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Cannabis-Gesetz

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NickyPe (CC0), Pixabay

Die Ampel-Koalition hat sich nun nach erfolgreichen Nachverhandlungen darauf geeinigt, dass das geplante Cannabis-Gesetz im April in Kraft treten soll. Ursprünglich sollte das Gesetz bereits im vergangenen August verabschiedet werden, nachdem die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Gesundheitsministers gebilligt hatte. Jedoch verzögerten Bedenken seitens der SPD, insbesondere von Innen- und Verkehrspolitikern, den Prozess. Die Sorge vor einer zusätzlichen Belastung für Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden sowie Unsicherheiten bezüglich des Kinder- und Jugendschutzes führten zu weiteren Beratungen.

Der Widerstand innerhalb der SPD-Fraktion wurde nun jedoch überwunden, und die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP verkündeten die Einigung. Das Gesetz soll demnach am 1. April in Kraft treten, nachdem der Bundestag seine Zustimmung gegeben hat.

Die FDP-Sprecherin für Sucht- und Drogenpolitik, Kristine Lütke, betonte, dass sich am Inhalt des Gesetzes nichts mehr ändern werde. Dennoch sollen die Auswirkungen der Teillegalisierung nun engmaschiger überprüft werden, mit einer Gesamtevaluation nach vier Jahren. Die Auswirkungen auf den Drogen-Schwarzmarkt werden bereits nach zwei Jahren evaluiert, während Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz nach eineinhalb Jahren überprüft werden sollen.

Die Grünen stellten zudem fest, dass die Auswertung der Auswirkungen unter Einbeziehung des Bundeskriminalamtes erfolgen wird. Diese Zugeständnisse führten offenbar dazu, dass die SPD ihr Veto aufgab.

Ein zentrales Argument für das Gesetz ist die Überzeugung zahlreicher Politiker, darunter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass die bisherige Drogenpolitik gescheitert sei. Die steigende Zahl von Cannabis-Konsumenten, hohe Drogentotenraten und ein wachsender Schwarzmarkt mit verunreinigtem Stoff verdeutlichen die Notwendigkeit des Gesetzes.

Gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf wird Cannabis aus der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. Personen über 21 Jahren dürfen dann bis zu 25 Gramm für den Eigenkonsum besitzen und drei Cannabis-Pflanzen zu Hause anbauen. Für 18- bis 21-Jährige gelten strengere Regeln, während der Besitz und Konsum für Jugendliche unter 18 Jahren weiterhin verboten bleiben. Die Koalition hofft durch klare Regeln und Vorgaben zum Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutz die bisherigen Gesundheitsgefahren zu reduzieren.

Trotz dieser Entscheidung bleibt die Teillegalisierung umstritten, und Kritiker, darunter Mediziner, Juristen und die Polizei, zweifeln an den Zielen des Gesetzes. Die Bundesärztekammer hält die Altersgrenze von 18 Jahren für zu niedrig, und Union sowie AfD hatten gefordert, die Teillegalisierung zu stoppen. Kristine Lütke von der FDP äußerte sich zuversichtlich, dass das Gesetz trotz der Kritik im Frühjahr in Kraft treten wird. Der Bundestag wird bald über das Gesetz abstimmen, und der Bundesrat könnte Einspruch erheben, kann jedoch das Vorhaben nicht verhindern.

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