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Union Investment Privatfonds GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht01.10.2022 – 30.09.2023 UniInstitutional Green Bonds DE000A2AR3W0

geralt (CC0), Pixabay

Union Investment Privatfonds GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht zum 30. September 2023

UniInstitutional Green Bonds

Kapitalverwaltungsgesellschaft:
Union Investment Privatfonds GmbH

WKN A2AR3W
ISIN DE000A2AR3W0

Jahresbericht
01.10.2022 – 30.09.2023

Tätigkeitsbericht

Anlageziel und Anlagepolitik sowie wesentliche Ereignisse

Der UniInstitutional Green Bonds ist ein aktiv gemanagter Rentenfonds, der sein Fondsvermögen zu mindestens 75 Prozent in sogenannte „Green Bonds“ internationaler Emittenten investiert. Green Bonds sind verzinsliche Anleihen, bei denen die durch die Emission erhaltenen Mittel zur Finanzierung oder Refinanzierung neuer oder existierender Projekte in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz eingesetzt werden. Des Weiteren dürfen bis zu 25 Prozent des Fondsvermögens in Geldmarktinstrumente oder in Bankguthaben investiert werden. Bis zu 10 Prozent des Fondsvermögens dürfen in Investmentanteile gehalten werden. Zudem ist der Einsatz von Derivaten zu Investitions- und Absicherungszwecken möglich. Der Fonds bildet keinen Wertpapierindex ab, und seine Anlagestrategie beruht auch nicht auf der Nachbildung der Entwicklung eines oder mehrerer Indizes. Die Anlagestrategie orientiert sich vielmehr an einem Vergleichsmaßstab, wobei versucht wird, dessen Wertentwicklung zu übertreffen. Das Fondsmanagement kann daher durch aktive Über- und Untergewichtung einzelner Werte auf Basis aktueller Kapitalmarkteinschätzungen wesentlich – sowohl positiv als auch negativ – von diesem Vergleichsmaßstab abweichen. Der Umfang, um den der Portfoliobestand vom Vergleichsmaßstab abweichen kann, wird durch die Anlagestrategie begrenzt. Hierdurch kann die Möglichkeit, die Wertentwicklung des Vergleichsmaßstabs zu übertreffen, begrenzt sein. Darüber hinaus sind Investitionen in Titel, die nicht Bestandteil des Vergleichsmaßstabs sind, jederzeit möglich. Ziel der Anlagepolitik ist es, neben der Erzielung marktgerechter Erträge langfristig ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften.

Struktur des Portfolios und wesentliche Veränderungen

Der UniInstitutional Green Bonds investierte sein Fondsvermögen im abgelaufenen Berichtszeitraum nahezu vollständig in Rentenanlagen. Kleinere Engagements in Liquidität ergänzten das Portfolio. Der Fonds war in Derivate investiert.

Unter regionalen Gesichtspunkten wurde das Rentenvermögen schwerpunktmäßig in den Euroländern mit einem Anteil von zuletzt 58 Prozent investiert. Der Anteil der Anlagen in den Ländern Europas außerhalb der Eurozone lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 22 Prozent. Kleinere Engagements in den aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Markets), im globalen Raum, in Asien und in Nordamerika ergänzten die regionale Aufteilung.

Bei den Anleiheklassen lag der Schwerpunkt auf Unternehmensanleihen (Corporates) mit zuletzt 59 Prozent des Rentenvermögens. Hier waren Versorgeranleihen mit zuletzt 28 Prozent die größte Position, gefolgt von Industrieanleihen mit 19 Prozent und Finanzanleihen mit 12 Prozent. Weitere Anlagen in Staats- und staatsnahe Anleihen mit 35 Prozent ergänzten zum Ende der Berichtsperiode das Rentenportfolio. Kleinere Engagements in gedeckte Schuldverschreibungen (Covered Bonds) rundeten die Struktur ab.

Der Fonds hielt zum Ende des Berichtszeitraums 28 Prozent des Fondsvermögens in Fremdwährungen. Die größte Position bildete hier der US-Dollar mit zuletzt 18 Prozent. Kleinere Engagements im Britischen Pfund ergänzten das Portfolio.

Das Durchschnittsrating der Rentenanlagen lag zum Ende der Berichtsperiode auf der Bonitätsstufe A. Die durchschnittliche Kapitalbindungsdauer (Duration) lag zuletzt bei sieben Jahren und zehn Monaten. Die durchschnittliche Rendite lag zum Ende des Berichtzeitraums bei 4,23 Prozent.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens

Im UniInstitutional Green Bonds bestanden Marktpreisrisiken durch Investitionen in Rentenanlagen. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung, insbesondere an einer Börse, können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt i.d.R. der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklungen fallen jedoch je nach Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Zinsänderungs-/​Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Durch die Investition in Fremdwährungen unterliegt der Fonds Währungsrisiken, da Fremdwährungspositionen in ihrer jeweiligen Währung bewertet werden. Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält es die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen

Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Sondervermögens. Es bestanden Adressenausfallrisiken durch Investitionen in Unternehmensanleihen. Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Ausstellern eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet das Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der eigenen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sondervermögens geschlossen werden. Die Gesellschaft hat die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die operationellen Risiken möglichst gering zu halten. Regelmäßig überprüft die Innenrevision die operationellen Risiken. Der Einmarsch russischer Streitkräfte in die Ukraine hat die geopolitische Lage deutlich verschärft und zu Sanktionen des Westens gegen Russland geführt. Russland hat daraufhin Gegensanktionen verhängt und die Exporte von Energierohstoffen nach Europa stark reduziert bzw. vollständig eingestellt. Dies hat in Europa zu einem starken Anstieg der Inflation und einem Einbruch der Konjunktur geführt. Dank der Entwicklung wirksamer Impfstoffe und der Ausbreitung weniger gefährlicher Virusvarianten haben viele Länder die Eindämmungsmaßnahmen deutlich zurückgefahren oder aufgehoben. China hielt jedoch über weite Strecken von 2022 an seiner Null-Covid-Politik fest und hat auf die Ausbreitung der Omikron-Variante mit erneuten Komplettabriegelungen von Millionenstädten reagiert. Erst zum Jahresende reagierte die Regierung in Peking auf den zunehmenden Unmut in der Bevölkerung und hob überraschend die Restriktionen auf. Die von Corona-ausgehenden Risiken für die chinesische Konjunktur im Jahr 2023 sind damit in ähnlicher Weise gesunken, wie sie es bereits im Jahr 2022 aus globaler Sicht getan haben. Die schnellsten Leitzinsanhebungen der wichtigsten Notenbanken seit 60 Jahren hatten Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität und zu Turbulenzen im Bankensektor geführt. Nachdem zunächst die Insolvenz der Silicon Valley Bank, einem US-Spezialinstituts, nach einem starken Abfluss von Einlagen vor allem auf den US-Regionalbankensektor abstrahlte, kam in Europa die Credit Suisse unter Druck und wurde auf Initiative der Schweizerischen Behörden von ihrem Konkurrenten UBS zu einem Bruchteil des Buchwerts übernommen. In diesem Zuge wurde von der Finanzaufsicht in der Schweiz eine vollständige Abschreibung des Nennwerts von AT1-Nachranganleihen verfügt. In der Folge dürfte es an den Aktien- und Anleihemärkten zu einer Neubepreisung von Bankrisiken kommen.

Fondsergebnis

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses während der Berichtsperiode waren Gewinne aus der Realisierung von derivativen Geschäften. Die größten Verluste wurden aus chilenischen Staatsanleihen, aus einer italienischen Unternehmensanleihe des Transportwesens, aus einer niederländischen Staatsanleihe, aus deutschen Bankschuldverschreibungen und Staatsanleihen sowie einer italienischen Unternehmensanleihe der Energiebranche realisiert.

Die Ermittlung der wesentlichen Veräußerungsergebnisse erfolgte auf Basis transaktionsbedingter Auswertungen. Demzufolge kann es zu Abweichungen zu den in der Ertrags- und Aufwandsrechnung ausgewiesenen realisierten Gewinnen und Verlusten kommen.

Der UniInstitutional Green Bonds erzielte in der abgelaufenen Berichtsperiode einen Wertzuwachs von 3,65 Prozent (nach BVI-Methode).

Aufgrund einer risikoorientierten sowie juristischen Betrachtungsweise können die dargestellten Werte von der Vermögensaufstellung abweichen.

Vermögensübersicht

Kurswert in
EUR
% des
Fonds-
vermö-
gens 1)
I. Vermögensgegenstände
1. Verzinsliche Wertpapiere – Gliederung nach Land/​Region
Schweiz 2.360.747,00 1,66
Finnland 2.662.265,00 1,88
Mexiko 2.723.700,17 1,92
Deutschland 38.946.322,18 27,45
Italien 12.344.972,00 8,70
Spanien 7.904.531,00 5,57
Supranationale Institutionen 7.010.901,69 4,94
Norwegen 6.980.195,00 4,92
Großbritannien 6.148.281,72 4,33
Dänemark 5.766.373,73 4,06
Chile 5.371.380,48 3,79
Niederlande 5.314.467,74 3,75
Asien Development Bank 5.195.163,42 3,66
Vereinigte Staaten von Amerika 4.720.886,08 3,33
Österreich 4.229.626,00 2,98
Tschechische Republik 3.899.408,00 2,75
Europäische Gemeinschaft 3.738.800,00 2,64
Irland 3.366.660,00 2,37
Südkorea 2.763.876,82 1,95
Sonstige 2) 8.471.817,00 5,97
Summe 139.920.375,03 98,62
2. Derivate -228.626,80 -0,16
3. Bankguthaben 2.450.553,72 1,73
4. Sonstige Vermögensgegenstände 9.270.068,99 6,53
Summe 151.412.370,94 106,72
II. Verbindlichkeiten -9.536.236,17 -6,72
III. Fondsvermögen 141.876.134,77 100,00

1) Aufgrund von Rundungen können sich bei der Addition von Einzelpositionen der nachfolgenden Vermögensaufstellung abweichende Werte zu den oben aufgeführten Prozentangaben ergeben.
2) Werte kleiner oder gleich 1,59 %.

