Schwangere:
Anspruch auf zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen pro Jahr
Größere Behandlungen nur im Notfall
Amalgam-Füllungen verboten, alternative Füllungen kostenlos
Spezielle Prophylaxe-Maßnahmen (z.B. professionelle Zahnreinigung) müssen selbst bezahlt werden
Kinder:
Sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zwischen dem 6. Lebensmonat und dem 6. Lebensjahr
Zweimal pro Halbjahr Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung bis zum 34. Lebensmonat
Ab dem 6. Lebensjahr: halbjährliche Kontrolluntersuchungen
Versiegelung der bleibenden Backenzähne
Kinder mit hohem Kariesrisiko: zusätzliche Fluoridlackbehandlung
Pflegebedürftige:
Anspruch auf aufsuchende zahnmedizinische Betreuung (zu Hause oder im Pflegeheim)
Videosprechstunden mit Zahnärzt:innen
Regelmäßige Kontrolle von Zähnen und Zahnfleisch
Entfernung von Zahnbelag
Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans
Aufklärung zur Mundgesundheit
Weitere Informationen:
Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung: https://www.kzbv.de/auf-einen-blick.1565.de.html
Website des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen: https://www.gkv-spitzenverband.de/
Zu beachten:
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen können sich ändern.
Bei privat Versicherten richten sich die Leistungen nach dem jeweiligen Tarif.
Wichtig:
Regelmäßige Zahnpflege ist wichtig für die Gesundheit von Zähnen und Zahnfleisch.
Schwangere, Kinder und Pflegebedürftige haben Anspruch auf besondere zahnärztliche Leistungen.
Bei Fragen zu den Leistungen der Krankenkassen sollten sich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden.