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Union Investment Privatfonds GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht01.10.2022 – 30.09.2023 UniInstitutional Aktien Infrastruktur Nachhaltig DE000A2QFXJ2

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Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Union Investment Privatfonds GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht zum 30. September 2023

UniInstitutional Aktien Infrastruktur Nachhaltig

Kapitalverwaltungsgesellschaft:
Union Investment Privatfonds GmbH

WKN A2QFXJ
ISIN DE000A2QFXJ2

Jahresbericht
01.10.2022 – 30.09.2023

Tätigkeitsbericht

Anlageziel und Anlagepolitik sowie wesentliche Ereignisse

Der UniInstitutional Aktien Infrastruktur Nachhaltig ist ein aktiv gemanagter und global ausgerichteter Aktienfonds. Der Fonds muss mindestens 75 Prozent seines Wertes in Aktien in- und ausländischer Emittenten investieren,die sowohl im Infrastruktursektor tätig sind als auch ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen. Für den Erwerb der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente wurden weitere Ausschlusskriterien festgelegt. Nach Berücksichtigung der Ausschlusskriterien werden die vergangenen, gegenwärtigen und angekündigten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen als Emittenten der erwerbbaren Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auf Basis eines „Best-in-Class“-Ansatzes und/​oder eines „Transformations“-Ansatzes analysiert. Bis zu 25 Prozent des Fondsvermögens dürfen in Geldmarktinstrumente oder in Bankguthaben investiert werden. Bis zu 10 Prozent des Fondsvermögens dürfen in Investmentanteilen gehalten werden. Derivate können zu Investitions- und Absicherungszwecken eingesetzt werden. Mehr als 50 Prozent des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Sondervermögens werden in solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz angelegt, die nach den Besonderen Anlagebedingungen für das Sondervermögen erworben werden können. Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden. Der Fonds bildet keinen Wertpapierindex ab, und seine Anlagestrategie beruht auch nicht auf der Nachbildung der Entwicklung eines oder mehrerer Indizes. Die Anlagestrategie orientiert sich vielmehr an einem Vergleichsmaßstab, wobei versucht wird, dessen Wertentwicklung zu übertreffen. Das Fondsmanagement kann daher durch aktive Über- und Untergewichtung einzelner Werte auf Basis aktueller Kapitalmarkteinschätzungen wesentlich – sowohl positiv als auch negativ – von diesem Vergleichsmaßstab abweichen. Der Umfang, um den der Portfoliobestand vom Vergleichsmaßstab abweichen kann, wird durch die Anlagestrategie begrenzt. Hierdurch kann die Möglichkeit, die Wertentwicklung des Vergleichsmaßstabs zu übertreffen, begrenzt sein. Darüber hinaus sind Investitionen in Titel, die nicht Bestandteil des Vergleichsmaßstabs sind, jederzeit möglich. Ziel der Anlagepolitik ist es, neben der Erzielung marktgerechter Erträge langfristig ein Kapitalwachstum unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Merkmale zu erwirtschaften.

Struktur des Portfolios und wesentliche Veränderungen

Der UniInstitutional Aktien Infrastruktur Nachhaltig investierte sein Fondsvermögen im abgelaufenen Berichtszeitraum nahezu vollständig in Aktien. Kleinere Engagements in Liquidität ergänzten das Portfolio.

Unter Betrachtung des Aktienportfolios lag der regionale Schwerpunkt in Nordamerika zuletzt bei 59 Prozent des Aktienvermögens. Größere Positionen wurden zum Ende der Berichtsperiode in den Euroländern mit 22 Prozent und im asiatisch-pazifischen Raum mit 12 Prozent gehalten. Kleinere Engagements in den Ländern Europas außerhalb der Eurozone ergänzten die regionale Struktur.

Die Branchenauswahl zeigte ein breit gefächertes Bild. Der Branchenschwerpunkt lag im Aktienportfolio auf der Industrie mit zuletzt 32 Prozent des Aktienvermögens. Investitionen in Unternehmen mit den Tätigkeitsfeldern in den Telekommunikationsdiensten mit 24 Prozent und in der Versorgungsbetriebsbranche mit 22 Prozent ergänzten zum Ende des Berichtszeitraums das Portfolio. Kleinere Engagements in diversen Branchen rundeten die Branchenstruktur ab.

Der Fonds hielt zum Ende des Berichtszeitraums 78 Prozent des Fondsvermögens in Fremdwährungen. Die größten Positionen bildeten hier der US-Dollar zuletzt mit 49 Prozent und der Kanadische Dollar mit 11 Prozent. Kleinere Engagements in diversen Fremdwährungen ergänzten das Portfolio.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens

Im UniInstitutional Aktien Infrastruktur Nachhaltig bestanden Marktpreisrisiken durch Investitionen in Aktienanlagen. Mit dem Erwerb von Finanzprodukten können besondere Marktrisiken und Unternehmensrisiken verbunden sein. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Aktien hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung, insbesondere an einer Börse, können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Es kann daher zu großen und schnellen Schwankungen dieser Werte kommen. Durch die Investition in Fremdwährungen unterliegt der Fonds Währungsrisiken, da Fremdwährungspositionen in

ihrer jeweiligen Währung bewertet werden. Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält es die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Sondervermögens. Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Ausstellern eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet das Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der eigenen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sondervermögens geschlossen werden. Die Gesellschaft hat die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die operationellen Risiken möglichst gering zu halten. Regelmäßig überprüft die Innenrevision die operationellen Risiken. Der Einmarsch russischer Streitkräfte in die Ukraine hat die geopolitische Lage deutlich verschärft und zu Sanktionen des Westens gegen Russland geführt. Russland hat daraufhin Gegensanktionen verhängt und die Exporte von Energierohstoffen nach Europa stark reduziert bzw. vollständig eingestellt. Dies hat in Europa zu einem starken Anstieg der Inflation und einem Einbruch der Konjunktur geführt. Dank der Entwicklung wirksamer Impfstoffe und der Ausbreitung weniger gefährlicher Virusvarianten haben viele Länder die Eindämmungsmaßnahmen deutlich zurückgefahren oder aufgehoben. China hielt jedoch über weite Strecken von 2022 an seiner Null-Covid-Politik fest und hat auf die Ausbreitung der Omikron-Variante mit erneuten Komplettabriegelungen von Millionenstädten reagiert. Erst zum Jahresende reagierte die Regierung in Peking auf den zunehmenden Unmut in der Bevölkerung und hob überraschend die Restriktionen auf. Die von Corona-ausgehenden Risiken für die chinesische Konjunktur im Jahr 2023 sind damit in ähnlicher Weise gesunken, wie sie es bereits im Jahr 2022 aus globaler Sicht getan haben. Die schnellsten Leitzinsanhebungen der wichtigsten Notenbanken seit 60 Jahren hatten Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität und zu Turbulenzen im Bankensektor geführt. Nachdem zunächst die Insolvenz der Silicon Valley Bank, einem US-Spezialinstituts, nach einem starken Abfluss von Einlagen vor allem auf den US-Regionalbankensektor abstrahlte, kam in Europa die Credit Suisse unter Druck und wurde auf Initiative der Schweizerischen Behörden von ihrem Konkurrenten UBS zu einem Bruchteil des Buchwerts übernommen. In diesem Zuge wurde von der Finanzaufsicht in der Schweiz eine vollständige Abschreibung des Nennwerts von AT1-Nachranganleihen verfügt. In der Folge dürfte es an den Aktien- und Anleihemärkten zu einer Neubepreisung von Bankrisiken kommen.

Fondsergebnis

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses während der Berichtsperiode waren Gewinne aus der Realisierung von US-amerikanischen Industrie- und Energie-Akien. Die größten Verluste wurden aus US-amerikanischen Immobilien-Aktien und aus dänischen Versorger-Aktien realisiert.

Die Ermittlung der wesentlichen Veräußerungsergebnisse erfolgte auf Basis transaktionsbedingter Auswertungen. Demzufolge kann es zu Abweichungen zu den in der Ertrags- und Aufwandsrechnung ausgewiesenen realisierten Gewinnen und Verlusten kommen.

Der UniInstitutional Aktien Infrastruktur Nachhaltig erzielte in der abgelaufenen Berichtsperiode einen Wertverlust von 1,19 Prozent (nach BVI-Methode).

Aufgrund einer risikoorientierten sowie juristischen Betrachtungsweise können die dargestellten Werte von der Vermögensaufstellung abweichen.

