 1,70
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2. Endausschüttung 119.369,78 1,70

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte
zugrundeliegende Exposure EUR 932.330,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen 91,11 %
Bestand der Derivate am Fondsvermögen -0,15 %

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.

Sonstige Angaben

CSR Bond Focus SDG Fonds (A)
ISIN DE000A2PT145
Fondsvermögen (EUR) 5.453.417,44
Anteilwert (EUR) 77,66
Umlaufende Anteile (STK) 70.217,5170
Ausgabeaufschlag bis zu 0,00%, derzeit 0,00%
Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 1,02%, derzeit 1,02%
Mindestanlagesumme (EUR) keine
Ertragsverwendung Ausschüttung

Angaben zum Bewertungsverfahren gemäß §§ 26-31 und 34 KARBV

Das im Folgenden dargestellte Vorgehen bei der Bewertung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens findet auch in Zeiten ggf. auftretender Marktverwerfungen i.Z.m. den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen waren nicht erforderlich.

Alle Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt (§§ 27, 34 KARBV).

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen (§§ 28, 34 KARBV). Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem zuletzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen, kündbare Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet (§§ 29, 34 KARBV). Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis gemäß festgelegtem Bewertungszeitpunkt (Vortag oder gleichtägig).

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung (§§ 28, 34 KARBV). Andere geeignete Verfahren kann die Verwendung eines von einem Dritten ermittelten Preises sein und unterliegt einer Plausibilitätsprüfung durch die KVG.

Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung in wesentlichem Umfang (mehr als 10 %).

Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile:

Investmentanteile Verwaltungsvergütung 1)
MUL-Lyx.G.Gr.Bd.1-10Y(DR)U. 0,25000 % p.a.
MUL-Lyxor Corp.Green Bd.DR ‚B‘ 0,20000 % p.a.

1) Von anderen Kapitalverwaltungsgegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften berechnete Verwaltungsvergütung.

Bei den Angaben zu Verwaltungsvergütungen handelt es sich um den von den Gesellschaften maximal belasteten Prozentsatz.
Quelle: WM Datenservice, Verkaufsprospekte

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge gezahlt.
Im Berichtszeitraum wurden keine Rücknahmeabschläge gezahlt.

Transaktionskosten EUR 2.291,77

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 1,80 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung

Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen:
Verwaltungsvergütung KVG EUR -56.933,74
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen:
Notar-, Anwalts- und Steuerberatungskosten EUR -12.640,85

Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB

Die nachfolgenden Informationen – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2022 betreffend das Geschäftsjahr 2022.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 gezahlten Vergütungen beträgt 4,23 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 41 Mitarbeiter.

Hiervon entfallen 3,37 Mio. EUR auf feste und 0,87 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Die Vergütungsangaben beinhalten dabei neben den an die Mitarbeiter ausgezahlten fixen und variablen Vergütungen individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschafts-
jahr der KVG gezahlten Vergütung an Mitarbeiter
(in Mio. EUR) EUR 4,23
davon fix EUR 3,37
davon variabel EUR 0,87
Zahl der begünstigten Mitarbeiter inkl. Geschäftsführer: 41
Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2022
von der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker
(in Mio. EUR) EUR 3,50
davon an Geschäftsführer EUR 1,00
davon an sonstige Führungskräfte EUR 1,41
davon an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion* EUR 2,18
davon an übrige Risktaker EUR 0,84

*Hinweis: Soweit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern mit Kontrollfunktion Personenidentität besteht, werden die entsprechenden Vergütungen in beiden Positionen und damit doppelt ausgewiesen.

Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2022 von der KVG gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter in der gleichen Einkommensstufe wie Risktaker (in Mio. EUR): 0,31