Entwicklung des Sondervermögens

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 123.438.796,04
1. Ausschüttung für das Vorjahr -947.739,61
2. Mittelzufluss (netto) 14.771.602,65
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 27.637.827,06
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -12.866.224,41
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 272.899,44
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 4.340.576,25
Davon nicht realisierte Gewinne 504.212,95
Davon nicht realisierte Verluste 14.264.283,31
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 141.876.134,77

Ertrags- und Aufwandsrechnung

(inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023

EUR EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 421.041,66
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 2.432.909,76
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 73.616,74
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 80.231,88
5. Sonstige Erträge 288.633,33
Summe der Erträge 3.296.433,37
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 681,36
2. Verwaltungsvergütung 569.852,16
3. Sonstige Aufwendungen 204.787,49
Summe der Aufwendungen 775.321,01
III. Ordentlicher Nettoertrag 2.521.112,36
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 5.630.037,32
2. Realisierte Verluste -18.579.069,69
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -12.949.032,37
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -10.427.920,01
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 504.212,95
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 14.264.283,31
VI. Nicht Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 14.768.496,26
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 4.340.576,25

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung

EUR
insgesamt
EUR
je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr -8.633.546,09 -4,98
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -10.427.920,01 -6,01
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) 2.514.004,80 1,45
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Vortrag auf neue Rechnung -19.061.466,10 -10,99
III. Gesamtausschüttung 2.514.004,80 1,45
1. Endausschüttung 2.514.004,80 1,45
a) Barausschüttung 2.514.004,80 1,45

1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen
am Ende des
Geschäftsjahres
EUR
Anteilwert

EUR

30.09.2020 116.012.333,92 102,89
30.09.2021 186.080.821,77 102,94
30.09.2022 123.438.796,04 79,52
30.09.2023 141.876.134,77 81,83

Stammdaten des Fonds

UniInstitutional Green Bonds
Auflegungsdatum 28.04.2017
Fondswährung EUR
Erstrücknahmepreis (in Fondswährung) 100,00
Ertragsverwendung Ausschüttend
Anzahl der Anteile 1.733.796,413
Anteilwert (in Fondswährung) 81,83
Anleger Institutionelle Anleger
Aktueller Ausgabeaufschlag (in Prozent) 2,00
Rücknahmegebühr (in Prozent)
Verwaltungsvergütung p.a. (in Prozent) 0,40
Mindestanlagesumme (in Fondswährung) 100.000,00

Vermögensaufstellung

ISIN
Gattungsbezeichnung
Stück bzw.
Anteile
bzw. WHG
Bestand
30.09.23
Käufe
Zugänge
im Berichtszeitraum
Verkäufe
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am Fonds-
vermögen
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
XS2388941077
0,375% Acciona Energia Financiacion Filiales S.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2027)
EUR 1.500.000,00 0,00 0,00 % 87,0150 1.305.225,00 0,92
XS2436160183
1,375% Acciona Energia Financiacion Filiales S.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2032)
EUR 1.400.000,00 0,00 0,00 % 79,8780 1.118.292,00 0,79
XS2292487076
0,250% ACEA S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2030)
EUR 1.000.000,00 0,00 0,00 % 76,5400 765.400,00 0,54
XS2579284469
3,875% ACEA S.p.A. Reg.S. Green Bond v.23(2031)
EUR 2.900.000,00 2.900.000,00 0,00 % 95,9830 2.783.507,00 1,96
DE000A14JZS6
0,010% Baden-Württemberg Reg.S. Green Bond v.21(2031)
EUR 1.700.000,00 0,00 0,00 % 78,1400 1.328.380,00 0,94
DE000BLB6JZ6
4,250% Bayer. Landesbank EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2027)
EUR 1.600.000,00 1.600.000,00 0,00 % 99,8800 1.598.080,00 1,13
DE000BLB6JU7
3,750% Bayer. Landesbank EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2029) 2)
EUR 2.100.000,00 2.100.000,00 0,00 % 96,4500 2.025.450,00 1,43
BE0000346552
1,250% Belgien Reg.S. Green Bond v.18(2033)
EUR 2.000.000,00 0,00 1.000.000,00 % 82,8560 1.657.120,00 1,17
DE0001030724
0,000% Bundesrepublik Deutschland Reg.S. Green Bond v.20(2050)
EUR 3.000.000,00 11.300.000,00 15.300.000,00 % 45,9210 1.377.630,00 0,97
DE0001030757
1,800% Bundesrepublik Deutschland Reg.S. Green Bond v.22(2053)
EUR 8.000.000,00 10.800.000,00 2.800.000,00 % 75,9090 6.072.720,00 4,28
DE000BU3Z005
2,300% Bundesrepublik Deutschland Reg.S. Green Bond v.23(2033)
EUR 5.000.000,00 7.000.000,00 2.000.000,00 % 95,9140 4.795.700,00 3,38
IT0005532574
3,875% Cassa Depositi e Prestiti S.p.A. Reg.S. Green Bond v.23(2029)
EUR 1.500.000,00 1.500.000,00 0,00 % 96,5830 1.448.745,00 1,02
XS2495084621
5,625% Ceske Drahy AS Reg.S. Green Bond v.22(2027)
EUR 3.800.000,00 3.800.000,00 0,00 % 102,6160 3.899.408,00 2,75
XS2108987517
1,250% Chile Green Bond v.20(2040)
EUR 3.900.000,00 0,00 0,00 % 62,4470 2.435.433,00 1,72
XS2652069480
4,500% DNB Bank ASA EMTN Reg.S. Fix-to-Float Green Bond v.23(2028)
EUR 800.000,00 800.000,00 0,00 % 100,3460 802.768,00 0,57
XS2597696124
4,000% DNB Bank ASA EMTN Reg.S. Fix-to-Float Green Bond v.23(2029)
EUR 1.600.000,00 1.600.000,00 0,00 % 99,3640 1.589.824,00 1,12
XS2654098222
4,500% DS Smith Plc. EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2030)
EUR 1.000.000,00 1.000.000,00 0,00 % 97,8020 978.020,00 0,69
DE000A30WFV1
4,375% Dte. Pfandbriefbank AG EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2026)
EUR 1.800.000,00 0,00 0,00 % 97,5810 1.756.458,00 1,24
PTEDP4OM0025
5,943% EDP – Energias de Portugal S.A. EMTN Reg.S. Fix-to-Float Green Bond v.23(2083) 3)
EUR 1.700.000,00 6.400.000,00 4.700.000,00 % 99,2720 1.687.624,00 1,19
XS2190255211
0,625% Enexis Holding NV EMTN Reg.S. Green Bond v.20(2032)
EUR 1.000.000,00 0,00 0,00 % 77,0160 770.160,00 0,54
XS2331315635
0,375% Enexis Holding NV EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2033)
EUR 1.300.000,00 0,00 0,00 % 72,8250 946.725,00 0,67
XS2673547746
4,000% E.ON SE EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2033)
EUR 1.700.000,00 1.700.000,00 0,00 % 97,3090 1.654.253,00 1,17
XS2552880838
3,125% EUROFIMA Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisen EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2031)
EUR 800.000,00 800.000,00 0,00 % 97,1220 776.976,00 0,55
XS2502850865
1,625% EUROFIMA Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisen Reg.S. Green Bond v.22(2027)
EUR 1.700.000,00 0,00 0,00 % 93,1630 1.583.771,00 1,12
XS2527319979
3,279% Eurogrid GmbH EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2031)
EUR 400.000,00 0,00 0,00 % 93,6110 374.444,00 0,26
EU000A3K4DG1
1,250% Europäische Union Reg.S. Green Bond v.22(2043)
EUR 2.000.000,00 0,00 2.000.000,00 % 64,7500 1.295.000,00 0,91
EU000A3K4DM9
2,625% Europäische Union Reg.S. Green Bond v.22(2048)
EUR 3.000.000,00 3.800.000,00 800.000,00 % 81,4600 2.443.800,00 1,72
FR0014007NF1
1,000% Icade S.A. Reg.S. Green Bond v.22(2030)
EUR 1.600.000,00 0,00 700.000,00 % 78,6850 1.258.960,00 0,89
XS2592658947
5,625% Intesa Sanpaolo S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2033)
EUR 3.300.000,00 3.300.000,00 0,00 % 97,9340 3.231.822,00 2,28
IE00BFZRQ242
1,350% Irland Reg.S. Green Bond v.18(2031)
EUR 1.000.000,00 0,00 0,00 % 87,6160 876.160,00 0,62
XS2345877497
0,875% Kojamo Oyj EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2029)
EUR 3.000.000,00 0,00 1.000.000,00 % 72,4660 2.173.980,00 1,53
XS2226280084
0,125% KommuneKredit EMTN Reg.S. Green Bond v.20(2040)
EUR 1.000.000,00 0,00 0,00 % 55,5300 555.300,00 0,39
XS2586942448
2,750% Kreditanstalt für Wiederaufbau EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2033)
EUR 1.500.000,00 1.500.000,00 0,00 % 94,8820 1.423.230,00 1,00
XS2475954900
1,375% Kreditanstalt für Wiederaufbau Reg.S. Green Bond v.22(2032) 2)
EUR 2.600.000,00 0,00 1.000.000,00 % 85,2740 2.217.124,00 1,56
XS2346124410
0,375% Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2029)
EUR 2.000.000,00 0,00 1.000.000,00 % 80,4450 1.608.900,00 1,13
XS2500341990
1,900% Landwirtschaftliche Rentenbank EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2032)
EUR 1.000.000,00 0,00 0,00 % 88,7590 887.590,00 0,63
ES00001010L6
3,362% Madrid Reg.S. Green Bond v.23(2028)
EUR 1.800.000,00 1.800.000,00 0,00 % 98,0920 1.765.656,00 1,24
XS2347367018
1,375% Merlin Properties SOCIMI S.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2030)
EUR 3.800.000,00 800.000,00 0,00 % 78,0310 2.965.178,00 2,09
XS2381853279
0,250% National Grid Plc. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2028)
EUR 1.300.000,00 0,00 0,00 % 82,1400 1.067.820,00 0,75
XS2575973776
3,875% National Grid Plc. EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2029)
EUR 1.100.000,00 1.100.000,00 0,00 % 97,4860 1.072.346,00 0,76
NL0013552060
0,500% Niederlande Reg.S. Green Bond v.19(2040)
EUR 1.000.000,00 0,00 2.300.000,00 % 65,1260 651.260,00 0,46
DE000NWB0AN7
0,000% NRW.Bank EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2031)
EUR 1.200.000,00 0,00 0,00 % 76,8830 922.596,00 0,65
DE000NWB0AU2
3,000% NRW.Bank EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2030)
EUR 1.000.000,00 1.000.000,00 0,00 % 97,6960 976.960,00 0,69
XS2531569965
3,250% Orsted A/​S EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2031)
EUR 700.000,00 0,00 0,00 % 93,0250 651.175,00 0,46
XS1721760541
1,500% Orsted A/​S Reg.S. Green Bond v.17(2029)
EUR 1.000.000,00 0,00 0,00 % 85,7350 857.350,00 0,60
AT0000A2Y8G4
1,850% Österreich Reg.S. Green Bond v.22(2049)
EUR 1.000.000,00 5.000.000,00 5.000.000,00 % 70,4370 704.370,00 0,50
XS2343540519
0,500% Red Eléctrica Financiaciones S.A.U. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2033) 2)
EUR 1.000.000,00 0,00 0,00 % 75,0180 750.180,00 0,53
XS2332186001
0,500% REN Finance BV EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2029)
EUR 2.000.000,00 300.000,00 0,00 % 82,7320 1.654.640,00 1,17
XS2532312548
2,875% Statkraft AS EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2029)
EUR 3.500.000,00 3.000.000,00 0,00 % 95,3760 3.338.160,00 2,35
XS2631822868
3,500% Statkraft AS EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2033)
EUR 1.300.000,00 1.300.000,00 0,00 % 96,1110 1.249.443,00 0,88
XS2629064267
4,250% Stora Enso Oyj EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2029)
EUR 500.000,00 500.000,00 0,00 % 97,6570 488.285,00 0,34
XS1432384409
1,875% TenneT Holding BV EMTN Reg.S. Green Bond v.16(2036)
EUR 498.000,00 0,00 0,00 % 81,5970 406.353,06 0,29
XS2357205587
0,375% Terna Rete Elettrica Nazionale S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2029) 2)
EUR 3.000.000,00 3.000.000,00 0,00 % 81,3570 2.440.710,00 1,72
XS2655852726
3,875% Terna Rete Elettrica Nazionale S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2033)
EUR 800.000,00 800.000,00 0,00 % 96,1810 769.448,00 0,54
XS2209023402
0,750% Terna Rete Elettrica Nazionale S.p.A. Reg.S. Green Bond v.20(2032)
EUR 1.200.000,00 0,00 0,00 % 75,4450 905.340,00 0,64
XS2320746394
0,900% Verbund AG Reg.S. Green Bond v.21(2041)
EUR 5.600.000,00 1.200.000,00 0,00 % 62,9510 3.525.256,00 2,48
DE000A3E5FR9
0,625% Vonovia SE EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2031)
EUR 1.000.000,00 0,00 0,00 % 72,2840 722.840,00 0,51
DE000A3MQS72
2,375% Vonovia SE Reg.S. Green Bond v.22(2032) 2)
EUR 3.400.000,00 0,00 0,00 % 80,8370 2.748.458,00 1,94
94.137.803,06 66,37
GBP
DE000A30WF43
7,625% Dte. Pfandbriefbank AG Reg.S. Green Bond v.22(2025)
GBP 1.600.000,00 1.600.000,00 0,00 % 98,7920 1.822.940,84 1,28
XS2034715305
0,875% Kreditanstalt für Wiederaufbau EMTN Reg.S. Green Bond v.19(2026)
GBP 2.000.000,00 0,00 0,00 % 88,9650 2.052.012,46 1,45
XS2531570039
5,125% Orsted A/​S EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2034)
GBP 3.500.000,00 3.500.000,00 0,00 % 91,7280 3.702.548,73 2,61
XS2057092236
2,250% Scottish Hydro-Electric Transmission Plc. EMTN Reg.S. Green Bond v.19(2035)
GBP 3.800.000,00 2.500.000,00 0,00 % 69,1420 3.030.095,72 2,14
10.607.597,75 7,48
USD
US045167DR18
1,750% Asian Development Bank (ADB) Green Bond v.16(2026)
USD 6.000.000,00 6.000.000,00 0,00 % 91,6600 5.195.163,42 3,66
US168863DN50
2,550% Chile Green Bond v.20(2032) 2)
USD 1.000.000,00 1.000.000,00 0,00 % 80,7000 762.327,60 0,54
US191241AJ70
1,850% Coca-Cola FEMSA S.A.B. de C.V. Green Bond v.20(2032)
USD 3.900.000,00 0,00 0,00 % 73,9310 2.723.700,17 1,92
US298785GQ39
2,500% European Investment Bank (EIB) Green Bond v.14(2024)
USD 753.000,00 753.000,00 0,00 % 96,9010 689.273,12 0,49
US298785HD17
2,125% European Investment Bank (EIB) Green Bond v.16(2026)
USD 1.200.000,00 1.200.000,00 0,00 % 93,3580 1.058.280,75 0,75
US298785JV96
3,750% European Investment Bank (EIB) Green Bond v.23(2033)
USD 6.000.000,00 6.000.000,00 0,00 % 92,8630 5.263.347,82 3,71
US63983TBB08
2,375% Nederlandse Waterschapsbank NV 144A Green Bond v.16(2026)
USD 1.000.000,00 1.000.000,00 0,00 % 93,7210 885.329,68 0,62
US302154DW60
5,125% The Export-Import Bank of Korea Green Bond v.23(2033)
USD 3.000.000,00 3.000.000,00 0,00 % 97,5280 2.763.876,82 1,95
19.341.299,38 13,64
Summe verzinsliche Wertpapiere 124.086.700,19 87,49
Summe börsengehandelte Wertpapiere 124.086.700,19 87,49
Neuemissionen, die zum Börsenhandel vorgesehen sind
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
XS2597673263
3,375% Kommuninvest i Sverige AB EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2027)
EUR 600.000,00 600.000,00 0,00 % 99,9170 599.502,00 0,42
599.502,00 0,42
Summe verzinsliche Wertpapiere 599.502,00 0,42
Summe Neuemissionen, die zum Börsenhandel vorgesehen sind 599.502,00 0,42
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
XS2462606489
0,875% Kommuninvest i Sverige AB EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2029)
EUR 900.000,00 0,00 0,00 % 86,8990 782.091,00 0,55
XS2314657409
0,750% ProLogis Internat Funding II EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2033)
EUR 1.000.000,00 0,00 0,00 % 68,5230 685.230,00 0,48
XS2529520715
3,625% ProLogis Internat Funding II EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2030)
EUR 1.000.000,00 0,00 0,00 % 92,5040 925.040,00 0,65
XS2388183381
1,000% Smurfit Kappa Treasury PUC Reg.S. Green Bond v.21(2033)
EUR 3.400.000,00 0,00 2.000.000,00 % 73,2500 2.490.500,00 1,76
XS2443749648
2,750% Telia Company AB Reg.S. Fix-to-Float Green Bond v.22(2083) 3)
EUR 1.000.000,00 0,00 2.900.000,00 % 87,6250 876.250,00 0,62
5.759.111,00 4,06
GBP
DE000LB2CU83
1,125% Landesbank Baden-Württemberg EMTN Reg.S. Green Bond v.20(2025)
GBP 2.500.000,00 2.500.000,00 0,00 % 89,5040 2.580.555,88 1,82
2.580.555,88 1,82
USD
US168863DL94
3,500% Chile Green Bond v.19(2050)
USD 2.000.000,00 2.000.000,00 0,00 % 66,7750 1.261.571,89 0,89
US29444UBL98
1,550% Equinix Inc. Green Bond v.20(2028)
USD 1.400.000,00 0,00 0,00 % 83,2790 1.101.365,96 0,78
US29444UBS42
2,500% Equinix Inc. Green Bond v.21(2031)
USD 1.800.000,00 0,00 0,00 % 78,1880 1.329.476,67 0,94
USP58072AX05
6,125% Inversiones CMPC S.A. Reg.S. Green Bond v.23(2033)
USD 1.000.000,00 1.000.000,00 0,00 % 96,5494 912.047,99 0,64
US797440CA05
2,950% San Diego Gas & Electric Co. Green Bond v.21(2051)
USD 4.000.000,00 4.000.000,00 0,00 % 60,6060 2.290.043,45 1,61
6.894.505,96 4,86
Summe verzinsliche Wertpapiere 15.234.172,84 10,74
Summe an organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere 15.234.172,84 10,74
Summe Wertpapiervermögen 139.920.375,03 98,65
Derivate
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen)
Devisen-Derivate
Forderungen/​Verbindlichkeiten
Devisenterminkontrakte (Verkauf)
Offene Positionen (OTC) 1)
GBP -11.820.000,00 147.343,36 0,10
USD -28.550.000,00 -375.970,16 -0,26
Summe der Devisen-Derivate -228.626,80 -0,16
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Bankguthaben bei:
DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank EUR 2.295.069,89 2.295.069,89 1,62
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen GBP 108.275,34 124.870,65 0,09
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen USD 32.407,11 30.613,18 0,02
Summe der Bankguthaben 2.450.553,72 1,73
Summe der Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 2.450.553,72 1,73
Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen WP-Geschäfte EUR 1.714.155,32 1.714.155,32 1,21
Zinsansprüche EUR 1.497.579,84 1.497.579,84 1,06
Forderungen aus Anteilumsatz EUR 6.058.333,83 6.058.333,83 4,27
Summe sonstige Vermögensgegenstände 9.270.068,99 6,54
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten WP-Geschäfte EUR -5.389.561,82 -5.389.561,82 -3,80
Verbindlichkeiten für abzuführende Verwaltungsvergütung EUR -44.704,52 -44.704,52 -0,03
Verbindlichkeiten aus Anteilumsatz EUR -4.090.000,00 -4.090.000,00 -2,88
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -11.969,83 -11.969,83 -0,01
Summe sonstige Verbindlichkeiten -9.536.236,17 -6,72
Fondsvermögen 141.876.134,77 100,00

Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringe Differenzen entstanden sein.

Anteilwert EUR 81,83
Umlaufende Anteile STK 1.733.796,413
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,65
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) -0,16
Erläuterungen zu den Wertpapier-Darlehen
Folgende Wertpapiere sind zum Berichtsstichtag als Wertpapier-Darlehen übertragen
Stück
bzw.
Stück
bzw.
Wertpapier-Darlehen
Kurswert in EUR
ISIN
Gattungsbezeichnung
Währung Nominal befristet unbefristet Gesamt
XS2357205587
0,375 % Terna Rete Elettrica Nazionale S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2029)
EUR 1.200.000 976.284,00 976.284,00
XS2343540519
0,500 % Red Eléctrica Financiaciones S.A.U. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2033)
EUR 500.000 375.090,00 375.090,00
XS2475954900
1,375 % Kreditanstalt für Wiederaufbau Reg.S. Green Bond v.22(2032)
EUR 2.600.000 2.217.124,00 2.217.124,00
DE000A3MQS72
2,375 % Vonovia SE Reg.S. Green Bond v.22(2032)
EUR 2.000.000 1.616.740,00 1.616.740,00
US168863DN50
2,550 % Chile Green Bond v.20(2032)
USD 1.000.000 762.327,60 762.327,60
DE000BLB6JU7
3,750 % Bayer. Landesbank EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2029)
EUR 100.000 96.450,00 96.450,00
Gesamtbetrag der Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehen in EUR 4.427.275,60 1.616.740,00 6.044.015,60

1) Gemäß der Verordnung „European Market Infrastructure Regulation“ (EMIR) müssen die OTC-Derivate-Positionen besichert werden. Je nach Marktsituation erhält das Sondervermögen Sicherheiten vom Kontrahenten oder muss Sicherheiten an den Kontrahenten liefern. Eine Sicherheitenstellung erfolgt unter Berücksichtigung von Mindesttransferbeträgen.
2) Diese Wertpapiere sind ganz oder teilweise als Wertpapier-Darlehen übertragen.
3) Variabler Zinssatz

Wertpapier-, Devisenkurse, Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der nachstehenden Kurse/​Marktsätze bewertet:

Wertpapierkurse Kurse per 29.09.2023 oder letztbekannte
Alle anderen Vermögensgegenstände Kurse per 29.09.2023
Devisenkurse Kurse per 29.09.2023

Devisenkurse (in Mengennotiz)

Britisches Pfund GBP 0,867100 = 1 Euro (EUR)
US Amerikanischer Dollar USD 1,058600 = 1 Euro (EUR)

Marktschlüssel

A) Terminbörse
B) OTC Over the counter

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile
bzw. WHG
Volumen
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
DE000AAR0322 0,750% Aareal Bank AG EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2028) EUR 0,00 4.000.000,00
XS2265521620 1,625% Aeroporti di Roma S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.20(2029) EUR 0,00 5.000.000,00
XS2343340852 0,500% AIB Group Plc. EMTN Reg.S. Fix-to-Float Green Bond v.21(2027) EUR 0,00 2.900.000,00
XS2498554992 4,000% Ald S.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2027) EUR 0,00 900.000,00
ES0213679JR9 0,625% Bankinter S.A. Reg.S. Green Bond v.20(2027) EUR 0,00 1.900.000,00
FR0014004750 0,250% Banque Fédérative du Crédit Mutuel S.A. [BFCM] EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2028) EUR 0,00 1.500.000,00
DE000BHY0GU5 0,500% Berlin Hyp AG EMTN Reg.S. Green Bond v.16(2023) EUR 3.600.000,00 3.600.000,00
DE0001030716 0,000% Bundesrepublik Deutschland Reg.S. Green Bond v.20(2025) EUR 4.000.000,00 4.000.000,00
DE0001030708 0,000% Bundesrepublik Deutschland Reg.S. Green Bond v.20(2030) EUR 2.000.000,00 2.000.000,00
DE0001030732 0,000% Bundesrepublik Deutschland Reg.S. Green Bond v.21(2031) EUR 1.000.000,00 7.000.000,00
DE0001030740 1,300% Bundesrepublik Deutschland Reg.S. Green Bond v.22(2027) EUR 3.000.000,00 3.000.000,00
XS1843433639 0,830% Chile Green Bond v.19(2031) EUR 0,00 1.200.000,00
XS2291692890 1,250% Chile Social Bond v.21(2051) EUR 0,00 1.800.000,00
XS2588099478 3,625% DNB Bank ASA EMTN Reg.S. Fix-to-Float Green Bond v.23(2027) EUR 1.200.000,00 1.200.000,00
PTEDPROM0029 1,875% EDP – Energias de Portugal S.A. Reg.S. Fix-to-Float Green Bond v.21(2081) 1) EUR 0,00 1.000.000,00
PTEDPYOM0020 1,875% EDP – Energias de Portugal S.A. Reg.S. Fix-to-Float Green Bond v.21(2082) 1) EUR 0,00 1.800.000,00
XS2171713006 1,113% Eurogrid GmbH EMTN Reg.S. Green Bond v.20(2032) EUR 0,00 400.000,00
EU000A3K4D09 0,000% Europäische Union Social Bond v.22(2037) EUR 2.800.000,00 2.800.000,00
XS1732400319 0,875% Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.17(2023) EUR 3.500.000,00 3.500.000,00
XS2485360981 2,500% Hera S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2029) EUR 1.400.000,00 1.400.000,00
IE000GVLBXU6 3,000% Irland Reg.S. Green Bond v.23(2043) EUR 800.000,00 800.000,00
IT0005438004 1,500% Italien Reg.S. Green Bond v.20(2045) EUR 500.000,00 500.000,00
IT0005508590 4,000% Italien Reg.S. Green Bond v.22(2035) EUR 2.000.000,00 5.500.000,00
XS2388457264 0,000% Kreditanstalt für Wiederaufbau EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2031) EUR 0,00 700.000,00
XS2525157470 2,625% Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2027) EUR 0,00 1.000.000,00
XS2227196404 1,000% Mediobanca – Banca di Credito Finanziario S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.20(2027) EUR 0,00 1.500.000,00
XS2334267098 0,500% Nederlandse Waterschapsbank NV EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2051) EUR 0,00 1.000.000,00
XS2561746855 2,625% Nordea Mortgage Bank Plc. EMTN Reg.S. Pfe. Green Bond v.22(2025) EUR 1.600.000,00 1.600.000,00
XS2563353361 5,250% Orsted A/​S Reg.S. Fix-to-Float Green Bond v.22(3022) 1) EUR 1.500.000,00 1.500.000,00
XS2439004685 1,500% Prologis Euro Finance LLC Green Bond v.22(2034) EUR 0,00 1.100.000,00
XS2388561677 1,000% Serbien Reg.S. Green Bond v.21(2028) EUR 0,00 1.500.000,00
XS2190256706 0,750% Snam S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.20(2030) EUR 0,00 3.500.000,00
ES0000012J07 1,000% Spanien Reg.S. Green Bond v.21(2042) EUR 3.000.000,00 3.000.000,00
XS2265360359 0,625% Stora Enso Oyj EMTN Reg.S. Green Bond v.20(2030) EUR 0,00 600.000,00
XS2288109676 1,625% Telecom Italia S.p.A. EMTN Reg.S. Sustainability Bond v.21(2029) EUR 0,00 3.000.000,00
XS2109819859 2,502% Telefónica Europe BV Reg.S. Fix-to-Float Green Bond Perp. 1) EUR 0,00 4.000.000,00
XS2262065233 0,500% TenneT Holding BV EMTN Reg.S. Green Bond v.20(2040) EUR 0,00 1.000.000,00
XS2348325650 1,125% TenneT Holding BV EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2041) EUR 0,00 2.000.000,00
XS1858912915 1,000% Terna Rete Elettrica Nazionale S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.18(2023) EUR 2.900.000,00 2.900.000,00
Neuemissionen, die zum Börsenhandel vorgesehen sind
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
EU000A3K4DW8 2,750% Europäische Union Reg.S. Green Bond v.22(2033) EUR 1.200.000,00 1.200.000,00
XS2532681074 3,750% Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2027) EUR 0,00 1.600.000,00
XS2462605671 0,000% Telefónica Europe BV Reg.S. Fix-to-Float Perp. 1) EUR 300.000,00 300.000,00
XS2437854487 2,375% Terna Rete Elettrica Nazionale S.p.A. Reg.S. Fix-to-Float Green Bond Perp. 1) EUR 0,00 1.200.000,00
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
DE000AAR0355 4,500% Aareal Bank AG Reg.S. Green Bond v.22(2025) EUR 0,00 1.200.000,00
FR0013447232 1,125% Covivio S.A. Reg.S. Green Bond v.19(2031) EUR 0,00 1.200.000,00
XS2382953789 0,450% Czech Gas Networks Investments S.à r.l. Reg.S. Green Bond v.21(2029) EUR 0,00 2.300.000,00
DE000DFK0RN3 0,400% DZ BANK AG EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2028) EUR 0,00 1.000.000,00
XS2077666316 2,875% OI European Group BV Reg.S. Green Bond v.19(2025) EUR 0,00 500.000,00
XS1789176846 1,750% ProLogis Internat Funding II EMTN Reg.S. Green Bond v.18(2028) EUR 0,00 1.000.000,00
XS2021462440 0,875% ProLogis Internat Funding II EMTN Reg.S. Green Bond v.19(2029) EUR 0,00 850.000,00
XS2601459162 4,250% Siemens Energy Finance B.V. Reg.S. Green Bond v.23(2029) EUR 2.300.000,00 2.300.000,00
XS2582389156 6,135% Telefónica Europe BV Reg.S. Fix-to-Float Green Bond Perp. 1) EUR 4.000.000,00 4.000.000,00
XS2345035963 1,250% Wabtec Transportation Netherlands B.V. Green Bond v.21(2027) EUR 0,00 2.000.000,00
USD
USA35155AE99 3,200% Klabin Austria GmbH Reg.S. Sustainability Bond v.21(2031) USD 0,00 1.500.000,00

Derivate

(In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Terminkontrakte
Zins-Terminkontrakte
Verkaufte Kontrakte
Basiswert(e) BRD Euro-BOBL 5Yr 6% Synth. Anleihe EUR 142.294
Basiswert(e) BRD Euro-Bund 10Yr 6% Synth. Anleihe EUR 34.387
Basiswert(e) BRD Euro-BUXL 30Yr 4% Synth. Anleihe EUR 119.130
Basiswert(e) BRD Euro-Schatz 2Yr 6% Synth. Anleihe EUR 21.385
Devisenterminkontrakte (Verkauf)
Verkauf von Devisen auf Termin
GBP EUR 93.533
USD EUR 138.166
Devisenterminkontrakte (Kauf)
Kauf von Devisen auf Termin
GBP EUR 95.839
USD EUR 154.854
Wertpapier-Darlehen
(Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäft vereinbarten Wertes):
Befristet

Basiswert(e)

0,750 % Aareal Bank AG EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2028) EUR 1.566
0,375 % Acciona Energia Financiacion Filiales S.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2027) EUR 2.334
1,375 % Acciona Energia Financiacion Filiales S.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2032) EUR 1.451
0,250 % ACEA S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2030) EUR 778
3,750 % Bayer. Landesbank EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2029) EUR 10.878
0,000 % Bundesrepublik Deutschland Reg.S. Green Bond v.20(2025) EUR 3.284
5,625 % Ceske Drahy AS Reg.S. Green Bond v.22(2027) EUR 3.262
2,550 % Chile Green Bond v.20(2032) USD 4.988
1,250 % Chile Green Bond v.20(2040) EUR 7.198
1,125 % Covivio S.A. Reg.S. Green Bond v.19(2031) EUR 624
0,400 % DZ BANK AG EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2028) EUR 822
5,943 % EDP – Energias de Portugal S.A. EMTN Reg.S. Fix-to-Float Green Bond v.23(2083) EUR 32.145
1,250 % Europäische Union Reg.S. Green Bond v.22(2043) EUR 2.840
2,500 % Hera S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2029) EUR 1.756
5,625 % Intesa Sanpaolo S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2033) EUR 3.416
3,200 % Klabin Austria GmbH Reg.S. Sustainability Bond v.21(2031) USD 1.818
0,875 % Kojamo Oyj EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2029) EUR 4.433
1,375 % Kreditanstalt für Wiederaufbau Reg.S. Green Bond v.22(2032) EUR 9.539
0,375 % Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2029) EUR 1.466
1,375 % Merlin Properties SOCIMI S.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2030) EUR 1.671
0,500 % Nederlandse Waterschapsbank NV EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2051) EUR 534
1,500 % Orsted A/​S Reg.S. Green Bond v.17(2029) EUR 2.398
0,500 % Red Eléctrica Financiaciones S.A.U. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2033) EUR 1.168
1,000 % Smurfit Kappa Treasury PUC Reg.S. Green Bond v.21(2033) EUR 15.245
1,125 % TenneT Holding BV EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2041) EUR 2.553
0,375 % Terna Rete Elettrica Nazionale S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2029) EUR 4.534
0,750 % Terna Rete Elettrica Nazionale S.p.A. Reg.S. Green Bond v.20(2032) EUR 1.294
0,625 % Vonovia SE EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2031) EUR 490
1,250 % Wabtec Transportation Netherlands B.V. Green Bond v.21(2027) EUR 1.756
Unbefristet
Basiswert(e)
0,250 % ACEA S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2030) EUR 1.138

1) Variabler Zinssatz

Sonstige Erläuterungen

Informationen über Transaktionen im Konzernverbund

Wertpapiergeschäfte werden grundsätzlich nur mit Kontrahenten getätigt, die durch das Fondsmanagement in eine Liste genehmigter Parteien aufgenommen wurden, deren Zusammensetzung fortlaufend überprüft wird. Dabei stehen Kriterien wie die Ausführungsqualität, die Höhe der Transaktionskosten, die Researchqualität und die Zuverlässigkeit bei der Abwicklung von Wertpapierhandelsgeschäften im Vordergrund. Darüber hinaus werden die jährlichen Geschäftsberichte der Kontrahenten eingesehen.

Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 für Rechnung der von der Union Investment Privatfonds GmbH verwalteten Publikumsfonds mit im Konzernverbund stehenden oder über wesentliche Beteiligungen verbundene Unternehmen ausgeführt wurden, betrug 9,80 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 18.574.153.360,11

 

Euro.

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 40.629.605,99

Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt

Vorstehende Positionen können auch reine Finanzkommissionsgeschäfte über börsliche Derivate betreffen, die zumindest aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Wahrnehmung von Meldepflichten so berücksichtigt werden sollen, als seien sie Derivate.

Kurswert
Gesamtbetrag der i.Z.m. Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten: EUR 0,00

Davon:

Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,65
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) -0,16

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Investmentvermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

Gemäß § 10 Derivateverordnung wurden für das Investmentvermögen nachstehende potenzielle Risikobeträge für das Marktrisiko im Berichtszeitraum ermittelt.

Kleinster potenzieller Risikobetrag: 1,77 %

Größter potenzieller Risikobetrag: 4,42 %

Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag: 3,51 %

Risikomodell, das gemäß § 10 Derivateverordnung verwendet wurde

– Monte-Carlo-Simulation

Parameter, die gemäß § 11 Derivateverordnung verwendet wurden

– Haltedauer: 10 Tage; Konfidenzniveau: 99%; historischer Beobachtungszeitraum: 1 Jahr (gleichgewichtet)

Im Berichtszeitraum erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage nach der Bruttomethode

164,14 %

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

Gemäß der Derivateverordnung muss ein Investmentvermögen, das dem qualifizierten Ansatz unterliegt, ein derivatefreies Vergleichsvermögen nach § 9 der Derivateverordnung zugeordnet werden, sofern die Grenzauslastung nach § 7 Absatz 1 der Derivateverordnung ermittelt wird. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss den Anlagebedingungen und den Angaben des Verkaufsprospektes und des Basisinformationsblattes zu den Anlagezielen und der Anlagepolitik des Investmentvermögens entsprechen sowie die Anlagegrenzen des Kapitalanlagegesetzbuches mit Ausnahme der Ausstellergrenzen nach den §§ 206 und 207 des Kapitalanlagegesetzbuches einhalten.

Das Vergleichsvermögen setzt sich folgendermaßen zusammen

100% ICE BofA Green Bond (GREN)

Das durch Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte erzielte Exposure EUR 6.044.015,60

Die Vertragspartner der Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte

Barclays Bank Ireland PLC, Dublin

BNP Paribas S.A., Paris

Morgan Stanley Europe SE, Frankfurt

Kurswert
Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften von Dritten gewährten Sicherheiten: EUR 6.513.104,75

Davon:

Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 6.324.362,99
Aktien EUR 188.741,76

Zusätzliche Angaben zu entgegengenommenen Sicherheiten bei Derivaten

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben:

n.a.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen inklusive der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren inkl. Ertragsausgleich EUR 53.490,61
Erträge aus Pensionsgeschäften inklusive der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren inkl. Ertragsausgleich EUR 0,00

Angaben zu § 35 Abs. 3 Nr. 6 Derivateverordnung

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft tätigt Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte selbst.

Sonstige Angaben

Anteilwert EUR 81,83
Umlaufende Anteile STK 1.733.796,413

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Soweit ein Vermögensgegenstand an mehreren Märkten gehandelt wurde, war grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs des Marktes mit der höchsten Liquidität maßgeblich.
Für Vermögensgegenstände, für welche kein handelbarer Kurs ermittelt werden konnte, wurde der von dem Emittenten des betreffenden Vermögensgegenstandes oder einem Kontrahenten oder sonstigen Dritten ermittelte und mitgeteilte Verkehrswert verwendet, sofern dieser Wert mit einer zweiten verlässlichen und aktuellen Preisquelle validiert werden konnte. Die dabei zugrunde gelegten Regularien wurden dokumentiert.

Für Vermögensgegenstände, für welche kein handelbarer Kurs ermittelt werden konnte und für die auch nicht mindestens zwei verlässliche und aktuelle Preisquellen ermittelt werden konnten, wurden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach sorgfältiger Einschätzung und geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergaben. Unter dem Verkehrswert ist dabei der Betrag zu verstehen, zu dem der jeweilige Vermögensgegenstand in einem Geschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Die dabei zum Einsatz kommenden Bewertungsverfahren wurden ausführlich dokumentiert und werden in regelmäßigen Abständen auf ihre Angemessenheit überprüft.
Anteile an inländischen Investmentvermögen, EG-Investmentanteile und ausländische Investmentanteile werden mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis oder bei ETFs mit dem aktuellen Börsenkurs bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Festgelder werden zum Nennwert bewertet und sonstige Vermögensgegenstände zu ihrem Markt- bzw. Nennwert.

Für Unternehmensbeteiligungen wird zum Zeitpunkt des Erwerbs als Verkehrswert der Kaufpreis einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Der Verkehrswert von Unternehmensbeteiligungen wird spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten nach Erwerb bzw. nach der letzten Bewertung auf Grundlage der von den Gesellschaften oder Dritten nach gängigen Bewertungsverfahren ermittelten Unternehmenswerte beurteilt und erneut ermittelt.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens aus; sie ist als Prozentsatz auszuweisen.

Gesamtkostenquote 0,55 %

Die Gesamtkostenquote stellt eine einzige Zahl dar, die auf den Zahlen des Berichtszeitraums vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 basiert. Sie umfasst – gemäß EU-Verordnung Nr. 583/​2010 sowie § 166 Abs. 5 KAGB – sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens. Die Gesamtkostenquote enthält nicht die Transaktionskosten. Sie kann von Jahr zu Jahr schwanken.

Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes 1) 0,00 %
An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen inkl. Ertragsausgleich EUR -142.463,11
Davon für die Kapitalverwaltungsgesellschaft 0,00 %
Davon für die Verwahrstelle 84,31 %
Davon für Dritte 151,91 %

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütung.

Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge, die dem Investmentvermögen für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen berechnet wurden:

Für die Investmentanteile wurde dem Investmentvermögen K E I N Ausgabeaufschlag/​Rücknahmeabschlag in Rechnung gestellt.

Verwaltungsvergütungssatz für im Investmentvermögen gehaltene Investmentanteile

n.a.

Wesentliche sonstige Erträge inkl. Ertragsausgleich 2) EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen inkl. Ertragsausgleich 2) EUR -142.463,11
Pauschalgebühr EUR -142.463,11
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände): EUR 17.802,78

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung (§ 134c Abs. 4 Nr. 3 AktG)
Wir sind überzeugt, dass die Nachhaltigkeit langfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Unternehmens haben kann. Unternehmen mit defizitären Nachhaltigkeitsstandards sind deutlich anfälliger für Reputationsrisiken, Regulierungsrisiken, Ereignisrisiken und Klagerisiken. Aspekte im Bereich ESG (Environmental, Social and Governance) können erhebliche Auswirkungen auf das operative Geschäft, auf den Marken- bzw. Unternehmenswert und auf das Fortbestehen der Unternehmung haben und sind somit wichtiger Bestandteil unseres Investmentprozesses. Insbesondere die Transformation eines Unternehmens hat bei uns einen hohen Stellenwert. Es gibt Unternehmen, bei denen für uns als nachhaltiger Investor keine Perspektiven erkennbar sind, die entweder ihr Geschäftsmodell nicht an nachhaltige Mindeststandards anpassen können oder wollen. Diese Unternehmen sind für uns als Investor schlicht uninteressant. Es gibt aber auch Unternehmen, die sich auf den Weg gemacht haben, um mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien besser zu werden oder ihr Geschäftsmodell anzupassen. Es ist für uns essenziell, auf diese Unternehmen zu setzen, die sich verbessern möchten, und sie durch Engagement auf diesem Weg zu begleiten.
Für die Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung des Investments bei der Anlageentscheidung werden neben dem Geschäftsmodell der Zielgesellschaft insbesondere deren Geschäftsberichte und Finanzkennzahlen sowie sonstige Meldungen herangezogen, die Informationen zu finanziellen und nicht finanziellen Leistungen der Gesellschaft enthalten. Diese Kriterien werden in unserem Portfoliomanagement fortlaufend überwacht. Darüber hinaus berücksichtigt Union Investment im Interesse ihrer Kunden bei der Anlageentscheidung die gültigen BVI-Wohlverhaltensregeln und den Corporate Governance Kodex. Diese Richtlinien finden Anwendung in sämtlichen Fonds, bei denen Union Investment die vollständige Wertschöpfungskette im Investmentprozess verantwortet.

Angaben zum Einsatz von Stimmrechtsberatern (§ 134c Abs. 4 Nr. 4 AktG)
Den Einsatz von Stimmrechtsberatern beschreibt die Gesellschaft in den Abstimmungsrichtlinien (Proxy Voting Policy), welche unter folgendem Link zu finden ist: https:/​/​institutional.union-investment.de/​startseite-de/​Ueber-uns/​Richtlinien.html.

Angaben zur Handhabung von Wertpapierleihe (§134c Abs. 4 Nr. 5 AktG)
Die Handhabung der Wertpapierleihe im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach §§200 ff. KAGB.

Angaben zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten (§134c Abs. 4 Nr. 5 AktG)
Den Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung beschreibt die Gesellschaft im Abschnitt 7 der Union Investment Engagement Policy, welche unter folgendem Link zu finden ist: https:/​/​institutional.union-investment.de/​startseite-de/​Ueber-uns/​Richtlinien.html.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Beschreibung der Berechnung der Vergütungselemente

Alle Mitarbeiter:
Die Vergütung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

1) Fixe Vergütungen: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten monatlichen Grundgehälter sowie des 13. Tarifgehaltes.
2) Variable Vergütungen: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten variablen Vergütungsbestandteile. Hierunter fallen die variable Leistungsvergütung sowie Sonderzahlungen aufgrund des Geschäftsergebnisses.

