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Kabelfernsehen-Nebenkosten

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Michi-Nordlicht (CC0), Pixabay

Das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen wird ab Juli aufgehoben, was es Mietern ermöglicht, selbst über ihren Anschluss zu entscheiden. Allerdings warnt die Verbraucherzentrale vor vermehrten Haustürgeschäften, die darauf abzielen, Verträge abzuschließen, bevor die Gesetzesänderung in Kraft tritt. Diese Vertreter könnten vorgeben, im Auftrag bekannter Unternehmen zu handeln, um Verbraucher unter Druck zu setzen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, keine Verträge an der Haustür abzuschließen, sondern sich die Unterlagen geben zu lassen und in Ruhe zu prüfen.

Die Gesetzesänderung, die ab Juli gilt, bedeutet, dass Vermieter die Kabelgebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen dürfen. Dies betrifft rund zwölf Millionen Mieter in Deutschland. Zahlreiche Anbieter versuchen nun, diese Kunden zu gewinnen, auch durch den Einsatz von Vertriebspartnern. Neben legalen Geschäftspraktiken warnt die Verbraucherzentrale auch vor illegalen Methoden, wie zum Beispiel Betrug durch falsche Vertreter, die vorgeben, den Kabelanschluss überprüfen zu müssen.

Die Breitbandbranche betont, dass seriöser Haustürvertrieb unerlässlich sei, um Verbraucher über die bevorstehenden Änderungen zu informieren und angemessene Verträge anzubieten. Es gibt einen Branchenkodex, der bestimmte Standards für den Haustürvertrieb festlegt, darunter Schulungen für Mitarbeiter und die Verpflichtung zur Identifikation. Für Verbraucher, die einen Vertrag abschließen und es später bereuen, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

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