Die Vergütungen der Mitarbeiter folgen einer festgelegten Vergütungspolitik, deren Grundsätze als Zusammenfassung auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht werden. Sie besteht aus einer festen Vergütung, die sich bei Tarifangestellten nach dem Tarifvertrag und bei außertariflichen Mitarbeitern nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag richtet. Darüber hinaus ist für alle Mitarbeiter grundsätzlich eine variable Vergütung vorgesehen, die sich an dem Gesamtergebnis des Unternehmens und dem individuellen Leistungsbeitrag des einzelnen Mitarbeiters orientiert. Je nach Geschäftsergebnis bzw. individuellem Leistungsbeitrag kann die variable Vergütung jedoch auch komplett entfallen. Der Prozess zur Bestimmung der individuellen variablen Vergütung folgt einem einheitlich vorgegebenen Prozess in einer jährlich stattfindenden Beurteilung mit festen Beurteilungskriterien. Zusätzlich werden allen Mitarbeitern einheitlich Förderungen im Hinblick auf vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorge, Versicherungsschutz, öffentlichen Nahverkehr etc. angeboten. Mitarbeiter ab einer bestimmten Karrierestufe haben zudem einen Anspruch auf Gestellung eines Dienstwagens gemäß der geltenden CarPolicy der Gesellschaft.

Die Vergütungspolitik wurde im Rahmen eines jährlichen Reviews überprüft.

Angaben zur Vergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Die Auslagerungsunternehmen haben folgende Informationen veröffentlicht bzw. bereitgestellt:

CSR Beratungsgesellschaft mbH
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Auslagerungsunternehmen gezahlten Mitarbeitervergütung (EUR) 1.184.116,17
davon feste Vergütung (EUR) 1.184.116,17
davon variable Vergütung (EUR) 0,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen (EUR) 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 11,00

Zusätzliche Informationen

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regelungen gelten 0,00 %

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Im Geschäftsjahr haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

keine Änderung

Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 3,00
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode 1,07
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 2,00
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode 1,07

Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in einen AIF typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Diese Risiken umfassen auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen i. Z. m. makroökonomischen Rahmenbedingungen:

Kapitalmarktrisiko: Die Ertragsentwicklung des Fonds hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der Lage der Weltwirtschaft und von den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Länder beeinflusst werden.

Aktienanteil: Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen.

Zinsänderungsrisiko: Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist das Risiko verbunden, dass sich das Marktzinsniveau während der Haltezeit der Papiere verändert. Bei steigendem Marktzins fällt der Kurs des Papiers, bei fallendem Marktzins steigt er umgekehrt an.

Kreditrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Anleihen an. Deren Aussteller können insolvent werden, wodurch die Anleihen ihren Wert ganz oder zum Großteil verlieren.

Währungsrisiko: Basiswährung des Fonds ist EUR. Der Fonds investiert auch in Instrumente, die in anderen Währungen denominiert sind. Hieraus folgt ein Wechselkursrisiko. Ist die Heimatwährung des Anlegers nicht EUR, kann für ihn hieraus ein zusätzliches Wechselkursrisiko resultieren.

Liquiditätsrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Papieren an, die nicht an einer Börse oder einem ähnlichen Markt gehandelt werden. Es kann schwierig werden, kurzfristig einen Käufer für diese Papiere zu finden. Dadurch kann das Risiko einer Aussetzung der Anteilrücknahme steigen. Der Fonds enthält Anteile an offenen Immobilienfonds, die sich in Abwicklung befinden.

Risiken aus Derivateeinsatz: Der Fonds setzt Derivategeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher.

Da der Fonds zu einem maßgeblichen Teil auch in börsennotierte Wertpapiere investiert, entsteht aus der operativen Tätigkeit des Fonds grundsätzlich zudem ein allgemeines Kapitalmarktrisiko.

Die Anlagestrategie des Fonds kann sich innerhalb der vertraglich und gesetzlich zulässigen Grenzen jederzeit ändern. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik tatsächlich erreicht werden.

Zur Steuerung dieser Risiken setzt die Gesellschaft im Rahmen ihrer Risikomanagementsysteme den einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung ein.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
CSR Bond Focus SDG Fonds 529900AQMNGH4I6Z6652

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Nachhaltiges Investitionsziel

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[X] Ja [ ] Nein
[X] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: 55,00% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[X] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: 58,00% [ ] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

Inwieweit wurde das nachhaltige Investitionsziel dieses Finanzprodukts erreicht?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die nachhaltigen Ziele dieses Finanzprodukts erreicht werden.

 

Dieses Finanzprodukt tätigte im Rahmen seiner Anlagestrategie zu 75 Prozent nachhaltigkeitsbezogene Investitionen in Vermögensgegenstände, welche den nachfolgend näher beschriebenen Merkmalen entsprechen. Bei 54,88 Prozent dieser Anlagen handelte es sich um „nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie- und Offenlegungsverordnung“. Die Einhaltung der Anlagegrenzen wurde laufend über entsprechende Positiv- bzw. Negativlisten durch das Fonds- und Risikomanagement der Monega KAG geprüft. Im Einzelnen wurden folgende ökologische bzw. soziale Ziele verfolgt: Mindestens 75 Prozent des Sondervermögens muss nachweislich zur Erreichung von einem oder mehreren der 17 „Sustainable Development Goals“ (SDG: UNZiele für Nachhaltige Entwicklung) der Vereinten Nationen beitragen. Bei der Auswahl der Emittenten und Wertpapiere, die über kein Rating verfügen, wird ein Screening-Verfahren angewandt, das berücksichtigen soll, dass die Emittenten der Wertpapiere über solidere und nachhaltigere Geschäftspraktiken als ihre Mitbewerber verfügen. Außerdem ist die Investition in Anleihen von öffentlichen Ausstellern und auch Unternehmen mit (Investment-Grade-)Rating möglich. Ausgeschlossen werden sollen hingegen Unternehmen/​Institutionen, die in Kontroversen verwickelt sind oder gegen international anerkannte ESG-Standards verstoßen, v.a. den UN Global Compact (Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung). Dies wird regelmäßig extern durch eine unabhängige Ratingagentur überprüft. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Für das Sondervermögen wurde kein Referenzwert (Index) zur Erreichung des nachhaltigen Investitionszieles festgelegt. Die ökologischen und sozialen Investitionsziele wurden im Berichtszeitraum voll erfüllt.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Zur Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Investitionsziele wandte das OGAW-Sondervermögen anerkannte Verfahren an, insbesondere ein umfassendes ESG-Screening der Emittenten. Hierzu analysiert der Fondsmanager Emittenten, basierend auf der ESG- und Nachhaltigkeitsmethodik eines externen, auf Nachhaltigkeitsanalyse spezialisierten Anbieters, welcher die Einhaltung der festgelegten ESG-Kriterien auch regelmäßig überprüft und testiert. Über Ausschlusskriterien wird zudem sichergestellt, dass nicht in Emittenten investiert wird, die über festgelegte Umsatzschwellen hinweg in bestimmten kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact begehen. Unternehmen und Aussteller, die einer nachhaltigen Entwicklung schaden, werden über die Anwendung von umsatzbezogenen sektoralen Ausschlusskriterien konsequent gemieden; diese sind: kontroverse Waffen (Umsatzschwelle: 0 Prozent), konventionelle Waffen, Tabak, Atomkraft, Alkohol, Pornografie, Glückspiel (Umsatzschwelle jeweils 5 Prozent) und Kohle (für Kohleförderung gilt eine Umsatzschwelle von 5, für Kohleverstromung eine Umsatzschwelle von 10 Prozent). Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Im Berichtszeitraum konnten keine Verstöße gegen die angewandten Nachhaltigkeitsindikatoren festgestellt werden.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Zum aktuellen Berichtszeitpunkt liegen keine vergleichbaren Zeiträume in der Vergangenheit vor.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Wie haben die nachhaltigen Anlagen keinem der nachhaltigen Anlageziele erheblich geschadet?
Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen ökologischer oder sozialer nachhaltiger Anlageziele durch die nachhaltigen Investitionen, wurden die durch MSCI ESG Research LLC und andere ESG-Ratinganbieter verfügbaren Daten in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren laufend überwacht und ausgewertet.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Bei den Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact (PAI)) handelt es sich um 18 verpflichtende Kennzahlen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Gute Unternehmensführung sowie 46 weiteren freiwilligen, vordefinierten Indikatoren, die nachteilige Auswirkungen des Finanzproduktes auf Umwelt und Gesellschaft abbilden sollen. Die verpflichtenden Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden sehr gut durch die Einhaltung internationaler Normen repräsentiert. So wurden Themen wie Biodiversität, Energieverbrauch, Wasserverschmutzung (Umwelt), Einhaltung und Förderung von Menschenrechten, Beachtung von Arbeitsnormen wie z.B. faire Bezahlung und gute Unternehmensführung durch Beachtung der UN Global Compact Regeln und eines Kontroversenscreenings des externen ESG-Datenanbieters MSCI ESG Research LLC, das speziell auf die Themengebiete der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gerichtet ist, laufend geprüft. Weitergehende Arbeitsnormen stellte der Kriterienkatalog der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO) zur Verfügung. Bei den Methoden zur Analyse von guter Unternehmensführung wurden häufig Werte (sogenannte „Scores“ bzw. „Flags“) aus mehreren Kriterien gebildet, wobei jeder Einzelwert keine schlechte Beurteilung aufweisen durfte.
Wurden nachhaltige Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang gebracht?
Ja, die nachhaltigen Investitionen waren zu jedem Zeitpunkt im Einklang mit den 10 Prinzipien des UN-Global Compact und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die laufend über die Nachhaltigkeitsfaktoren Wasser, Abfall, Biodiversität, Soziales und Beschäftigung berücksichtigt wurden. Die nachhaltigen Investitionen waren ebenfalls im Einklang mit den Grundprinzipien und Rechten aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind. Die Einhaltung wurde laufend über entsprechende Positiv- bzw. Negativlisten durch das Fonds- und Risikomanagement überwacht. Ausführliche Informationen zu dem Investitionsprozess finden Sie unter www.monega.de/​nachhaltigkeit.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact (PAI)) wurden durch eine entsprechende Nachhaltigkeitsanalyse berücksichtigt. Dabei wurde überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf die PAI haben können. Die Ergebnisse, welche die ökologische und soziale Leistung eines Wertpapieremittenten sowie dessen Corporate Governance (sogenannte ESG-Kriterien für die entsprechende englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance) umfassen, wurden systematisch im gesamten Investmentprozess berücksichtigt und dokumentiert. Diese ESG-Analyse basiert sowohl auf umfangreichen Nachhaltigkeitsdaten von Murphy u. Spitz Green Research sowie eines namhaften Anbieters von ESG-Research, allgemeinen Screeningkriterien sowie einer Überwachung der Verletzung globaler Normen (z.B. UNGC, ILO) als auch weiteren Screeningkriterien (z.B. Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Ad-Hoc-Mitteilungen etc.) von Normverletzungen.

 

Was waren die Hauptinvestitionen bei diesem Finanzprodukt?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der Investitionen entfiel, die im Bezugszeitraum mit dem Finanzprodukt getätigt wurden: 01.09.2022 – 31.08.2023

 

In der Tabelle werden die Investitionen aufgeführt, die zum Berichtsstichtag den größten Anteil am Gesamtvolumen der Investitionen des Sondervermögens hatten.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
PROCREDIT HOLDING 14/​24 (DE000A11QHV9) Financial Services 8,80% Deutschland
KK-EUR-709700 (KK-EUR-709700) Andere Investitionen 7,29% Deutschland
SCATEC 21/​25 FLR (NO0010931181) Technology u. Electronics 5,27% Norwegen
DT.BILDUNG STUD ANL13/​23 (DE000A1YCQ86) Financial Services 5,16% Deutschland
KRED.F.WIED.18/​28 MTN (DE000A2LQSH4) Government Guaranteed 4,95% Deutschland
TIER MOBIL. 20/​25 (DE000A254RZ4) Leisure 4,77% Deutschland
BAY.LDSBK.MTI 21/​28 (DE000BLB6JJ0) Banking 4,65% Deutschland
EIB EUR.INV.BK 13/​30 MTN (XS0960306578) Supranational 4,52% Europäische Investitionsbank
SUNFARMING IHS 20/​25 (DE000A254UP9) Technology u. Electronics 4,13% Deutschland
BUNDANL.V.98/​07.28 II (DE0001135085) Sovereign 4,05% Deutschland
PAUL TECH AG IHS.20/​25 (DE000A3H2TU8) Technology u. Electronics 3,59% Deutschland
AUDAX RENOVA 20/​27 (ES0236463008) Energy 3,58% Spanien
MUL-LYX.C.GR.BD BEOA (LU2370241684) Funds 3,23% Luxemburg
SNCF 20/​30 MTN (FR0013507647) Transportation 3,08% Frankreich
BERLIN HYP AG IS 19/​29 (DE000BHY0GA7) Financial Services 2,96% Deutschland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus
Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitragen. Dieses Finanzprodukt tätigte im Rahmen seiner Anlagestrategie zu 75 Prozent nachhaltigkeitsbezogene Investitionen in Vermögensgegenstände, welche den oben näher beschriebenen Merkmalen entsprachen. Soweit es sich bei einem Teil dieser Anlagen um „nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie- und Offenlegungsverordnung“ handelt, wird deren prozentualer Mindestanteil in dieser Anlage entsprechend ausgewiesen. Welche anderen Investitionen getätigt wurden klärt die Frage “Welche Investitionen wurden als “nicht nachhaltig“ eingestuft, was war ihr Zweck und gab es irgendwelche Mindestgarantien für Umwelt und Soziales?

