Die Bundesnetzagentur sieht sich auf einen umfangreichen juristischen Kampf mit der von Elon Musk geführten Plattform X eingestellt. Dieser Konflikt entzündete sich insbesondere nach Musks Übernahme, unter dessen Leitung die Plattform verstärkt in die Kritik geraten ist, nicht ausreichend gegen Hassrede und Desinformation vorzugehen. Behördenchef Müller äußerte gegenüber dem „Spiegel“ die Erwartung, dass dieser Fall möglicherweise bis zum Europäischen Gerichtshof getragen werden muss, um eine Lösung zu finden.
Der Kern des Disputs dreht sich um den Vorwurf der Desinformation, wobei das Auswärtige Amt eine signifikante pro-russische Desinformationskampagne aufdeckte, die über 50.000 gefälschte Nutzerkonten auf der Plattform X verbreitete. Dies wirft nicht nur Fragen bezüglich der Verantwortung von sozialen Medienplattformen im Umgang mit gefälschten Inhalten und Propaganda auf, sondern auch über die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Rolle der Plattformbetreiber in der politischen Einflussnahme.
Die Auseinandersetzung zwischen der Bundesnetzagentur und X verdeutlicht die zunehmende Bedeutung der Regulierung digitaler Plattformen in der modernen Informationsgesellschaft. Dabei stehen nicht nur nationale Behörden vor der Herausforderung, mit den schnelllebigen Entwicklungen der Technologie und den damit verbundenen gesellschaftlichen Auswirkungen Schritt zu halten, sondern auch internationale Gerichtsinstanzen, die möglicherweise als letzte Instanz in solchen grundlegenden Fragen angerufen werden.