Nach dem Berufungsverfahren bezüglich einer tragischen Pool-Party im Landkreis Leipzig wurde das Urteil verkündet. Das Landgericht Leipzig hob die Freisprüche der ersten Instanz auf und verhängte gegen die beiden Angeklagten eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Angeklagten ihre Sorgfaltspflicht verletzt hätten, indem sie einen Block Trockeneis in einen Außenpool warfen. Vor etwas mehr als vier Jahren verloren in Gerichshain zwei Männer ihr Leben, nachdem sie durch das freigesetzte Kohlendioxid zunächst das Bewusstsein verloren und dann ertranken. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig und lässt Raum für weitere rechtliche Entwicklungen.