Am 2. Februar 2024 entscheidet der Bundesrat über eine Initiative aus Bayern, die die Leiharbeit in der Pflege eindämmen soll. Der Entschließungstext war bereits im Juni letzten Jahres im Plenum vorgestellt, dann aber in den Ausschüssen vertagt worden. Auf Wunsch von Bayern wurden die Beratungen nun wiederaufgenommen, so dass das Plenum über die Empfehlungen der Fachausschüsse abstimmen kann.
Gleichbehandlung der Beschäftigungsgruppen
Ziel des bayerischen Entschließungsantrags: Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Rückführung oder Begrenzung von Leiharbeit in der Pflege auszuschöpfen, um einem drohenden Ungleichgewicht zwischen Leiharbeitsunternehmen und Leistungserbringern im Markt entgegenzuwirken.
Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen Leiharbeitnehmern in der Pflege mehr Zugeständnisse – insbesondere bei Bezahlung und Arbeits- bzw. Einsatzzeiten in Nacht- oder Wochenendschichten – als Einrichtungen ihrer Stammbelegschaft, heißt es im Entschließungsantrag. Bayern fordert, die Gleichbehandlung der beiden Beschäftigtengruppen in der Praxis stärker als bisher zu gewährleisten und Verstöße zu sanktionieren. Zu prüfen sei zum Beispiel, ob möglicherweise ein Vergütungsdeckel überzogene Löhne der Leiharbeitsunternehmen verhindern könne.
Mehrere Maßnahmen vorgeschlagen
Bayern schlägt vor, Pflegeeinrichtungen zu verpflichten und gleichzeitig wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, belastbare Konzepte für einen Ausfall von Pflegekräften aufzustellen – zum Beispiel Springerkonzepte. Entstehende Mehrkosten für Springerkonzepte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen dürften aber nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden, betont Bayern.
Einrichtungsübergreifende Konzepte
Insbesondere kleinen Pflegeeinrichtungen soll ermöglicht werden, bei Bedarf einrichtungs- und trägerübergreifende Springerkonzepte umzusetzen, ohne dass insbesondere das Sozialversicherungs- oder Arbeitnehmerüberlassungsrecht hier sinnvolle Lösungen vor Ort verhindert.
Vergütung bei Springerpools
Zudem fordert Bayern eine Regelung für Krankenhäuser, mit der die Vergütungen von Pflegekräften in Springerpools gesichert refinanziert werden, wenn diese über tarifvertraglich vereinbarte Vergütungen hinausgehen.