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Zugausfälle und Rechte der Reisenden

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NoName_13 (CC0), Pixabay

Erneut müssen sich Millionen Reisende in Deutschland auf erhebliche Störungen im Bahnverkehr einstellen, da Lokführer und Zugpersonal von Mittwochfrüh bis Freitagabend in den Streik treten. Hier sind die wichtigsten Informationen zu Fahrplanänderungen und den Rechten der Bahnkunden:

1. Dauer und Umfang des Streiks:
Die Lokführergewerkschaft GDL ruft zu einem bundesweiten Warnstreik im Personenverkehr von Mittwoch um 2 Uhr bis Freitagabend um 18 Uhr auf. Im Güterverkehr beginnt der Streik bereits am Dienstagabend.

2. Notfahrplan und Informationsquellen:
Die Deutsche Bahn bietet einen Notfahrplan für den Fernverkehr an, der über die Fahrplanauskunft auf bahn.de und in der DB Navigator-App abrufbar ist. Reisende sollten sich vor Fahrtantritt über mögliche Änderungen informieren. Eine kostenlose Sonderhotline ist unter 08000 996633 rund um die Uhr erreichbar.

3. Zugverkehr im Fern- und Regionalverkehr:
Der Notfahrplan sichert nur ein begrenztes Zugangebot im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr der DB. Die Bahn plant längere Züge mit mehr Sitzplätzen im Fernverkehr, kann jedoch keine Mitfahrt garantieren. Im Regionalverkehr wird es starke Einschränkungen geben, insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern und im Südwesten.

4. Private Eisenbahngesellschaften und ausländische Unternehmen:
Einige private Eisenbahngesellschaften, darunter Transdev, werden ebenfalls bestreikt. Lokführer und Personal von anderen privaten Gesellschaften sowie ausländischen Unternehmen wie der österreichischen Westbahn fahren jedoch normalerweise weiter.

5. Flexibilität für Reisende:
Reisende können Tickets für den Streikzeitraum flexibel nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben, und Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Die Bahn empfiehlt, nicht unbedingt notwendige Reisen zu verschieben.

6. Fahrgastrechte im Streikfall:
Bei Zugausfällen oder Verspätungen von mehr als 60 Minuten können Fahrgäste den vollen Preis für das Ticket erstattet bekommen. Im Fernverkehr gibt es Entschädigungen erst ab einer Verspätung von über einer Stunde, mit 25 Prozent Erstattung, und über zwei Stunden, mit 50 Prozent Erstattung.

7. Verpasste Flüge:
Die Bahn ist nur für Entschädigungen von Zugtickets verantwortlich. Für die Kosten von verpassten Flügen müssen Reisende selbst aufkommen, es sei denn, die Bahnfahrt war Teil einer Pauschalreise, bei der Rücksprache mit dem Reiseveranstalter ratsam ist. Folgeschäden werden von der Bahn nicht erstattet.

Es ist ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren und flexibel auf mögliche Änderungen im Reiseplan zu reagieren.

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