Vermögensübersicht

Kurswert in
EUR
% des
Fonds-
vermö-
gens 1)
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien – Gliederung nach Branche
Industrie 100.933.175,57 32,04
Telekommunikationsdienste 74.558.633,89 23,67
Versorgungsbetriebe 69.701.779,46 22,13
Energie 23.797.011,85 7,55
Immobilien 21.953.616,25 6,97
Finanzwesen 9.473.397,45 3,01
Gesundheitswesen 6.255.504,30 1,99
Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe 3.788.687,52 1,20
IT 1.290.427,91 0,41
Summe 311.752.234,20 98,97
2. Bankguthaben 5.668.868,97 1,80
3. Sonstige Vermögensgegenstände 8.067.479,28 2,56
Summe 325.488.582,45 103,33
II. Verbindlichkeiten -10.465.712,70 -3,33
III. Fondsvermögen 315.022.869,75 100,00

1) Aufgrund von Rundungen können sich bei der Addition von Einzelpositionen der nachfolgenden Vermögensaufstellung abweichende Werte zu den oben aufgeführten Prozentangaben ergeben.

Entwicklung des Sondervermögens

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 273.112.714,55
1. Ausschüttung für das Vorjahr -4.707.738,76
2. Mittelzufluss (netto) 51.484.790,73
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 156.715.886,93
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -105.231.096,20
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 354.740,42
4. Ergebnis des Geschäftsjahres -5.221.637,19
Davon nicht realisierte Gewinne -890.989,32
Davon nicht realisierte Verluste 7.203.095,37
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 315.022.869,75

Ertrags- und Aufwandsrechnung

(inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023

EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 683.851,94
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 8.281.312,03
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 225.340,31
4. Abzug inländischer Körperschaftsteuer -32.393,91
5. Abzug ausländischer Quellensteuer -1.474.915,03
Summe der Erträge 7.683.195,34
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1.522,00
2. Verwaltungsvergütung 2.275.865,89
3. Sonstige Aufwendungen 541.227,95
Summe der Aufwendungen 2.818.615,84
III. Ordentlicher Nettoertrag 4.864.579,50
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 5.307.504,15
2. Realisierte Verluste -21.705.826,89
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -16.398.322,74
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -11.533.743,24
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -890.989,32
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 7.203.095,37
VI. Nicht Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 6.312.106,05
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -5.221.637,19

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung

EUR
insgesamt
EUR
je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr -785.900,45 -0,24
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -11.533.743,24 -3,56
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) 5.733.447,10 1,77
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Vortrag auf neue Rechnung -12.319.643,69 -3,80
III. Gesamtausschüttung 5.733.447,10 1,77
1. Endausschüttung 5.733.447,10 1,77
a) Barausschüttung 5.733.447,10 1,77

1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre 2)

Fondsvermögen
am Ende des
Geschäftsjahres
EUR
Anteilwert

EUR

30.09.2021 114.524.367,15 102,78
30.09.2022 273.112.714,55 99,87
30.09.2023 315.022.869,75 97,25
2) Auflegung des Fonds am 01.04.2021.

Stammdaten des Fonds

UniInstitutional Aktien Infrastruktur Nachhaltig
Auflegungsdatum 01.04.2021
Fondswährung EUR
Erstrücknahmepreis (in Fondswährung) 100,00
Ertragsverwendung Ausschüttend
Anzahl der Anteile 3.239.235,652
Anteilwert (in Fondswährung) 97,25
Anleger Institutionelle Anleger
Aktueller Ausgabeaufschlag (in Prozent) 2,50
Rücknahmegebühr (in Prozent)
Verwaltungsvergütung p.a. (in Prozent) 0,70
Mindestanlagesumme (in Fondswährung) 100.000,00

