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Staatsanwaltschaft Leipzig

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Enrico Heinrich

– Benachrichtigung gemäß § 459i StPO
über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

703 Js 69495/​21

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 703 Js 69495/​21, gegen Enrico Heinrich – geboren am 18.07.1978 – wegen Diebstahls, ist durch Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 12.08.2022, unter Einbeziehung des weiteren Strafverfahrens, Az. 703 Js 23087/​19 wegen Computerbetrugs in 4 Fällen in Tatmehrheit mit Diebstahl in 4 Fällen aus dem Urteil des Amtsgerichtes Leipzig vom 23.05.2022 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Der Verurteilte beging im Zeitraum vom 16.12.2016 bis 24.05.2024 die o. g. Straftaten. Dadurch entstanden den nachfolgenden Tatverletzten entsprechende Schäden:

Siegfried Walter Johannes Scharff Diebstahl vom 24.05.2021, 30,00 EUR
Elli Rosmarie Gehre Diebstahl vom 27.06.2017, 500,00 EUR
Ilse Noßke Diebstahl vom 11.07.2018, 720,00 EUR
Edith Thiel Diebstahl vom 25.10.2017, 100,00 EUR
Helga Schmidt Diebstahl vom 16.12.2016, 1.100,00 EUR
Hans-Peter Rösel vierfacher Computerbetrug, 1.400,00 EUR

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 3.850,00 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

Die jeweils Verletzten, bzw. deren Rechtsnachfolger, können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 19.02.2024

 

gez. Köhler, Rechtspfleger

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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