Risk-Taker:
Die Gesamtvergütung für Risk-Taker setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

1) Grundgehalt: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten monatlichen Grundgehälter.
2) Variable Vergütungen Risk-Taker: Die Risk-Taker erhalten neben dem Grundgehalt eine variable Vergütung nach dem „Risk-Taker Modell“
Basis für die Berechnung des Modells ist ein Zielbonus, welcher jährlich neu festgelegt wird. Dieser wird mit dem erreichten Zielerreichungsgrad multipliziert. Der Zielerreichungsgrad generiert sich aus mehrjährigen Kennzahlen, bei denen sowohl das Gesamtergebnis der Union Investment Gruppe (UIG), aber auch die Segmentergebnisse der UIG und die individuelle Leistung des Risk-Taker mit einfließen.
Das Vergütungsmodell beinhaltet einen mehrjährigen Bemessungszeitraum in die Vergangenheit sowie eine zeitverzögerte Auszahlung der variablen Vergütung auf mehrere, mindestens aber drei Jahre. Ein Teil dieser zeitverzögerten Auszahlung ist mit einer Wertentwicklung hinterlegt, welche sich am Unternehmenserfolg bemisst. Ziel dieses Vergütungsmodells ist es, die Risikobereitschaft zu reduzieren, in dem sowohl in die Vergangenheit als auch in die Zukunft langfristige Zeiträume für die Bemessung bzw. Auszahlung einfließen.
Die Gesamtvergütung setzt sich demnach additiv aus dem Grundgehalt und der variablen Vergütung zusammen.

Eine jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik wurde durch den Vergütungsausschuss vorgenommen. Außerdem wurde im Rahmen einer zentralen internen Überprüfung festgestellt, dass die Vergütungsvorschriften und -verfahren umgesetzt wurden. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Es gab keine wesentlichen Änderungen der Vergütungssysteme.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr von der Kapitalverwaltungsgesellschaft gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 77.700.000,00
Davon feste Vergütung EUR 44.300.000,00
Davon variable Vergütung 3) EUR 33.400.000,00
Zahl der Mitarbeiter der Kapitalverwaltungsgesellschaft 521
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütung EUR 0,00
Vergütung gem §101 Abs. 4 KAGB
Gesamtvergütung EUR 6.600.000,00
davon Geschäftsleiter EUR 2.600.000,00
davon andere Risk-Taker EUR 3.400.000,00
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen 4) EUR 0,00
davon Mitarbeiter mit Gesamtvergütung in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsleiter und Risk-Taker EUR 600.000,00

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Das Auslagerungsunternehmen hat folgende Informationen veröffentlicht bzw. mitgeteilt:

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 29.600.000,00
davon feste Vergütung EUR 23.300.000,00
davon variable Vergütung EUR 6.300.000,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 318

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Der Fonds bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/​2088 („Offenlegungsverordnung“). Nähere Informationen zu den ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen des Fonds sind im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ enthalten.

1) Der prozentuale Ausweis kann von anderen Informations-Dokumenten innerhalb der Union Investment Gruppe abweichen.
2) Wesentliche sonstige Erträge (und sonstige Aufwendungen) i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) KARBV sind solche Erträge (Aufwendungen), die mindestens 20 % der Position „sonstige“ Erträge („sonstige“ Aufwendungen) ausmachen und die „sonstige“ Erträge („sonstige“ Aufwendungen) 10 % der Erträge (Aufwendungen) übersteigen.
3) Die variable Vergütung bezieht sich auf Zahlungen, die im Jahr 2022 geflossen sind.
4) Die Kontrollfunktionen sind an die Union Asset Management Holding AG ausgelagert.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Wertpapier-Darlehen Pensionsgeschäfte Total Return Swaps
Verwendete Vermögensgegenstände
absolut 6.044.015,60 n.a. n.a.
in % des Fondsvermögen 4,26 % n.a. n.a.
Zehn größte Gegenparteien 1)
1. Name BNP Paribas S.A., Paris n.a. n.a.
1. Bruttovolumen offene Geschäfte 4.810.148,00 n.a. n.a.
1. Sitzstaat Frankreich n.a. n.a.
2. Name Morgan Stanley Europe SE n.a. n.a.
2. Bruttovolumen offene Geschäfte 858.777,60 n.a. n.a.
2. Sitzstaat Deutschland n.a. n.a.
3. Name Barclays Bank Ireland PLC n.a. n.a.
3. Bruttovolumen offene Geschäfte 375.090,00 n.a. n.a.
3. Sitzstaat Irland n.a. n.a.
Art(en) von Abwicklung und Clearing (z.B. zweiseitig, dreiseitig, Central Counterparty)
zweiseitig n.a. n.a.
dreiseitig n.a. n.a.
Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag n.a. n.a. n.a.
1 Tag bis 1 Woche (= 7 Tage) 1.233.867,60 n.a. n.a.
1 Woche bis 1 Monat (= 30 Tage) 3.193.408,00 n.a. n.a.
1 bis 3 Monate n.a. n.a. n.a.
3 Monate bis 1 Jahr (= 365 Tage) n.a. n.a. n.a.
über 1 Jahr n.a. n.a. n.a.
unbefristet 1.616.740,00 n.a. n.a.
Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten
Arten Aktien
Schuldverschreibungen
n.a. n.a.
Qualitäten 2) AAA
AA+
AA
AA-
A+
A
n.a. n.a.
Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
DKK
EUR
USD
n.a. n.a.
Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag n.a. n.a. n.a.
1 Tag bis 1 Woche (= 7 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 Woche bis 1 Monat (= 30 Tage) 138.810,96 n.a. n.a.
1 bis 3 Monate n.a. n.a. n.a.
3 Monate bis 1 Jahr (= 365 Tage) 46.881,39 n.a. n.a.
über 1 Jahr 6.138.670,64 n.a. n.a.
unbefristet 188.741,76 n.a. n.a.
Ertrags- und Kostenanteile inkl. Ertragsausgleich
Ertragsanteil des Fonds
absolut 53.490,61 n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge 66,67 % n.a. n.a.
Kostenanteil des Fonds 26.741,27 n.a. n.a.
davon Kosten an Kapitalverwaltungsgesellschaft /​ Ertragsanteil der Kapitalverwaltungsgesellschaft
absolut 26.741,27 n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge 33,33 % n.a. n.a.
davon Kosten an Dritte /​ Ertragsanteil Dritter
absolut 0,00 n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge 0,00 % n.a. n.a.
Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps (absoluter Betrag)
n.a.
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps
Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
4,32 %
Zehn größte Sicherheitenaussteller, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps 3)
1. Name Crédit Mutuel Home Loan SFH S.A.
1. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 4.722.505,45
2. Name United States of America
2. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 901.749,26
3. Name Agence Française de Développement
3. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 291.551,21
4. Name Österreich, Republik
4. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 213.520,32
5. Name European Investment Bank (EIB)
5. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 138.810,96
6. Name Novo-Nordisk AS
6. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 105.586,06
7. Name ASML Holding N.V.
7. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 83.155,70
8. Name Slowakische Republik
8. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 29.155,17
9. Name Kreditanstalt für Wiederaufbau
9. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 17.400,20
10. Name Frankreich, Republik
10. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 9.670,42
Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps
keine wiederangelegten Sicherheiten;
gemäß Verkaufsprospekt ist bei Bankguthaben eine Wiederanlage zu 100% möglich
Verwahrer /​ Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
Gesamtzahl Verwahrer /​ Kontoführer 1
1. Name DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
1. Verwahrter Betrag absolut 6.513.104,75
Verwahrart begebener Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
In % aller begebenen Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
gesonderte Konten /​ Depots n.a.
Sammelkonten /​ Depots n.a.
andere Konten /​ Depots n.a.
Verwahrart bestimmt Empfänger n.a.

1) Es werden nur die tatsächlichen Gegenparteien des Sondervermögens aufgelistet. Die Anzahl dieser Gegenparteien kann weniger als zehn betragen.
2) Es werden nur Vermögensgegenstände als Sicherheit genommen, die für das Sondervermögen nach Maßgabe des Kapitalanlagegesetzbuches erworben werden dürfen. Neben ggf. Bankguthaben handelt es sich um hochliquide Vermögensgegenstände, die an einem liquiden Markt mit transparenter Preisfeststellung gehandelt werden. Die gestellten Sicherheiten werden von Emittenten mit einer hohen Kreditqualität ausgegeben. Diese Sicherheiten sind in Bezug auf Länder, Märkte und Emittenten angemessen risikodiversifiziert.Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/​Teilfonds.
3) Es werden nur die tatsächlichen Sichherheitenaussteller des Sondervermögens aufgelistet. Die Anzahl dieser Sicherheitenaussteller kann weniger als zehn betragen.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

 

 

 

Name des Produkts: UniInstitutional Green Bonds Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900E922CAGCRWI054

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Nachhaltiges Investitionsziel

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[XJa [_​Nein
[X] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: 98,62 % [_​] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​_​ % an nachhaltigen Investitionen
[_​] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [_​] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [_​] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[_​] mit einem sozialen Ziel
[_​] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​ % [_​] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurde das nachhaltige Investitionsziel dieses Finanzprodukts erreicht?

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die nachhaltigen Ziele dieses Finanzprodukts erreicht werden.

 

Mit dem Sondervermögen wurden nachhaltige Investitionen im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/​2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) angestrebt. Nachhaltige Investitionen sind gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder eines sozialen Ziels beitragen, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Das Sondervermögen verfolgte das Ziel, durch Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten zur Erreichung der Umweltziele Klimaschutz und/​oder Anpassung an den Klimawandel beizutragen.

Dies erfolgte über Investitionen in Green Bonds, die in wirtschaftliche Tätigkeiten investiert haben, die einen positiven Beitrag zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen UN Sustainable Development Goals“ oder „SDG“) geleistet haben. Dabei soll insbesondere ein positiver Beitrag zu den Zielen „Bezahlbare und saubere Energie“, „Maßnahmen zum Klimaschutz“ und „Leben an Land“ geleistet werden.

Die Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeiten erfolgte auf Basis von Unternehmensdialogen, veröffentlichten Informationen der Emittenten, internen Recherchen sowie der Beurteilung externer Anbieter. Sie bewertete die Geschäftstätigkeit der Emittenten der Green Bonds im Hinblick auf den Beitrag zu den UN Sustainable Development Goals.

Green Bonds konnten erworben werden, wenn die Emittenten die Emissionserlöse für grüne Projekte beispielsweise in den Geschäftsfeldern Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder nachhaltige Mobilität verwendet haben (Use of Proceeds) und entweder eine Einschätzung einer vom Emittenten unabhängigen Organisation zum Green Bond Programm des Emittenten vorgelegen hat, mit dem diese die Ausrichtung des Emittenten an den Green Bonds Principles der ICMA bzw. dem Green Bonds Standard der EU bestätigt wurde oder in den Emissionsdokumenten oder im jährlichen Bericht, den der Emittent des Green Bonds über sein Green Bonds Programm erstellt hat, die Ausrichtung an den Green Bonds Principles der ICMA bzw. dem Green Bonds Standard der EU erklärt wurde und die Gesellschaft im Rahmen ihres Researchprozesses zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die durch die Emission erhaltenen Mittel Umwelt- oder Klimaprojekten gedient haben.
Im Rahmen der Anlagestrategie wurden keine Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung angestrebt.

