In einem kürzlich ergangenen Beschluss hat das Kammergericht Berlin die Revision eines 62-jährigen Klimaaktivisten zurückgewiesen und damit die Verurteilung wegen Nötigung bestätigt. Der Aktivist hatte im Februar 2022 an einer Straßenblockade der Gruppe „Aufstand der letzten Generation“ teilgenommen, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führte. Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe verurteilt, eine Berufung führte zur Reduzierung der Tagessätze, ohne das Schuldspruch zu ändern.
Das Kammergericht betonte in seiner Entscheidung, dass die Bewertung der Nötigung stets von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängt. Die Abwägungskriterien wie Ankündigung, Dauer, Art und Ausmaß der Blockade sowie die Motive und Ziele der Demonstration dienen dabei als Orientierung, stellen jedoch keine abschließende Liste dar.
Die endgültige Entscheidung besiegelt die Rechtsauffassung der Vorinstanzen und verpflichtet den Angeklagten zur Zahlung einer Geldstrafe von insgesamt 600 Euro. Damit wird deutlich, dass die Justiz bei der Beurteilung von Protestaktionen eine differenzierte Betrachtung anlegt und gleichzeitig die Grenzen der Versammlungsfreiheit aufzeigt.