Vermögensaufstellung

ISIN
Gattungsbezeichnung
Stück bzw.
Anteile
bzw. WHG
Bestand
30.09.2023
Käufe
Zugänge
im Berichtszeitraum
Verkäufe
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am Fonds-
vermögen
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Australien
AU000000NXT8
Nextdc Ltd.
STK 170.776,00 616.198,00 445.422,00 AUD 12,3900 1.290.427,91 0,41
AU000000RHC8
Ramsay Health Care Ltd.
STK 89.118,00 57.839,00 0,00 AUD 51,8700 2.819.144,15 0,89
AU000000TCL6
Transurban Group
STK 621.489,00 254.713,00 102.101,00 AUD 12,6900 4.809.840,46 1,53
8.919.412,52 2,83
Deutschland
DE0005552004
Dte. Post AG
STK 240.592,00 140.885,00 11.188,00 EUR 38,5350 9.271.212,72 2,94
DE0005557508
Dte. Telekom AG
STK 393.648,00 204.334,00 326.307,00 EUR 19,8680 7.820.998,46 2,48
DE0005773303
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
STK 64.662,00 64.662,00 0,00 EUR 50,2400 3.248.618,88 1,03
20.340.830,06 6,45
Finnland
FI0009007884
Elisa Oyj
STK 60.166,00 44.464,00 46.702,00 EUR 43,8900 2.640.685,74 0,84
2.640.685,74 0,84
Frankreich
FR0000120073
L’Air Liquide S.A.
STK 23.703,00 23.703,00 0,00 EUR 159,8400 3.788.687,52 1,20
FR0000133308
Orange S.A.
STK 319.911,00 319.911,00 0,00 EUR 10,8600 3.474.233,46 1,10
FR0000124141
Veolia Environnement S.A.
STK 331.740,00 216.658,00 0,00 EUR 27,4300 9.099.628,20 2,89
16.362.549,18 5,19
Großbritannien
GB00BDR05C01
National Grid Plc.
STK 742.937,00 407.927,00 169.828,00 GBP 9,8000 8.396.704,65 2,67
GB00B5ZN1N88
Segro Plc.
STK 383.861,00 383.861,00 0,00 GBP 7,1940 3.184.749,20 1,01
GB00B1FH8J72
Severn Trent Plc.
STK 58.171,00 107.727,00 49.556,00 GBP 23,6500 1.586.603,79 0,50
GB0007908733
SSE Plc.
STK 198.693,00 150.703,00 192.881,00 GBP 16,1000 3.689.259,95 1,17
16.857.317,59 5,35
Italien
IT0001157020
ERG S.p.A.
STK 126.109,00 30.679,00 59.047,00 EUR 22,8400 2.880.329,56 0,91
IT0005090300
Infrastrutture Wireless Italiane S.p.A.
STK 296.018,00 83.115,00 148.386,00 EUR 11,2650 3.334.642,77 1,06
6.214.972,33 1,97
Japan
JP3783600004
East Japan Railway Co.
STK 168.167,00 68.468,00 11.744,00 JPY 8.555,0000 9.108.167,05 2,89
JP3496400007
KDDI Corporation
STK 442.234,00 427.424,00 179.891,00 JPY 4.577,0000 12.814.546,40 4,07
JP3659000008
West Japan Railway Co.
STK 129.856,00 73.053,00 137.149,00 JPY 6.185,0000 5.084.777,12 1,61
27.007.490,57 8,57
Kanada
CA1363751027
Canadian National Railway Co.
STK 101.680,00 22.699,00 62.021,00 USD 108,3300 10.405.246,93 3,30
CA13646K1084
Canadian Pacific Kansas City Ltd.
STK 186.890,00 272.750,00 85.860,00 CAD 100,9600 13.185.474,77 4,19
CA7063271034
Pembina Pipeline Corporation
STK 226.463,00 44.682,00 60.146,00 CAD 40,8400 6.463.136,91 2,05
CA87971M1032
TELUS Corporation
STK 208.832,00 63.546,00 159.059,00 CAD 22,1800 3.236.823,03 1,03
CA94106B1013
Waste Connections Inc.
STK 78.972,00 78.972,00 0,00 CAD 182,3700 10.064.377,11 3,19
43.355.058,75 13,76
Niederlande
NL0015001FS8
Ferrovial SE
STK 131.639,00 131.639,00 0,00 EUR 28,9700 3.813.581,83 1,21
NL0000009082
Koninklijke KPN NV
STK 1.112.101,00 493.150,00 1.156.495,00 EUR 3,1190 3.468.643,02 1,10
7.282.224,85 2,31
Norwegen
NO0010063308
Telenor ASA
STK 370.476,00 436.854,00 66.378,00 NOK 121,5000 3.996.948,45 1,27
3.996.948,45 1,27
Portugal
PTEDP0AM0009
EDP – Energias de Portugal S.A.
STK 1.351.186,00 350.326,00 740.200,00 EUR 3,9360 5.318.268,10 1,69
5.318.268,10 1,69
Spanien
ES0105046009
Aena SME S.A.
STK 29.431,00 41.568,00 12.137,00 EUR 142,6000 4.196.860,60 1,33
ES0105066007
Cellnex Telecom S.A.
STK 170.661,00 83.922,00 0,00 EUR 32,9700 5.626.693,17 1,79
ES0182870214
Sacyr S.A.
STK 570.401,00 570.401,68 0,68 EUR 2,7820 1.586.855,58 0,50
11.410.409,35 3,62
Vereinigte Staaten von Amerika
US03027X1000
American Tower Corporation
STK 37.177,00 37.177,00 0,00 USD 164,4500 5.775.323,68 1,83
US0304201033
American Water Works Co. Inc.
STK 50.689,00 19.604,00 0,00 USD 123,8300 5.929.358,46 1,88
US0495601058
Atmos Energy Corporation
STK 67.885,00 25.320,00 24.475,00 USD 105,9300 6.792.988,90 2,16
US16411R2085
Cheniere Energy Inc.
STK 36.339,00 16.090,00 25.710,00 USD 166,0950 5.701.611,76 1,81
US12572Q1058
CME Group Inc.
STK 20.949,00 11.164,00 4.084,00 USD 200,2200 3.962.222,54 1,26
US20030N1019
Comcast Corporation
STK 450.608,00 287.817,00 0,00 USD 44,3400 18.873.945,51 5,99
US2091151041
Consolidated Edison Inc.
STK 90.325,00 51.673,00 20.692,00 USD 85,5300 7.297.843,61 2,32
US29444U7000
Equinix Inc.
STK 11.859,00 2.930,00 0,00 USD 726,2600 8.135.950,63 2,58
US30161N1019
Exelon Corporation
STK 249.478,00 249.478,00 0,00 USD 37,7900 8.905.888,55 2,83
US57636Q1040
Mastercard Inc.
STK 14.736,00 5.703,00 0,00 USD 395,9100 5.511.174,91 1,75
US6826801036
Oneok Inc. [New]
STK 64.510,00 77.557,00 13.047,00 USD 63,4300 3.865.359,25 1,23
US74340W1036
ProLogis Inc.
STK 45.827,00 24.161,00 4.989,00 USD 112,2100 4.857.592,74 1,54
US7607591002
Republic Services Inc.
STK 47.824,00 47.824,00 0,00 USD 142,5100 6.438.124,16 2,04
US8168511090
Sempra
STK 152.572,00 107.555,00 0,00 USD 68,0300 9.804.905,69 3,11
US9694571004
The Williams Companies Inc.
STK 244.050,00 54.180,00 106.886,00 USD 33,6900 7.766.903,93 2,47
US8725901040
T-Mobile US Inc.
STK 70.073,00 12.888,00 8.788,00 USD 140,0500 9.270.473,88 2,94
US9078181081
Union Pacific Corporation
STK 63.380,00 46.638,00 9.625,00 USD 203,6300 12.191.639,34 3,87
US91324P1021
UnitedHealth Group Inc.
STK 7.215,00 7.215,00 0,00 USD 504,1900 3.436.360,15 1,09
US94106L1098
Waste Management Inc.
STK 52.280,00 12.024,00 14.295,00 USD 152,4400 7.528.399,02 2,39
142.046.066,71 45,09
Summe Aktien 311.752.234,20 98,94
Summe börsengehandelte Wertpapiere 311.752.234,20 98,94
Summe Wertpapiervermögen 311.752.234,20 98,94
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Bankguthaben bei:
DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank EUR 4.106.449,37 4.106.449,37 1,30
Bankguthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 2.826,35 2.826,35 0,00
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen AUD 227.797,36 138.926,24 0,04
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen CAD 43.007,46 30.054,13 0,01
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen CHF 9.456,94 9.767,55 0,00
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen GBP 292.389,58 337.203,99 0,11
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen JPY 99.999.999,39 633.096,91 0,20
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen MXN 10.000,26 543,64 0,00
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen USD 434.026,84 410.000,79 0,13
Summe der Bankguthaben 5.668.868,97 1,79
Summe der Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 5.668.868,97 1,79
Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen WP-Geschäfte EUR 3.302.111,87 3.302.111,87 1,05
Sonstige Forderungen EUR 1.591.947,20 1.591.947,20 0,51
Dividendenansprüche EUR 645.340,23 645.340,23 0,20
Steuerrückerstattungsansprüche EUR 76.350,81 76.350,81 0,02
Forderungen aus Anteilumsatz EUR 2.451.729,17 2.451.729,17 0,78
Summe sonstige Vermögensgegenstände 8.067.479,28 2,56
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten für abzuführende Verwaltungsvergütung EUR -182.816,68 -182.816,68 -0,06
Verbindlichkeiten aus Anteilumsatz EUR -8.658.065,16 -8.658.065,16 -2,75
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -1.624.830,86 -1.624.830,86 -0,52
Summe sonstige Verbindlichkeiten -10.465.712,70 -3,33
Fondsvermögen 315.022.869,75 100,00

Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringe Differenzen entstanden sein.

Anteilwert EUR 97,25
Umlaufende Anteile STK 3.239.235,652
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,94

Wertpapier-, Devisenkurse, Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der nachstehenden Kurse/​Marktsätze bewertet:

Wertpapierkurse Kurse per 29.09.2023 oder letztbekannte
Alle anderen Vermögensgegenstände Kurse per 29.09.2023
Devisenkurse Kurse per 29.09.2023

Devisenkurse (in Mengennotiz)

Australischer Dollar AUD 1,639700 = 1 Euro (EUR)
Britisches Pfund GBP 0,867100 = 1 Euro (EUR)
Dänische Krone DKK 7,456800 = 1 Euro (EUR)
Japanischer Yen JPY 157,953700 = 1 Euro (EUR)
Kanadischer Dollar CAD 1,431000 = 1 Euro (EUR)
Mexikanischer Peso MXN 18,395000 = 1 Euro (EUR)
Norwegische Krone NOK 11,261800 = 1 Euro (EUR)
Schweizer Franken CHF 0,968200 = 1 Euro (EUR)
US Amerikanischer Dollar USD 1,058600 = 1 Euro (EUR)

Marktschlüssel

A) Terminbörse
B) OTC Over the counter

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile
bzw. WHG
Volumen
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Belgien
BE0003822393 Elia Group STK 5.092,00 26.802,00
Dänemark
DK0060094928 Orsted A/​S STK 8.447,00 47.970,00
Frankreich
FR0010340141 Aéroports de Paris S.A. STK 31.808,00 31.808,00
FR0011981968 Worldline S.A. STK 18.816,00 99.041,00
Großbritannien
GB00BNNTLN49 Pennon Group Plc. STK 64.139,00 356.201,00
Irland
IE00BZ12WP82 Linde Plc. STK 2.753,00 17.103,00
Japan
JP3480470008 Daiei Kankyo Co. Ltd. STK 56.400,00 56.400,00
JP3485600005 Daiseki Co. Ltd. STK 16.150,00 118.984,00
JP3732000009 SoftBank Corporation STK 93.853,00 504.000,00
Kanada
CA0158571053 Algonquin Power & Utilities Corporation STK 50.691,00 501.486,00
CA13645T1003 Canadian Pacific Kansas City Ltd. STK 34.045,00 264.750,00
Spanien
ES0118900010 Ferrovial S.A. STK 148.504,57 271.823,57
ES06189009K1 Ferrovial S.A. BZR 16.11.22 STK 130.848,00 130.848,00
ES06189009J3 Ferrovial S.A. BZR 24.05.22 STK 0,00 0,00
ES06828709N7 Sacyr S.A. BZR 04.07.23 STK 555.776,00 555.776,00
Vereinigte Staaten von Amerika
US00206R1023 AT & T Inc. STK 175.067,00 175.067,00
US1844961078 Clean Harbors Inc. STK 51.423,00 51.423,00
US22822V1017 Crown Castle Inc. STK 7.429,00 40.947,00
US1264081035 CSX Corporation STK 301.663,00 400.410,00
US2538681030 Digital Realty Trust Inc. STK 2.258,00 28.309,00
US30040W1080 Eversource Energy STK 11.135,00 77.249,00
US30057T1051 Evoqua Water Technologies Corporation STK 6.163,00 41.410,00
US78410G1040 SBA Communications Corporation STK 3.954,00 23.964,00
US92343V1044 Verizon Communications Inc. STK 4.884,00 76.308,00
US95040Q1040 Welltower Inc. STK 34.179,00 76.118,00
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien
Australien
AU0000278228 Nextdc Ltd. BZR 31.05.23 STK 68.466,50 68.466,50
Spanien
ES0118900192 Ferrovial S.A. STK 2.336,57 2.336,57
ES0182870248 Sacyr S.A. STK 14.625,68 14.625,68

Sonstige Erläuterungen

Informationen über Transaktionen im Konzernverbund

Wertpapiergeschäfte werden grundsätzlich nur mit Kontrahenten getätigt, die durch das Fondsmanagement in eine Liste genehmigter Parteien aufgenommen wurden, deren Zusammensetzung fortlaufend überprüft wird. Dabei stehen Kriterien wie die Ausführungsqualität, die Höhe der Transaktionskosten, die Researchqualität und die Zuverlässigkeit bei der Abwicklung von Wertpapierhandelsgeschäften im Vordergrund. Darüber hinaus werden die jährlichen Geschäftsberichte der Kontrahenten eingesehen.

Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 für Rechnung der von der Union Investment Privatfonds GmbH verwalteten Publikumsfonds mit im Konzernverbund stehenden oder über wesentliche Beteiligungen verbundene Unternehmen ausgeführt wurden, betrug 9,80 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 18.574.153.360,11

 

Euro.

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00

Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte

n.a.

Vorstehende Positionen können auch reine Finanzkommissionsgeschäfte über börsliche Derivate betreffen, die zumindest aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Wahrnehmung von Meldepflichten so berücksichtigt werden sollen, als seien sie Derivate.

Kurswert
Gesamtbetrag der i.Z.m. Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten: EUR 0,00

Davon:

Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,94
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Investmentvermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

Gemäß § 10 Derivateverordnung wurden für das Investmentvermögen nachstehende potenzielle Risikobeträge für das Marktrisiko im Berichtszeitraum ermittelt.

Kleinster potenzieller Risikobetrag: 4,33 %

Größter potenzieller Risikobetrag: 6,07 %

Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag: 5,20 %

Risikomodell, das gemäß § 10 Derivateverordnung verwendet wurde

– Monte-Carlo-Simulation

Parameter, die gemäß § 11 Derivateverordnung verwendet wurden

– Haltedauer: 10 Tage; Konfidenzniveau: 99%; historischer Beobachtungszeitraum: 1 Jahr (gleichgewichtet)

Im Berichtszeitraum erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage nach der Bruttomethode

96,72 %

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

Gemäß der Derivateverordnung muss ein Investmentvermögen, das dem qualifizierten Ansatz unterliegt, ein derivatefreies Vergleichsvermögen nach § 9 der Derivateverordnung zugeordnet werden, sofern die Grenzauslastung nach § 7 Absatz 1 der Derivateverordnung ermittelt wird. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss den Anlagebedingungen und den Angaben des Verkaufsprospektes und des Basisinformationsblattes zu den Anlagezielen und der Anlagepolitik des Investmentvermögens entsprechen sowie die Anlagegrenzen des Kapitalanlagegesetzbuches mit Ausnahme der Ausstellergrenzen nach den §§ 206 und 207 des Kapitalanlagegesetzbuches einhalten.

Das Vergleichsvermögen setzt sich folgendermaßen zusammen

100% STOXX Global Broad Infrastructure

Das durch Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte erzielte Exposure EUR 0,00

Die Vertragspartner der Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte

n.a.

Kurswert
Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften von Dritten gewährten Sicherheiten: EUR 0,00

Davon:

Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00

Zusätzliche Angaben zu entgegengenommenen Sicherheiten bei Derivaten

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben:

n.a.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen inklusive der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren inkl. Ertragsausgleich EUR 0,00
Erträge aus Pensionsgeschäften inklusive der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren inkl. Ertragsausgleich EUR 0,00

Angaben zu § 35 Abs. 3 Nr. 6 Derivateverordnung

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft tätigt Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte selbst.

Sonstige Angaben

Anteilwert EUR 97,25
Umlaufende Anteile STK 3.239.235,652

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Soweit ein Vermögensgegenstand an mehreren Märkten gehandelt wurde, war grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs des Marktes mit der höchsten Liquidität maßgeblich.
Für Vermögensgegenstände, für welche kein handelbarer Kurs ermittelt werden konnte, wurde der von dem Emittenten des betreffenden Vermögensgegenstandes oder einem Kontrahenten oder sonstigen Dritten ermittelte und mitgeteilte Verkehrswert verwendet, sofern dieser Wert mit einer zweiten verlässlichen und aktuellen Preisquelle validiert werden konnte. Die dabei zugrunde gelegten Regularien wurden dokumentiert.

Für Vermögensgegenstände, für welche kein handelbarer Kurs ermittelt werden konnte und für die auch nicht mindestens zwei verlässliche und aktuelle Preisquellen ermittelt werden konnten, wurden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach sorgfältiger Einschätzung und geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergaben. Unter dem Verkehrswert ist dabei der Betrag zu verstehen, zu dem der jeweilige Vermögensgegenstand in einem Geschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Die dabei zum Einsatz kommenden Bewertungsverfahren wurden ausführlich dokumentiert und werden in regelmäßigen Abständen auf ihre Angemessenheit überprüft.
Anteile an inländischen Investmentvermögen, EG-Investmentanteile und ausländische Investmentanteile werden mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis oder bei ETFs mit dem aktuellen Börsenkurs bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Festgelder werden zum Nennwert bewertet und sonstige Vermögensgegenstände zu ihrem Markt- bzw. Nennwert.

Für Unternehmensbeteiligungen wird zum Zeitpunkt des Erwerbs als Verkehrswert der Kaufpreis einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Der Verkehrswert von Unternehmensbeteiligungen wird spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten nach Erwerb bzw. nach der letzten Bewertung auf Grundlage der von den Gesellschaften oder Dritten nach gängigen Bewertungsverfahren ermittelten Unternehmenswerte beurteilt und erneut ermittelt.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens aus; sie ist als Prozentsatz auszuweisen.

Gesamtkostenquote 0,87 %

Die Gesamtkostenquote stellt eine einzige Zahl dar, die auf den Zahlen des Berichtszeitraums vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 basiert. Sie umfasst – gemäß EU-Verordnung Nr. 583/​2010 sowie § 166 Abs. 5 KAGB – sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens. Die Gesamtkostenquote enthält nicht die Transaktionskosten. Sie kann von Jahr zu Jahr schwanken.

Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes 1) 0,00 %
An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen inkl. Ertragsausgleich EUR -487.685,59
Davon für die Kapitalverwaltungsgesellschaft 0,00 %
Davon für die Verwahrstelle 53,44 %
Davon für Dritte 130,20 %

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütung.

Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge, die dem Investmentvermögen für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen berechnet wurden:

Für die Investmentanteile wurde dem Investmentvermögen K E I N Ausgabeaufschlag/​Rücknahmeabschlag in Rechnung gestellt.

Verwaltungsvergütungssatz für im Investmentvermögen gehaltene Investmentanteile

n.a.

Wesentliche sonstige Erträge inkl. Ertragsausgleich 2) EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen inkl. Ertragsausgleich 2) EUR -487.685,59
Pauschalgebühr EUR -487.685,59
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände): EUR 277.933,23

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung (§ 134c Abs. 4 Nr. 3 AktG)
Wir sind überzeugt, dass die Nachhaltigkeit langfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Unternehmens haben kann. Unternehmen mit defizitären Nachhaltigkeitsstandards sind deutlich anfälliger für Reputationsrisiken, Regulierungsrisiken, Ereignisrisiken und Klagerisiken. Aspekte im Bereich ESG (Environmental, Social and Governance) können erhebliche Auswirkungen auf das operative Geschäft, auf den Marken- bzw. Unternehmenswert und auf das Fortbestehen der Unternehmung haben und sind somit wichtiger Bestandteil unseres Investmentprozesses. Insbesondere die Transformation eines Unternehmens hat bei uns einen hohen Stellenwert. Es gibt Unternehmen, bei denen für uns als nachhaltiger Investor keine Perspektiven erkennbar sind, die entweder ihr Geschäftsmodell nicht an nachhaltige Mindeststandards anpassen können oder wollen. Diese Unternehmen sind für uns als Investor schlicht uninteressant. Es gibt aber auch Unternehmen, die sich auf den Weg gemacht haben, um mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien besser zu werden oder ihr Geschäftsmodell anzupassen. Es ist für uns essenziell, auf diese Unternehmen zu setzen, die sich verbessern möchten, und sie durch Engagement auf diesem Weg zu begleiten.
Für die Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung des Investments bei der Anlageentscheidung werden neben dem Geschäftsmodell der Zielgesellschaft insbesondere deren Geschäftsberichte und Finanzkennzahlen sowie sonstige Meldungen herangezogen, die Informationen zu finanziellen und nicht finanziellen Leistungen der Gesellschaft enthalten. Diese Kriterien werden in unserem Portfoliomanagement fortlaufend überwacht. Darüber hinaus berücksichtigt Union Investment im Interesse ihrer Kunden bei der Anlageentscheidung die gültigen BVI-Wohlverhaltensregeln und den Corporate Governance Kodex. Diese Richtlinien finden Anwendung in sämtlichen Fonds, bei denen Union Investment die vollständige Wertschöpfungskette im Investmentprozess verantwortet.

Angaben zum Einsatz von Stimmrechtsberatern (§ 134c Abs. 4 Nr. 4 AktG)
Den Einsatz von Stimmrechtsberatern beschreibt die Gesellschaft in den Abstimmungsrichtlinien (Proxy Voting Policy), welche unter folgendem Link zu finden ist: https:/​/​institutional.union-investment.de/​startseite-de/​Ueber-uns/​Richtlinien.html.

Angaben zur Handhabung von Wertpapierleihe (§134c Abs. 4 Nr. 5 AktG)
Die Handhabung der Wertpapierleihe im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach §§200 ff. KAGB.

Angaben zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten (§134c Abs. 4 Nr. 5 AktG)
Den Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung beschreibt die Gesellschaft im Abschnitt 7 der Union Investment Engagement Policy, welche unter folgendem Link zu finden ist: https:/​/​institutional.union-investment.de/​startseite-de/​Ueber-uns/​Richtlinien.html.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Beschreibung der Berechnung der Vergütungselemente

Alle Mitarbeiter:
Die Vergütung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

1) Fixe Vergütungen: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten monatlichen Grundgehälter sowie des 13. Tarifgehaltes.
2) Variable Vergütungen: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten variablen Vergütungsbestandteile. Hierunter fallen die variable Leistungsvergütung sowie Sonderzahlungen aufgrund des Geschäftsergebnisses.

Risk-Taker:
Die Gesamtvergütung für Risk-Taker setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

1) Grundgehalt: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten monatlichen Grundgehälter.
2) Variable Vergütungen Risk-Taker: Die Risk-Taker erhalten neben dem Grundgehalt eine variable Vergütung nach dem „Risk-Taker Modell“
Basis für die Berechnung des Modells ist ein Zielbonus, welcher jährlich neu festgelegt wird. Dieser wird mit dem erreichten Zielerreichungsgrad multipliziert. Der Zielerreichungsgrad generiert sich aus mehrjährigen Kennzahlen, bei denen sowohl das Gesamtergebnis der Union Investment Gruppe (UIG), aber auch die Segmentergebnisse der UIG und die individuelle Leistung des Risk-Taker mit einfließen.
Das Vergütungsmodell beinhaltet einen mehrjährigen Bemessungszeitraum in die Vergangenheit sowie eine zeitverzögerte Auszahlung der variablen Vergütung auf mehrere, mindestens aber drei Jahre. Ein Teil dieser zeitverzögerten Auszahlung ist mit einer Wertentwicklung hinterlegt, welche sich am Unternehmenserfolg bemisst. Ziel dieses Vergütungsmodells ist es, die Risikobereitschaft zu reduzieren, in dem sowohl in die Vergangenheit als auch in die Zukunft langfristige Zeiträume für die Bemessung bzw. Auszahlung einfließen.
Die Gesamtvergütung setzt sich demnach additiv aus dem Grundgehalt und der variablen Vergütung zusammen.

Eine jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik wurde durch den Vergütungsausschuss vorgenommen. Außerdem wurde im Rahmen einer zentralen internen Überprüfung festgestellt, dass die Vergütungsvorschriften und -verfahren umgesetzt wurden. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Es gab keine wesentlichen Änderungen der Vergütungssysteme.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr von der Kapitalverwaltungsgesellschaft gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 77.700.000,00
Davon feste Vergütung EUR 44.300.000,00
Davon variable Vergütung 3) EUR 33.400.000,00
Zahl der Mitarbeiter der Kapitalverwaltungsgesellschaft 521
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütung EUR 0,00
Vergütung gem §101 Abs. 4 KAGB
Gesamtvergütung EUR 6.600.000,00
davon Geschäftsleiter EUR 2.600.000,00
davon andere Risk-Taker EUR 3.400.000,00
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen 4) EUR 0,00
davon Mitarbeiter mit Gesamtvergütung in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsleiter und Risk-Taker EUR 600.000,00

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Das Auslagerungsunternehmen hat folgende Informationen veröffentlicht bzw. mitgeteilt:

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 29.600.000,00
davon feste Vergütung EUR 23.300.000,00
davon variable Vergütung EUR 6.300.000,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 318
CO2-Fußabdruck 5)
Der Fonds weist zum Geschäftsjahresende eine CO2-Intensität je Mio. USD Umsatz auf Tonnen 347,35

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Der Fonds bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/​2088 („Offenlegungsverordnung“). Nähere Informationen zu den ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen des Fonds sind im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ enthalten.

1) Der prozentuale Ausweis kann von anderen Informations-Dokumenten innerhalb der Union Investment Gruppe abweichen.
2) Wesentliche sonstige Erträge (und sonstige Aufwendungen) i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) KARBV sind solche Erträge (Aufwendungen), die mindestens 20 % der Position „sonstige“ Erträge („sonstige“ Aufwendungen) ausmachen und die „sonstige“ Erträge („sonstige“ Aufwendungen) 10 % der Erträge (Aufwendungen) übersteigen.
3) Die variable Vergütung bezieht sich auf Zahlungen, die im Jahr 2022 geflossen sind.
4) Die Kontrollfunktionen sind an die Union Asset Management Holding AG ausgelagert.
5) Als Unterzeichner des „PRI Montréal Pledge“ werden von der Gesellschaft seit Jahren Angaben zum CO2-Fußabdruck in Aktien-Publikumsfonds gemacht. Die Berechnung der CO2-Intensität erfolgt stichtagsbezogen und kann daher variieren. Dies trifft sowohl auf die Höhe der CO2-Intensität, wie auch auf den Abdeckungsgrad der Daten zu. Die Höhe des Abdeckungsgrades kann daher bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft erfragt werden. Die Angabe bzgl. des CO2 Fußabdrucks ist unabhängig von den im Anhang unter „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ bzw. „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ gemachten Angaben.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Wertpapier-Darlehen Pensionsgeschäfte Total Return Swaps
Verwendete Vermögensgegenstände
absolut n.a. n.a. n.a.
in % des Fondsvermögen n.a. n.a. n.a.
Zehn größte Gegenparteien 1)
1. Name n.a. n.a. n.a.
1. Bruttovolumen offene Geschäfte n.a. n.a. n.a.
1. Sitzstaat n.a. n.a. n.a.
Art(en) von Abwicklung und Clearing (z.B. zweiseitig, dreiseitig, Central Counterparty)
n.a. n.a. n.a.
Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag n.a. n.a. n.a.
1 Tag bis 1 Woche (= 7 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 Woche bis 1 Monat (= 30 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 bis 3 Monate n.a. n.a. n.a.
3 Monate bis 1 Jahr (= 365 Tage) n.a. n.a. n.a.
über 1 Jahr n.a. n.a. n.a.
unbefristet n.a. n.a. n.a.
Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten
Arten n.a. n.a. n.a.
Qualitäten 2) n.a. n.a. n.a.
Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
n.a. n.a. n.a.
Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag n.a. n.a. n.a.
1 Tag bis 1 Woche (= 7 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 Woche bis 1 Monat (= 30 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 bis 3 Monate n.a. n.a. n.a.
3 Monate bis 1 Jahr (= 365 Tage) n.a. n.a. n.a.
über 1 Jahr n.a. n.a. n.a.
unbefristet n.a. n.a. n.a.
Ertrags- und Kostenanteile inkl. Ertragsausgleich
Ertragsanteil des Fonds
absolut n.a. n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge n.a. n.a. n.a.
Kostenanteil des Fonds n.a. n.a. n.a.
davon Kosten an Kapitalverwaltungsgesellschaft /​ Ertragsanteil der Kapitalverwaltungsgesellschaft
absolut n.a. n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge n.a. n.a. n.a.
davon Kosten an Dritte /​ Ertragsanteil Dritter
absolut n.a. n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge n.a. n.a. n.a.
Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps (absoluter Betrag)
n.a.
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps
Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
n.a.
Zehn größte Sicherheitenaussteller, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps 3)
1. Name n.a.
1. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) n.a.
Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps
keine wiederangelegten Sicherheiten;
gemäß Verkaufsprospekt ist bei Bankguthaben eine Wiederanlage zu 100% möglich
Verwahrer /​ Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
Gesamtzahl Verwahrer /​ Kontoführer 0
Verwahrart begebener Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
In % aller begebenen Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
gesonderte Konten /​ Depots n.a.
Sammelkonten /​ Depots n.a.
andere Konten /​ Depots n.a.
Verwahrart bestimmt Empfänger n.a.

