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Demonstration findet Grenzen

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 21. Februar 2024 festgelegt, dass die für den 24. Februar 2024 im Zuge einer Demonstration geplante Projektion von Bildern und Videos auf das Gebäude der Botschaft der Russischen Föderation nicht stattfinden darf. Der Organisator der Demonstration hatte zuvor versucht, mittels eines Eilantrags beim Verwaltungsgericht eine Genehmigung für die Projektion zu erlangen, scheiterte jedoch.

Die Gerichte begründeten ihre Entscheidung mit dem Verweis auf den völkerrechtlichen Schutz, der diplomatischen Vertretungen zusteht. Demnach verletze die Nutzung der Botschaftsfassade als Projektionsfläche ohne ausdrückliche Erlaubnis der Botschaft deren Frieden und Würde. Die Gerichte stellten klar, dass das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in diesem Fall nicht ausreicht, um eine derartige Aktion zu rechtfertigen.

Diese Entscheidung, die keine weitere Anfechtung zulässt, unterstreicht die Bedeutung des diplomatischen Schutzes und setzt klare Grenzen hinsichtlich der Ausdrucksformen bei öffentlichen Demonstrationen. Sie betont die Notwendigkeit, auch im Rahmen von Protesten die Rechte und den Schutz diplomatischer Einrichtungen zu wahren.

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