Das Konjunkturgesetz wird durch das Wachstumschancengesetz gestärkt, nachdem Vermittler eine weitreichende Übereinkunft mit der Union erzielt haben. Laut Informationen der Koalitionspartner soll das Entlastungsvolumen für die Wirtschaft auf jährlich 3,2 Milliarden Euro reduziert werden, wodurch die finanzielle Belastung der Kommunen signifikant verringert wird. Es wird erwartet, dass den Kommunen dadurch Steuermindereinnahmen in Höhe von 555 Millionen Euro entgehen, während Bund und Länder den verbleibenden Betrag tragen werden.
Eine ursprünglich geplante Prämie für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen wird nicht mehr umgesetzt. Stattdessen sind erweiterte Abschreibungen für den Bau- und Mittelstandssektor vorgesehen, um die Wirtschaft weiter zu beleben und gleichzeitig die Last für die öffentlichen Haushalte zu mindern. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das wirtschaftliche Wachstum zu fördern und gleichzeitig den Klimaschutz zu unterstützen, ohne die finanzielle Stabilität der Kommunen zu gefährden. Die Anpassungen im Wachstumschancengesetz reflektieren einen Kompromiss, der darauf abzielt, die Konjunktur zu stützen, während zugleich verantwortungsvoll mit öffentlichen Mitteln umgegangen wird.