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Staatsanwaltschaft Osnabrück

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Osnabrück

Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

NZS 521 Js 27812/​19 VRs – 22.02.2024

Die Angeklagten entfernten am Montag den 13.05.2019 auf dem Parkplatz Harmannsbrunnen in Osnabrück im PKW Daimler E320 mit lettischer Zulassung Sicherungsetiketten von ihnen zuvor an einem unbekannten Ort entwendeten Bekleidungsstücken. Zudem bewahrten sie im PKW diverse zuvor an einem unbekannten Ort entwendeten Hygieneartikel auf.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Osnabrück wegen gemeinschaftlichen Betrugs (Az. 216 Ds 245/​19 – 521 Js 27812/​19) gegen R. B. und P. B. Diese ist rechtskräftig seit dem 04.03.2020. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

Auf Grund dieser Entscheidung können Sie den Anspruch auf Rückgewähr folgender Gegenstände geltend machen:

1 Rasierer Gillette Fusion

1 Packung Rasierklingen Gillette Skinguard

1 Zahnbürste elektr. Dr. Best.

Preparierte Umhängetasche

Preparierte Tasche

20 Rasierklingen Wilkinson Sward Hydro 8.1

Rasierklingen Gilette Venus comfort 8er Pack 3 Stück

Rasierklingen Gillette Venus sensitive extra 4er Pack. 3 Stück

Rasierklingen Gillette Venus Swirl 3er Pack. 1 Stück

Rasierklingen Gillette Venus smooth 8er Pack 3 Stück

Rasierklingen Wilkinson Sword quattro 6er pack 8 Stück

Rasierklingen Gillette Venus extra smooth 4er Pack. 3 Stück

2 x Trimmer/​Rasierer Phillips One Blade

Aufsteckbürste elektrische Zahnbürste Phillips Sonicare C1 pro 4er Pack 6 Stück

2 Aufsteckbürsten Philips Sonicare W 2

3er Pack Unterhosen Calvin Klein Cotton strech classic

1 Shirt und 1 Jacke G-Star Raw Bekleidung

3 Seitenschneider

3 Sicherungsetiketten

1 Handy Sony Ericsson (Display beschädigt)

1 Samsung Smartphone, Gold

Tüte mit 7 Parfümtestern

1 Smartphone, Display gerissen

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:

Der eingezogene Gegenstand wird dem Verletzten (bzw. dessen Rechtsnachfolger) zurückübertragen bzw. herausgegeben, sofern diesem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten erwachsen ist (§ 459h Abs. 1 StPO).

Die Rückübertragung oder Herausgabe an den Verletzten (oder seinen Rechtsnachfolger) erfolgt nur dann, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet (§ 459j Abs. 1 StPO).
Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist ist dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 459j Abs. 4 StPO).
Zudem bleibt es dem Verletzten (oder seinem Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO).

Ergibt sich die Anspruchsberechtigung des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der eingezogene Gegenstand an den Antragsteller zurückübertragen oder herausgegeben. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Rückübertragung oder Herausgabe versagen, sofern der Antragsteller seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459j Abs. 2 StPO). Der von der Einziehung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Rückübertragung oder Herausgabe – soweit möglich – angehört (§ 459j Abs. 3 StPO).

Sollten Sie bereits im Ermittlungsverfahren Ansprüche angemeldet haben, hat diese Anmeldung weiterhin Bestand. Gegebenenfalls ist eine ergänzende Anmeldung möglich.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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