#1 Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

#2 Nicht nachhaltige Investitionen umfasst Investitionen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Investionen wurden in den folgenden Wirtschaftsektoren getätigt.
Sektor Anteil
Bonds/​Banking 9,25%
Bonds/​Energie 14,32%
Bonds/​Financial Services 20,56%
Bonds/​Goverment Guaranteed 7,86%
Bonds/​HealthCare 1,59%
Bonds/​Leisure 4,77%
Bonds/​Sovereign 5,86%
Bonds/​Supranational 5,74%
Bonds/​Technology u. Electronics 12,99%
Bonds/​Transportation 3,08%
Bonds/​Utility 1,86%
Funds 3,23%
Andere Investitionen 7,29%
Inwieweit wurden nachhaltige Investitionen mit ökologischer Zielsetzung mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht?
Der Fonds tätigte zu 7 Prozent Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel im Sinne der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“).

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Wirtschaftstätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert ?
[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein
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Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung links am Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z. B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in grüner Farbe. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Im Berichtszeitraum lagen dem Fondsmanager nicht genügend zuverlässige, aktuelle und überprüfbare Daten vor, um den Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind, vollumfänglich gem. Offenlegungsverordnung zu bewerten.
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden
Der Anteil nachhaltiger Investitionen, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren, betrug im Berichtszeitraum 48 Prozent.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Der Anteil sozial nachhaltiger Investitionen betrug im Berichtszeitraum 58 Prozent.
Welche Investitionen fallen unter “#2 Nicht nachhaltige Investitionen“, welcher Anlagezweck wird mit ihnen verfolgt und gibt es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter „#2 nicht nachhaltige Investitionen“ fielen alle Investitionen, für die nicht ausreichend Daten zur Bewertung vorliegen sowie Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Als „nicht nachhaltig“ werden daher auch nachhaltigkeitsbezogene Investitionen gewertet, die den unter der Frage „Inwieweit wurde das nachhaltige Anlageziel dieses Finanzprodukts erreicht?“ beschriebenen Merkmalen entsprechen. Im Rahmen dieser Merkmale gab es für diese Investitionen Mindestgarantien in Form von den aufgeführten Ausschlusskriterien für Umwelt und Soziales.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels ergriffen?

Um das Ziel der nachhaltigen Investitionen während des Berichtszeitraums zu erreichen, investierte der Fonds in Wertpapiere, deren Emittenten nachweislich zur Erreichung von einem oder mehreren der 17 „Sustainable Development Goals“ (SDG: UN-Ziele für Nachhaltige Entwicklung) der Vereinten Nationen beitragen. Bei der Auswahl der Emittenten und Wertpapiere, die über kein Rating verfügen, wird ein Screening-Verfahren angewandt, das berücksichtigen soll, dass die Emittenten der Wertpapiere über solidere und nachhaltigere Geschäftspraktiken als ihre Mitbewerber verfügen. Außerdem ist die Investition in Anleihen von öffentlichen Ausstellern und auch Unternehmen mit (Investment-Grade-)Rating möglich. Ausgeschlossen werden sollen hingegen Unternehmen/​Institutionen, die in Kontroversen verwickelt sind oder gegen international anerkannte ESG-Standards verstoßen, v.a. den UN Global Compact (Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung). Dies wird regelmäßig extern durch eine unabhängige Ratingagentur überprüft. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Für das Sondervermögen wurde kein Referenzwert (Index) zur Erreichung des nachhaltigen Investitionszieles festgelegt. Die ökologischen und sozialen Investitionsziele wurden im Berichtszeitraum voll erfüllt.

 

 

Köln, den 22.02.2024

Monega
Kapitalanlagegesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens CSR Bond Focus SDG Fonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. August 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 22. Februar 2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schobel Wirtschaftsprüfer

Möllenkamp Wirtschaftsprüfer

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