Dennoch könnte es sich bei den getätigten nachhaltigen Investitionen potenziell auch um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ gemäß Artikel 9 der Taxonomie-Verordnung gehandelt haben.

Bisher war es der Gesellschaft nicht möglich, aussagekräftige, aktuelle und überprüfbare Daten zu erheben, die es ermöglicht hätten zu bestimmen, ob es sich bei den Investitionen um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung handelte. Eine Beschreibung, wie und in welchem Umfang die im Fonds enthaltenen Investitionen solche in Wirtschaftstätigkeiten waren, die ökologisch nachhaltig im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung sind, erfolgt daher nicht.

Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Zur Messung der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels des Sondervermögens wurden die nachstehende Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen:

Nachhaltige Investitionen

Mit der Investition in Green Bonds wurde in wirtschaftliche Tätigkeiten investiert, die einen positiven Beitrag zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen UN Sustainable Development Goals“ oder „SDG“) geleistet haben. Insbesondere sollte ein positiver Beitrag zu den Zielen „Bezahlbare und saubere Energie“, „Maßnahmen zum Klimaschutz“ und „Leben an Land“ geleistet werden.

Ausschlusskriterien

Bei dem Erwerb von Green Bonds wurden Green Bonds von Emittenten ausgeschlossen, die ihren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl und aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generiert haben.
Green Bonds von Unternehmen, die ihren Umsatz aus der Herstellung oder der Weitergabe von aufgrund internationaler Konventionen (z. B. Übereinkommen über das Verbot von Landminen, Übereinkommen über Streumunition) geächteten Waffen generiert haben, wurden ebenfalls nicht erworben.

Dieser Nachhaltigkeitsindikator bezog sich nur auf den Anteil im Fonds, der zur Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels investiert wurde.

Es handelt sich bei dem Nachhaltigkeitsindikator um eine Stichtagsbetrachtung, der lediglich die Verhältnisse zum Berichtsstichtag darstellt.

Nachhaltigkeitsindikatoren 2023
bezogen auf den Anteil im Fonds, der zur Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels investiert wurde

davon:

98,62 %
Anteil an nachhaltigen Investitionen 100,00 %
Erfüllungsquote 100,00 %

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern wurden nachhaltige Investitionsziele durch die nachhaltigen Investitionen nicht erheblich beeinträchtigt?

Hierzu wurden die Emittenten, in deren Wertpapiere investiert wurde, anhand bestimmter Indikatoren überprüft. Auf Basis dieser Indikatoren erfolgte eine Analyse, um zu überprüfen, ob durch Investitionen in Emittenten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren entstanden sind. Die maßgeblichen Indikatoren werden nachstehend erläutert.

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) wurden beim Erwerb von Wertpapieren berücksichtigt.

Indikatoren, anhand derer nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Investitionen in Unternehmen ermittelt werden, ergaben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Wertpapiere von Staaten wurden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt. Die Emittenten der Wertpapiere wurden anhand dieser Indikatoren analysiert. Dazu wurden die Geschäftspraktiken der Emittenten auf Basis der Indikatoren überprüft und Ausschlusskriterien festgelegt.

Wertpapiere von Emittenten, deren kontroverse Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien haben könnten, wurden nicht erworben. Darüber hinaus wurden Wertpapiere von Emittenten ausgeschlossen, die ihren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom oder zu mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl generierten. Wertpapiere von Emittenten, die ihren Umsatz aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generierten wurden ebenfalls ausgeschlossen.

Bei der Analyse von Staaten wurden die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen wurden, die eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität aufwiesen. Darüber hinaus wurden u. a. unfreie Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigen Wert im von der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House begebenen Index besaßen.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der Anlagestrategie des Sondervermögens wurde sichergestellt, dass keine Wertpapiere von Emittenten erworben wurden, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Umwelt- oder Sozialzielen im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung beitrugen.

Indikatoren, anhand derer nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Investitionen in Unternehmen ermittelt werden, ergaben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Wertpapiere von Staaten wurden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt. Die Emittenten der Wertpapiere wurden anhand dieser Indikatoren analysiert. Dazu wurden die Geschäftspraktiken der Emittenten auf Basis der Indikatoren überprüft und Ausschlusskriterien festgelegt.

Wertpapiere von Emittenten, deren kontroverse Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien haben könnten, wurden nicht erworben. Darüber hinaus wurden Wertpapiere von Emittenten ausgeschlossen, die ihren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom oder zu mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl generierten. Wertpapiere von Emittenten, die ihren Umsatz aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generierten wurden ebenfalls ausgeschlossen.

Bei der Analyse von Staaten wurden die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen wurden, die eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität aufwiesen. Darüber hinaus wurden u. a. unfreie Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigen Wert im von der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House begebenen Index besaßen.

Die Indikatoren für die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf den Indikatoren aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1. Die angegebenen Indikatoren wurden unter anderem genutzt, Unternehmen oder Staaten, die unter die festgelegten Ausschlusskriterien fallen, zu identifizieren. Beispielsweise wurden Unternehmen oder Staaten, deren anhand der Indikatoren bewerteten Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien hatten, ausgeschlossen.

Im Rahmen des Investmentprozesses wurden potentielle erhebliche nachteilige Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Kontroversen überwacht, indem die Berichterstattung zu kontroversen Themen der Unternehmen, in die investiert werden soll, verfolgt und eine Einstufung mit der Schwere der Kontroversen erstellt wurde. Dabei wurden externe Kritik und Reaktionen von Medien, Nichtregierungsorganisationen und weiteren Quellen erfasst und systematisch ausgewertet.

Die Beurteilung der neuesten Meldungen zu kontroversen Geschäftspraktiken erfolgte ebenso im Sinne der Prinzipien des UN Global Compact der Vereinten Nationen bei Unternehmen in einem Gremium des Portfoliomanagements. Dieses Gremium tagte monatlich oder ad-hoc. Entsprechend des Researchprozesses wurde jede Kontroverse gemäß Ausmaß, Auswirkungen und Unternehmensreaktion eingestuft, was bei besonders problematischen bzw. schwerwiegenden Vorkommnissen auch zu entsprechendem Ausschluss der Erwerbbarkeit des Wertpapiers bzw. zu einem Verkauf des Wertpapiers geführt haben kann.

In Entscheidungen über nachhaltige Investitionen wurden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. Dabei griff die Gesellschaft auf Richtlinien zurück, die diese Regelwerke aufgreifen. So wurden beispielsweise die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen übergeordnet durch die Gesellschaft berücksichtigt und unterstützt sowie deren Einhaltung soweit möglich von den Unternehmen eingefordert. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die „Grundsatzerklärung Menschenrechte“ und die „Union Investment Engagement Policy“. Weiterhin fanden die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte im Kontroversen-Screening der Gesellschaft Anwendung. Mögliche aufgetretene Kontroversen wurden im Kontroversen-Gremium der Gesellschaft besprochen und führten bei problematischen Verstößen zur Veräußerung der Investition

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

In Entscheidungen über nachhaltige Investitionen wurden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. Dabei griff die Gesellschaft auf Richtlinien zurück, die diese Regelwerke aufgreifen. So wurden beispielsweise die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen übergeordnet durch die Gesellschaft berücksichtigt und unterstützt sowie deren Einhaltung soweit möglich von den Unternehmen eingefordert. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die „Grundsatzerklärung Menschenrechte“ und die „Union Investment Engagement Policy“. Weiterhin fanden die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte im Kontroversen-Screening der Gesellschaft Anwendung. Mögliche aufgetretene Kontroversen wurden im Kontroversen-Gremium der Gesellschaft besprochen und führten bei problematischen Verstößen zur Veräußerung der Investition.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) wurden beim Erwerb von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Investmentanteilen berücksichtigt.

Indikatoren, anhand derer nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Investitionen in Unternehmen ermittelt wurden, ergaben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten wurden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Die Berücksichtigung der PAI erfolgte bei der Auswahl der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen sowie beim Erwerb von Investmentanteilen insbesondere durch (1) die Festlegung von Ausschlusskriterien sowie das Durchführen von Unternehmensdialogen und die Ausübung von Stimmrechten.

Die Auswahl der Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 , Anhang 1, Tabelle 1.

Beispielsweise wurden Unternehmen, deren Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien hatten, ausgeschlossen.   Darüber hinaus wirkte die Gesellschaft durch Dialoge mit Unternehmen und die Ausübung von Stimmrechten auf eine Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch investierte Unternehmen hin bzw. die PAI Indikatoren sind die Grundlage dieser Engagement Tätigkeiten und dienen etwa zur Auswahl der im Rahmen der Klimastrategie von Union Investment in den Mittelpunkt gestellter Unternehmen.

Bei der Analyse von Staaten wurden die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen wurden, deren Indikatoren für nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität aufwiesen. Darüber hinaus wurden u. a. unfreie Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigen Wert im von der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House begebenen Index besaßen.

 

Was waren die Hauptinvestitionen bei diesem Finanzprodukt?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der Investitionen entfiel, die im Bezugszeitraum mit dem Finanzprodukt getätigt wurden: 1. Oktober 2022 – 30. September 2023

 

Die Hauptinvestitionen werden als Durchschnitt aus den Stichtagswerten zum Monatsende ermittelt.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
Bundesrepublik Deutschland Reg.S. Green Bond v.22(2053) Sonstige 3,90 % Deutschland
Bundesrepublik Deutschland Reg.S. Green Bond v.21(2031) Sonstige 3,82 % Deutschland
Asian Development Bank (ADB) Green Bond v.16(2026) Sonstige 3,54 % Asien Development Bank
EDP – Energias de Portugal S.A. EMTN Reg.S. Fix-to-Float Green Bond v.23(2083) Versorgungsbetriebe 3,25 % Portugal
Aeroporti di Roma S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.20(2029) Industrie 3,17 % Italien
European Investment Bank (EIB) Green Bond v.23(2033) Sonstige 2,86 % Luxemburg
Ceske Drahy AS Reg.S. Green Bond v.22(2027) Industrie 2,57 % Tschechische Republik
Telefónica Europe BV Reg.S. Fix-to-Float Green Bond Perp. Telekommunikationsdienste 2,52 % Niederlande
Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.17(2023) Industrie 2,46 % Italien
Bundesrepublik Deutschland Reg.S. Green Bond v.20(2025) Sonstige 2,34 % Deutschland
Verbund AG Reg.S. Green Bond v.21(2041) Versorgungsbetriebe 2,32 % Österreich
Intesa Sanpaolo S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2033) Finanzwesen 2,29 % Italien
Aareal Bank AG EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2028) Finanzwesen 2,21 % Deutschland
Kreditanstalt für Wiederaufbau Reg.S. Green Bond v.22(2032) Finanzwesen 2,14 % Deutschland
Snam S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.20(2030) Versorgungsbetriebe 2,06 % Italien

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels im Rahmen der Anlagestrategie beitrugen („#1 Nachhaltig“).
Der Anteil dieser Investitionen ist dem nachfolgenden Abschnitt zu entnehmen.

Wie sah die Vermögensallokation aus?

Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird zum Berichtsstichtag in Prozent dargestellt.

Unter „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Die Kategorie „#1 Nachhaltig“ umfasst alle Wertpapiere, die die im Rahmen der Anlagestrategie festgelegten Kriterien einer nachhaltigen Investition im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung erfüllten und damit zur Erreichung der Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ („Ökologisch“) beitrugen, welche nicht mit der EU-Taxonomie konform waren („Andere“).

Ein eventueller Ausweis einer Quote von über 100 Prozent in dieser Kategorie ergibt sich daraus, dass im Fonds kurzfristige Verbindlichkeiten, Kassenbestände und Derivategeschäft berücksichtigt wurden.

Die Kategorie „#2 Nicht nachhaltig“ umfasst Investitionen für spezifische Zwecke, z. B. Investitionen in Absicherungsinstrumente oder Barmittel, die als zusätzliche Liquidität gehalten wurden. Zusätzlich fallen in diese Kategorie auch solche Investments, die aufgrund von Marktbewegungen oder der routinemäßigen Aktualisierung von Kennzahlen über einen kurzen Zeitraum die Kriterien einer nachhaltigen Investition im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung nicht eingehalten hatten, welche aber zum Berichtsstichtag nicht investiert waren.

 

#1 Nachhaltig umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

#2 Nicht nachhaltig umfasst Investitionen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

Sektor Industrie-Zweig Anteil Fondsvermögen
Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe 3,43 %
Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 3,43 %
Industrie 2,75 %
Transportwesen 2,75 %
Basiskonsumgüter 1,92 %
Lebensmittel, Getränke & Tabak 1,92 %
Finanzwesen 21,56 %
Banken 20,43 %
Diversifizierte Finanzdienste 1,13 %
Telekommunikationsdienste 0,62 %
Telekommunikationsdienste 0,62 %
Versorgungsbetriebe 27,57 %
Versorgungsbetriebe 27,57 %
Immobilien 9,80 %
Immobilien 9,80 %
Sonstige 30,96 %
Sonstige 30,96 %

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Wirtschaftstätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die Treibhausgasemissions- werte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:

Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitionsausgaben(CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen,
z. B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
Betriebsausgaben(OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Inwiefern wurden nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht?
Mit dem Fonds wurden nachhaltige Investitionen im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung angestrebt, die zur Erreichung der Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ beitragen.

Bei diesen Investitionen könnte es sich auch potenziell um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ gemäß Artikel 9 der Taxonomie-Verordnung gehandelt haben.

Bisher war es der Gesellschaft nicht möglich, aussagekräftige, aktuelle und überprüfbare Daten zu erheben, die es ermöglicht hätten zu bestimmen, ob es sich bei den Investitionen um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung handelte. Eine Beschreibung, wie und in welchem Umfang die im Fonds enthaltenen Investitionen solche in Wirtschaftstätigkeiten waren, die ökologisch nachhaltig im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung sind, erfolgt daher nicht.

Der Fonds durfte nach seinen Anlagebedingungen auch in Staatsanleihen investieren. Bis zum Ende des Berichtszeitraums gab es keine anerkannte Methode, um den Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten bei Investitionen in Staatsanleihen zu ermitteln.

Die Einhaltung der in Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung festgelegten Anforderungen für die getätigten Investitionen wurden weder von einem oder mehreren Wirtschaftsprüfern bestätigt noch durch einen oder mehrere Dritte überprüft.

Der Fonds strebte keine taxonomiekonformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie an. Dennoch kann es der Fall gewesen sein, dass er im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investierte, die in diesen Bereichen tätig sind.

Für den Anteil taxonomiekonformer Investitionen einschließlich der Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie wird daher zum Berichtsstichtag 0 Prozent ausgewiesen.

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert?

[_​] Ja
[_​] In fossiles Gas [_​] In Kernenergie
[X] Nein

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in grüner Farbe. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Eine Angabe, wie und in welchem Umfang die im Fonds enthaltenen Investitionen solche in Wirtschaftstätigkeiten waren, die zu den Anteilen der in Artikel 16 beziehungsweise Artikel 10 Absatz 2 der Taxonomie-Verordnung genannten ermöglichenden Tätigkeiten und der Übergangstätigkeiten zählten, kann für den Berichtszeitraum aus den zuvor genannten Gründen ebenfalls nicht vorgenommen werden.
Für den Anteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten wird daher zum Berichtsstichtag 0 Prozent ausgewiesen.

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden?
Der Anteil der nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, der nicht mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurde, ist dem Abschnitt „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ zu entnehmen.
Welche Investitionen fielen unter „nicht nachhaltig“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Für den Fonds wurden Vermögensgegenstände erworben, die nicht zur Kategorie „#1 Nachhaltig“ zählten und somit nicht die im Rahmen der Anlagestrategie beschriebenen Kriterien einer nachhaltigen Investition im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung erfüllten.

Unter diese „nicht nachhaltige Investitionen“ fielen Investitionen für spezifische Zwecke, z. B. Investitionen in Absicherungsinstrumente oder Barmittel, die als zusätzliche Liquidität gehalten wurden.

Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

Unter „nicht nachhaltige Investitionen“ fallen auch solche Investments, die aufgrund von Marktbewegungen oder der routinemäßigen Aktualisierung von Kennzahlen über einen kurzen Zeitraum die Kriterien einer nachhaltigen Investition im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung nicht eingehalten haben, welche aber zum Berichtsstichtag nicht investiert waren.

Die angestrebte Quote für nachhaltige Investitionen wurde dadurch nicht verletzt.

Aufgrund des geringen Umfangs der nicht nachhaltigen Investitionen wurde die Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels nicht dauerhaft beeinträchtigt.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels ergriffen?

Zur Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels investierte der Fonds ausschließlich in Green Bonds, die die im Rahmen der Anlagestrategie beschriebenen Kriterien einer nachhaltigen Investition im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungs- verordnung erfüllten, mit Ausnahme von Investitionen, die im Abschnitt „Welche Investitionen fallen unter „nicht nachhaltige Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gibt es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?“ aufgeführt werden. Dabei wurde sichergestellt, dass im Rahmen der nachhaltigen Investitionen keine Wertpapiere von Emittenten erworben wurden, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Umwelt- oder Sozialzielen im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung beitrugen und diese Emittenten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandten. Hierzu wurden Ausschlusskriterien angewendet, die sich unter anderem an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen orientierten und die durch den Administrator der EU-Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/​1011 festgelegten spezifischen Ausschlusskriterien berücksichtigten. Bei Ausschlusskriterien handelt es sich um einzelne oder multiple Kriterien, die Investments in bestimmte Unternehmen, Branchen oder Länder ausgeschlossen haben. Zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels des Fonds in der Anlagestrategie definiert waren, wurden technische Kontrollmechanismen in unseren Handelssystemen implementiert, wodurch sichergestellt wurde, dass keiner der Emittenten, die gegen Ausschlusskriterien oder die im Rahmen der Anlagestrategie beschriebenen Kriterien einer nachhaltigen Investition im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung verstoßen, gekauft werden konnte.

Die Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels des Fonds wurde über die Berücksichtigung des im Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“ aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Dieser wurde in einer Software für nachhaltiges Portfoliomanagement verarbeitet, sodass die Nachhaltigkeitsindikatoren des Fonds kontinuierlich in Relation zum entsprechenden Wert des Referenzwerts gesetzt und die Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels damit stetig überwacht und gesteuert werden konnte. Auf Basis dieser Software konnte die Gesellschaft zudem verschiedene nachhaltige Strategien für den Fonds überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Darüber hinaus analysierte die Gesellschaft die Einhaltung guter Corporate Governance Standards von Unternehmen auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern oder trat alleine oder im Verbund mit anderen Investoren in einen Dialog mit Unternehmen zu ihren Standards ein.

Insbesondere nahm die Gesellschaft ihre Aktionärsrechte (Engagement) zur Vermeidung von Risiken und zur Förderung der Nachhaltigkeit bei betroffenen Unternehmen wahr.
Der Engagement Prozess von Union Investment umfasst das Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen (UnionVote) und den konstruktiven Dialog mit den Unternehmen (UnionVoice).
Der konstruktive Unternehmensdialog beinhaltete schwerpunktmäßig den direkten Austausch mit den Unternehmen und Diskussionen auf Plattformen externer Institutionen. Dabei wurden nicht nur unternehmerische Aspekte angesprochen, sondern auch gezielt soziale, ökologische und Corporate-Governance-Themen adressiert.

Im Rahmen der Stimmrechtsausübung (UnionVote) nahm das Portfoliomanagement von Union Investment auf Hauptver- sammlungen im Interesse der Anleger regelmäßig Einfluss auf die Unternehmensführung und die Geschäftspolitik von Aktiengesellschaften. Dabei wurden Maßnahmen unterstützt, die aus Sicht des Portfoliomanagements den Wert des Unternehmens langfristig und zukunftsfähig steigern sollen, und gegen solche gestimmt, die diesem Ziel entgegenstehen. Den Rahmen für das Abstimmungsverhalten gibt die Proxy Voting Policy vor.

Hierbei erwartete die Gesellschaft eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die nicht nur rein ökonomische Zielgrößen beachtete, sondern auch soziale, ethische und umweltrelevante Aspekte berücksichtigt. Diese Zielgrößen wurden insbesondere dann von der Gesellschaft befürwortet, wenn diese langfristig ausgerichtete Aktionärsinteressen und damit den langfristigen Unternehmenswert förderten. Da das Anlegerinteresse im Mittelpunkt steht, hat die Gesellschaft organisatorische Maßnahmen getroffen, um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil des Anlegers zu vermeiden, die sich aus der Ausübung von Stimmrechten ergeben könnten.

 

 

Frankfurt am Main, 15. Januar 2024

Union Investment Privatfonds GmbH

– Geschäftsführung –

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens UniInstitutional Green Bonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Union Investment Privatfonds GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

​Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlußfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen ( d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen ) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Darstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben im Anhang in Übereinstimmung mit dem KAGB, der Verordnung (EU) 2019/​2088, der Verordnung (EU) 2020/​852 sowie der diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission, und mit den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten konkretisierenden Kriterien. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben) oder Irrtümern sind.

Die oben genannten europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Demzufolge haben die gesetzlichen Vertreter im Anhang ihre Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe angegeben. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen unsicher.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

 

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.Spaltenwechsel

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. ​

beurteilen wir die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern zu den nachhaltigkeitsbezogenen Angaben erfolgten konkretisierenden Auslegungen insgesamt. Wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargelegt, haben die gesetzlichen Vertreter die in den einschlägigen Vorschriften enthaltenen Formulierungen und Begriffe ausgelegt; die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen ist wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargestellt mit inhärenten Unsicherheiten behaftet. Diese inhärenten Unsicherheiten bei der Auslegung gelten entsprechend auch für unsere Prüfung.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, 15. Januar 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Stefan Peetz ppa.
Wirtschaftsprüfer
Dinko Grgat
Wirtschaftsprüfer
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