Start Allgemein Bestpreis

Bestpreis

89
geralt (CC0), Pixabay

Das Versprechen klingt verführerisch und ist doch in der Realität oft eine leere Hülle: Bestpreisgarantien locken Kunden mit der Zusicherung des günstigsten Angebots auf dem Markt, doch nicht selten scheitern diese Versprechen an ihrer Einlösung. Ein aktuelles Beispiel für dieses Dilemma ist der Fall des Möbelhauses Möbel Rieger, das mit einer uneingeschränkten Bestpreisgarantie für Aufsehen sorgte. Der Stein des Anstoßes war ein Esstisch, beworben zu einem Preis von 1.800 Euro, für den das Möbelhaus versprach, jede Preisdifferenz zu unterbieten, sollte anderswo ein günstigeres Angebot vorliegen.

Als ein Kunde Möbel Rieger auf die Probe stellte und ein Konkurrenzangebot von 1.600 Euro präsentierte, weigerte sich das Unternehmen jedoch, die versprochene Differenz von 200 Euro zu erstatten. Diese Praxis, lockende Werbeversprechen nicht zu erfüllen, stieß bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf scharfe Kritik. Matthias Bauer, Leiter der Abteilung Bauen, Wohnen und Energie, brandmarkte das Verhalten des Möbelhändlers als irreführend und rechtlich unzulässig.

In der Folge sah sich Möbel Rieger durch die Verbraucherzentrale dazu gedrängt, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich zu verpflichten, in Zukunft nicht mehr mit einer Bestpreisgarantie zu werben, sofern diese nicht gewährleistet werden kann. Matthias Bauer unterstreicht die Bedeutung von Ehrlichkeit in der Werbung und mahnt, dass falsche Werbeversprechen weit mehr als nur Bagatellen seien und ein verbreitetes Problem darstellen, das nicht nur im Möbelhandel, sondern branchenübergreifend anzutreffen ist.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich durch derartige Werbepraktiken getäuscht fühlen, haben die Möglichkeit, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden und Beschwerde einzulegen. Es ist ein Appell für mehr Transparenz und Verlässlichkeit in der Werbung, der die Notwendigkeit unterstreicht, dass Unternehmen ihre Versprechen ernst nehmen und einhalten müssen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein