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Bekanntmachung: Die FMA verhängt Maßnahme gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Bekanntmachung: Die FMA verhängt Maßnahme gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT

Die FMA verhängt eine Maßnahme gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands im Hinblick auf ihre organisatorischen Vorkehrungen zur Sicherstellung der tatsächlichen Erbringung der mit ihrer Kundschaft vereinbarten „Sonderleistungen“.

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT als juristische Person unter Androhung einer Zwangsstrafe ein Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands gemäß § 92 Absatz 8 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) in Verbindung mit § 70 Absatz 4 Z 1 Bankwesengesetz (BWG) wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 erlassen wurde. Dem Unternehmen wurde aufgetragen, eine Organisationsstruktur mit einer klaren Zuweisung und Dokumentation der Aufgaben zu schaffen, um sicherzustellen, dass die mit ihrer Kundschaft vereinbarten Sonderleistungen gegen Zahlung eines Service Entgelts durch ihre vertraglich gebundenen Vermittler auch tatsächlich erbracht werden.

Der Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT ist nicht rechtskräftig.

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