1) Es werden nur die tatsächlichen Gegenparteien des Sondervermögens aufgelistet. Die Anzahl dieser Gegenparteien kann weniger als zehn betragen.
2) Es werden nur Vermögensgegenstände als Sicherheit genommen, die für das Sondervermögen nach Maßgabe des Kapitalanlagegesetzbuches erworben werden dürfen. Neben ggf. Bankguthaben handelt es sich um hochliquide Vermögensgegenstände, die an einem liquiden Markt mit transparenter Preisfeststellung gehandelt werden. Die gestellten Sicherheiten werden von Emittenten mit einer hohen Kreditqualität ausgegeben. Diese Sicherheiten sind in Bezug auf Länder, Märkte und Emittenten angemessen risikodiversifiziert.Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/​Teilfonds.
3) Es werden nur die tatsächlichen Sichherheitenaussteller des Sondervermögens aufgelistet. Die Anzahl dieser Sicherheitenaussteller kann weniger als zehn betragen.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung
(EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

 

 

 

Name des Produkts: UniInstitutional Aktien Infrastruktur Nachhaltig Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900LTIJ7UBQQPD239

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[_​Ja [XNein
[_​] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​_​ % [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 28,14 % an nachhaltigen Investitionen
[_​] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [_​] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[_​] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[_​] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​ % [_​] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds investierte überwiegend in Vermögensgegenstände, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien waren im Berichtszeitraum unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Merkmale investierte der Fonds in Vermögensgegenstände von Emittenten, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwendeten.

Durch Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten wurde auch ein positiver Beitrag gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) geleistet.

Bei den getätigten Investitionen könnte es sich auch um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung gehandelt haben.

Es wurde kein Referenzwert bestimmt um festzustellen, ob der Fonds auf die beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds wurde anhand von sogenannten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Dabei wurden immer auch Aspekte der guten Unternehmens- und Staatsführung berücksichtigt. Alle Nachhaltigkeitsindikatoren bezogen sich nur auf den Anteil im Fonds, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde. Die Nachhaltigkeitsindikatoren für diesen Fonds waren im Berichtszeitraum:

Nachhaltigkeitskennziffer

Die Nachhaltigkeitskennziffer umfasste je nach Art des Emittenten die Dimensionen Umwelt, Soziales, Governance, Nachhaltiges Geschäftsfeld und Kontroversen. Die Gesellschaft bewertete anhand der Nachhaltigkeitskennziffer das Nachhaltigkeitsniveau des Emittenten. Im Umweltbereich wurde das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen wie beispielsweise der Reduktion von Treibhausgasemissionen, Erhaltung von Biodiversität, der Wasserintensität oder der Reduzierung von Abfällen gemessen. Im sozialen Bereich wurde das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen, die zum Beispiel den Umgang mit Mitarbeitern, die Gewährleistung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Arbeitsstandards in der Lieferkette oder die Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen betreffen, gemessen. Im Bereich der guten Unternehmens- und Staatsführung analysierte die Gesellschaft die Einhaltung guter Governance Standards auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern. Dabei wurde das Nachhaltigkeitsniveau an Themen wie Korruption, Compliance, Transparenz sowie am Risiko- und Reputationsmanagement gemessen.
Um einen Vergleich von Emittenten zu ermöglichen, wurde diesen eine Nachhaltigkeitskennziffer zwischen 0 und 100 zugeordnet. Die Nachhaltigkeitskennziffern der Emittenten fließen mit ihrem Anteil am Fonds, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde, in die Nachhaltigkeitskennziffer des Fonds ein.

Anteil der nachhaltigen Investitionen an den ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Ein weiterer Nachhaltigkeitsindikator des Fonds im Berichtszeitraum war dessen Anteil an nachhaltigen Investitionen. Nachhaltige Investitionen sind gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen. Durch Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung wurde ein positiver Beitrag zu den SDGs geleistet. Nähere Informationen zu den Zielen der nachhaltigen Investitionen werden im nachfolgenden Abschnitt erläutert.
Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beigetragen hat, wurde auf Basis des Umsatzanteils von Produkten und Dienstleistungen in nachhaltigen Geschäftsfeldern ermittelt.
Für die Berechnung des Anteils der nachhaltigen Investitionen wurden die Umsatzanteile in nachhaltigen Geschäftsfeldern mit ihrem entsprechenden Gewicht in Bezug auf den Anteil im Fonds, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde, berücksichtigt.

Erfüllungsquote

Die Erfüllungsquote gibt an, inwiefern die ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds durch die nachhaltige Anlagestrategie im Berichtszeitraum erfüllt wurden.

Hierbei wurden die Elemente der Anlagestrategie, die zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale herangezogen wurden, berücksichtigt.

Hierbei handelt es sich um den sogenannten Best-in-Class und/​oder den Transformations-Ansatz, die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und festgelegte Ausschlusskriterien.

Ausgeschlossen wurden unter anderem Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen, welche an der Produktion und Weitergabe von Landminen, Streubomben oder kontroversen Waffen beteiligt waren.

Des Weiteren wurden Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente von Unternehmen mit kontroversen Geschäftspraktiken, wie der Verstoß gegen ILO Arbeitsstandards inkl. Kinderarbeit oder Zwangsarbeit sowie gegen Menschenrechte, Umweltschutz oder Korruption, ausgeschlossen. Weiterhin wurden unter anderem Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten ausgeschlossen, in welchen der Einsatz der Todesstrafe erlaubt war, die gemäß „Freedomhouse-Index“ unfrei (u.a. eingeschränkte Religions- und Pressefreiheit) waren oder gemäß „Transparency International“ einen hohen Korruptionsgrad aufwiesen.

Nachhaltigkeitsindikatoren 2023
bezogen auf den Anteil im Finanzprodukt, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde

davon:

97,45 %
Nachhaltigkeitskennziffer 57,15
Anteil an nachhaltigen Investitionen 28,88 %
Erfüllungsquote 100,00 %

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Mit den nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten wurde ein positiver Beitrag zu den Umwelt- und/​oder Sozialzielen der SDGs geleistet. Diese Ziele beinhalteten unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, den Schutz von Gewässern und Boden sowie den Zugang zu Bildung und Gesundheit.

Durch Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung wurde ein positiver Beitrag zu den SDGs geleistet. Dazu investierte der Fonds in Unternehmen, die durch ihren Umsatzanteil in nachhaltigen Geschäftsfeldern zu den SDGs beitrugen. Zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung wurde nachfolgendes Vorgehen festgelegt. Für die Berechnung der Quote der nachhaltigen Investitionen wurden die Umsatzanteile eines Unternehmens in nachhaltigen Geschäftsfeldern mit ihrem entsprechenden Gewicht in Bezug auf das gesamte Fondsvolumen berücksichtigt.

Die zur Analyse von Emittenten und/​oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf die Erreichung von Umwelt- und/​oder Sozialzielen herangezogenen Daten wurden von verschiedenen externen Dienstleistern bezogen.
Bei den getätigten Investitionen könnte es sich auch um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung gehandelt haben.

