In einem bedeutenden Schritt im Kampf gegen Zwangsarbeit haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten auf ein Gesetz geeinigt, das den Verkauf von Produkten aus Zwangsarbeit in der EU verbietet. Gemäß der Vereinbarung sollen Produkte, bei denen entlang der Lieferkette Zwangsarbeit festgestellt wird, vom Markt genommen werden. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung dieser Verordnung zu unterstützen. Die endgültige Zustimmung zur Regelung steht noch aus und muss sowohl vom EU-Parlament als auch vom Rat erfolgen.