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Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 21. Februar 2024 haben sich Vertreter des Bundestags und Bundesrats auf eine Änderung im Bereich des Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt, wodurch die zuvor diskutierte Versicherungspflicht für bestimmte autonome Arbeitsmaschinen und Gabelstapler nicht eingeführt wird. Diese Entscheidung folgt nach intensiven Diskussionen und Kritik an der geplanten Ausweitung der Versicherungspflicht, die im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2118 zur Kfz-Haftpflichtversicherung vorgesehen war.

Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss am 7. Februar 2024 angerufen, nachdem der Bundesrat das Gesetz am 2. Februar 2024 nicht gebilligt hatte. Die Hauptkritikpunkte bezogen sich auf die geplante Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, die bisher von dieser Pflicht ausgenommen waren. Kritiker argumentierten, dass der Einsatz dieser Fahrzeuge bereits durch die normale Haftpflichtversicherung ausreichend abgesichert sei und eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung daher nicht notwendig wäre.

Der Vermittlungsausschuss empfiehlt nun, die geplante Neuregelung zurückzunehmen und den bestehenden Ausschluss dieser Fahrzeuge von der Kfz-Versicherungspflicht beizubehalten. Der nächste Schritt sieht vor, dass der Bundestag über diesen Vorschlag abstimmt. Sollte auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. März 2024 zustimmen, wird das geänderte Gesetz wirksam und die bisherige Regelung bleibt bestehen.

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