Bisher war es der Gesellschaft nicht möglich, aussagekräftige, aktuelle und überprüfbare Daten zu erheben, die es ermöglicht hätten zu bestimmen, ob es sich bei den Investitionen um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung handelte.

Eine Beschreibung, wie und in welchem Umfang die im Fonds enthaltenen Investitionen solche in Wirtschaftstätigkeiten waren, die ökologisch nachhaltig im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung sind, erfolgt daher nicht.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Im Rahmen der Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zu Umwelt- und/​oder Sozialzielen beitrugen, wurde vermieden, dass diese Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Hierzu wurden die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Emittenten, in deren Vermögensgegenstände investiert wurde, anhand bestimmter Indikatoren überprüft. Auf Basis dieser Indikatoren erfolgte eine Analyse um zu überprüfen, ob durch Investitionen in Emittenten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren entstanden sind. Die maßgeblichen Indikatoren werden nachstehend erläutert.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) wurden beim Erwerb von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Investmentanteilen berücksichtigt.
Indikatoren, anhand derer nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Investitionen in Unternehmen ermittelt wurden, ergaben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten wurden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Die Berücksichtigung der PAI erfolgte bei der Auswahl der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen sowie beim Erwerb von Investmentanteilen insbesondere durch (1) die Festlegung von Ausschlusskriterien, (2) die Bewertung mithilfe einer Nachhaltigkeitskennziffer sowie (3) durch den Investmentprozess der Kontroversen.

Wie die Ausschlusskriterien und die Nachhaltigkeitskennziffer einen wesentlichen Beitrag zur Identifizierung der negativen nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben kann, wird im Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ beschrieben und gilt ebenso für das DNSH-Prinzip.

Die Indikatoren für die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf den Indikatoren aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1. Die angegebenen Indikatoren wurden unter anderem genutzt, Unternehmen oder Staaten , die unter die festgelegten Ausschlusskriterien fallen, zu identifizieren. Beispielsweise wurden Unternehmen oder Staaten , deren anhand der Indikatoren bewerteten Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien hatten, ausgeschlossen. Indikatoren, die auf nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen schließen lassen, führten dazu, dass die im Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“ beschriebene Nachhaltigkeitskennziffer einen niedrigeren Wert erreichte. Die Nachhaltigkeitskennziffer ist eine entscheidendes Kriterium beim Erwerb von Wertpapieren.

Im Rahmen des Investmentprozesses werden potentielle erhebliche nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Kontroversen überwacht, indem die Berichterstattung zu kontroversen Themen, der Unternehmen in die investiert werden soll, verfolgt wird und eine Einstufung mit der Schwere der Kontroversen erstellt und dadurch sichergestellt werden. Dabei wurden externe Kritik und Reaktionen von Medien, Nichtregierungsorganisationen und weiteren Quellen erfasst und systematisch ausgewertet.

Die Beurteilung der neuesten Meldungen zu kontroversen Geschäftspraktiken erfolgte ebenso im Sinne der Prinzipien des UN Global Compact der Vereinten Nationen bei Unternehmen in einem Gremium des Portfoliomanagements. Dieses Gremium tagte monatlich oder ad-hoc. Entsprechend des Researchprozesses wurde jede Kontroverse gemäß Ausmaß, Auswirkungen und Unternehmensreaktion eingestuft, was bei besonders problematischen bzw. schwerwiegenden Vorkommnissen auch zum entsprechenden Ausschluss ders Erwerbbarkeit des Wertpapiers bzw. ein Verkauf des Wertpapiers geführt haben kann

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

In Entscheidungen über nachhaltige Investitionen wurden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. Dabei griff die Gesellschaft auf Richtlinien zurück, die diese Regelwerke aufgreifen. So wurden beispielsweise die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen übergeordnet durch die Gesellschaft berücksichtigt und unterstützt sowie deren Einhaltung soweit möglich von den Unternehmen eingefordert. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die „Grundsatzerklärung Menschenrechte“ und die „Union Investment Engagement Policy“. Weiterhin fanden die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte im Kontroversen-Screening der Gesellschaft Anwendung. Mögliche aufgetretene Kontroversen wurden im Kontroversen-Gremium der Gesellschaft besprochen und führten bei problematischen Verstößen zur Veräußerung der Investition.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) wurden beim Erwerb von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Investmentanteilen berücksichtigt.
Indikatoren, anhand derer nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Investitionen in Unternehmen ermittelt wurden, ergaben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten wurden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Die Berücksichtigung der PAI erfolgte bei der Auswahl der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen sowie beim Erwerb von Investmentanteilen insbesondere durch (1) die Festlegung von Ausschlusskriterien, (2) die Bewertung mithilfe einer Nachhaltigkeitskennziffer sowie (3) sowie das Durchführen von Unternehmensdialogen und die Ausübung von Stimmrechten.
Die Auswahl der Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 , Anhang 1, Tabelle 1.
Beispielsweise wurden Unternehmen, deren Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien hatten, ausgeschlossen. Bei der Erhebung der Nachhaltigkeitskennziffer wurden ebenfalls die zuvor beschriebenen PAI-Kategorien berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren führten dazu, dass die im Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“  beschriebene Nachhaltigkeitskennziffer einen niedrigeren Wert erreichte.  Darüber hinaus wirkte die Gesellschaft durch Dialoge mit Unternehmen und die Ausübung von Stimmrechten auf eine Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch investierte Unternehmen hin bzw. die PAI Indikatoren sind die Grundlage dieser Engagement Tätigkeiten und dienen etwa zur Auswahl der im Rahmen der Klimastrategie von Union Investment in den Mittelpunkt gestellter Unternehmen.

Bei der Analyse von Staaten wurden die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen wurden, deren Indikatoren für nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität aufwiesen. Darüber hinaus wurden u. a. unfreie Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigen Wert im von der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House begebenen Index besaßen.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 1. Oktober 2022 – 30. September 2023

 

Die Hauptinvestitionen werden als Durchschnitt aus den Stichtagswerten zum Monatsende ermittelt.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
Canadian Pacific Kansas City Ltd. Industrie 5,95 % Kanada
Canadian Pacific Kansas City Ltd. Industrie 4,30 % Kanada
Canadian National Railway Co. Industrie 4,24 % Kanada
Comcast Corporation Telekommunikationsdienste 3,84 % Vereinigte Staaten von Amerika
Dte. Telekom AG Telekommunikationsdienste 3,69 % Deutschland
Waste Connections Inc. Industrie 3,05 % Kanada
KDDI Corporation Telekommunikationsdienste 2,96 % Japan
T-Mobile US Inc. Telekommunikationsdienste 2,82 % Vereinigte Staaten von Amerika
Waste Management Inc. Industrie 2,56 % Vereinigte Staaten von Amerika
East Japan Railway Co. Industrie 2,53 % Japan
Union Pacific Corporation Industrie 2,52 % Vereinigte Staaten von Amerika
Pembina Pipeline Corporation Energie 2,50 % Kanada
EDP – Energias de Portugal S.A. Versorgungsbetriebe 2,49 % Portugal
The Williams Companies Inc. Energie 2,46 % Vereinigte Staaten von Amerika
Atmos Energy Corporation Versorgungsbetriebe 2,44 % Vereinigte Staaten von Amerika

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitrugen („#1 Ausgerichtet auf ökologische/​soziale Merkmale“).
Der Anteil dieser Investitionen ist dem nachfolgenden Abschnitt zu entnehmen.

Wie sah die Vermögensallokation aus?

Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird zum Berichtsstichtag in Prozent dargestellt.

Unter „Investitionen“ wurden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische /​soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
Ein eventueller Ausweis einer Quote von über 100 Prozent in dieser Kategorie ergibt sich daraus, dass im Sondervermögen kurzfristige Verbindlichkeiten, Kassenbestände und Derivategeschäft berücksichtigt wurden.

Die Kategorie „#2 Andere“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorlagen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.

Die Kategorie „#1A Nachhaltig“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen wurde. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen „Taxonomiekonforme“ Umweltziele, „Sonstige Umweltziele“ und soziale Ziele („Soziales“) angestrebt wurden.

Die Kategorie „#1B Andere ökologische/​ soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und/​oder soziale Merkmale ausgerichtet waren, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizierten.

