Die Supermarktkette Tegut legt ihre Pläne für die Expansion der personallosen „Teo“-Märkte vorläufig auf Eis, eine Entwicklung, die mancher als typisch für die deutsche Regulierungsliebe ansehen könnte. Trotz eines Rückschlags vor Gericht bleibt das Unternehmen seinem Vertriebskonzept treu, wie ein Sprecher mitteilte. Allerdings erfordern die jüngsten rechtlichen Entscheidungen eine Neubewertung der Wirtschaftlichkeit aller Standorte.
Im Zentrum der Kontroverse steht die Entscheidung der Stadt Fulda, die Öffnung der Teo-Läden an Sonntagen zu untersagen, ein Schritt, den der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte. Die Gerichtsentscheidung beruht auf der Auffassung, dass auch personallose Verkaufsstellen unter das Ladenöffnungsgesetz fallen und somit die üblichen Einschränkungen für Sonntagsöffnungen gelten.