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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Wild Bunch AG

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. November 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Wild Bunch AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Wild Bunch AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

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