 

#1 Ausgerichtet auf ökologische/​soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische/​soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltig umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.
– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische/​soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

Sektor Industrie-Zweig Anteil Fondsvermögen
Energie 7,55 %
Energie* 7,55 %
Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe 1,20 %
Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 1,20 %
Industrie 32,04 %
Investitionsgüter 1,71 %
Gewerbliche Dienste & Betriebsstoffe 7,63 %
Transportwesen 22,70 %
Gesundheitswesen 1,99 %
Gesundheitswesen: Ausstattung & Dienste 1,99 %
Finanzwesen 3,01 %
Diversifizierte Finanzdienste 3,01 %
IT 0,41 %
Software & Dienste 0,41 %
Telekommunikationsdienste 23,67 %
Telekommunikationsdienste 17,68 %
Media & Entertainment 5,99 %
Versorgungsbetriebe 22,13 %
Versorgungsbetriebe 22,13 %
Immobilien 6,97 %
Immobilien 6,97 %
* Der Sektor Energie beinhaltet die Gewinnung fossiler Energieträger.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissions- werte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:

Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitionsausgaben(CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
Betriebsausgaben(OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie des Fonds wurden auch nachhaltige Investitionen getätigt. Bei den getätigten Investitionen könnte es sich auch um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung gehandelt haben.

Bisher war es der Gesellschaft nicht möglich, aussagekräftige, aktuelle und überprüfbare Daten zu erheben, die es ermöglicht hätten zu bestimmen, ob es sich bei den Investitionen um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung handelte.

Eine Beschreibung, wie und in welchem Umfang die im Fonds enthaltenen Investitionen solche in Wirtschaftstätigkeiten waren, die ökologisch nachhaltig im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung sind, erfolgt daher nicht.
Der Fonds durfte nach seinen Anlagebedingungen auch in Staatsanleihen investieren. Bis zum Ende des Berichtszeitraums gab es keine anerkannte Methode, um den Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten bei Investitionen in Staatsanleihen zu ermitteln.
Die Einhaltung der in Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung festgelegten Anforderungen für die getätigten Investitionen wurden weder von einem oder mehreren Wirtschaftsprüfern bestätigt noch durch einen oder mehrere Dritte überprüft.
Der Fonds strebte keine taxonomiekonformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie an. Dennoch kann es der Fall gewesen sein, dass er im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investierte, die auch in diesen Bereichen tätig sind.

Für den Anteil taxonomiekonformer Investitionen einschließlich der Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie wird daher zum Berichtsstichtag 0 Prozent ausgewiesen.

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert?

[_​] Ja
[_​] In fossiles Gas [_​] In Kernenergie
[X] Nein

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Eine Angabe, wie und in welchem Umfang die im Finanzprodukt enthaltenen Investitionen solche in Wirtschaftstätigkeiten waren, die zu den Anteilen der in Artikel 16 beziehungsweise Artikel 10 Absatz 2 der Taxonomie-Verordnung genannten ermöglichenden Tätigkeiten und der Übergangstätigkeiten zählten, kann für den Berichtszeitraum aus den zuvor genannten Gründen ebenfalls nicht vorgenommen werden.
Für den Anteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten wird daher zum Berichtsstichtag 0 Prozent ausgewiesen.

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel ist dem Abschnitt „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ zu entnehmen.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen ist dem Abschnitt „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ zu entnehmen.
Welche Investitionen fielen unter „Andere“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Für den Fonds wurden Vermögensgegenstände zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben, die nicht zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen beitrugen. Dies waren zum Beispiel Derivate, Investitionen, für die keine Daten vorlagen oder Barmittel, die zu Liquiditätszwecken gehalten wurden.
Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde kein ökologischer und/​oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.
Unter „Andere“ fallen auch solche Investments, die aufgrund von Marktbewegungen oder der routinemäßigen Aktualisierung von Kennzahlen über einen kurzen Zeitraum die ökologischen und/​oder sozialen Merkmale nicht eingehalten haben.
Die angestrebte Quote für ökologische und/​oder soziale Merkmale wurde dadurch nicht verletzt.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Einhaltung ökologischer und/​oder soziale Merkmale des Fonds wurde über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsindikatoren in der Anlagestrategie erreicht, zum Beispiel die Anwendung von Ausschlusskriterien oder Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitskennziffern des Fonds. Bei Ausschlusskriterien handelt es sich um einzelne oder multiple Kriterien, die Investments in bestimmte Unternehmen, Branchen oder Länder ausgeschlossen haben. Die Nachhaltigkeitsindikatoren wurden in einer Software für nachhaltiges Portfoliomanagement verarbeitet. Auf Basis dieser Software konnte die Gesellschaft verschiedene nachhaltige Strategien für den Fonds überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds beitrugen, wurden außerdem technische Kontrollmechanismen in unseren Handelssystemen implementiert, wodurch sichergestellt wurde, dass keiner der Emittenten, die gegen Ausschlusskriterien verstoßen, gekauft werden konnte.

Darüber hinaus analysierte die Gesellschaft die Einhaltung guter Corporate Governance Standards von Unternehmen auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern oder trat alleine oder im Verbund mit anderen Investoren in einen Dialog mit Unternehmen zu ihren Standards ein.
Insbesondere nahm die Gesellschaft ihre Aktionärsrechte (Engagement), zur Vermeidung von Risiken und zur Förderung der Nachhaltigkeit bei betroffenen Unternehmen wahr.
Der Engagement Prozess von Union Investment umfasst das Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen (UnionVote) und den konstruktiven Dialog mit den Unternehmen (UnionVoice).
Der konstruktive Unternehmensdialog beinhaltete schwerpunktmäßig den direkten Austausch mit den Unternehmen und Diskussionen auf Plattformen externer Institutionen. Dabei wurden nicht nur unternehmerische Aspekte angesprochen, sondern auch gezielt soziale, ökologische und Corporate-Governance-Themen adressiert.
Im Rahmen der Stimmrechtsausübung (UnionVote) nahm das Portfoliomanagement von Union Investment auf Hauptversammlungen im Interesse der Anleger regelmäßig Einfluss auf die Unternehmensführung und die Geschäftspolitik von Aktiengesellschaften. Dabei wurden Maßnahmen unterstützt, die aus Sicht des Portfoliomanagements den Wert des Unternehmens langfristig und zukunftsfähig steigern sollen, und gegen solche gestimmt, die diesem Ziel entgegenstehen. Den Rahmen für das Abstimmungsverhalten gibt die Proxy Voting Policy vor. Hierbei erwartete die Gesellschaft eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die nicht nur rein ökonomische Zielgrößen beachtete, sondern auch soziale, ethische und umweltrelevante Aspekte berücksichtigt. Diese Zielgrößen wurden insbesondere dann von der Gesellschaft befürwortet, wenn diese langfristig ausgerichtete Aktionärsinteressen und damit den langfristigen Unternehmenswert förderten. Da das Anlegerinteresse im Mittelpunkt steht, hat die Gesellschaft organisatorische Maßnahmen getroffen, um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil des Anlegers zu vermeiden, die sich aus der Ausübung von Stimmrechten ergeben könnten.

 

 

 

Frankfurt am Main, 15. Januar 2024

Union Investment Privatfonds GmbH

– Geschäftsführung –

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens UniInstitutional Aktien Infrastruktur Nachhaltig – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Union Investment Privatfonds GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

​Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlußfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen ( d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen ) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Darstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben im Anhang in Übereinstimmung mit dem KAGB, der Verordnung (EU) 2019/​2088, der Verordnung (EU) 2020/​852 sowie der diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission, und mit den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten konkretisierenden Kriterien. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben) oder Irrtümern sind.

Die oben genannten europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Demzufolge haben die gesetzlichen Vertreter im Anhang ihre Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe angegeben. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen unsicher.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

 

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.Spaltenwechsel

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. ​

beurteilen wir die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern zu den nachhaltigkeitsbezogenen Angaben erfolgten konkretisierenden Auslegungen insgesamt. Wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargelegt, haben die gesetzlichen Vertreter die in den einschlägigen Vorschriften enthaltenen Formulierungen und Begriffe ausgelegt; die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen ist wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargestellt mit inhärenten Unsicherheiten behaftet. Diese inhärenten Unsicherheiten bei der Auslegung gelten entsprechend auch für unsere Prüfung.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, 15. Januar 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Stefan Peetz ppa.
Wirtschaftsprüfer
Dinko Grgat
Wirtschaftsprüfer

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