In einer nächtlichen Verhandlung haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments darauf verständigt, dass künftig das Herkunftsland von Honig deutlich auf den Verpackungen angegeben werden muss. Bisher war lediglich erforderlich anzugeben, ob der Honig aus der EU stammt oder nicht, insbesondere bei Honigmischungen. Zusätzlich wird nun festgelegt, dass für ein Kilogramm Konfitüre mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden müssen. Des Weiteren wird eine neue Regelung für die Kennzeichnung „zuckerreduziert“ bei Säften eingeführt. Die Zustimmung des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten steht noch aus.