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Beschwerde erfolgreich

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Erfolg für Naturschutzverbände bei Pankower Bauvorhaben für Geflüchtete

In einer aktuellen Wendung bezüglich der geplanten Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete in Pankow hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 23. Februar 2024 eine entscheidende Entscheidung getroffen. Die Beschwerde von drei Naturschutzverbänden gegen einen früheren Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 5. Februar 2024 wurde für berechtigt befunden.

Ursprünglich hatte das Bezirksamt Pankow der Wohnungsbaugesellschaft, die hinter dem Projekt steht, im Januar 2024 die Rodung von Bäumen und Sträuchern auf dem vorgesehenen Baugelände untersagt. Die geplanten Neubauten sollten in einem bereits bebauten Gebiet entstehen und zur Unterbringung von Geflüchteten dienen. Ein vorläufiger Rechtsschutzantrag der Wohnungsbaugesellschaft hatte zunächst Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Das Oberverwaltungsgericht hat jedoch nun diese Entscheidung revidiert und den Antrag der Wohnungsbaugesellschaft abgelehnt. Zwar hatte das Bezirksamt zwischenzeitlich seine Zustimmung zur Entfernung der Vegetation erteilt, jedoch unter der Bedingung, dass zuvor adäquate Ausgleichsmaßnahmen, wie die Pflanzung neuer Bäume und Sträucher, umgesetzt werden. Die Naturschutzverbände brachten mit ihrer Beschwerde ernsthafte Zweifel an der Angemessenheit und Durchführbarkeit dieser Ausgleichsmaßnahmen vor, woraufhin das Gericht diese Bedenken teilte.

Diese jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts unterstreicht die Bedeutung des Naturschutzes auch im Kontext städtischer Entwicklungsprojekte und ist endgültig, eine Anfechtung ist nicht möglich.

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