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OLG Karlsruhe – Revisionsverhandlung wegen Beteiligung an Straßenblockaden im Rahmen von Klimaprotesten

qimono (CC0), Pixabay

Am 20. Februar 2024 wird um 10 Uhr vor dem 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe eine bedeutende Revisionsverhandlung stattfinden. Diese befasst sich mit der Berufung der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen ein Urteil des Amtsgerichts Freiburg, welches einen 32-jährigen Freiburger im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an Straßenblockaden im Rahmen von Klimaprotesten freigesprochen hatte.

Der Freiburger war in drei separate Fälle von Straßenblockaden verwickelt, die von der Aktivistengruppe „Aufstand der letzten Generation“ organisiert wurden, um auf die Problematik der Lebensmittelverschwendung aufmerksam zu machen und politische Maßnahmen wie das „Essen-Retten-Gesetz“ zu fordern. Diese Blockaden führten zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Staus. Das Amtsgericht Freiburg erkannte zwar den Tatbestand der Nötigung an, sah jedoch die Handlungen des Angeklagten aufgrund der Abwesenheit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht als verwerflich an und sprach ihn somit frei.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat gegen diese Entscheidung Revision eingelegt, da sie die rechtliche Bewertung des Amtsgerichts in Frage stellt. Die anstehende Verhandlung wird daher von besonderem Interesse sein, da sie die Grenzen des zivilen Ungehorsams und der politischen Demonstration in Bezug auf den Klimaschutz thematisiert.

Für Medienvertreter, die an der Berichterstattung über die Verhandlung interessiert sind, ist es wichtig zu beachten, dass Aufnahmen im Gerichtsgebäude und im Sitzungssaal nur mit vorheriger Genehmigung möglich sind, die bis zum 16. Februar 2024 per E-Mail angefordert werden kann. Während der Verhandlung sind jegliche Aufnahmen strikt untersagt.

Diese Verhandlung könnte weitreichende Folgen für die Bewertung von Protestaktionen im Kontext des Klimaschutzes haben und wird sicherlich sowohl juristisch als auch gesellschaftlich auf großes Interesse stoßen.

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