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Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei BBR aus Düseldorf
Hamburg

Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei BBR aus Düseldorf

Fotocitizen (CC0), Pixabay

Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski zur Situation bei CS Asset Student Living GmbH

Interviewer: Herr Borowski, vielen Dank, dass Sie sich heute die Zeit nehmen. Die CS Asset Student Living GmbH hat kürzlich ihre Anleihegläubiger zu einer wichtigen Abstimmung aufgefordert. Können Sie uns die Hintergründe dazu erläutern?

Sascha Borowski: Natürlich, es freut mich, hier sein zu dürfen. Die CS Asset Student Living GmbH steht vor einer entscheidenden Weichenstellung. Die Gesellschaft hat ihre Anleihegläubiger dazu aufgerufen, über eine Verlängerung der Laufzeit ihrer Unternehmensanleihe 2022/2024 bis zum 31. Dezember 2024 und eine Erhöhung des Zinssatzes auf 16,24 % p.a. zu entscheiden. Zusätzlich sind weitere Maßnahmen wie die Bestellung einer neuen Grundschuld und die Einführung zusätzlicher Kündigungsrechte vorgeschlagen.

Interviewer: Was sollten Anleihegläubiger in dieser Situation beachten?

Sascha Borowski: Anleihegläubiger sollten sehr vorsichtig sein. Die vorgeschlagenen Änderungen sind signifikant, insbesondere die deutliche Zinserhöhung. Es ist wichtig, dass die Gläubiger verstehen, warum diese Maßnahmen vorgeschlagen werden und wie die finanzielle Situation der Emittentin tatsächlich aussieht. Transparente und belastbare Informationen sind hier das A und O.

Interviewer: Sie sprechen auch die Wahl eines gemeinsamen Vertreters an. Warum ist das wichtig?

Sascha Borowski: Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ist ein bewährtes Mittel in der Restrukturierung von Anleihen. Dieser kann sich ein umfassendes Bild der Lage machen und auf Augenhöhe mit der Emittentin verhandeln. Ohne einen solchen Vertreter sind die Anleihegläubiger im Nachteil, besonders wenn sie nicht vollständig über die Situation des Unternehmens informiert sind.

Interviewer: Wer trägt die Kosten für den gemeinsamen Vertreter?

Sascha Borowski: Das ist eine wichtige Frage. Die Kosten, einschließlich einer angemessenen Vergütung des gemeinsamen Vertreters, werden von der Emittentin getragen. Für die Anleihegläubiger entstehen keine direkten Kosten. Es ist also eine kostenneutrale Möglichkeit für die Gläubiger, sich effektiv zu organisieren und ihre Interessen zu vertreten.

Interviewer: Herr Borowski, Sie haben umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich. Können Sie uns etwas über Ihre Arbeit und Erfolge erzählen?

Sascha Borowski: Mit über 15 Jahren Erfahrung in Bank- und Kapitalmarktrecht habe ich zahlreiche Investoren unterstützt, sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen. Als gemeinsamer Vertreter in verschiedenen Verfahren, wie beispielsweise bei der mybet SE, konnten wir teilweise erhebliche Befriedigungen für Anleihegläubiger erreichen. Unsere Kanzlei BBR Buchalik Brömmekamp wurde für unsere Arbeit im Insolvenz- und Sanierungsbereich mehrfach ausgezeichnet.

Interviewer: Abschließend, welche Empfehlung würden Sie den Anleihegläubigern der CS Asset Student Living GmbH geben?

Sascha Borowski: Anleihegläubiger sollten sich nicht vorschnell entscheiden und alle verfügbaren Informationen sorgfältig prüfen. Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters kann dabei ein wichtiger Schritt sein, um ihre Interessen effektiv zu vertreten und die bestmöglichen Bedingungen in der Restrukturierung zu erreichen.

Interviewer: Herr Borowski, vielen Dank für dieses informative Gespräch und Ihre wertvollen Einblicke.

Sascha Borowski: Es war mir eine Freude. Danke, dass ich hier sein durfte.

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